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Konstruktives Misstrauensvotum

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Beim konstruktiven Misstrauensvotum wird einem Regierungschef dadurch das Misstrauen ausgesprochen, dass man einen neuen Regierungschef wählt. Dies ist im Grundgesetz in Artikel 67 geregelt. Bisher gab es zwei Ansätze eines Konstruktiven Misstrauensvotums in der Bundesrepublik Deutschland. 1972 ein gescheiteres Konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler Willy Brandt, 1982 ein erfolgreiches gegen Helmut Schmidt, bei dem Helmut Kohl zum Bundeskanzler gewählt wurde.

Das konstruktive Misstrauensvotum wurde nach den Erfahrungen aus der Weimarer Republik eingeführt, in der bereits die absolute Mehrheit genügte, einen Kanzler abzuwählen (destruktives Misstrauensvotum). Da es wesentlich einfacher ist, einem Kanzler das Vertauen zu entziehen, als sich auf einen neune Kanzler zu einigen, kam es zu häufigen Regierungswechseln. Der Parlamentarische Rat erkannte darin eine der Ursachen für den Aufstieg der Nationalsozialisten und verständigte sich deshalb auf die Einführung des konstruktiven Misstauensvotum.