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Ich merk grad, ich hab einen Fehler gemacht: Eine Adaption darf unter eine alternative Lizenze gestellt werden, aber nicht das Original. Und da bislang keine nennenswerte Bearbeitung stattfand, steht der Artikel vorerst immer noch unter cc-by-sa 2.5 generic. Damit stellt sich mir zum dritten Mal die Frage, ob der Hinweis auf diese Lizenz nicht direkt am Werk stehen muss.--141.84.69.2017:43, 2. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Reicht „See source image“ als Angabe zu Urheber und Lizenz?
Ich habe leider keine Antwort auf den Hilfe-Seiten gefunden, deshalb hier. Ist es ausreichend, wenn wie beispielsweise hier als Urheber und Lizenz „See source image“ angegeben wird? Meines Erachtens müssen die Bildinformationen direkt beim Bild stehen. Ich erinnere mich an die Frage, ob ein Bild auf der Hauptseite direkt mit dem Artikel verlinkt werden darf (nein, Lizenz etc. ist nur über Umwege erreichbar), auch an Tätigkeitsbericht, bei dem die Lizenz meist direkt beim Foto steht und male mir noch aus wie ich die Lizenz denn abrufen soll, wenn das Original gelöscht wurde (was ja auch passieren könnte). Weiß jemand Bescheid? Steht diese Info vielleicht auch auf einer unseren vielen URV-Seiten? Gerald SchirmerPower12:45, 14. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Lizenz und Urheber wurden in der Zwischenzeit beim Beispielbild nachgetragen, dennoch bitte ich um ein kurzes Statement, ob meine Meinung richtig ist und wo die Richtline/der Grundsatz nachzulesen ist. Gerald SchirmerPower13:02, 14. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich würde mich weiterhin über eine Meinung freuen. Gerald SchirmerPower17:13, 19. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Zumindest in den Nutzungsbedingungen hat man sich insofern abgesichert, als dass laut dieser Lizenzinfos auf der Bildbeschreibungsseite zu finden seien. Ok, habe nicht richtig hingelesen. Ja, die Forderung ist korrekt. Nehmen wir die gängigen CC-Lizenzen, hier mal cc-by-sa 3.0 unported[1]: Abschnitt 4 (besonders Punkt c) regelt da etwa, dass die URL auf die Lizenz bzw. auf die Copyright Notice immer dabei stehen soll, wie auch der ursprüngliche Titel, der anzugebende Rechteinhaber, etc.--141.84.69.2016:54, 23. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Liebe Urheberrechts-Experten, ein anderer Nutzer hat eben diese Final-Fantasy-Logos und inzwischen vermutlich auch die noch fehlenden hochgeladen. Ich halte dies für bedenklich, da die Logos durch das recht aufwendige Hintergrundbild in meinen Augen klare Schöpfungshöhe haben. Da ich jedoch darin ein Laie bin erhoffe ich mir hier eine Expertenantwort. Grüße --StG1990Disk.22:45, 7. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich kann mir vorstellen, dass manche Experten dem Drachen Individualität absprechen möchten, halte ihn aber für gerade noch eigentümlich genug für SH. VII und IX sind noch relativ unkritisch.--141.84.69.2023:33, 7. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe kein Überragen des laufenden Auges, auch wenn in Einzelfällen "menschliche" Darstellungen vermutbar/erkennbar sind. Für alle: Keine SH. --Marcela02:40, 8. