Justizvollzugsanstalt
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Als Justizvollzugsanstalt (JVA) werden Gefängnisse in Deutschland bezeichnet. Nach § 2 des Strafvollzugsgesetzes (StVollG) "soll der Gefangene befähigt werden, nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen. Der Vollzug dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten."