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Erfüllungsgarantie

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Erfüllungsgarantie, auch Vertragserfüllungsgarantie genannt, sichert den Käufer gegen Schäden, die daraus entstehen, dass der Lieferant seine liefervertraglichen Verpflichtungen nicht einwandfrei erfüllt. Vertragserfüllungsgarantien und -bürgschaften enden in der Regel mit der Fertigstellung des Auftrages und werden häufig durch Mängelhaftungsgarantien oder -bürgschaften abgelöst.

siehe auch: Gewährleistung