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Krass. Schonmal überlegt, dass etwas allein schon Schöpfungshöhe haben könnte, weil darin Darstellungen "vermutbar" sind? Dabei ist das hier nicht mal der Fall; soweit ich das überblicken kann, sind das Protagonisten der jeweiligen Spiele, also einzeln konzipierte Figuren. Und die sollen keine Werke sein. Ich lach mich schlapp.---141.84.69.2003:09, 8. Mai 2010 (CEST)PS: erste Spalte links--03:27, 8. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich empfehle BGH, GRUR 1995, S. 581 und entsprechende Kommentare. (vgl. die Darstellungen von Loewenheim in: Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl. 1999, § 2 Rn. 32 ff.; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2004, § 2 Rn. 53 ff.) --Marcela03:40, 8. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Im Vergleich zum laufenden Auge ist der Schöpfungsbeitrag da um Weiten höher. An der künstlerischen Qualität kommen bei den älteren Spielen nicht mal die eigentlichen Figuren im Spiel an: [14] (die vier rechts meine ich) und die dürfen ohne Frage hier nicht hochgeladen werden. --Mps13:02, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Obwohl ich mir nicht ganz sicher bin, ob das hier richtig platziert ist: Auf Commons findet sich ein Foto des fiktiven deutschen Bundestagsabgeordneten Jakob Maria Mierscheid, das wir auch in jenem Artikel verwenden. Quelle bundestag.de (das stimmt wohl, wiederrum unserem Artikel Jakob Maria Mierscheid bzw. RTL Samstag Nacht zufolge, denn der als Quelle angegebene Weblink ist inzwischen, auch per archive.org, nicht mehr erreichbar), Lizenz PD-GermanGov. Mir ist aber unklar, ob die dortigen Abgeordnetenbiografien (und deren Bildbestandteile) „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen“ im Sinne des § 5 Abs.1 UrhG sind. Und wenn sie es sind, ob der Bundestag die Rechte hatte, das Foto innerhalb solcher zu verwenden. Immerhin ist das Foto zuerst vom Nichtstaatsorgan RTL für Karl Ranseier verwendet worden, also wohl urheberrechtsbehaftet, und auf Commons (aufgrund welcher Erkenntnisse auch immer) auf „ca. zwischen 1940 und 1946“ datiert, also auch noch nicht außerhalb der entsprechenden Schutzfristen. Wer kann mehr dazu sagen? --YMS00:37, 14. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
In der Regel gelten Fotos von Abgeordneten u.ä. nicht als Amtliches Werk. Laut RTL Samstag Nacht#Karl Ranseier stammte das Foto aus einem Privatalbum. Da bräuchte man eine Freigabe des Urhebers bzw. dessen Erben. Wenn der Urheber nicht bekannt ist, wird das Foto erst 70 Jahre nach Entstehung gemeinfrei. --Kam Solusar15:25, 15. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Kann ein Experte sagen, ob Aufnahmen von Dekorationen in einem Filmstudio unter den folgenden Rahmenbedingungen urheberrechtlich bedenklich sein können:
a) Die Aufnahmen wurden während einer Führung auf dem sonst unzugänglichen Filmstudiogelände gemacht, daher keine FOP
b) Fotografieren war lt. Hausordnung erlaubt, keine sonstige Einschränkungen bekannt
c) Die Dekoration stellt eine Straßenkulisse mit Nachbauten diverser Gebäude dar. Hergestellt wurde sie in jüngster Zeit. Aber: Alle Nachbauten sind äußerlich genaue Kopien von Gebäuden, die schon mal früher existierten oder bis jetzt existieren. Die Originalbauten stamm(t)en allesamt aus dem 19. Jh. und früher, können also nicht selber urhebergeschützt sein.
