Schleswig-Holstein
Landesflagge | |
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(Siehe auch: Dienstflagge) | |
Staatswappen (vereinfacht) | |
Offizielles Wappen | |
Wahlspruch | |
Up ewig ungedeelt Wahlspruch der seit 1440 zueinander gehörenden Herzogtümer Schleswig und Holstein | |
Basisdaten | |
Amtssprachen: | Deutsch, Niederdeutsch, Friesisch, Dänisch |
Hauptstadt: | Kiel |
Fläche: | 15.763,18 km² |
Einwohner: | 2.823.000 (31. Dezember 2003) |
Bevölkerungsdichte: | 179 Einwohner je km² |
Hymne: | Schleswig-Holstein meerumschlungen |
Schulden: | 6.958 € pro Einwohner (2002) |
ISO 3166-2: | DE-SH |
Offizielle Website: | schleswig-holstein.de |
Politik | |
Ministerpräsident: | Peter Harry Carstensen (CDU) |
Regierende Parteien: | CDU und SPD |
letzte Wahl: | 20. Februar 2005 |
nächste Wahl: | 2010 |
Parlamentarische Vertretung | |
Stimmen im Bundesrat: | 4 |
Karte | |
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Schleswig-Holstein ist das nördlichste Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Landeshauptstadt ist Kiel. Mit einer Fläche von 15.761,4 km² ist Schleswig-Holstein das kleinste Flächenland nach dem Saarland. Schleswig-Holstein grenzt im Norden mit der Bundesgrenze an Dänemark, im Süden an die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Staatsaufbau
Verfassung
Schleswig-Holstein ist laut Artikel 1 seiner Verfassung vom 12. Januar 1950 ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Land besitzt die modernste Verfassung der alten Bundesländer. In Folge der Barschel-Affäre 1987 wurden vom Untersuchungsausschuss strukturelle Änderungen angeregt. Eine eingesetzte Enquete-Kommission erstellte Vorschläge zu einer Verfassungs- und Parlamentsreform und legte 1989 ihren Schlussbericht vor. Daraufhin wurde die Verfassung geändert und auch von Landessatzung in Landesverfassung umbenannt. Sie wurde am 30.5.1990 vom Landtag verabschiedet. Die Verfassung enthält seitdem auch Staatszielbestimmungen, z. B. den Minderheitenschutz der friesischen Volksgruppe und der dänischen Minderheit im Land (Art. 5), die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 6), den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 7) oder Schutz und Förderung der Kultur (Art. 9). Im Vergleich zu anderen deutschen Landesverfassungen hat sie weitreichende Elemente der direkten Demokratie. Wie in allen anderen deutschen Ländern geht die Staatsgewalt vom Volke aus, das heißt, das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen im Lande, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Die Verfassung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Geltung an dem Tag, an dem eine Neugliederung des Bundesgebietes in Kraft tritt.
Landtag

Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung und führt somit die legislative Gewalt aus. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem kontrolliert er mit der Rechtsprechung die ausführende Gewalt. Der Landtag besteht in der Regel (ohne Überhangmandate) aus 75 Abgeordneten (siehe Tabelle). Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Ab der 16. Wahlperiode wird der Landtag aus 69 Abgeordneten bestehen.
Landesregierung
Die Landesregierung ist im Bereich der vollziehenden Gewalt oberstes Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan. Sie besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und Landesministern. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache gewählt. Sie oder er beruft und entlässt die Landesministerinnen und Landesminister und bestellt aus diesem Kreis für sich eine Vertreterin oder einen Vertreter. Zur Ministerpräsidentin oder zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigt (Absolute Mehrheit). Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Rechtsprechung
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut; sie wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Schleswig-Holstein verfügt als einziges Bundesland über keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit. Auch im Rahmen der Verfassungsreform von 1990 wurde vorläufig weiterhin auf ein eigenes Landesverfassungsgericht verzichtet. Stattdessen weist Art. 44 der Landesverfassung dem Bundesverfassungsgericht die Stellung als Verfassungsgericht für das Land Schleswig-Holstein zu, wobei jedoch keine Landesverfassungsbeschwerde ermöglicht wird.
