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Basel II

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Basel II: Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom "Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht", in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. In diesem Ausschuss sitzen Vertreter der Regierungen und dem Kreditgewerbe! Die Vorschläge treten, nachdem sie vom EG-Ministerrat in europäisches Recht gefasst wurden, Ende 2006 in Kraft.

Basel I geht auf Empfehlungen des Basler Ausschusses aus dem Jahre 1988 zurück. Diese Eigenkapitalrichtlinien gelten als veraltet, da sie den Risiken im Kreditgewerbe, die mit Eigenkapital unterlegt werden müssen, nur sehr pauschal Rechnung tragen.

Die wichtigsten Änderungen von Basel II sind:

-Alle Kreditnehmer (Firmenkunden) müssen mithilfe von Ratings in Risikoklassen eingeteilt werden, nach denen die Eigenkapitalunterlegung bestimmt wird. Für Privatkunden gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Schlechte Ratings müssen mit viel, gute Ratings mit wenig Eigenkapital unterlegt werden. Aus diesem Grund sind die Vorschriften besonders im Mittelstand scharf kritisiert worden, da hier die Risiken höher, und damit auch die Kreditzinsen höher ausfallen werden.

-In Zukunft müssen auch die sogenannten operationellen Risiken mit Eigenkapital unterlegt werden. Diese sind insbesondere Risiken aus Prozessen im Unternehmen, Mitarbeitern, Systemen oder externer Ereignisse.

-Ziel der Beschlüsse ist auch die bankinterne Risikokontrolle zu verbessern, so dass die Banken ihr Risikoportfolio quasi selbst kontrollieren.