Wie das Bundesarchiv zu den notwendigen Rechten für die CC kam:
"Vielmehr", so die Behörde, sei das Porträt eine "professionelle Arbeit und somit ein Lichtbildwerk, das Urheberrechtsschutz genießt". Das Bundesarchiv habe sich entschieden, das Foto, dessen Hersteller sich nicht ermitteln ließ, unter der Lizenz CC-BY-SA zu veröffentlichen, weil es sich "in der Pflicht sieht, auch Zeugnisse von Kulturschaffenden aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einem breiteren Kreis der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und insbesondere gemäß den Maßgaben des § 1 des Bundesarchivgesetzes 'nutzbar zu machen'". Auf die Frage, wie denn ein unbekannter Fotograf Nutzungsrechte an das Bundesarchiv übertragen haben kann, antwortet man, dass es sich beim "Bild 146-2005-0119" um den Scan des im Archiv vorliegenden Original-Glasnegativs handeln würde. Darin sehen die Koblenzer eine ausreichende Grundlage für eine "archivische Nutzung", wozu sie auch eine Veröffentlichung des Bildes rechnen. (Peter Mühlbauer: Verwaiste Werke und Immaterialgüterrechts-Waisenhäuser, Telepolis 18.05.2010). Wen hat sich die WMD da ins Boot geholt? Wer macht mit: alle Fotos ohne Urhebernennung zur Löschung vorschlagen auf commons? Kragenfaul-08:31, 18. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich der Argumentation des Artikels folge, kann das genannte Beispiel aber auch gut ein Lichtbild und damit schon lange gemeinfrei sein. Alle diese Bilder zur Löschung vorschlagen wäre sicher etwas übereilt... --Don-kunDiskussionBewertung08:48, 18. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Es war immer schon klar, dass die ganze Sache stinkt. Aber es interessiert niemanden. Und die LAs werden sicher abgeschmettert werden, denn das Bundesarchiv hat recht, schließlich ist es ja das "Bundesarchiv"... -- Chaddy · D·B - DÜP15:42, 18. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Aha, was anderes war auch kaum zu erwarten; ich hab damals gleich davor gewarnt, dass solche vermeintlichen "Geschenke" irrationale Utopien sind. Es wäre auch absurd, etwas anders zu erwarten. Hätte das Bundesarchiv die Rechte an diesen Bildern, würde es sie nämlich sicher nicht freigeben. Die Behauptung, die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz wie CC-BY-SA sei "archivarische Nutzung", ist an Ignoranz und Frechheit nicht mehr zu überbieten. Bin dafür, alle Bilder zu löschen, für die das Bundesarchiv nicht nachvollziehbar eine schriftliche geschlossene Lizenzkette zum Urheber vorlegen kann, die auch zeigt, dass jedes Element dieser Lizenzkette weitgehend genug ist, um die Freigabe unter CC-BY-SA zu erlauben. Das sind insbesondere diejenigen Bilder, für die gar kein Urheber bekannt ist. Bilder, die PD-alt sind o.ä., kann man natürlich behalten. --rtc21:55, 19. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Abwarten. Was gibt es zu verlieren? Irgendwie geht mir dieses ständige Misstrauen gegen alles und jeden hier gewaltig... Egal was angeboten wird, immer findet sich jemand, der darin seine persönliche Arena findet. Aber das ist eine anderes Thema. Gruß, Matthias Süßen?!+/-21:03, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne persönlich zwei Fotografen, deren Bilder dabei sind - und sie wurden nicht gefragt. Was noch viel schlimmer wiegt ist das RaeB, was oftmals nicht beachtet wird. --Marcela21:10, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Na, das sind doch mal konkrete Argumente, die ich bisher hier echt vermisst habe. Gut, aber auch hier würde ich (meine Meinung, nicht mehr und nicht weniger) sagen, das sich hier doch die jeweiligen Fotografen (und diejenigen, deren RaeB missachtet wurde) einfach an Commons wenden können. Gibt es nicht auch irgendwo ne Pflicht des Uploaders (schreckliches Wort), sich um die entsprechenden Lizenzen zu kümmern? Entsteht daraus dann nicht auch eine gewisse Verantwortung? Gruß, Matthias Süßen?!+/-21:18, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
