Bahn (Verkehr)
Bahnen im Sinne eines Verkehrsmittels sind vor allem schienengebundene Transportsysteme. Die verbreitetste Form sind hierbei Fahrzeuge, die das Rad-und-Schiene-Prinzip nutzen und einen eigenen Fahrantrieb haben oder von einer Lokomotive gezogen werden. Desweiteren werden als ’’Bahnen’’ auch alle Transportsysteme bezeichnet, bei denen Fahrzeuge an mechanischen Trag- und Leitsystemen geführt werden, z.B. Schwebebahn und auch solche, die dabei einen standortgebundenen Antrieb haben, z.B. Seilbahnen.
Eine Unterteilung unterschiedlicher Bahn-Systeme läßt sich sowohl nach technischen als auch nutzungsorientierten oder rechtlichen Kriterien durchführen.
Generell lassen sich hierzu auflisten:
Einteilung von Bahnen
- allgemein die Eisenbahn als Verkehrsmittel und als „Vollbahn“
- öffentliche Eisenbahnsysteme
- S-Bahn (Stadtschnellbahn)
- Kleinbahnen
- Schmalspurbahnen
- nichtöffentliche Bahnen
- Werksbahnen,
- Bergbau-Bahnen,
- Grubenbahn
- Stadt- und Regionalverkehr
- S-Bahn (Stadtschnellbahn)
- Stadtbahn (nach lokal unterschiedlichen Definitionen)
- U-Bahn (Untergrundbahn), Metro und Hochbahn
- Straßenbahnen
- Schwebebahn
- Kabelbahn
- Inselbahn,
- Neue Bahntechnik Paderborn
Zugleit- und sicherungssysteme
- Deutschland, Österreich
- Indusi, PZB
- LZB (Deutschland)
- Stellwerk
- Eisenbahnsignal
- Streckenblocksystem
- Schweiz
- Integra-Signum (Schweiz)
- ZUB (Schweiz, Spanien)
- Andere Länder
- RS4 Codici (Italien)
- ATC (Schweden)
- Crocodile (Belgien, Frankreich)
- TVM (Frankreich)
- ETCS (europäisches Zugsicherungssystem)
Rechtsgrundlagen
Deutschland:
In Deutschland gelten je nach Art einer Schienenbahn unterschiedliche Rechtsvorschriften für Bahnen. Die rechtliche Unterscheidung kann unter anderem von Eigentumsverhältnissen, von Merkmalen des Fahrbetriebs und von technischen Merkmalen abhängen. Je nach Zuordnung müssen die Bahngesellschaften mehr oder weniger stringente Maßnahmen befolgen.
Vom deutschen Recht werden zunächst Eisenbahnen definiert und gegenüber anderen Bahnen abgegrenzt im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Öffentliche Eisenbahnen im Sinne des AEG werden weiter nach Bundeseigenen Unternehmen (mehr als 50% der Anteile) oder als nichtbundeseigene Eisenbahn unterschieden. Bei Bundeseigenen Unternehmen übt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Aufsicht aus. Für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen liegt die Aufsicht bei den Bundesländern bei dem Landesbeauftragten für das Bahnwesen (LfB)
Der Betrieb regelspuriger öffentlicher Eisenbahnen unterliegt nach dem AEG den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). S-Bahnen gelten als Vollbahnen und werden demgemäß ebenfalls nach EBO betrieben.
Schmalspurbahnen unterliegen der ESBO Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen.
Weitere Eisenbahn-Gesetze:
ESO Eisenbahn Signalordnung
EVO Eisenbahn-Verkehrsordnung
DBGrG Deutsche Bahn Gründungsgesetz
Nichtöffentliche Eisenbahnen unterliegen der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen BOA der Länder. Es gibt verschiedene Landeseisenbahngesetze LEG.
Straßenbahnen fahren in der Regel auf Sicht und werden nach BOStrab betrieben. Nach dem Personenbeförderungsgesetz PbefG werden U-Bahnen und Schwebebahnen den Straßenbahnen zugeordnet und unterliegen ebenfalls der BOStrab.
Für Magnetschwebebahnen gilt das Allgemeine Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
Weitere Artikel
- Fahrzeuge
- Zugarten, Zug (Eisenbahn)
- Berühmte Züge
- Bahngesellschaften
- Bahnstrecken
- Bahneinrichtungen
- Gleis- und Fahrwegtechnik
Weblinks
- http://www.swr.de/eisenbahn-romantik/ Eisenbahnromantik im Fernsehen
- http://www.trans-sib.de/ Transibirische Eisenbahn
- http://www.miba.de/links/ Links zu Eisenbahn und Modellbahn
- http://www.bahnaktuell.net/ Informationen zu Bahnen im In- und Ausland
- Reiseauskunft der Deutschen Bahn
- http://www.sbb.ch/ Schweizerische Bundesbahnen
- http://www.sob.ch/ Schweizerische Südostbahn (Privatbahn)