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Welterbe in Deutschland

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Welterbestätten in der Bundesrepublik Deutschland
Welterbe-Logo

Zum Welterbe in Deutschland gehören 44 Kultur- und Naturgüter, davon 33 Welterbestätten, 11 Beiträge zum Weltdokumentenerbe sowie bisher keine Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit. Nur in drei anderen Staaten sind mehr Stätten in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen worden.[1] Zugleich ist Deutschland das weltweit zweite und europaweit erste Land, in dem der Welterbetitel einer Stätte aberkannt wurde.

Die Anträge auf Ernennung zum UNESCO-Welterbe stellen die Bundesländer. Das erste deutsche Kulturgut, das Welterbe wurde, war 1978 der Kaiserdom zu Aachen. Zu den wechselnden Tagungsorten des World Heritage Committee gehörte 1995 Berlin.

Allgemeines

Rechtlicher Rahmen

Beide Deutsche Staaten unterzeichneten die Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage (Welterbekonvention) bereits vor der Wiedervereinigung, die Bundesrepublik am 23. August 1976 und die DDR am 12. Dezember 1988.[2] Die rechtliche Verbindlichkeit der Konvention für Deutschland ist allerdings bis heute nicht vollständig geklärt. In der Bundesrepublik ging man nach der Ratifikation 1976 von der Existenz eines entsprechenden Vertragsgesetzes im Sinne des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG aus, das der Konvention innerstaatliche Geltung verschafft hätte.[3] Tatsächlich fehlt jedoch bis heute ein solches Vertrags- oder Zustimmungsgesetz, was die überwiegende Meinung in der Literatur zu der Ansicht führt, dass die Welterbekonvention lediglich ein Verwaltungsabkommen im Sinne des Art. 59 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt[4] und damit also keine „echte“ Transformation in nationales Recht erfolgt ist, was nach Ansicht von UNESCO-Vertretern eine empfindliche Lücke darstellt.[5]

Die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die die Bundesrepublik mit Beitritt zur Konvention eingegangen ist, sind aber gleichwohl von allen staatlichen Organen zu beachten, wozu auch die Gerichte und Kommunen gehören (Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes).[6] Die Bundesregierung Merkel verneinte im März 2008 sogar jegliche Regelungslücke, indem sie feststellte: „Die Welterbekonvention ist 1976 gemäß…der so genannten ‚Lindauer Absprache‘ ratifiziert worden, d. h. die Länder haben damals ihr Einverständnis gegeben. Damit sind auch die Länder an die Welterbekonvention gebunden.“[7] Allerdings ist die Rechtsgültigkeit der Lindauer Absprache umstritten, da sie (siehe ebendort) möglicherweise nicht verfassungskonform ist.

Mit der Wiedervereinigung 1990 erweiterte sich die Gültigkeit der Welterbekonvention auf das Beitrittsgebiet (ehemalige DDR), wo jedoch ohnehin bereits im Frühjahr 1989 die Konvention durch den Staatsrat der DDR angenommen worden und in Kraft getreten war.[8] Im Einigungsvertrag wurde ihre Geltung für das Beitrittsgebiet allerdings mangels Aufnahme in die dafür vorgesehene Anlage II nicht explizit vereinbart. Somit steht ein weiteres „Fragezeichen“ hinter dem o.a. Bundesregierungs-Zitat, da ja die neuen Bundesländer 1976 noch nicht existierten.

Im Zusammenhang mit der Dresdner Waldschlößchenbrücke kam das Bundesverfassungsgericht zu der Einschätzung, dass die Welterbekonvention

„...nach Konzeption und Wortlaut keinen absoluten Schutz gegen jede Veränderung [bietet]. In Anbetracht [des] völkerrechtlichen Rahmens ist es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille…in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt. …Als Folge müssen dann gleichwohl die möglichen Nachteile aus der Entscheidung – wie etwa der Verlust des Welterbestatus und ein damit einhergehender Ansehensverlust – in Kauf genommen werden.“

Bundesverfassungsgericht[9]