(BK) Bei allen anderen Fotos verlangen wir unter diesen Bedingungen eine schriftliche Freigabe des Urhebers übers Support-Team. Warum sollten wir hier eine Ausnahme machen? --Martina NolteDisk.21:31, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Eins hat das BA erreicht: jetzt werden alle Inhalte von Commons genutzt, da wird nicht mehr hinterfragt. Wir waren mal stolz drauf, daß .de bildrechtlich relativ sauber ist, jahrelange Arbeit ist für die Katz. --Marcela21:35, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Viele der DDR-Bilder waren nach damaligem Recht in Ordnung, nach heutigem nicht. Es gibt sicher Leute, die es nicht mehr möchten, daß Bilder von ihnen ungefragt veröffentlicht werden, die sie in der FDJ-Singegruppe, als sozialistischer Vorzeige-Arbeiter oder als NVA-Soldat zeigen. Und davon gibts reichlich. Von Heinrich Hoffmann mal ganz abgesehen. --Marcela21:25, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Habt ihr mal in den Einigungsvertrag gesehen, was der für DDR-Bilder in "Staatsauftrag" vorsieht? Könnte mir vorstellen, daß es da irgendwelche wenig bekannten Sonderregelungen gibt, so in der Art Einführungsgesetz zum BGB Paragraph drölfunneunzig Ziffer achtundreißig b). --Matthiasb (derzeit Dienst nach Vorschrift) 22:53, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Persönlichkeitsrechte sind durch das GG verankert, diese haben die DDR-Bürger mit der Vereinigung "geerbt" und damit wurden die alten Regelungen hinfällig. Es gilt heute heutiges Recht. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - das gab es in der DDR nicht, RaeB war in Betrieben und bei Veranstaltungen quasi außer Kraft gesetzt. Selbst wenn dem nicht so wäre, würde ein Passus in den Kommentaren zum KUG § 22 greifen: geänderte Lebensbedingungen machen es jedem möglich, auch schriftlich geäußerte Zustimmungen zur veröffentlichung zu widerrufen. --Marcela23:14, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Freenet / Kopie von Bildern
Freenet schrieb heute an mich (Gerhard Hund) das folgende E-Mail (aufgrund eines Hinweises von mir, dass Freenet meine Bilder von Wikipedia auf ihre Server kopiert hatte): Sehr geehrter Herr Hund. Alle Einstellungen bei Wikipedia unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz. Das gilt sowohl für Artikel wie auch für Fotos und Grafiken. Mit der Einstellung bei Wikipedia ist das Recht auf Urheberrechtsschutz aufgehoben, da es sich bei Wikipedia in vollem Umfang um ein Open Source Projekt handelt. Mit freundlichen Grüßen freenet.de Abuse Team
Das ist vom offizellen abuse-team heute bei mir angekommen, nachdem ich seit einigen Tagen mit Freenet mich streite, weil sie fast die gesamte Wikipedia auf ihre Server kopiert haben. Dabei auch sehr viele geschützte Bilder von mir. Dies fiel mir auf, als ich per Zufall eine Wikiseite bei Freenet fand, über die man zu sehr vielen anderen Seiten auch ganz hoch in die deutsche Politik kommt.--GFHund15:47, 18. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
(2xBK) Freenet ist bekannt, die halten die Nutzungsbedingungen nicht ein. Interessiert aber auch niemanden, ich glaube, da wurde sogar offiziell was zwischen der Foundation und freenet eingefädelt (oder war das doch 1&1?). -- Chaddy · D·B - DÜP15:49, 18. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Es war Freenet. Es war nicht von offizieller Seite und es war seitens Freenet auch nicht freiwillig. Das was die da oben geschrieben haben (wenn es wörtliches Zitat ist), ist unhaltbar und mit deutschem Recht unvereinbar. Die sollten mal ihr Abuse-Team zur Weiterbildung schicken. Aber so sieht genau die Lizenzpolitik einiger hiesiger Freiheitskämpfer aus. Am besten alles wird mit dem Hochladen zu Freiwild. --Marcela18:33, 18. