Zum Inhalt springen

Bundesagentur für Arbeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. März 2004 um 16:14 Uhr durch (nob) (Diskussion | Beiträge) (Komma hinter Aufzählung macht keinen Sinn :-)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Behörde die in Deutschland für die Arbeitsverwaltung zuständig ist. Sie hat ihren Sitz in Nürnberg. Sie untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Geschichte

  • 1927 Errichtung als „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“
  • 1933 Gleichschaltung der Reichsanstalt
  • 1952 Neugründung und Umbenennung in „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ durch das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)
  • 1969 Durch Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) wurde die Behörde umbenannt in „Bundesanstalt für Arbeit“ (BA).
  • 1998 Das SGB III trittt in Kraft und ersetzt das Arbeitsförderungsgesetz.
  • 2004 Durch das dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt umbenannt in Bundesagentur für Arbeit (BA)

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben der BA sind u.a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.

Struktur

Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau:

Einige Aufgaben werden innerhalb der BA durch so genannte besondere Dienststellen wahrgenommen, hierunter fallen unter anderem:

  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Fachhochschule des Bundes -Fachbereich Arbeitsverwaltung-
  • Bildungszentren der BA
  • Führungsakademie der BA
  • BA IT-Systemhaus

Finanzierung

Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge. Aus diesen werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen.

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des §363 SGB III die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosenhilfe) entstehen.

Nach §364 und §365 SGB III ist der Bund verpflichtet die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuß voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluß des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuß.

Überwachung

Die BA wird durch drei Institutionen überwacht:

  • 1) Das Bundesarbeitsministerium überprüft, ob die Bundesagentur Recht und Gesetz einhält.
  • 2) Der Verwaltungsrat besteht aus 21 Mitgliedern ist das zentrale Kontrollorgan des Vorstands.
  • 3) Die Innenrevision überprüft die korrekte Abwicklung von Geldleistungen an Arbeitslose.

Reform der Arbeitsverwaltung

interne Reformanstrengungen

Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.

  • interne strukturelle Reformen:
    • bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand)
    • Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
    • Steigerung der Effiziens durch:
      • Abflachen der internen Hirarchien
      • Steigerung der Effizienz durch teamorientierte Organisation
      • Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
      • Ausgliederung / Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Zentrale zum „BA IT-Systemhaus“
      • Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung
      • Modernisierung der IT-Infrastruktur
    • Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
    • Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“
      • vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
      • bessere Integration privater Stellenbörsen.
    • Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.

Reform der BA durch Gesetz

Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor.

Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich weniger mit strukturellen Änderungen innerhalb der BA, sondern viel mehr mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden sollte der Arbeitsmarkt entlastet werden.

Das Stützen der privaten Arbeitsvermittler erwies sich hierbei als totaler Fehlschlag. Es gab auch schon vor den Reformbemühungen private Arbeitsvermittler, welche mit Erlaubnis der BA gewerbliche Arbeitsvermittlung betrieben. Die Reform brachte zwar weitere private Arbeitsvermittler auf den Plan, da diese nunmehr von der BA indirekt über Vermittlungsgutscheine finanziert wurden, doch die erhoffte Entlastung des Arbeitsmarktes trat nicht ein, da auch private Arbeitsvermittler nicht vermitteln können was nicht existiert.

Das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene drittes Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.

  • Inhalte des Hartz-III Gesetzes die die Struktur der BA betreffen:
    • Umbenennung der BA in Bundesagentur für Arbeit
    • Umbenennung der Dienststellen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
    • Selbstverwaltung:
      • Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
      • Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
      • die Selbstverwaltungorgane können sich per Satzung einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
    • Haushalt der BA:
      • Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
      • Ausgabereste die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zu Gute.
      • Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
    • Kontraktmanagement:
      • Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch ein Agency-Modell.
      • Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
      • Das selbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
    • Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
    • Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.
    • Bekämpfung der illegalen Beschäftigung:
      • die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch Prüfungen vor Ort werden von der Zollverwaltung übernommen.
      • die Verfolgung von Leistungsmissbrauch der keine Aussenprüfungen erfordert obliegt weiterhin der BA

Des weiteren enthält das dritte Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.


Präsidenten und Vorstände der BA

An der Spitze der BA stand bis 2002 ein Präsident. Bislang hatten seit 1952 folgende Personen dieses Amt inne:


Nach Reformen der BA im Jahr 2002 wurde diese Position in einen dreiköpfigen Vorstand umgewandelt, der sich wie folgt zusammensetzte:

Nach Ablösung des Vorstandsvorsitzenden setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:

Internetportal

Die BA betreibt ein Job- und Serviceportal in Kooperation mit verschiedenen Partnern; dazu gehören:

  • ArbeitAnzeige.de
  • shippingjobs.com
  • kliniken.de
  • jobverbund.de
  • HR4you
  • automotive-job.net
  • vw-jobboerse.de

Im Rahmen der Kooperation liefern die Partner Stellenangebote über eine speziell erstellte Schnittstelle an das BA-Portal arbeitsagentur.de. Die Veröffentlichung der Jobangebote erfolgt automatisch auf Grundlage des internationalen Datenstandards HR-XML.

Stellen werden in den Trefferlisten auf arbeitsagentur.de angezeigt, Detailansichten und Bewerbungen sind ausschließlich über die Internetseiten der kooperierenden Jobbörsen möglich.


Siehe auch: Sozialversicherung, Sozialstaat, Sozialabbau