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Deutscher Reisepass

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Reisepässe sind Ausweisdokumente, die von Staaten ausgegeben werden, um ihren Staatsbürgern Reisen ins Ausland zu ermöglichen.

Von der Bundesrepublik Deutschland wird der Reisepass für deutsche Staatsbürger ausgegeben. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem Passgesetz (PaßG). Es gibt zwei Versionen: den sog. Europapass (auch kurz als "Europass" bezeichnet) sowie den sog. vorläufigen Reisepass.

Der Europapass hat eine rötliche Farbe. Die Gültigkeit ist abhängig vom Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 26. Lebensjahr ist er fünf Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Dieser Pass hat eine eingeheftete Plastikkarte mit den wichtigsten persönlichen Daten des Antragstellers.

Der vorläufige Reisepass hat eine grüne Farbe. Er ist unabhängig vom Alter des Antragstellers nur ein Jahr gültig. Eine Plastikkarte fehlt hier. Dieser Ausweis hat nur vorläufige Funktion. Dies hat den Grund darin, dass der Europass erst in der Bundesdruckerei (insbesondere wegen der Plastikkarte) in Berlin hergestellt werden muß, was etwa 6-8 Wochen dauert. Der vorläufige Reisepass kann jedoch grundsätzlich sofort von der zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.

Der Schweizer Reisepass hat eine rote Farbe mit dem Schweizer Kreuz aufgemalt.

Siehe auch: Personalausweis, Identitätskarte