Polizeimeister


Polizeimeister (Abkürzung PM) ist eine Amtsbezeichnung bzw. bei Beamten auf Probe eine Dienstbezeichnung (umgangssprachlich auch als Dienstgrad bezeichnet) von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei.
Es handelt sich um das Eingangsamt der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes. Polizeimeister werden nach bestandener Laufbahnprüfung in die Besoldungsgruppe A 7 eingereiht. Berufsanfänger im Vorbereitungsdienst bei der deutschen Polizei im mittleren Dienst führen die Dienstbezeichnung Polizeimeisteranwärter (in Bayern nach bestandener erster Ausbildungsstufe Polizeioberwachtmeister).
Eine typische Tätigkeit eines Polizeimeisters ist die eines Sachbearbeiters im polizeilichen Einzeldienst, deren Amtsinhaber jedoch nur sehr selten mit Führungseigenschaft versehen ist. Weiterhin kann eine Verwendung in geschlossenen Einheiten wie der Einsatzhundertschaft oder in Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizei erfolgen.
Bis in die 1990er Jahre gab es bei der Kriminalpolizei das Äquivalent des Kriminalmeisters (Abkürzung KM). Diese Amtsbezeichnung findet sich nur noch sehr selten, da normalerweise keine Berufsanfänger bei der Kriminalpolizei verwendet werden und die meisten Kriminalmeister befördert wurden. Die Amtsbezeichnung wird daher nur noch im Falle der Versetzung zur Kriminalpolizei vergeben.
Sie sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. In der Regel haben Polizeimeister den Status eines Beamten auf Probe. Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist Polizeiobermeister (Besoldungsgruppe A 8).
Das Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei besteht aus zwei hellgrünen bzw. hellblauen Sternen auf dunkelgrünem bzw. dunkelblauem Grund. Bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See sind zwei goldene Litzen/Streifen zu je 8 mm auf marineblauem Grund zu sehen.
Darunter gibt es nur die Dienstbezeichnung Polizeimeisteranwärter. Die darunterliegenden Amtsbezeichnungen „Polizeiwachtmeister“, „Polizeioberwachtmeister“ und „Polizeihauptwachtmeister“ (Besoldungsgruppen A 5 und A 6) wurde bei den deutschen Polizeien in den 1990er Jahren abgeschafft. Bayern verwendet heute noch die Dienstbezeichnung Polizeioberwachtmeister für den Vorbereitungsdienst.
Erst 1926 erfolgte in Deutschland die Einführung als Polizei-Dienstgrad. Der „Meister“ wurde beim Bundesgrenzschutz bis 1976 als höherer Unteroffziersdienstgrad geführt, außerdem bei der Polizei des Deutschen Bundestages.
Deutsches Kaiserreich
Vorläufer war im Deutschen Kaiserreich die Dienststellung des Polizeimeisters, vergleichbar dem Offizierstellvertreter des Heeres. Insbesondere in den Polizeitruppen der Deutschen Kolonien fungierte er als Chef einer Polizeistation und befehligte als solcher die deutschen Polizeiwachtmeister, Polizeisergeanten und einheimischen Polizeisoldaten beziehungsweise Polizeidiener. Die Besoldung entsprach der eines Polizeiwachtmeisters (Beamtenklasse 9a), die Uniform glich der der Offiziere (untergeschnallter Säbel, Schirmmütze, Schulterstücke aus vier nebeneinander genähten, scharz-weiß-roten Mohair-Schnüren). [1]