Personentunnel
Mit Personentunnel, auch Personenunterführung, bezeichnet man ein unter dem Bahnkörper hindurch geführter Verbindungsgang. Dieser ermöglicht den Reisenden in Verbindung mit Treppen, Rampen oder Liften vom Bahnhofzugang zu den Bahnsteigen, von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig zu gelangen, ohne Gleise in Schienenhöhe überschreiten zu müssen.
Personentunnel sind bei schwachem Verkehr oft enge Tunnel mit einer Minimalbreite von 1.5 bis 2 Meter, damit sich Reisende mit Handgepäck aneinander vorbeigehen.[1]
Heute werden in größeren Bahnhöfen die Unterführungen zum Teil so breit angelegt, dass neben den Zirkulationswegen darin verschiedene Läden und Gastronomiebetriebe oder ganze Einkaufspassagen Platz finden.
Einzelnachweise
- ↑ „Personentunnel“ In: Röll Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 1-5