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich vermute mal, die Abuse-Truppe hat da eigenmächtig geantwortet, ohne Ahnung zu haben. Zeigt eigentlich nur, was für Leute Freenet an dieser brisanten Stelle zu sitzen hat. Für Mitlesende, die nicht verstehen, um was es hier geht, empfehle ich § 29 UrhG: Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht sowie verwandte Gesetze. Freilich, die Piraten hätten es gerne anders, aber noch gibt es geltende Gesetze. --Pölkkyposkisolisti19:45, 18. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
am unteren Bildschirmrand, nach längerem Scrollen, [...] an einer unleserlichen Stelle ist nicht das, was wir machen. Durch Klick aufs Bild ist der Urheber sofort erreichbar und damit eindeutig mit dem Bild verknüpft. Davon abgesehen kennt niemand die genaue Formulierung des Vertrags. Hinzu kommt, dass Leute, die hier Bilder hochladen, genau wissen, wie der Urheber hier genannt wird. Wem das nicht gefällt, der möge wenigstens nicht direkt hier hochladen. Zusammengefasst ist es eine Einzelfallentscheidung, die nur bedingt was mit unserem Projekt zu tun hat. Diese Entscheidung als Grund heranzuziehen, alle Bilder mit Namensnennung am Bild zu versehen, ist sehr weit hergeholt. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)09:22, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ja, Deine Bilder dürfen ohne weiteres kopiert werden. Die Aussage des Freenet-Mitarbeiters drückt in allgemeinverständlichen Worten das aus, worauf es letztendlich unterm Strich hinausläuft. Wenn Du ein Bild in Wikipedia einstellst, dann darf es nicht nur von Wikipedia, sondern von jedermann verwendet werden. Die Empörungen der Benutzer oben widersprechen auch den Behauptungen des Freenet-Mitarbeiters nicht in der Sache, sondern sind allesamt darauf zurückzuführen, dass der Sprachgebrauch des Freenetbenutzers allgemeinverständlich ist ("Alle Einstellungen bei Wikipedia unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz.", "Mit der Einstellung bei Wikipedia ist das Recht auf Urheberrechtsschutz aufgehoben") und nicht auf juristischem Wortsalat zurückgreift ("Wer ein selbst erstelltes Bild die Wikipedia hochläd, und eine regelkonforme Lizenz auswählt, der veröffentlicht sein Werk unter einer freien Lizenz, die jedermann -- d.h. insbesondere nicht lediglich Wikipedia -- sehr weitreichende Rechte betreffend aller Nutzungsformen einräumt und dabei nur unwesentliche Einschränkungen macht, diese Rechte beinhalten auch die Nutzung durch kommerzielle Unternehmen und für kommerzielle Zwecke ohne dass der Hochlader Recht auf Anteile an den erzielten Gewinnen hat", "Der Hochlader verzichtet somit rechtswirksam auf eine sehr weitreichende Bandbreite von Vermögensrechten an seinem Werk und behält sich nur noch unwesentliche Rechte vor, die der Nutzung durch Freenet in dieser Form nicht entgegenstehen.") --rtc21:47, 19. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Allgemeinverständlichkeit sollte nicht so weit getrieben werden, dass die Aussage falsch wird, und "unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz" ist ja nun wirklich einfach krass falsch. Gestumblindi22:55, 19. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Aussage ist nicht falsch. Es ist eine wahre Aussage, formuliert in Umgangssprache. Aus dem Kontext ist zweifelsfrei erkennbar, dass sie nicht in juristischer Sprache gemeint ist. Umgangssprachliche Aussagen dieser Art sind üblich und werden auch richtig verstanden (konkret wurde die Aussage vom Fragesteller auch richtig verstanden). --rtc23:52, 19. