Censur
Als Zensor wird heute derjenige bezeichnet, der ein Werk vor der Veröffentlichung der Zensur unterzieht. Siehe auch: Pressefreiheit, Geschichte der Zensur
Der Begriff "Zensor" (v. lat. censere zählen) geht auf ein zum Ende der Königsherrschaft in Rom eingerichtetes Amt zurück. Im Rahmen der Ämterlaufbahn, dem so genannten cursus honorum, der römischen Republik folgte das Amt des Zensors, die censura, auf das Consulat, das jeder, der Zensor werden wollte, zuvor bekleidet haben musste.
Seit 443 v. Chr. wurden zwei Zensoren, zunächst auf fünf, später auf anderthalb Jahre bestimmt. Am Ende der achtzehnmonatigen Amtszeit der Zensoren wurde eine feierliche Entsühnung des Vilges (lustratio) mit großen Tieropfern durchgeführt.
Ihre Aufgabe war es, alle fünf Jahre die Schätzung, also die Volkszählung (census civium) vorzunehmen und die Vermögenserklärungen der Bürger anzunehmen. Dies war zuvor noch Aufgabe des Königs.
Weiterhin oblag ihnen die Kontrolle der Sitten (cura morum). Wer einem unmoralischen Lebenswandel nachging, wurde durch die nota censoria bestraft. Er wurde aus dem Senat oder der Ritterschaft ausgestoßen oder aber aus der ländlichen Tribus in eine städtische bzw. gänzlich aus der Tribus ausgestoßen.
Schließlich waren sie dafür zuständig, die Staatsländereien zu verpachten und die öffentlichen Bauten instandzuhalten. In den einzelnen Kolonien wurden zu diesem Zweck eigene Zensorenämter geschaffen.