Effektenverwaltung
Unter dem Begriff Effektenverwaltung versteht man die Aufgaben, die eine Depotbank zu erfüllen hat, um die Bestände ihrer Depots (Kundendepots und Eigendepots) zu verwalten. In vielen Bankhäusern wird auch der englischsprachige Begriff "Corporate Actions" verwendet. In Deutschland unterteilt man die Effektenverwaltungsmaßnahmen traditionell in folgende Bereiche:
- Zinsen (Kupons)
Das Einreichen von Kupons zu Anleihen an die Zahlstelle, die Entgegennahme der Zinszahlung der Zahlstelle und das anteilige Weiterleiten dieser Zahlungen an die Deponenten
- Dividenden
Funktioniert wie bei den Zinsen
- Fälligkeiten
Das Einreichen der Anleihen bei Fälligkeit bei dem Emittenten, die Entgegennahme der Tilgungszahlung und das anteilige Weiterleiten dieser an die Deponenten.
- Umtäusche
Die Abwicklung von Umtäuschen für die Deponenten. Hierzu zählen zum Beispiel: Übernahmeangebote, Übernahmen, Spin Offs, Redenominationen, Splits...
- Kapitalveränderungen
Die Abwicklung von optionalen oder obligatorischen Kapitalerhöhungen oder -reduzierungen mit oder ohne Bezugsrechtshandel für die Deponenten
- Hauptversammlungen
Information der Deponenten über anstehende Versammlungen, Bestellung und Weiterversand der Einladungen, Übernahme der Stimmrechte der Deponenten bei den Versammlungen
In den USA hat sich eine weitere Form der Effektenverwaltung eingebürgert. Dort zählt man auch die Verwaltung von Sammelklagen gegen Aktiengesellschaften zu diesem Bereich.