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Warningsacker

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Der Warningsacker war vom Mittelalter, bis weit in die Neuzeit hinein, der historische Landtagsplatz des Landes Hadeln, einer ehemaligen Bauernrepublik im nördlichen Elbe-Weser-Dreieck. Hier versammelten sich unter freiem Himmel die Vertreter aller Kirchspiele, die Hadler Stände, um Rechts- und Regierungsangelegenheiten gemeinschaftlich zu beraten. Der Ort existiert noch heute und befindet sich etwas unscheinbar südöstlich von Altenbruch, nahe der Gemeindegrenze zu Otterndorf an der Bundesstraße 73.

Der Name geht wahrscheinlich auf den Eigennamen Warn zurück, eine niederdeutsche Nebenform des Namens Werner (vgl.: enlisch: Warren), also den Namen des Lokators, der hier die ersten Hollerkolonisten ansiedelte, um das Marschland urbar zu machen. Möglicherweise klingen aber auch die Verben waren und warden an, im Sinne von: „(die Gesetze) beachten, bewahren“. Ältere Namensformen sind Wardensacker oder Warenschradendeill, wobei es sich bei „Schraden“ um ein abgeschnittenes Stück Land handelt. Deel oder Teil ist die Bezeichnung für einen Kirchspielsteil, der etwa 40 bis 50 Feuerstellen umfasste und durch einen eigenen „Gefollmächtigten“ vertreten wurde.

Auch wenn der Warningsacker erst 1496 explizit als Landtagsplatz genannt wird, so darf man davon ausgehen, dass auch die vorherigen Landtage an dieser Stelle stattfanden. Schon in einer Urkunde von 1329 ist ausdrücklich von einer Volksversammlung die Rede. Die älteste Urkunde, in der die Gesamtheit aller Einwohner des Landes Hadeln (universi Hadelerie inhabitantes) als Vertragspartner (mit der Stadt Lübeck) angeführt wird, stammt von 1298.

Der Platz lag in etwa auf halbem Weg zwischen Altenbruch, dem alten Vorort der sieben Kirchspiele des Hadler Hochlandes (Altenbruch, Lüdingworth, Neuenkirchen, Nordleda, Osterbruch sowie Osterende- und Westerende-Otterndorf) und dem Otterndorfer Schloss, in dem spätestens seit 1387 ein Gräfe, als Statthalter des Herzogs von Sachsen-Lauenburg, dem Obergericht vorsaß.

Die fünf Kirchspiele des Sietlandes mit Osterende- und Westerende-Ihlienworth, Odisheim, Steinau sowie Wanna mit Süderleda versammelten sich ursprünglich wohl getrennt in ihrem Vorort Ihlienworth. Spätestens seit dem ersten Drittel des 16. Jahrhunderts schickten sie jedoch ihre Schulzen und Landschöffen ebenfalls zu den Landtagen auf dem Warningsacker. Damit bildeten sie den zweiten Stand der Hadler Stände, die Vertreter des Weichbildes bzw. des Flecken Otterndorf bildeten den dritten Stand.

Wichtige Anlässe zur Einberüfung des Landtages waren die Erbhuldigungen der Stände beim Regierungsantritt eines neuen Landesherrn. Hierbei erschien der Herzog meist persönlich und musste den Ständen jedes Mal ihre alten Privilegien, die Kirchpielsverfassung und die Kirchenordnung bestätigen. Als seine Vertreter 1575 z.B. vorschlugen, die Kirchspielsgerichte abzuschaffen, oder 1619 ein neues Landrecht einführen wollten, wurde dies von den Hadlern schlichtweg abgelehnt. Auch sonst treten die Herzöge oft wie Bittsteller auf, um Geldmittel zu erlangen (1530 zum Neubau des abgebrannten Otterndorfer Schlosses, 1586 einen Kornzoll, 1615 für die Befestigung des Otterndorfer Schlosses, 1617 zum Neubau des abgebrannten Lauenburgischen Schlosses, 1660 für Bewaffnung und sonstige militärische Ausgaben, 1683 für die Aussteuer einer Prinzessin). Einmalige Zahlungen wurden von den Ständen meist bewilligt (nachdem sie heruntergehandelt wurden), grundsätzlich neue Steuern jedoch abgelehnt. Darüber hinaus wurde der Landtag auch bei drohender Kriegsgefahr und zur Musterung der Hadler Landwehr einberufen, oder bei Änderungen des Landrechts (1558 Abschaffung des Wergeldes).

Nach dem Aussterben der Herzöge von Sachsen-Lauenburg trat 1689 an die Stelle des Gräfen ein kaiserlicher Kommissar, der im Namen Leopold I. die alten Privilegien bestätigte. Im Jahr darauf beschlossen die Hadler dashalb die verbliebenen kursächsischen Truppen aus dem Land zu werfen, zur Not mit Gewalt (was aber nicht nötig wird). 1716 und 1717 wurden auf dem Warningsacker wieder neue Sonderabgaben beschlossen, zuerst eine Türkensteuer, dann Beiträge für die Behebung der schweren Schäden durch die Weihnachtsflut. Als der Kommissar 1722 noch weitere Abgaben fordert, wandten sich die Hadler Stände direkt an den Kaiser, jedoch vergeblich. Die Macht der Hadler Stände begann von nun an stetig zu sinken.


Literatur

  • Ernst Dieterichs: Der Warningsacker, der Landtagsplatz des freien Landes Hadeln. Ein Überblick über die Hadelner Selbstverwaltung. in: Stader Jahrbuch 1955 (Stader Archiv Neue Folge 45) S. 103 - 126.
  • Chronik der Gemeinde Nordleda, Sonderdruck der Volksbank Cuxhaven-Hadeln eG, Nordleda 12/1995.