Organisatorischer Rahmen

Unterschutzstellung und Pflege von Denkmälern sind Angelegenheit der deutschen Bundesländer. Mögliche Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste werden zunächst von der vorgesehenen Welterbestätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Bundeslandes bearbeitet. Die Kultusministerkonferenz (KMK) führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) zusammen. Die Tentativliste dient nach Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz als Grundlage für die künftigen Nominierungen Deutschlands für die UNESCO-Welterbeliste. Sie wird über die für Denkmalpflege zuständigen Länderbehörden, das Sekretariat der KMK, das Auswärtige Amt und das UNESCO-Welterbezentrum in Paris dem UNESCO-Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt. Deutschland war 1976 bis 1978, 1980 bis 1987 und 1991 bis 1997 Mitglied des Welterbekomitees und hatte 1995 bis 1996 für ein Jahr den Vorsitz. Zurzeit nimmt Deutschland als Beobachter an den Sitzungen des Komitees teil. Die deutsche Delegation wird vom Auswärtigen Amt als dem für die Zusammenarbeit Deutschlands mit der UNESCO federführenden Ressort geleitet. Die KMK benennt einen Delegierten als Vertreter der Länder für den Kulturbereich beim Welterbekomitee der UNESCO.

Aufgabe der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK), einer Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik, ist es, die Bundesregierung und die übrigen zuständigen Stellen in UNESCO-Belangen zu beraten, an der Verwirklichung des UNESCO-Programms in Deutschland mitzuarbeiten, die Öffentlichkeit über die Arbeit der UNESCO zu informieren und Institutionen, Fachorganisationen und Experten mit der UNESCO in Verbindung zu bringen. Die Deutsche UNESCO-Kommission wirkt an der Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland mit und arbeitet eng mit allen für das Welterbe zuständigen Stellen zusammen.

Als „Dachorganisation“ für die touristische Vermarktung der Welterbe-Stätten fungiert der UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V.[10] mit

als ordentliche Mitglieder sowie mit einigen Fördermitgliedern. Der Verein wurde 2001 gegründet und hat seine Geschäftsstelle in Quedlinburg im Salfeldtschen Palais.

Welterbetag

Der UNESCO-Welterbetag wurde in Deutschland auf Initiative der Deutschen UNESCO-Kommission und des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. ins Leben gerufen. Er wird seit 2005 alljährlich am ersten Sonntag im Juni mit Veranstaltungen an allen Welterbestätten begangen.[11]

Tourismus

Während im Rahmen des Dresdner Brückenstreits (s.u.) oft damit argumentiert wurde, dass der Welterbetitel keinen nennenswerten touristisch-ökonomischen Effekt für die Kommune und die ansässigen Unternehmen habe, wird dies deutschlandweit differenzierter beurteilt. Einige Stätten wie beispielsweise die Stralsunder Altstadt und die Klosterinsel Reichenau verzeichneten einen deutlich positiven Einfluss auf die Besucherströme.[12]

Konfliktfälle

Trotz der lückenhaften Gesetzesgrundlage wurde bisher – vor allem im Bewusstsein um die tourismusfördernde Bedeutung des UNESCO-Titels – eine Verletzung der Welterbekonvention in den meisten Fällen erfolgreich verhindert.[13] Zur offenen Konfrontation mit den Schutzzielen der UNESCO kam es lediglich beim Kölner Dom und beim Dresdner Elbtal. Während die örtliche Politik in Köln unter dem Druck der Weltorganisation nach einiger Zeit einlenkte und der Konflikt beigelegt wurde, endete der Dresdner Fall mit der Aberkennung des Welterbe-Status'. In der Geschichte der UNESCO war dies der erste Entzug eines Welterbe-Titels seitens des Welterbekomitees. Der Oman hatte dagegen im Jahr 2007 selbst den Antrag gestellt, den Weltnaturerbe-Status des Wildschutzgebiets der Arabischen Oryx zurückzugeben.

Weltdokumentenerbe

Mit dem Berliner Phonogramm-Archiv erfolgte 1999, zwei Jahre nach Beginn des Programms, Deutschlands erste Eintragung in die Liste des Weltdokumentenerbes. Seither kamen noch zehn weitere Einträge hinzu.

Hauptartikel: Weltdokumentenerbe in Deutschland

Welterbestätten

Aktuelle Welterbestätten

Diese Liste zeigt die 33 UNESCO-Welterbe-Stätten in Deutschland in chronologischer Reihenfolge (K – Kulturerbe; N – Naturerbe).

