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Kriegsdienstverweigerer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Kriegsdienstverweigerer bezeichnet man Personen, die trotz Wehrpflicht den Wehrdienst verweigern. Jedem Wehrplichtigen ist es in Deutschland gestattet den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Dazu muss jedoch ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag) gestellt werden, der hinreichend begründet, warum man den Wehrdienst verweigern möchte. Als Verweigerungsgrund werden dabei insbesondere die Unvereinbarkeit des eigenen Gewissens mit dem Tragen einer Waffe anerkannt. Wird der Antrag angenommen, so ist man staatlich anerkannter Kriegsdienstverweigerer.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung begründet sich hauptsächlich auf den Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes, der es jedem Bürger gestattet den Dienst an der Waffe zu verweigern.

siehe auch : Totalverweigerer Wehrungerechtigkeit