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Natürlich ist die Aussage falsch. Es wird dem Anfrager von einem Unternehmen suggeriert, er habe auf sein Urheberrecht verzichtet. Dies ist ganz klar ein falsche Behauptung (ob diese Aussage absichtlich falsch ist oder unabsichtlich, ist dabei zweitrangig). Ich kann nicht erkennen, daß dieses nicht so gemeint sein soll, wie es im freenet-Schreiben geschrieben wurde. Hätte freenet (ein Unternehmen, dem man in Urheberrechtsfragen durchaus eine gewisse Versiertheit zutrauen sollte, wenn es diese nicht hat, sollte es vielleicht nicht in der Internetbranche tätig sein) Nutzungsrechte gemeint, so hätte das Unternehmen dies auch schreiben müssen. --Mogelzahn02:27, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Aussage ist nicht nur falsch, sondern irreführend. Erstens ist die Nutzung der Bilder unter CC-BY-SA oder GFDL an bestimmte Bedingungen geknüpft, zweitens stellen diese Bedingungen gerade Teile meines Urheberrechtes (hier vor allem Namensnennung) sicher. Auf andere Teile des Urheberrechtes verzichte ich mit der Schaffung freier Inhalte, jedoch gebe ich damit meine Rechte nicht völlig auf. Grüße Marcus06:38, 20. Mai 2010 (CEST) PS: Wenn ich mir die Reden mancher Verfechter freier Inhalte anhöre, verliere ich langsam aber stetig die Lust, mich an deren Schaffung weiter zu beteiligen.[Beantworten]
Nochmals: Die Aussage ist wahr. Sie ist in Umgangssprache formuliert. Nur wenn man die in Umgangssprache formulierte und gemeinte Aussage juristisch interpretiert, wird sie falsch. Allgemeinsprachlich ist sie richtig und auch verständlich. --rtc11:23, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Seit wann definierst du, was Umgangssprache ist? In der mir bekannten Umgangssprache bedeutet "kein Urheberrecht", dass man es beliebig verwenden kann. Und das ist falsch, weil die Lizenzbedingungen eingehalten werden müssen. Im Übrigen würde es mich wundern, wenn in einer Umgangssprache mit einem solch einfachen Verständnis von Urh.recht der Begriff "Urheberrechtsschutz" überhaupt existiert. --Don-kunDiskussionBewertung11:46, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe schon immer "definiert", was was ist, und Du tust es ja auch, also wo siehst Du damit ein Problem? Die Bedeutung von "kein Urheberrecht" als "dass man es beliebig verwenden kann" ist die juristische, nicht die umgangssprachliche. Umganssprachlich ist mit "kein Urheberrecht" das Gegenteil von "urheberrechtlich geschützt" gemeint, d.h. das Gegenteil von "man darf es ohne nachzufragen nicht verwenden", also: "kein Urheberrecht" bedeutet umgangssprachlich "man darf es ohne nachzufragen verwenden". Konkret geht es hier darum, ob Freenet die Fotos verwenden darf, ohne eine Erlaubnis nachzufragen, also ob (im umganssprachlichen Sinne) darauf "kein Urheberrecht" besteht. Aber all das hast Du und die anderen auch alles verstanden und die ganzen Beiträge sind nur künstliches und in meinen Augen nicht angebrachtes Aufregen darüber, dass der antwortende allgemeinverständlich formuliert statt auf für den Normalbürger unverständliche, haarspalterische, juristische Sprache zurückzugreifen. --rtc12:45, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich hingegen äußere meine Aussagen mit dem Anspruch der Allgemeingültigkeit und absoluten Wahrheit. Arrogant wäre es, das nicht zu tun. Wenn Deine Definition "In der mir bekannten Umgangssprache bedeutet 'kein Urheberrecht', dass man es beliebig verwenden kann" ohne Absolutheitsanspruch gemeint sind, d.h. arroganterweise nur für Dich gelten soll, dann brauchen wir hier ja nicht weiter zu diskutieren. --rtc12:59, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
