Behandlungswunsch
Der Behandlungswunsch eines Patienten ist eine wichtige, allerdings nicht die einzig ausschlaggebende Vorbedingung für eine medizinische Behandlung. Auf der anderen Seite stehen der Rechtsbegriff der guten Sitten sowie die Behandlungsfreiheit des Therapeuten, sofern er im speziellen Fall nicht ohnehin der Behandlungspflicht unterliegt.
Einwilligung (in das Therapieangebot) bildet im deutschen Strafrecht ein Begriffspaar mit dem Einverständnis. Gemeinsamer Oberbegriff ist hier wie dort das Einvernehmen.
Ausführlich auf Behandlungswünsche eingegangen werden soll im Bereich der Palliativmedizin sowie zur eigenen Absicherung im Rahmen einer Patientenverfügung als der schriftlich festgelegten Vorausverfügung eines einwilligungsfähigen Volljährigen. Diese wird von ihm für den Fall seiner Verfügungsunfähigkeit erstellt, um bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung nicht unmittelbar bevorstehende Gesundheitsuntersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe zu erlauben oder sie zu untersagen.