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Gemeinde (Begriffsklärung)

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Der Begriff Gemeinde (von althochdeutsch gimeinida) bezeichnet ein gesellschaftliches Gebilde.

Gemeinde wird heute gebraucht als

  1. ein allgemeiner Ausdruck für Ortschaft, Stadt, oder Dorf.
  2. die unterste Verwaltungseinheit (Gebietskörperschaft) eines Staates (siehe hierzu auch Gemeindearten) oder die Gesamtheit ihrer Einwohner
  3. in der Schweiz allgemeiner Ausdruck für die unterste politische Organisationsebene im Gegensatz zu Eidgenossenschaft und Kanton. Man spricht dann von der Politischen Gemeinde, daneben existieren es Zivilgemeinden, Schulgemeinden und Kirchgemeinden. In früheren Zeiten waren die Armengemeinden von den Politischen Gemeinden getrennt.
  4. in Österreich für die kleinste politische und auch verwaltungstechnische Einheit. Rechtlich ist eine kleine der großen Gemeinde gleichgestellt. (Ausgenommen Statutarstädte). Neben der Staatsbürgerschaft ist nur der ordentliche Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde maßgebend für das Wahlrecht
  5. eine lokale christliche Kirche (Kirchengemeinde) oder die Gesamtheit ihrer Mitglieder
  6. die Anhängerschaft eines Künstlers (Gemeinde des Dichters)

Siehe auch: Kommune, Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft, Stadt, Gemeinde (Österreich)

dk:Kommune