Im November 2004 wurde, wie auch schon Ende der 90er Jahre, im Schleswig-Holsteinischen Landtag über die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts diskutiert. Gründe für diese Überlegung sind z. B., dass selbst Entscheidungen über die Zulässigkeiten von Volksinitiativen erst Jahre nach deren Abstimmungen im Landtag fallen, oft dann schon in der nächsten Legislaturperiode. Auch seien Richterinnen und Richter aus Schleswig-Holstein in den Bundesgerichten unterrepräsentiert. Das Bündnis 90/Die Grünen sprach sich für eine Schaffung eines solchen Gerichts unter Einsatz von nebenamtlichen Richtern und organisatorischer Anbindung an ein bestehendes Gericht aus. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vom April 2005 sieht nun vor, ein Landesverfassungsgericht zu schaffen. Dies wird wohl auf eine Anbindung an das erst 1991 errichtete Oberverwaltungsgericht in Schleswig hinauslaufen.
Direkte Demokratie
Initiative aus dem Volk
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen müssen von mindestens 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung. Initiativen über den Haushalt des Landes, über Dienst- und Versorgungsbezüge sowie über öffentliche Abgaben sind jedoch unzulässig.
Volksbegehren
Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf oder der Vorlage innerhalb einer Frist von vier Monaten nicht zu, so sind die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative berechtigt, die Durchführung eines Volksbegehrens zu beantragen. Der Landtag entscheidet nun, ob das beantragte Volksbegehren zulässig ist. Ein Volksbegehren ist dann zustande gekommen, wenn mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten innerhalb eines halben Jahres dem Volksbegehren zugestimmt haben.
Volksentscheid
Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, so muss innerhalb von neun Monaten über den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage zur gleichzeitigen Abstimmung stellen. Ein Volksentscheid findet nicht statt, wenn der Landtag das Gesetz schon verabschiedet hat, so dass ein Volksentscheid überflüssig geworden ist und wenn das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landtages oder der Landesregierung das Volksbegehren als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zugestimmt hat. Eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten. In der Abstimmung zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen.
Gesetzgebung
Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten des Landtages oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Die Gesetze werden durch den Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen. Gesetze die die Verfassung ändern bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages sowie der Zustimmung des Volkes. Außerdem müssen sie den Wortlaut des ändernden Verfassungstextes ausdrücklich ändern und ergänzen.
Politik
In der Bundesrepublik besitzt Schleswig-Holstein als ebenso ländlich wie protestantisch geprägtes Land keine ausgeprägten Stammwähler einer der großen Parteien. In der Nachkriegszeit konnte der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten fast 25% der Wähler hinter sich bringen. Mit dem Abgleiten in die bundespolitische Bedeutungslosigkeit verlor er aber auch hier seine Wähler. In den sechziger Jahren (NPD) und in den neunziger Jahren (DVU) konnten rechtsextreme Parteien Wahlerfolge bei Landtagswahlen verbuchen, diese aber nicht wiederholen. Eine Besonderheit in der Parteienlandschaft Schleswig-Hosteins ist der Südschleswigsche Wählerverband, der die Interessen der dänischen und friesischen Minderheit vertritt. Er ist bei Landtagswahlen von der 5%-Hürde nach Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein §3.(1).2 ausgenommen.
Ministerpräsidenten
Die Ministerpräsidenten ab 1945:
- 1945 - 1947: Theodor Steltzer (1945 - 1946 als Oberpräsident der Provinz Schleswig-Holstein)
- 1947 - 1949: Hermann Lüdemann, SPD
- 1949 - 1950: Bruno Diekmann, SPD
Die Ministerpräsidenten seit der Verfassung von 1950
- 1950 - 1951: Walter Bartram, CDU
- 1951 - 1954: Friedrich-Wilhelm Lübke, CDU
- 1954 - 1963: Kai-Uwe von Hassel, CDU
- 1963 - 1971: Helmut Lemke, CDU
- 1971 - 1982: Gerhard Stoltenberg, CDU, siehe Liste der Ehrenbürger Schleswig-Holsteins
- 1982 - 1987: Uwe Barschel, CDU
- 2. Oktober 1987 - 31. Mai 1988: Henning Schwarz, (kommissarisch)
- 1988 - 1993: Björn Engholm, SPD
- 1993 - 2005: Heide Simonis, SPD (siehe auch: Wahl des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein 2005)
- seit 27. April 2005: Peter Harry Carstensen, CDU
Landesregierung
Die Regierung wird seit 2005 von einer Koalition aus CDU und SPD getragen. .
Ministerpräsident ist Peter Harry Carstensen (CDU).
