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Homologation

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Mit Homologation wurde im engeren Sinn die gerichtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Schriftstücken bezeichnet. Der Wortsinn hat sich aber stark erweitert: inzwischen wird damit eine umfangreiche Zulassungsprozedur bezeichnet, mit der auf der Basis von Zulassungsvorschriften überprüft wird, ob die Leistungsmerkmale von Liefergegenstände so beschaffen sind, dass diese zugelassen werden können und ein Zertifikat der Homologation erhalten können. Beispiel: Voraussetzung für die Lieferung von Einrichtungen für Mobilfunknetze nach China ist eine Homologation dieser Einrichtungen. (s. auch der Begriff "Homologierung", der mittlerweile synonym verwendet wird.)

Der Begriff der Homologation wird vor allem für die Automobilindustrie zunehmend wichtiger. Für die Zulassungsfähigkeit müssen Fahrzeuge so konfiguriert werden, dass diese den länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten entsprechen. Die heutige Herausforderung für die Autoindustrie liegt hauptsächlich bei der Erfüllung von zahlreichen Abgas- und Crashvorschriften. Die Vorschriften sind aber weltweit sehr unterschiedlich. Während manche Länder gar keine Vorschriften für Zulassung erheben, sind andere sehr stark (z.B. USA, Japan, EU etc.) reglementiert. Die Richtlinien sind teilweise so komplex und unterschiedlich, dass die technische Umsetzung für die Fahrzeuge umfangreiche und vorausschauende Planungen erfordert.