Weihe
Der Ausdruck Weihe bezeichnet
- eine Greifvogel-Familie (z.B. Rohrweihe, Gabelweihe...)
- in der Religion die feierliche Aussonderung von etwas zu einem gottesdienstlichen Zweck.
Geweiht wurden Menschen mit einer besonderen religiösen Berufung (Schamanen, Priester, Propheten, Könige). Die katholische Kirche kennt das Sakrament der Priesterweihe. Man unterscheidet Weihe und Segnung, die oft nur verbal, aber auch durch die Zeichenhandlung des Besprengens mit Weihwasser (vgl. Asperges) erfolgt.
Geweiht werden ferner Menschen während bestimmter Lebensstadien mit Initiationsriten (z.B. bei Geburt (Taufe), Mannbarkeit, (Jugendweihe), Ehe, (Trauung); auch Tote werden geweiht).
Ebenso können bestimmte Dinge oder Gebäude einer Weihe unterzogen werden: die rituelle Einweihung von Kirchen bzw. der Altäre. Bei einer Altarweihe wird der Altar gewaschen, gesalbt, an den vier Ecken und der Mitte des Altars werden Dochte entzündet und Reliquien werden eingemauert. Begleitet wird eine Weihe immer mit einer Salbung mit Chrisam.
Weitere Weihen von Dingen:
- Fahnen-, Glocken-, oder Kerzenweihe, siehe auch Weihwasser
Auch bestimmte Zeiten gelten als geweiht: der Sabbat, die "Weihnacht"
Oder bestimmte Orte: Tempel, Wallfahrtsorte,
Andere Weihen: Namensweihe, Menschenweihehandlung