Seinem Kabinett gehören die folgenden Minister an:
- Ute Erdsiek-Rave (SPD), Ministerin für Bildung und Frauen und zugleich Stellvertreterin des Ministerpräsidenten
- Rainer Wiegard (CDU), Minister für Finanzen
- Dr. Ralf Stegner (SPD), Innenminister
- Uwe Döring (SPD), Minister für Justiz, Arbeit und Europa
- Dr. Christian von Boetticher (CDU), Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
- Dr. Gitta Trauernicht (SPD), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
- Dietrich Austermann (CDU), Minister für Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Verkehr
Geografie
Schleswig-Holstein stellt in Norddeutschland geographisch den südlichen Teil der Halbinsel Jütland dar und ist eingeschlossen zwischen der Nordsee im Westen, der Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern im Osten, Hamburg und Niedersachsen im Süden und Dänemark im Norden. Die Küstenlinie des Landes hat einen Anteil von 3,2 % an der gesamten europäischen Küstenlinie.
Die Landschaft Schleswig-Holsteins gliedert sich von West nach Ost in die Marsch, die Geest und das Östliche Hügelland. Größter Fluss ist die Eider, höchste Erhebung der Bungsberg (168 m); für weitere Berge siehe: Liste der Berge & Erhebungen in Schleswig-Holstein. Die Ostküste gliedert durch Förden und Buchten das Land in die Landschaften Angeln, Schwansen, Dänischer Wohld und die Halbinsel Wagrien.
Historisch-politisch besteht Schleswig-Holstein seit über 1000 Jahren aus den beiden Landesteilen Schleswig und Holstein; die Grenze zwischen den beiden Gebieten wird durch die Flüsse Eider und Levensau markiert, sie bildete bis 1806 bzw. 1864 auch die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark. Hinzu kommen das Herzogtum Lauenburg (seit 1815) und die Hansestadt Lübeck (seit 1937). Die holsteinischen Städte Altona und Wandsbek gehören seit 1937 zu Hamburg, siehe auch Groß-Hamburg-Gesetz.
Das Land beherbergt mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer den größten Nationalpark Mitteleuropas. Insgesamt wurden in den letzten 80 Jahren durch Landesverordnungen insgesamt 189 Naturschutzgebiete und 275 Landschaftsschutzgebiete festgelegt. Ohne den Nationalpark nehmen die Gebiete 2000 Quadratkilometer ein, wovon etwa 1 600 Quadratkilometer Meer- oder Wattgebiete sind. Oft betreuen Naturschutzverbände die Gebiete aufgrund eines Vertrages mit dem Land. Zusätzlich bestehen fünf Naturparke, von denen jedoch keiner Meeres- oder Küstengebiete einschließt.
Siehe auch: Liste der Gewässer in Schleswig-Holstein, Liste der Berge und Erhebungen in Schleswig-Holstein und Hamburg
Bevölkerung
In Schleswig-Holstein leben 2,82 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte von 178 Einwohnern/km² ist die sechstdünnste in Deutschland. In Schleswig-Holstein lebt sowohl eine dänische (im Landesteil Südschleswig) als auch eine friesische (vor allem an der nördlichen Nordseeküste) Minderheit.
Der Altersaufbau und die Geschlechterverteilung entspricht weitgehend der in der gesamten Bundesrepublik. 45,7 Prozent der Frauen sind verheiratet, 12,9 Prozent verwitwet und 6,4 Prozent geschieden. Bei den Männern sind es 47,7 Prozent/2,6 Prozent/5,4 Prozent.
Die Bevölkerungsdichte ist ungleichmäßig verteilt. Neben den kreisfreien Städten ist das Hamburger Umland, insbesondere die Kreise Pinneberg und Stormarn dicht besiedelt. Der Landesteil Südschleswig und der Kreis Dithmarschen dagegen sehr dünn.
Sowohl aufgrund der abgeschiedenen geographischen Lage als auch aufgrund der eher schwachen Wirtschaftsentwicklung hat Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil von Ausländern eines der westdeutschen Länder. (1994: 5,1 Prozent). Von den 140.000 hier lebenen Ausländern kommen gut drei Viertel aus Europa, davon 22 Prozent der gesamten Ausländer aus den alten Ländern der Europäischen Union. Die größte Gruppe aller Ausländer stellen (1999) mit 42.000 Türken und die zweitgrößte mit 14.000 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Einer Umfrage zufolge sind die Bewohner Schleswig-Holsteins mit ihrem Bundesland zufriedener als alle anderen Bundesbürger.