umgangssprachlich würde ich jetzt mal sagen, dass rtc nicht mehr ernstzunehmen ist. ist natürlich schlussendlich nicht ganz so gemeint, aber otto normal-wikipedia-user wird es richtig verstanden haben. --JD{æ}14:16, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Man sollte wohl davon ausgehend können, das das Abuse-Team urheberrechtlich bewandert ist. Man sollte ebenso davon ausgehen können, dass die Beschwerde eines Fotografen über die Verletzung seiner Urheber- und Lizenzrechte nur schwerlich als so grob laienhaft einzuschätzen ist, dass man ihm mit einer derben "umgangssprachlichen" Fehlaussage antwortet. Aber sei's drum. Das Abuse-Team wird genug Erfahrung für eine Risikoeinschätzung haben. Gelegentliches Lehr- und Schweigegeld einkalkuliert, lassen sich von einer solch tolldreisten "Gegenargumentation" bestimmt genug Urheber verschrecken. --Martina NolteDisk.17:17, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Bitte erläutere doch einmal, wo die Auskunft des Abuse-Teams falsch sein soll, wenn man nicht zwanghaft versucht, es als juristische Aussage zu verstehen bzw. die (hier IMO zweckmäßigen) Pauschalisierungen kritisiert. Der Fragesteller ist mutmaßlich davon ausgegangen, dass seine Bilder, die er bei Wikipedia hochläd, nicht von anderen (hier Freenet) einfach ohne zu Fragen verwendet werden dürfen. Der Freenet-Mitarbeiter hat ihm dann richtig geantwortet, dass Einstellungen bei Wikipedia nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen (zumindest nicht in der Art und Weise, wie das normalerweise bei Bildern der Fall ist). Mit der Einstellung bei Wikipedia ist das Recht auf Urheberrechtsschutz (in der Art und Weise, wie es normalerweise besteht) aufgehoben, insbesondere was das Recht betrofft, vor einer Verwendung des Bilds durch Freenet oder andere außerhalb der Wikipedia geschützt zu sein. Zwar ist der Verzicht des Urheberrechtsschutzes an gewisse Bedingungen geknüpft, die in der Lizenz stehen, aber auf die kommt es für die Frage, ob die Nutzung durch Freenet prinzipiell möglich ist, nicht an. Hier wird erfolglos versucht, irgendwie zu konstruieren, das Abuse-Team habe eine haarsträubende Fehlaussagegemacht, wo doch in Wirklichkeit die Aussage die wesentlichen Sachverhalte richtig erfasst. Natürlich gibt es einige prominente Wikipedianer, die die freien Lizenzen überhaupt für im Widerspruch zum deutschen Urheberrecht und damit nichtig halten, aber das kann ja wohl nicht Argumentationsbasis sein. --rtc17:53, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich Ralf richtig verstehe, vertritt er in letzter Konsequenz im wesentlichen eine solche Auffassung. Leider sind seine Aussagen diesbezüglich oft unklar und mehrdeutig. --rtc19:11, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Aber du leitest so eine krasse Interpretation und definitive Behauptung (Natürlich gibt es einige prominente Wikipedianer, die...) her? Das sagt mir eher etwas über dich als über Ralf. --Martina NolteDisk.19:21, 20. Mai 2010 (CEST) PS: nebenbei bemerkt war mir neu, dass Ralf einige ist[Beantworten]
Tut mir leid, wenn ich nur ein Beispiel bringe und nicht sämtliche damals im Kontext der "Or-any-later-version"-Diskussion getätigten Aussagen im Kopf habe, die in diese Richtung gingen, und einen diff-Link dafür angeben kann. Ralf kann sich ja selbst dazu äußern, wenn er möchte. Wenn er mal deutlich sagt, dass er das nicht in letzter Konsequenz so sieht, wäre das ja immerhin ein Fortschritt. --rtc19:46, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Kurz und knapp: du interpretierst mich falsch. Freie Lizenzen stehen nicht im Widerspruch zum deutschen UrhG. Eine Zustimmung zu einer unbekannten Vertragsklausel (1.2plus) sowie die Umlizensierung durch dritte Hand sehe ich als rechtlich unhaltbar an. --Marcela20:04, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
URV spezial - what now?
Habe heute Nacht eine URV entdeckt: Carl Friedrich Ludwig Anton Stegmann und auch gemeldet. Bereits die erste Version (IP / 2. Oktober 2004) war eine solche. Soweit ich sehe, sind in den späteren Versionen nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden.