1978 K Aachener Dom Krönungskirche für 30 deutsche Könige
1981 K Dom zu Speyer Haus- und Grabeskirche des salischen Kaisergeschlechts
1981 K Würzburger Residenz mit Hofgarten und Residenzplatz schönster Schlossbau des süddeutschen Barock
1983 K Wallfahrtskirche in der Wies Höhepunkt der spezifisch bayerischen Rokokoarchitektur
1984 K Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl barockes Treppenhaus mit Weltruhm
1985 K Dom St. Mariae und Michaeliskirche in Hildesheim Zeugnisse ottonisch-romanischer Bau- und Bildkunst
1986 K Römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkirche in Trier
(Kategorie:Weltkulturerbe Trier)
Das römische Trier (Augusta Treverorum) mit Porta Nigra, Amphitheater, Kaiserthermen, Konstantinbasilika, Barbarathermen und Römerbrücke sowie Trierer Dom, Liebfrauenkirche und Igeler Säule
1987 K Hansestadt Lübeck mit Holstentor
(Kategorie:Weltkulturerbe Lübeck)
größtes Flächendenkmal des deutschen Welterbes
Datei:Potsdam Luftbild Schloss Sanssouci oestlich im Park Foto Wolfgang Pehlemann Wiesbaden DSCN0738.jpg 1990 K Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin
(Kategorie:Weltkulturerbe Berlin-Potsdam)
großflächig gestaltete Kulturlandschaft
1991 K Abtei und Altenmünster des Klosters Lorsch eines der größten Reichsklöster des Frankenreiches
1992 K Bergwerk Rammelsberg und die Altstadt von Goslar
1993 K Bamberg größter unversehrt erhaltener Stadtkern in Deutschland
1993 K Kloster Maulbronn (Zisterzienserabtei) Inbegriff des mittelalterlichen Klosters
1994 K Stiftskirche, Schloss und Altstadt von Quedlinburg weltberühmter Kirchenschatz
1994 K Völklinger Hütte alle Phasen der Roheisenerzeugung am authentischen Ort nachvollziehbar
1995 N Grube Messel (Fossilienfundstätte) wichtiges Zeugnis der Entwicklungsgeschichte der Wirbeltiere
1996 K Kölner Dom einmalige Harmonisierung sämtlicher Bauelemente und des Schmuckwerks im Stil der mittelalterlich-gotischen Architektur
1996 K Die Bauhaus-Stätten in Dessau und Weimar, wie Bauhaus Dessau, Kunstgewerbeschule Weimar, Musterhaus „Am Horn“ und andere einflussreichste Bildungsstätte im Bereich der Architektur und des Designs
1996 K Martin-Luther-Stätten in Eisleben und Wittenberg
1998 K Ensemble Klassisches Weimar bedeutendste Stätten der klassischen deutschen Literatur
1999 K Museumsinsel in Berlin einzigartiges Ensemble in der europäischen Kulturlandschaft
1999 K Wartburg bei Eisenach eine der historisch interessantesten Burgen Deutschlands
2000 K Dessau-Wörlitzer Gartenreich
2000 K Klosterinsel Reichenau im Bodensee Zeugnis von der religiösen und kulturellen Rolle eines großen Benediktinerklosters im Mittelalter
2001 K Zeche Zollverein und Kokerei Zollverein in Essen bekanntestes Industriedenkmal im Ruhrgebiet
2002 K Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz
(Kategorie:Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal)
die Einzigartigkeit dieser Kulturlandschaft ist der außergewöhnliche Reichtum an kulturellen Zeugnissen, Inbegriff der Rheinromantik
2002 K historische Altstädte von Stralsund und Wismar
(Kategorie:Weltkulturerbe Altstädte Stralsund und Wismar)
Erbe der Hanse
2004 K Bremer Rathaus und Bremer Roland
2004 K Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau
2005 K Grenzanlagen des Römischen Reichs: Obergermanisch-rätischer Limes
Liste der Kastelle am Obergermanisch-Raetischen Limes
längstes Bodendenkmal nach der Chinesischen Mauer
2006 K Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof (z. B. Altes Rathaus, Dom, Steinerne Brücke)
2008 K Wohnsiedlungen der Berliner Moderne (Gartenstadt Falkenberg, Siedlung Schillerpark, Hufeisensiedlung, Wohnstadt Carl Legien, Weiße Stadt, Großsiedlung Siemensstadt) Reformsiedlungen, die die Visionen der Berliner Moderne wiedergeben
2009 N deutsches Wattenmeer, zusammen mit dem niederländischen größtes Wattenmeer der Welt