Geschichte
Mittelalter und früher
Von der Bronzezeit bis zur Völkerwanderung entwickelten sich im heutigen Schleswig-Holstein mit den Nord- und Westgermanen zwei Sprach- und Völkergruppen. Zwischen 768 und 811 kam es immer wieder zu Konfontationen zwischen dem christlichen Kaiser Karl dem Großen und den heidnischen Nordgermanen. 811 wurde in einem Friedensvertrag die Eider als staatsrechtliche Grenze zwischen dem Karolinger- und dem Dänenreich festgeschrieben, die zwar mit der Zeit an tatsächlicher Bedeutung als Trennungslinie verlor, aber bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 bzw. bis 1864 rechtlich fortbestand. Ab 1111 wuchs beiderseits der Eider die Eigenständigkeit, aus denen die Herzogtümer Schleswig und Holstein (damals noch als Grafschaft) hervorgingen. Zugleich wurden zwischen den beiden Gebieten immer engere politische und wirtschaftliche Verbindungen geknüpft. Im frühen 13. Jahrhundert versuchte der dänische König, auch Holstein in sein Reich zu integrieren, er scheiterte aber nach anfänglichen Erfolgen in der Schlacht von Bornhöved am Widerstand norddeutscher Fürsten. 1386 zeigten sich die beiden Gebiete erstmalig vereint im Wappen. 1460 wählten der Adel und das Bürgertum nach dem Aussterben der Schauenburger den dänischen König Christian I., der aus dem deutschen Haus Oldenburg kam, zum Landesherrn, wodurch Schleswig-Holstein entstanden war. Diese Personalunion mit Dänemark hielt bis 1864: Der dänische König regierte Schleswig und Holstein also nicht in seiner Eigenschaft als König, sondern als Herzog der beiden Gebiete.
19. Jahrhundert bis heute
Der im 19. Jahrhundert sowohl in Dänemark wie auch in Deutschland aufkommende Nationalismus führte zu einem Gegensatz hinsichtlich der Zugehörigkeit der sogenannten Elbherzogtümer, der in zwei Kriegen mündete. Umstritten war dabei nicht das rein deutsch besiedelte Holstein, das ja seit dem frühen Mittelalter zu Deutschland gehörte und lediglich vom dänischen König regiert wurde, sondern das Herzogtum Schleswig: Sowohl in Deutschland wie in Dänemark wurde das Land von den national gesinnten Liberalen ganz beansprucht, obwohl es in einen dänischen Norden und einen deutschen Süden geteilt war. 1848 übernahmen dann in Kopenhagen die Eiderdänen das Ruder, die versuchten, Schleswig verfassungsmäßig in das dänische Reich zu integrieren. Im Schleswig-Holsteinischen Krieg von 1848-1851 versuchten hingegen die mehrheitlich deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner zunächst noch vergeblich, die dänische Oberhoheit zu beenden; auch Schleswig sollte Mitglied des Deutschen Bundes werden und vereint mit Holstein ein souveräner Staat unter Regierung des Herzogs von Augustenburg werden. Zunächst wurden die deutschen Schleswig-Holsteiner dabei von der Paulskirchenversammlung unterstützt, doch bald zogen sich die preußischen Armeen und die Bundestruppen zurück und überließen die Kieler Regierung ihrem Schicksal. Der dänische Sieg bei Idstedt beendete vorerst die Hoffnungen auf Loslösung, der status quo ante wurde wiederhergestellt - auch auf internationalen Druck. Die Trennung von der dänischen Krone gelang dann im Deutsch-Dänischen Krieg 1864, in dessen Folge Schleswig-Holstein zunächst unter eine gemeinsame Verwaltung durch Preußen und Österreich kam - im Gegensatz zu den ursprünglichen Zielen der Schleswig-Holsteiner wurden die Herzogtümer also nicht unabhängig. Nur kleine Teile im Norden Schleswigs blieben dänisch, wie z.B. die Insel Lyö und die Stadt Ripen; dafür gab die dänische Krone ihre Ansprüche auf einige Gebiete und Inseln (vor allem in Friesland) auf, die nicht zu Schleswig gehört hatten. Nach dem Deutsch-Österreichischen Krieg 1866 wurde Schleswig-Holstein 1867 als Ganzes eine preußische Provinz und damit 1871 Teil des Deutschen Reiches. Die Schleswig-Holsteinische Frage war ein zentraler Aspekt der Politik Bismarcks, die schließlich zur Reichseinigung 1871 führte.