Am 21. Januar 2006 hatte ich lt. Versionsgeschichte den Verfassernamen (Wilt Aden Schröder) unter dem Artikel gelöscht (Begründung: nicht wiki-üblich). Jetzt stelle ich fest, dass dieser Name auch unter dem Artikel steht, der nach Wikipedia kopiert worden ist (siehe [15]). Was tun? SLA? LA? URV-Meldung entfernen und in der Artikel-Disku auf den Verfasser hinweisen? Bin mir unsicher. Wer rät? Gregor Helms08:31, 18. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Website der Kölner Zentralmoschee übernimmt Artikel aus der Wikipedia ohne Quellen- und Lizenzangaben
Ich habe gerade festgestellt, dass der Artikel Grundwissen auf der Webseite der geplanten Kölner Zentralmoschee in weiten Teilen eine 1:1 Kopie des Wikipediaartikels Moschee ist. Dabei wird weder eine Quelle noch eine Lizenz genannt. Es ist sogar ein Copyright Hinweis am Ende der Seite vorhanden. Wenn ich das richtig sehe, verstößt das gegen die Nutzungsbedingungen. Wie geht man in einem solchen Fall vor? Eine freundliche Email schreiben und darauf hinweisen?--Trockennasenaffe12:20, 18. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
ich würde gerne dieses Bild http://en.wikipedia.org/wiki/File:PNervi1.jpg aus der en.wikipedia in die deutschsprachige überführen. Laut Text ist das Bild gemeinfrei, da es vor 1976 entstanden ist.
Zwei Fragen dazu:
ist es rechtlich in Ordnung, wenn ich es hier hochlade?
falls ja, mit welchem Baustein muss ich das kenntlich machen? Einen speziellen Baustein für derartige Bilder gibt es meines Wissens ja nicht.
Hallo, bei einem Museumseinbruch in Paris wurde unter anderem das genannte Bild entwendet. In der Bilderstrecke zum Artikel bei Spiegel Online ist das besagte Bild abgelichtet: [16] Könnte man dieses Bild (wohl von Corbis) in die dt. WP übernehmen? Für mich unterscheidet es sich nicht von einem Scan. Was meint Ihr? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 15:21, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Nein, da Picasso erst 1973 verstorben ist und seine Werke bis 70 Jahre nach seinem Tod noch urheberrechtlich geschützt sind. --Paulae15:31, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Wie markieren wir am besten Screenshots von Artikeln wie dieser und viele weitere? Der Screenshot selbst ist sicherlich gemeinfrei, der Artikeltext im Umfang wie hier aber nicht. Eine intensivere Untersuchung, ob die Textpassagen nun unter GFDL, CC-BY-SA oder sonst was stehen, kann die DÜP bei derzeitigem Bearbeitungsstand jedenfalls nicht leisten. Wäre ein eigener Baustein hier sinnvoll, der sagt, dass der geneigte Weiternutzer bitte in den Artikel schaut? Yellowcard19:13, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Darf man Bilder von historischen Wahlplakaten (Weimarer Republik) hier hochladen? Es sind keine historischen Fotos, es sind von mir aufgenommene Fotos von historischen Plakaten. Wie ist da die Rechtslage? Gruß, -- Felix König✉ArtikelPortal21:21, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Wahlplakate von der Zeit erreichen häufig keine Schöpfungshöhe. Ansonsten müsste man die näheren Hintergründe betrachten. Vielleicht mal extern hochladen? Yellowcard22:01, 20. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Besser irgendwo extern hochladen, wo man selbst die Kontrolle über die Datei behält. Anschließend kann die Datei immer noch hier hochgeladen werden. Hier sind nur selbst ernannte Experten am Werk. Der Uploader haftet für deren recht- und fachlich unverbindliche Entscheidung, die hier aber bindend ist. Herzliche Grüße Torsten Bätge 22:51, 20. Mai 2010 (CEST)
Du hast die Nachricht automatisch erhalten, weil du keine Lizenz angegeben hast.
Die Richigen Lizenbausteine wären {{Bild-PD-Amtliches Werk}} und {{Wappenrecht}} gewesen. Ein {{In SVG konvertieren|Wappen}} wär vielleicht auch noch angebracht, aber das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun.--84.160.225.20412:08, 22. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]