Als Welterbe nominierte Stätten

Weitere 13 Stätten befinden sich auf der Nominierungsliste der UNESCO (Tentativliste).

1999 K Oberharzer Wasserregal System zur Umleitung und Speicherung von Wasser zur Versorgung von Wasserrädern in den Harzer Silberbergwerken
1999 K Heidelberger Schloss und Altstadt eine der berühmtesten Ruinen Deutschlands
1999 K Kurpfälzische Sommerresidenz Schwetzingen Sommerresidenz der pfälzischen Kurfürsten Karl Philipp und Karl Theodor
1999 K Markgräfliches Opernhaus in Bayreuth Juwel unter den Theaterbauten des 18. Jahrhunderts
1999 K Fagus-Werk in Alfeld 1911 von Walter Gropius und Adolf Meyer errichter Fabrikbau nach modernen Gesichtspunkten
1999 K Abtei und Schloss Corvey eines der bedeutendsten karolingischen Klöster
1999 K Franckesche Stiftungen in Halle an der Saale 1698 durch den Theologen und Pädagogen August Hermann Francke gegründete kulturelle, wissenschaftliche, pädagogische und soziale Einrichtungen
1999 K Naumburger Dom und die Landschaften entlang der Saale und der Unstrut
1999 K Gärten der Landgrafen in und um Kassel
1999 K Bergbau- und Kulturlandschaft Erzgebirge
1999 K Speicherstadt und Chilehaus mit dem Kontorhausviertel in Hamburg
2007 K Das architektonische Werk Le Corbusiers – Zwei Häuser der Weißenhofsiedlung in Stuttgart
2007 N Urwaldartige Buchenwälder Deutschlands

Gefährdete und ehemalige Welterbestätten

Kölner Dom (Rote Liste 2004–2006)

Hauptartikel: Kölner Dom

Im Juli 2004 wurde der Kölner Dom in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen. Die Stadt Köln führte ihre Baupolitik in Domnähe zunächst unverändert weiter. Durch Unterredungen der UNESCO mit der Stadtverwaltung wurde schließlich eine Übereinkunft erzielt: Eine Freizone auf beiden Rheinseiten schützt fortan die Geltung des Domes. Zudem sollen Gebäude nahe der Freizone die Höhe von 60 Metern nicht überschreiten. Somit wurde der Dom im Juli 2006 von der Roten Liste gestrichen.

Dresdner Elbtal (Rote Liste ab 2006, gestrichen 2009)

Standort der im Bau befindlichen Waldschlößchenbrücke
Elbraddampfer „Stadt Wehlen“ passiert im August 2008 die Baustelle der Waldschlößchenbrücke im Weltkulturerbegebiet

Hauptartikel: Kulturlandschaft Dresdner Elbtal

Das Dresdner Elbtal wurde im Juli 2006 in die Rote Liste eingetragen, da laut Gutachten die vierspurige Waldschlößchenbrücke „den zusammenhängenden Landschaftsraum des Elbbogens an der empfindlichsten Stelle [...] irreversibel in zwei Hälften“ zerteilt.[14] Grundlage für den Brückenbau ist ein Bürgerentscheid vom Februar 2005, der bis Februar 2008 bindend war. Darauf basierend setzte die Landesregierung durch, dass die Errichtung der Brücke nach dem Entwurf aus dem Jahr 1997 im November 2007 begann, obwohl der Dresdner Stadtrat sich um eine Kompromisslösung bemühte. Der Aufforderung der UNESCO, bis Oktober 2007 eine Alternativplanung vorzulegen, wurde nicht nachgekommen, stattdessen veranlasste die Landesregierung den Baubeginn per Ersatzvornahme.[15]