Abgeschlossen wurde die völkerrechtliche Auseinandersetzung mit Dänemark jedoch erst 1920, als unter dem Druck und der Aufsicht der Siegermächte des Ersten Weltkriegs die im Vertrag von Wien 1864 zugesagte Volksabstimmung in den nördlichen Teilen Schleswigs stattfand. Deutschland musste als Verlierer des Krieges einen ungünstigen Zuschnitt der Stimmbezirke akzeptieren, was unter anderem zum Verlust der überwiegend deutschsprachigen Städte Apenrade, Hadersleben und Tondern führte (siehe auch Nordschleswig). Der mittlere der drei Stimmbezirke (mit Flensburg) war besonders hart umstritten und entschied sich dann für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich. 1955 kam es dann zu einer endgültigen Einigung zwischen Dänemark und Deutschland, die insbesondere den Status und die Sonderrechte der jeweiligen Minderheit regelte. Trotz kleinerer Streitigkeiten leben Deutsche und Dänen nun seit Jahrzehnten friedlich miteinander.
Während der späten Zwanziger Jahre war Schleswig-Holstein, insbesondere das an der Westküste gelegenen Dithmarschen eine der Hochburgen des Nationalsozialismus. Die Blutnacht von Wöhrden wurde von der nationalsozialistischen Bewegung deutschlandweit zu Propagandazwecken ausgeschlachtet. Bereits 1930 konnte die NSDAP in dieser Gegend gut 70 Prozent der Wählerstimmen für sich verbuchen. 1938 brannten auch in Schleswig und Holstein - etwa in Kiel - die Synagogen; es gab auch einige kleinere Konzentrationslager.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Hauptansiedlungsgebiet für Vertriebene und Hamburger Ausgebombte. Die Bevölkerungszahl, die 1939 noch 1,6 Millionen Einwohner betragen hatte, stieg bis 1949 auf 2,7 Millionen Einwohner.
Nach dem Krieg entstand am 23.8.1946 durch alliierten Beschluss zunächst das "selbständige Land Schleswig-Holstein". Bundesland wurde Schleswig-Holstein mit der 1949 vom ersten gewählten Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12.1.1950 in Kraft trat. Erst die nach der Verfassungsreform am 30.5.1990 vom Landtag verabschiedete Verfassung trug auch den Namen Landesverfassung.
Siehe auch: Geschichte der deutschen Bundesländer
Den größten Skandal der Nachkriegsgeschichte stellte die Barschel-Affäre 1987/1988 dar. Dieser Skandal erfuhr dann 1993 noch eine Fortsetzung mit der Schubladen-Affäre. Zuletzt rückte Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt des Interesses, als im März 2005 die Wiederwahl von Heide Simonis zur Ministerpräsidentin spektakulär im Landtag scheiterte, was zu einer Großen Koalition in Kiel führte und vielfach auch als bundespolitisches Signal gesehen wurde.
Literatur
- Ulrich Lange (Hg.), Geschichte Schleswig-Holsteins, Neumünster (Wachholtz) 2003, ISBN 3 529 02440 6
- Jürgen H. Ibs, Eckart Dege, Henning Unverhau (Hgg.), Historischer Atlas Schleswig-Holstein, Bd. I-III, Neumünster (Wachholtz)
Hoheitszeichen
Flagge
Die Landesflagge besteht aus drei horizontalen Streifen. Der obere Streifen ist blau, der mittlere weiß und der untere rot. Die Farben sind aus dem Landeswappen genommen und sollen 1840 zum ersten Mal aufgetaucht sein, als es Abspaltungsversuche der Herzogtümer Schleswig und Holstein von der dänischen Herrschaft gab. Im Jahre 1949 wurde die Flagge offiziell von den Alliierten anerkannt. Die Dienstflagge enthält im Gegensatz zu Landesflagge das Landeswappen. Bei offizieller Beflaggung wird die Dienstflagge gehisst. Die Dienstflagge darf nur von den entsprechenden Behörden benutzt werden, die Landesflagge dagegen kann von jedermann frei benutzt werden. Schiffe führen eine Erkennungflagge in den Farben der Landesflagge.
