Landtag von Baden-Württemberg
Landesparlament von Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.
Derzeitige Sitzverteilung
- CDU 64 Sitze(bis Anfang 2005 63 Sitze)
- SPD 45 Sitze
- FDP/DVP 10 Sitze
- GRÜNE 9 Sitze(bis Anfang 2005 10 Sitze)
Wahlverfahren
Das Wahlverfahren zum baden-württembergischen Landtag unterscheidet sich vom Wahlverfahren vieler anderer Bundesländer dadurch, dass keine Landeslisten möglich sind -- jede WählerIn hat also nur eine Stimme.
Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreis erreicht, erhält das Direktmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landkreis ein. Die 120 Sitze werden im Verhältnis zu den Gesamtstimmenzahlen im Land auf alle Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Stimmen erreicht haben. Außerdem wird errechnet, wieviel Prozent der Stimmen der Partei auf welchen Regierungsbezirk entfallen. Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze der Partei innerhalb des Regierungsbezirks in der Reihenfolge ihrer absoluten Stimmenzahlen zugeteilt. Diese Mandate werden Zweitmandate genannt.
Schließlich gibt es für den Fall, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr hier zustehen, noch einen Ausgleich. Die Partei behält ihre Sitze als Überhangmandate, es wird aber die Zahl der Sitze insgesamt so erhöht, dass die Sitzverteilung dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen entspricht (Ausgleichssitze für die anderen Parteien). [1]
Durch den Ausgleich der Überhangmandate gab es in den 1990er Jahren teilweise Landtage mit 140-155 Abgeordneten. Derzeit hat der Landtag 128 Abgeordnete.
Das baden-württembergische Wahlverfahren wird immer wieder als besonders kompliziert kritisiert. Zudem gibt es durch die Abhängigkeit von der absoluten Stimmenzahl für Zweitmandate systematische Verzerrungen, d.h. es gibt Wahlkreise, in denen jede der kleineren Parteien Abgeordnete stellt, weil der Wahlkreis insgesamt sehr groß ist und vom Mittel (68.000 BürgerInnen) deutlich nach oben abweicht. In anderen Wahlkreisen ist es hingegen jenseits des Direktmandats fast unmöglich, gewählt zu werden. Schließlich ist die Steuerung der KandidatInnen-Aufstellung im baden-württembergischen Wahlverfahren sehr dezentral organisiert; in jedem der 70 Wahlkreise wird vor Ort entschieden, wer kandidiert. Dies führt dazu, dass die Landesvorstände bzw. Landesparteitage der Parteien wenig Einfluss auf die Aufstellung der KandidatInnen nehmen können. Unter anderem können Quotenregelungen nicht durchgesetzt werden.
Ergebnis der Landtagswahlen
| 1952 | 1956 | 1960 | 1964 | 1968 | 1972 | 1976 | 1980 | 1984 | 1988 | 1992 | 1996 | 2001 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wahlbeteiligung % | 63,7 | 70,3 | 59,0 | 67,7 | 70,7 | 80,0 | 75,5 | 72,0 | 71,2 | 71,8 | 70,1 | 67,6 | 62,6 |
| CDU% | 36,0 | 42,6 | 39,5 | 46,2 | 44,2 | 52,9 | 56,7 | 53,4 | 51,9 | 49,0 | 41,3 | 41,3 | 44,8 |
| SPD % | 28,0 | 28,9 | 35,3 | 37,3 | 29,0 | 37,6 | 33,3 | 32,5 | 32,4 | 32,0 | 29,4 | 25,1 | 33,3 |
| FDP/DVP % | 18,0 | 16,6 | 15,8 | 13,1 | 14,4 | 8,9 | 7,8 | 8,3 | 7,2 | 5,9 | 5,9 | 9,6 | 8,1 |
| BHE bzw. GDP % | 9,3 | 6,3 | 8,2 | ||||||||||
| NDP% | 9,8 | ||||||||||||
| GRÜNE % | 5,3 | 8,0 | 7,9 | 9,5 | 12,1 | 7,7 | |||||||
| REP % | 10,9 | 9,1 |
Auskunft über die Wahlergebnisse und die Sitzverteilung im baden-württembergischen Landtag geben [2], [3].
Mitglieder des Landtags
Regierung
Regiert wird das Land von einer Koalition aus CDU und FDP unter Ministerpräsident Günther Oettinger.