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Fahrerlaubnis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Allgemein

Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Ugs.: Führerschein. Unterteilt in verschiedene Fahrerlaubnisklassen

Klassen

alte Einteilung in Deutschland

  • Klasse 1: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
  • Klasse 1A: Krafträder mit Leistungsbeschränkung
  • Klasse 1B: Leichtkrafträder bis 125 (früher 80) ccm Hubraum und max. 80 km/h
  • Klasse 2: Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger
  • Klasse 3: PKW bis max. 7,5t zul. GesGew. und nicht mehr als drei Achsen
  • Klasse 4: Moped bis 50 ccm Hubraum und max. 50 (früher 40) km/h.
  • Klasse 5: Traktoren und Zugmaschinen

Neue europäische Einteilung

  • Klasse A: Krafträder
  • Klasse B: Lastkraftwagen und Zugmaschinen
  • Klasse C: PKW bis max. 3,5 t zul. GesGew.
  • Klasse D:
  • Klasse E: Anhänger
  • Klasse F:
  • ...


Sondererlaubnis

Zum Führen von bestimmten Fahrzeugen wird eine zusätzliche Erlaubnis benötigt:

  • Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen
  • Fahrzeuge mit Gefahrgut
  • ...