Wappen
Das Wappen Schleswig-Holsteins zeigt nach Landesgesetz auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen und ein silbernes Nesselblatt, wobei die Löwen den Landesteil Schleswig, das Nesselblatt Holstein symbolisiert. Im Gegensatz zu den "normalen" Schleswiger Löwen, die auf den Kreis-/Stadtwappen nach links sehen, sehen die Löwen im Landeswappen nach rechts. Angeblich beruht dies auf einem Erlass Otto von Bismarcks aus den 1880er Jahren, da es "unhöflich" von den Löwen wäre, dem Nesselblatt den Hintern zuzuwenden. Das Wappen darf nur von offiziellen Stellen verwendet werden. Jedoch hat die Landesregierung vor kurzer Zeit ein vereinfachtes Wappen herausgegeben, das frei verwendbar ist.
Hymne
Das Schleswig-Holstein-Lied heißt offiziell "Wanke nicht mein Vaterland", der umgangssprachliche Name ist jedoch "Schleswig-Holstein meerumschlungen". Den Text hat Matthäus Friedrich Chemnitz verfasst, die Melodie ist von Carl Gottlieb Bellmann
Siehe auch: Schleswig-Holstein meerumschlungen
Sprachen
Es gibt vier offizielle Landessprachen: die Niedersächsische Sprache (Plattdeutsch), die Friesische Sprache, die Dänische Sprache sowie natürlich Deutsch. Die Niedersächsische Sprache gilt als Regionalsprache, Dänisch und Friesisch als Minderheitensprachen.
Siehe auch: Sprachen und Dialekte in Schleswig-Holstein
Religion
Schleswig-Holstein ist ein protestantisch geprägtes Land. 2000 gehörten 63,8 Prozent der Bevölkerung der evangelisch-lutherischen Kirche an, 6,1 Prozent waren 2003 römisch-katholisch. 25.000 Schleswig-Holsteiner bekennen sich zum Islam. Die evangelischen Freikirchen zählen etwa 15.000 Mitglieder, die dänische Kirche in Südschleswig umfasst knapp 10.000 Mitglieder und ungefähr 1.800 Bewohner des Landes sind Juden.
Die evangelische Kirche gehört zur Nordelbischen Kirche und wird von den drei Bischofssitzen Hamburg, Holstein-Lübeck und Schleswig aus betreut. Schleswig-Holstein gehört zum Erzbistum Hamburg der Römisch-Katholischen Kirche.
Wirtschaft und Verkehr

Wirtschaft
Schleswig-Holstein ist traditionell ein strukturschwaches Land mit nur zwei Großstädten. Verhältnismäßig viele Einwohner arbeiten weiterhin in der Landwirtschaft. Produzierende Industrie entwickelte sich hier relativ spät und wurde schon früh wieder vom einsetzenden Strukturwandel betroffen. Auch die Wiedervereinigung von 1990, durch die Schleswig-Holstein vom Nehmer- zum Geberland im Länderfinanzausgleich wurde, hatte ökonomisch ungünstige Folgen. Auch der Abbau von Bundeswehr und Marine traf die Wirtschaft des Bundeslandes besonders hart. Wirtschaftlich lassen sich drei Großräume unterscheiden: das prosperierende Hamburger Umland in der Metropolregion Hamburg, auch Speckgürtel genannt, mit (Maschinenbau, Dienstleistungen), die Westküste (Landwirtschaft, Tourismus in Schleswig-Holstein, Windenergie) und die großen Städte an der Ostküste. In den letzten Jahren gewinnt der Seehandel mit dem Ostseeraum wieder an Bedeutung. Eine besondere Rolle spielen dabei die Jütlandlinie und die Vogelfluglinie wie auch der Lübecker Hafen als Wege nach Skandinavien, Finnland, Russland und das Baltikum.
In Schleswig-Holstein sind zwei Drittel der gesamten deutschen Fischereiflotte stationiert. Rund ein Viertel der deutschen Reedereien sind im Land angesiedelt; etwa 20% des deutschen Umsatzes im Schiffbau werden hier erwirtschaftet. Vor allem die Werft HDW in Kiel ist auch international erfolgreich.
Der Tourismus in Schleswig-Holstein spielt eine weit größere Bedeutung als in den meisten anderen Bundesländern. In der Tourismusindustrie erwirtschafteten im Jahr 2002 etwa 80 000 Beschäftigte einen Umsatz von 5,2 Milliarden Euro. Der Beitrag des Tourismus zum Volkseinkommen betrug damit 4,6 % im Gegensatz zum Bundesschnitt von 2,8 %.
