Völkerbund
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Der Völkerbund nahm am 10. Januar 1920, kurz nach Ende des Ersten Weltkrieges, seine Arbeit auf, um den Frieden dauerhaft zu sichern. Er sollte sowohl die internationale Kooperation fördern, in Konfliktfällen vermitteln, als auch die Einhaltung von Friedensverträgen überwachen.
Die Idee eines Völkerbundes geht auf Immanuel Kants Schrift Zum ewigen Frieden zurück, in der erstmals die Idee einer durchgängig friedlichen Gemeinschaft der Völker beschrieb. Ein vergleichsweise konkretes Programme zur Umsetzung dieser Forderung fand sich, ausgelöst durch die Schrecken des Ersten Weltkriegs im 14-Punkte Programm des US-Präsidenten Thomas Woodrow Wilson von 1918. Die Satzung des Völkerbundes war Teil der Pariser Vorortverträge und somit auch des Versailler Vertrages. Die Satzung des Völkerbundes wurde am 28. April 1919 von der Vollversammlung angenommen. Mit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 26. Juni 1919 unterzeichneten die Beteiligten Staaten auch die Satzung des Völkerbunds - der Bund war Teil des Versailler Vertrags geworden. Mit seiner Ratifizierung am 10. Januar wurde auch der Völkerbund offiziell gegründet und trat am 15. November 1920 zum ersten Mal zusammen.
Da der amerikanische Senat die Ratifizierung des Versailler Vertrages ablehnte, waren die USA selber nie Mitglied des Völkerbundes. Das Deutsche Reich wurde erst 1926 Mitglied des Völkerbundes und trat am 14. Oktober 1933 unter Hitler wieder aus. Umstritten war das Nichteingreifen des Völkerbundes beim japanischen Angriff auf China im Jahre 1931. Endgültig demonstrierte er 1933 seine Machtlosigkeit beim italienischen Angriff auf Abessinien. Obwohl der Bund seine stärksten Maßnahmen - Sanktionen - verhängte, blieben diese wirkungslos; sowohl die USA (Öl) als auch Deutschland (Kohle) belieferten Italien weiterhin und führten dadurch die Ohnmacht des Gremiums vor. Auf die Entstehung des zweiten Weltkriegs hatte der Bund keinerlei Einfluss.
Der Völkerbund hatte keine eigenen militärischen Truppen, um in Krisenregionen eingreifen zu können. Zwar hätte er theoretisch den Beschluß zu militärischen Aktionen treffen können - die Entsendung der Truppen wäre dann aber durch die Mitglieder in nationaler Organisation vor sich gegangen. Ein Fall, der in der Praxis niemals vorkam.
Auf Initiative der Außenminister Chinas, Großbritanniens, der UdSSR und der USA wurden 1945 die Vereinten Nationen als Nachfolgeorganisation des Völkerbunds gegründet.
Organisationsstrktur des Völkerbundes
Die Organisation des Völberbundes nahm in ihren Grundzügen bereits die Organisation der Vereinten Nationen vorweg. Der größte Unterschied zu heute bestand zum einen in der wesentlich kleineren Zahl an hauptamtlichen Mitarbeitern, zum anderen darin, dass es nicht nur ein Veto-Recht gab, sondern fast alle Beschlüsse einstmmig gefasst werden mussten.
- Die Völkerbundversammlung. Diese tagte einmal jährlich, jedes Mitgliedsland hatte eine Stimme, die meisten Beschlüsse erforderten Einstimmigkeit.
- Der Völkerbundsrat. Dieser hatte ständige Mitglieder: Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Deutschland (1926-1933), UdSSR (ab 1933) sowieo neun nichtständige Mitglieder. Entscheidungen mussten einstimmig gefällt werden, beteiligte Konfliktsparteien hatten in der enstprechenden Abstimmung kein Stimmrecht.
- Das ständige Generalsekretariat und einen Generalsekrtär.