Offene Handelsgesellschaft
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Deutschland
Handelsgesellschaft gemäss dem Handelsgesetzbuch(HGB). Die Abkürzung der Offenen Handelsgesellschaft ist OHG oder oHG. Gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR), müssen die Namen der Gesellschafter nicht im Firmennamen vertreten sein. Der Firmenname kann weitgehend frei gewählt werden. Die OHG muss im einen Eintrag im Handelregister haben.
Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem persönlichen Besitz. Die Gesellschafter werden als Vollkaufleute angesehen. Es müssen ein oder mehrere Geschäftsführer(Geschäftsführung) ernannt werden.