Verkehr
Wichtige Autobahnen, die durch das Land gehen, gehen alle von Hamburg aus. Es sind die Bundesautobahn 1 nach Lübeck und weiter über die Vogelfluglinie mit der Öresundregion Kopenhagen/Malmö verbindend, die Bundesautobahn 7 über Neumünster und Rendsburg nach Flensburg mit einem Abzweig nach Kiel und die Bundesautobahn 23 nach Heide (Holstein) mit Anschluss nach Husum und die Nordfriesischen Inseln. Die im Bau befindliche Bundesautobahn 20 führt bisher von Lübeck an die Mecklenburg-Vorpommersche Ostseeküste und soll irgendwann bei Glückstadt die Elbe queren. Die Bundesautobahn 24 verbindet die Metropolregion Hamburg mit der Metropolregion Berlin/Brandenburg.
Bahnverbindungen gibt es ebenfalls von Hamburg aus nach Kiel, Lübeck, Flensburg und die Marschbahn nach Westerland auf Sylt. Bis Kiel und Neumünster verkehren auch ICEs.
Das Land hat insgesamt 46 öffentliche Häfen und Anlegestellen, von denen vier überregionale Transitfunktionen erfüllen. Kiel, Lübeck/Travemünde und Puttgarden an der Ostsee, Brunsbüttel an der Nordsee. Kiel und Lübeck sind ebenso für den Güterverkehr nach Skandinavien sowie zunehmend nach Osteuropa wichtig. Kiel ist zudem ein wichtiger Fährhafen. Puttgarden ist der deutsche Hafen der Vogelfluglinie nach Dänemark. Brunsbüttel ist ein wichtiger Hafen für Massengüter und entwickelt sich derzeit außerdem zu einer bedeutenden Basis für die Offshore-Windenergieindustrie. Der Nord-Ostsee-Kanal ist mit etwa 40.000 Schiffsbewegungen jährlich die am meisten genutzte künstliche Wasserstraße der Welt.
Bildung
Schleswig-Holstein verfügt über drei Universitäten, eine Kunsthochschule, eine Musikhochschule, vier Fachhochschulen und eine Verwaltungsfachhochschule. Insgesamt studierten im Wintersemester 2003/2004 in Schleswig-Holstein 45 542 Personen, davon 26 510 an Universitäten und 16 973 an Fachhochschulen.
Im Schuljahr 2001/2002 besuchten 36,6 % der Schüler an allgemeinbildenden Schulen eine Grundschule, 20,8 % ein Gymnasium, 18,6% eine Realschule, 13,3 % eine Hauptschule, 4,8% eine Gesamtschule und 3,7% eine Sonderschule. Weiterhin gibt es Freie Waldorfschulen (1,3% der Schüler), Schulkindergärten (0,4 %)Abendrealschulen (0,2%) und Abendgymnasien (0,1 %).
Verwaltungsgliederung
Schleswig-Holstein erfuhr 1970/1971 eine Gebietsreform. Die Zahl der Landkreise wurde von 17 (siehe preußische Provinz Schleswig-Holstein) auf 11 gesenkt, die Zahl der Gemeinden sank mittelfristig von 1371 (1959) auf 1131 (1994) und die bisher 199 Ämter wurden in jetzt 119 Ämter zusammengefasst. Gleichzeitig wurde die Fläche der vier kreisfreien Städte erheblich erweitert. Schleswig-Holstein bestand am 31. Dezember 2002 aus insgesamt 11 Landkreisen und 1130 Gemeinden. Von diesen Gemeinden haben 1019 weniger als 2000 Einwohner und werden deshalb von einem ehrenamtlichen Bürgermeister verwaltet. 62 Gemeinden besitzen das Stadtrecht. Stadtrecht kann eine Gemeinde erhalten, die mindestens 10.000 Einwohner besitzt, Städte die dieses aus alter Zeit haben, verlieren es aber nicht. In diesen Städten leben 1,5 Millionen der etwa 2,7 Millionen Einwohner des Landes. Der Kreis Pinneberg ist mit 290.000 Einwohner der bevölkerungsreichste des Landes, der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 2400 Quadratkilometern der größte und damit fast so groß wie das Saarland. Einige Kreise in der Metropolregion Hamburg diskutieren den Zusammenschluß zu einem großen Hamburger Umlandkreis. Auch auf Landesebene gibt es im politischen Raum Überlegungen die Zahl der Landkreise auf 4-6 und die Zahl der kreisfreien Städte auf 2 oder 0 zu reduzieren.
