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Heilmittel

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1. ärztlich verordnete Heilmittel

In den neuen Heilmittel-Richtlinien sind als Heilmittel definiert

a) Maßnahmen der Physikalischen Therapie
b) Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und
c) Maßnahmen der Ergotherapie

als Heilmittel definiert. Ein Grund hierfür liegt in der Vielfalt der unterschiedlichen Leistungserbringer im Bereich der Sprachtherapie, wo neben den Logopäden z.B. auch die Sprachheilpädagogen für die Sprech- und Sprachtherapie, nicht aber für die Stimmtherapie Leistungserbringer sind. Maßnahmen der Physikalischen Therapie werden hauptsächlich von Physiotherapeuten, Masseuren und medizinischen Bademeistern durchgeführt.

zu a) Heilmittel der Physikalischen Therapie

  • Massagetherapie
  • Bewegungstherapie
  • Traktionsbehandlung
  • Elektrotherapie
  • Kohlensäurebäder
  • Inhalationstherapie
  • Thermotherapie
  • Standardisierte Heilmittelkombinationen

zu b) Heilmittel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

  • Stimmtherapie
  • Sprechtherapie und
  • Sprachtherapie

zu c) Heilmittel der Ergotherapie

Als vorrangige oder optionale Heilmittel der Ergotherapie können folgende Heilmittel verordnet werden:

  • motorisch-funktionelle Behandlung
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • psychisch-funktionelle Behandlung und
  • Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung

Als ergänzende Heilmittel können die Thermotherapie und Herstellung und Anpassung temporärer ergotherapeutischer Schienen verordnet werden.