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Herrschaft Gemen

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Territorium im Heiligen Römischen Reich
Wappen
Heutige Region/en DE-NW
Reichstag Reichsfürstenrat, Weltliche Bank: Teil einer Kuriatstimme der westfälischen Grafenbank
Reichskreis niederrheinisch-westfälisch
Hauptstädte/
Residenzen
Gemen
Dynastien Haus Gemen
1492: Schaumburg-Holstein
1635: Limburg-Styrum
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch
1560: protestantisch
Sprache/n deutsch
Fläche 15 km² (1784)
Aufgegangen in 1806: Salm
1810: Frankreich
1815: Preußen

Die Herrschaft Gemen (auch Gehmen) war ein kleines seit 1700 reichsunmittelbares Territorium des Heiligen Römischen Reiches gelegen im Westmünsterland. Sie war zunächst in Besitz der Herren von Gemen, ehe sie an andere Besitzer überging.

Herren von Gemen

Residenzburg Gemen

Ursprünglich existierte in Gemen ein Königshof. Diesen übertrug Königin Mathilde im 10. Jahrhundert an das Stift Nordhausen. Seit 1092 sind die Herren von Gemen belegt. Diese hatten ihren Sitz auf der Burg Gemen. Bedrängt durch das Hochstift Münster trugen sie 1250 die Burg dem Herzog von Kleve zum Lehen auf. Die Edelherren waren zeitweise auch Vögte des Stiftes Vreden.

Unter Heinrich III. begann seit 1370 der Ausbau der Landesherrschaft. Dieser Prozess wurde unter dessen Sohn Johann II. fortgesetzt. Dieser erhielt als Pfand auch das Vest Recklinghausen vom Erzbischof von Köln. Dieser Besitz ging unter Heinrich IV. wieder verloren. Mit ihm starb das Geschlecht der Edelherren aus.

Weitere Entwicklung

Gemen kam an die Grafen von Holstein-Schaumburg. Die Herrschaft wurde 1560 protestantisch. Seit 1635 war das Gebiet im Besitz der Grafen von Limburg-Styrum. Diesen gelang im Jahr 1700 die Durchsetzung der Reichsunmittelbarkeit. Sie erbten 1733 die Herrschaft Raesfeld.

Die Herrschaft Gemen bestand aus der gleichnamigen Burg und dem Ort (heute Teil der Stadt Borken) sowie zwei Bauernschaften. Sie war 1784 nur 0,5 Quadratmeilen groß.

Nach der Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit gehörte Gemen dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis an. Die Besitzer waren Mitglieder des Niederrheinisch-Westfälischen Reichsgrafenkollegiums.

Im Jahr 1801 fiel die Herrschaft an Aloys von Boineburg-Bömelberg und 1806 aufgrund der Bestimmungen der Rheinbundakte an Salm-Kyburg. Durch napoleonische Annexion des Fürstentums Salm ab 1810/1811 kurzzeitig französisch geworden kam das Gebiet nach preußischer Besetzung ab 1813 durch den Wiener Kongress 1815 definitiv an Preußen. Von 1815 bis 1920 war das Territorium Grundlage einer Standesherrschaft, die 1822 an die Familie Landsberg-Velen fiel.

Liste der Herren von Gemen

  • –1467: Herren von Gemen
    • 1455–1458: Johann von Gemen (wird 1455 mit Gemen belehnt) und Heinrich von Gemen
    • 1458–1467: Heinrich von Gemen (nach 1417-1492), übergibt Gemen 1467 an seinen Neffen Heinrich IV. von Nassau-Beilstein
  • 1467–1492: Haus Nassau-Beilstein
    • 1467–1492: Heinrich IV. von Nassau-Beilstein (1449-1499)
  • 1492–1635: Haus Holstein-Schaumburg-Gemen
  • 1635–1798: Haus Limburg-Styrum-Gemen
  • 1798–1806: Haus Bömmelberg

Literatur

  • Gerhard Köbler : Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7. vollständig überarbeitete Auflage. München, 2007 ISBN 978-3-406-54986-1 S.212 Teildigitalisat