Vertrag von Maastricht
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Am 7. Februar 1991 wurde in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Im Zentrum des Vertrages stehen die Bestimmungen zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Dazu gehören auch wirtschaftliche Kriterien (Konvergenzkriterien), durch die die Stabilität der gemeinsamen Währung gesichert werden soll.
Der Vertrag von Maastricht trat im November 1993 in Kraft.
Durch den Vertrag wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft umbenannt und somit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft.
Erneut geändert wurde der EU-Vertrag mit dem Vertrag von Amsterdam