Zum Inhalt springen

Zwischenlager Ahaus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Mai 2010 um 17:29 Uhr durch 79.203.105.161 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Koordinaten: 52° 4′ 34,6″ N, 7° 3′ 20,1″ O

Transportbehälterlager Ahaus
Ansicht des Transportbehälterlagers

Das Transportbehälterlager Ahaus (TBL Ahaus) ist ein Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente. Es befindet sich im westlichen Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Ahaus, etwa 3 km östlich des Stadtzentrums.

Das zentrale Gebäude auf dem Zwischenlagergelände ist die 196 m lange, 38 m breite und 20 m hohe Lagerhalle, in dem die Transportbehälter stehend aufbewahrt werden. Die Behälter sind permanent an ein elektronisches System zur Überwachung ihrer Dichtheit angeschlossen. Zum Transport der Brennelementbehälter in der Halle dient ein Brückenkran mit einer Tragkraft von 140 Tonnen. Im Herbst 2008 ist ein weiterer Hallenkran mit 32 t Tragkraft eingebaut worden.[1]

Im TBL Ahaus dürfen laut Genehmigung maximal 3960 Tonnen Kernbrennstoff in Form von bestrahlten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren (LWR) in CASTOR-Behältern auf 370 Stellplätzen eingelagert werden. Das TBL Ahaus ist damit größer als das Zwischenlager in Gorleben, wo nur 3800 Tonnen Kernbrennstoff eingelagert werden dürfen. Am 31. Dezember 2002 befanden sich sechs CASTOR-Behälter mit LWR-Brennelementen im Lager. Darüber hinaus werden Kugelbrennelemente des stillgelegten Kernkraftwerks THTR-300 in Hamm-Uentrop in 305 kleinen CASTOR-Behältern auf weiteren 50 Stellplätzen aufbewahrt.

Im TBL Ahaus werden auch Brennelemente aus Forschungsreaktoren (z. B. vom Rossendorfer Forschungsreaktor) aufbewahrt.

Die Bezirksregierung Münster hat der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH im November 2009 die Genehmigung erteilt, im Zwischenlager Ahaus Betriebs- und Stilllegungsabfälle aus deutschen Kernkraftwerken zwischenzulagern.[2] Die Genehmigung nach Paragraph 7 der Strahlenschutzverordnung sieht eine befristete Aufbewahrung für den Zeitraum von 10 Jahren vor. Danach erlischt die Genehmigung. Ab voraussichtlich 2014 steht das genehmigte Endlager des Bundes, Schacht Konrad bei Salzgitter, für diese Abfälle zur Verfügung.

Bei den konditionierten Reststoffen mit geringer Radioaktivität und vernachlässigbarer Wärmeentwicklung handelt es sich beispielsweise um Bauschutt, Papier, Putzlappen, Metallschrott sowie ausgebaute Anlagenteile. Diese sollen in unterschiedlichen Behältern aus Beton, Guss und Stahl in der westlichen Hallenhälfte zwischengelagert werden. Die per Schiene oder Straße angelieferten Behälter werden von einem zu diesem Zweck neu installierten 32-Tonnen-Kran in den Lagerbereich transportiert. Während der Zwischenlagerung erfolgt eine klare Trennung von den in der östlichen Hallenhälfte gelagerten CASTOR®-Behältern mit hochradioaktiven Abfällen.[3] Beim Bundesamt für Strahlenschutz ist darüber hinaus die Lagerung von mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich für das Zwischenlager Ahaus beantragt worden.[1] Dabei handelt es sich im Wesentlichen um hochdruckverpresste Hülsen und Strukturteile - so genannte CSD-C - von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken.[1] Weiterhin haben die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) auf Veranlassung des Forschungszentrums Jülich einen Antrag auf Änderung der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus gestellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Bundesamt für Strahlenschutz soll geprüft werden, ob die zurzeit im Forschungszentrum Jülich lagernden Behälter vom Typ CASTOR® THTR/AVR künftig auch im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden können.[4]

Wie den Medien bereits Anfang des Jahres 2009 zu entnehmen war, ist die Genehmigung für die Lagerung der 152 CASTOR®-Behälter in Jülich ist bis Mitte 2013 befristet. Für ein weiteres Verbleiben der Brennelemente in Jülich über diesen Zeitraum hinaus müsste dort zu Lasten der Steuerzahler umfangreich investiert werden. Die im Zwischenlager Ahaus vorhandenen Handhabungs- und Überwachungseinrichtungen entsprechen hingegen ohne weitere Änderungen auch den Anforderungen einer Zwischenlagerung der Behälter aus Jülich. Diese sind baugleich mit den bereits in Ahaus zwischengelagerten Behältern aus dem Thorium-Hochtemperaturreaktor (THTR) in Hamm-Uentrop.

Einzelnachweise

  1. a b c Die Bundesrepublik Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, diese Abfälle zurückzunehmen. Website der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (Download am 15. Januar 2009)
  2. Einlagerung von Abfällen aus Kernkraftwerken in Ahaus genehmigt, Presseinformation der Bezirksregierung Münster vom 11. November 2009
  3. Einlagerung von Betriebs- und Stilllegungsabfällen in Ahaus genehmigt, Presseinformation des Zwischenlagerbetreibers GNS vom 11. November 2009
  4. Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft die Zwischenlagerung der AVR-Behälter aus Jülich in Ahaus, Presseinformation des Zwischenlagerbetreibers GNS vom 1. Oktober 2009