Kreise
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(in Klammern die Kreisstädte und die Kfz-Kennzeichen) |
Kreisfreie Städte
(in Klammern die Kfz-Kennzeichen)
|
Es gibt Überlegungen seitens der Stadt Neumünster, sich zwecks Kosteneinsparungen dem Kreis Segeberg anzuschließen.
Siehe auch Artikel im Hamburger Abendblatt
Städte und Gemeinden


Die größten Städte in Schleswig-Holstein sind (Einwohner; Stand: 30. Juni 2004):
- Kiel 232.886
- Lübeck 212.245
- Flensburg 85.421
- Neumünster 78.756
- Norderstedt 71.610
- Elmshorn 48.483
- Pinneberg 40.497
- Itzehoe 33.213
- Wedel 32.114
- Ahrensburg 30.147
- Geesthacht 29.460
- Rendsburg 28.572
- Henstedt-Ulzburg 25.895 (Gemeinde)
- Reinbek 25.184
- Schleswig 24.298
- Bad Oldesloe 24.021
- Eckernförde 23.352
- Husum 20.881
- Heide 20.504
- Quickborn 20.284
Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine große Zahl von Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern aus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern änderte daran auch die durchgeführte Gebietsreform nichts. 1026 kleinere Gemeinden sind in 119 Ämtern zusammengefasst, um die Verwaltungsaufgaben effektiver zu gestalten (Stand: 31. Dezember 2002). So ist Arnis mit seinen 365 Einwohnern die kleinste Stadt Deutschlands. Wiedenborstel ist die kleinste eigenständige Gemeinde Deutschlands. Sie besteht aus einem Haus und hatte in den letzten Jahren zwischen zwei und sieben Einwohnern.
Siehe auch: Liste der Orte in Schleswig-Holstein.
Regionen
- Angeln
- Dänischer Wohld
- Dithmarschen
- Eiderstedt
- Holsteinische Schweiz
- Lauenburg
- Nordfriesland
- Probstei
- Schwansen
- Stormarn
- Wagrien
Kultur und Sport
Die Kultur Schleswig-Holsteins ist durch den niederdeutschen, dänischen und friesischen Einfluss vielfältig. Sie ist geprägt von landschaftlichen Faktoren, wie den beiden Meeren und der bäuerlichen Kultur. Besonders im Norden des Landes ist der skandinavische Einfluss in der Architektur und Wohnkultur erkennbar.
Durch das Wasser ist der Wassersport ebenso populär, wie das Angeln. Schleswig-Holstein beheimatet zwei Handballvereine, die regelmäßig an der Spitze der Bundesliga spielen: THW Kiel und SG Flensburg-Handewitt. Bekannt ist auch der Fußballverein VfB Lübeck. Kiel ist historisch eine traditionsreiche Stätte des Boxsports und eine der Weltmetropolen des Segelns. Insgesamt sind im Land in 230 Vereinen etwa 32 000 Segler organisiert. Sylt ist das Mekka vieler Surfer, außerdem lädt das Land zum Wandern und Radfahren ein.
Regelmäßige Veranstaltungen
- Schleswig-Holstein Musik Festival
- Kieler Woche
- Travemünder Woche
- EON-Hanse-Cup
- Nordische Filmtage
- Karl-May-Festspiele
Siehe auch: Tourismus in Schleswig-Holstein
Ehrenbürger
Die folgenden Persönlichkeiten sind Ehrenbürger von Schleswig-Holstein:
Söhne und Töchter Schleswig-Holsteins
- August Ferdinand Howaldt (1809-1883), Gründer der Maschinenbauanstalt "Schweffel & Howaldt" in Kiel
- Kommerzienrat Georg Howaldt (1841-1909), Gründer einer Werft am Kieler Hafen, Mitgründer der Howaldtswerke AG (heute:HDW) in Kiel
- Bernhard Howaldt (1850-1908), Mitgründer der Howaldtswerke AG (heute:HDW) in Kiel, Gründer der Schwentine Elektrizitäts-Werke Rastorfer Mühle
- Hermann Howaldt (1852-1900), Mitgründer der Howaldtswerke AG (heute:HDW) in Kiel
- Ferdinand Tönnies (1855-1936), Begründer der deutschen Soziologie
- Thomas Mann (1855-1936), Schriftsteller und Literatur-Nobelpreisträger
- Willy Brandt (1913-1992), Politiker, Bundeskanzler (1969-1974) und Friedensnobelpreisträger