Im Januar 2008 wurden kleine Umplanungen präsentiert, die die UNESCO jedoch nicht überzeugten.[16]

Im März 2008 konstatierte die Bundesregierung: „Eine Streichung des Dresdner Elbtals aus der Welterbeliste würde das Ansehen Deutschlands und das Verhältnis Deutschlands zur UNESCO erheblich beeinträchtigen.“[7] Unabhängig davon wurde die Waldschlösschenbrücke weitergebaut. Daraufhin verlor das Dresdner Elbtal den Titel Weltkulturerbe aufgrund einer Entscheidung des Welterbekomitees am 25. Juni 2009.[17] Eine Neubewerbung der Stätte mit veränderten Grenzen und unter Berufung auf andere Kriterien wurde dabei nicht ausgeschlossen.[18]

Gefährdungen anderer Stätten

In allen anderen bisherigen Konfliktfällen gelang die frühzeitige Abwendung (potenzieller) Gefährdungen. So beispielsweise dank lokaler bzw. regionaler Anstrengungen bei der Wartburg[19] und dank rechtzeitiger Abstimmung mit der UNESCO in Stralsund, wo wenige 100 Meter von der historischen Altstadt entfernt in den Jahren 2004–2007 mit der Rügenbrücke eine der größten deutschen Straßenbrücken entstand – aus ästhetischen Gründen nicht als preiswerte Balkenbrücke, sondern als teurere Schrägseilbrücke.

Aktuell wird die Planung einer „Mittelrheinbrücke“ im Welterbe Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal kritisch hinterfragt.[13]

Einzelnachweise

  1. Italien (44), Spanien (41) und China (38), siehe Statistik des Welterbekomitees. Kumuliert mit Weltdokumentenerbe [1] und immateriellem Erbe [2] liegt Deutschland an Platz 3 hinter China (72) und Italien (48).
  2. Naturstätten des UNESCO Welterbes in Deutschland: Bestandsaufnahme und Perspektiven – KATALYSE Umweltjournal, 2002
  3. Christina Hotz:, Deutsche Städte und Weltkulturerbe, Hamburg 2004, S. 163 ff.
  4. Professor Armin von Bogdandy, Diana Zacharias in NVwZ 2007, S. 527 (530)
  5. Die Welterbekonvention – Rechtliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen – Dr. Birgitta Ringbeck, Abgesandte der Deutschen UNESCO-Kommission
  6. BVerfGE 75, S. 1 (17)
  7. a b Re: Welterbekonvention in nationales Recht transformieren – Offener Brief des Presse und Informationsamts der Bundesregierung im Auftrag der Bundeskanzlerin, 28. März 2008
  8. Gesetzblatt der DDR II 1989, S. 113.
  9. Beschluss 2 BvR 695/07, Rn. 35
  10. UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. – „Über uns“
  11. Rückblick Welterbetag 2009 (Welterbezentrum Dresden)
  12. Das Prädikat wirkt sich auf alle Fälle aus – morgenweb.de, 2. Juli 2008
  13. a b Die Kulturlandschaft von morgen ist nicht die von gestern – Robert de Jong, President International Committee of Historic Gardens-Cultural Landscapes, ICOMOS/IFLA, 8. November 2002
  14. : RWTH Aachen, Lehrstuhl und Institut für Städtebau und Landesplanung: Gutachten zu den visuellen Auswirkungen des ‚Verkehrszuges Waldschlösschenbrücke‘ auf das UNESCO-Weltkulturerbe ‚Elbtal Dresden‘ (PDF; 3,5 MB) von Kunibert Wachten
  15. Die Dresdner Brücken-Posse – Artikel von Sabine von Schorlemer, erschienen in: Blätter für deutsche und internationale Politik 51(2006)11, S.1312–1315
  16. Burger-Brücke überzeugt UNESCO-Vertreter nicht, meinDresden.info, 1. März 2008
  17. Pressemittteilung der Deutschen UNESCO-Kommission
  18. Entscheidung und Presseerklärung des Welterbekomitees (beide englisch)
  19. Investor will Windräder vor Wartburg gerichtlich durchsetzen, 8. Januar 2007

Siehe auch

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