Zum Inhalt springen

Diskussion:Rechtsfähigkeit (Deutschland)

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Juni 2005 um 15:45 Uhr durch 103II (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Zum nicht eingetragenen Verein: irre ich mich, oder wird der nicht wegen der Teilrechtsfähigkeit der GbR inzwischen auch als teilrechtsfähig angesehen? -103II 15:45, 26. Jun 2005 (CEST)