Kontrollierter Sichtflug
CVFR ist die Abkürzung für kontrollierten Sichtflug (controlled visual flight rules). Kontrollierter Sichtflug ist eine Zwischenform von Sicht- und Instrumentenflug. Dieses Verfahren dient der Durchführung von Sichtflügen entweder im kontrollierten Luftraum C oder bei nächtlichen Überlandflügen im kontrollierten Luftraum. Die Berechtigung, um kontrollierte Sichtflüge durchführen zu dürfen, wurde inzwischen europaweit in die Flugausbildung zum Privatpiloten integriert. Piloten mit älteren Fluglizenzen können diese Berechtigung in einer theoretischen und praktischen Ausbildung erwerben. Ebenso soll die Durchführung kontrollierter Sichtflüge mit Luftsportgeräten europaweit eingeführt werden. Um den kontrollierten Sichtflug ausüben zu dürfen, muß der Pilot in der Lage sein, vorgegebene Flughöhen auf 100ft genau einzuhalten, sowie nicht mehr als 10% von der (von der Kontrollstelle vorgegebenen) Geschwindigkeit abzuweichen und den Kurs auf 5° genau beizubehalten. Ferner ist oberhalb von FL 100 ein beschränktes Flugfunkzeugnis Typ 1 (BZF 1) für die Durchführung des Flugfunks in englischer Sprache notwendig.