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Diskussion:Masernparty

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. April 2010 um 21:58 Uhr durch Cú Faoil (Diskussion | Beiträge) (Formulierung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Cú Faoil in Abschnitt Auf ein neues: Strafbarkeit

Formulierungen

"...die völlige Auflösung des Gehirns erleiden." - könnte ein fachkundiger Leser das bitte durch den medizinischen Begriff ersetzen? Es dankt im voraus: Macador talk 11:07, 24. Jun 2005 (CEST)

"...1995 starben noch 1.000.000 Kinder weltweit an Masern, das hätte es mit Schutzimpfung nicht gebraucht..." Diese Bezeichnung ist etwas grob geschnitten, denn die meisten, oder alle dieser 1.000.000 Kinder die an Masern sterben sind wohl diejenigen die die Krankheit in diversen Fluechtlingslagern oder Hungergebieten erleiden, das Problem ist die Unterernaehrung in diesem Fall !!! --Daniel Ibrahim Germer 11:40, 10. Dez 2005 (CET)

Die Zahl ist so zu betrachten: Das Masernvirus schaltet für eine Zeit die dendritischen Zellen aus ("Schaltzelle des Immunsystems"), dadurch können andere Infektionen (z.B. latente Tuberkulose) ausgelöst werden, die dann zum Tod führen.

der Kiel.de-Link funktioniert nicht, kann man den rausnehmen, oder kann ihn jemand aktualisieren?

erledigt 212.249.2.158 13:53, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

der Kiel.de-Link lautet http://www.kiel.de/Aemter_30_bis_52/50/Infektionsschutz_Umwelthygiene/Infektionsschutz/Infoblatt_Masernparty.pdf, aktualisiert im Mai 2009, nachgesehen heute -- 213.178.76.66 14:17, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Welche Durchimpfungsrate ist notwendig?

Die Rate ist nicht 99 Prozent, sondern 95 Prozent. Das wird Masern auch richtig gesagt. Außerhalb von Wiki siehe z.B. WHO: http://www.euro.who.int/document/e87772g.pdf --Atomiccocktail 10:44, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Strafbarkeit

sofern Schutzmaßnahmen, die das Gesundheitsamt angeordnet hat umgangen werden. Ärzte, die zu Masernpartys aufrufen, begehen unter Umständen einen Kunstfehler.[1]
Den fetten Text oÄ würde ich gerne noch einfügen. Gibt es Einwände? Das IfSG liest sicht nicht gerade einfache, aber aus meiner Sicht gebt es genau das her. Immerhin muss man wohl unterscheiden, ob ich auf dem Nürnberger Weihnachtsmarkt Masernviren zersteube od aber mein Kind mit einem kranken Kind spielen lasse. Steht den irgendwo geschrieben, dass Maserninfizierte generell zu isolieren sind?--HAW 19:25, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Deine Interpretation des IfSG hat hier nichts zu suchen, siehe auch WP:TF --Christian2003 19:29, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das Gesetz ist ein Gesetz und ist klar formuliert. Mit Theoriefindung hat das nichts zu tun. Außerdem habe ich zwei Fragen gestellt und natürlich kennen sich Heilpraktiker nach der Prüfung damit besser aus als Mediziner nach dem Staatsexamen. Jedenfalls konntest Du die Frage nicht beantworten.--HAW 22:43, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ach, Rechtsexperte bist du jetzt auch noch? "Das IfSG liest sicht nicht gerade einfache, aber aus meiner Sicht gebt es genau das her." ist eindeutig eine Interpretation. --Christian2003 23:25, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich muss sagen, dass ich die Quelle in Unkenntnis überschätzt habe. Ich hatte nen echten Artikel erwartet. Eigentlich gibt sie nichts her, außer dem Verweis auf das Seuchengesetz und was uns fehlt ist juristischer Rat. (Ich bestehe darauf, dass meine Tochter einen Juristen heiratet.) Eine generelle Isolationspflicht scheint nicht zu bestehen, lediglich die Anwesenheit in Gemeinschaftseinrichtungen ist verboten, sodass "Masernparties" nicht verboten sein sollten. Letztlich ist das nichts anderes als: geh mal ins Nachbarhaus, da gibts Masern. Also eher nicht mit Bühne und 99 Cent Eintritt und 150 Teilnehmern. (Ich will hier die Masern keineswegs verharmlosen, aber die Gefährlichkeit der Masern erlaubt uns nicht, hier Unwahrheiten zu verbreiten. Ansonsten müßten wir über kurz oder lang noch nen Artikel "Lügenparty" verfassen.) .--HAW 23:30, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Welche der Vorschriften in §74IfSG verbietet die privaten Masernparties? Als Nicht-Jurist finde ich keine zutreffende Norm. Die Aussage im Artikel ist allgemein und damit richtig, trifft aber private Masernparties eher nicht zu. Ich würde es daher auch streichen oder umformulieren ("öffentliche Masernparties"). Ich fände das Körperverletzung Schutzbefohlener einen interessanten Ansatzpunkt. Juristen vor! --Mager 13:29, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Mit dem Einschub könnte ich fürs erste leben, denn für öffentliche Partys trifft die Strafbarkeit wohl zu. Aber wir müssen auf dem Boden bleiben: wenn 5 Kinder ein masernkrankes Kind zum gemeinsamen Spielen besuchen, dann ist das nicht strafbar, weder für das erkrankte Kind, noch dessen Eltern od die Eltern der gesunden Kinder und für diese selbst natürlich auch nicht.--HAW 13:46, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Wo kein Kläger, da kein Richter! Natürlich ist der Fall, dass ein Kind nach erzwungener Infektion auf einer Masernparty verstibt denkbar. Die Erkrankung ist meldepflichtig - und in dem Zusammenhang könnte auch die Masernparty hrauskommen. Dann könnte man sich vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern aktiv wird. Vermutlich gab es das noch nicht, aber das möge mir ein Jurist sagen. Die eigentliche Frage, welche Rechtsnormen ausser IfSG in Frage kämen haben wir aber noch offen. --Mager 14:52, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Dass das Kind auf der Masernparty verstirbt ist zwar möglich, dies wird aber nicht zu einer Verurteilung wg einer Infektion im Rahmen der Masernparty führen.--HAW 14:57, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Habe ich auch nicht geschrieben. (überhaupt: woher willst Du das wissen? Ich finde die Diskussion unter Nicht-Juristen reichlich fruchtlos: Den Artikel bringt es nicht weiter. Alles was da steht ist inhaltlich richtig - Du findest den Verweis auf das IfSG unpassend.)--Mager 15:25, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Also mit dem Todesfall bin ich mir 100% sicher und das ist keine juristische Frage.--HAW 12:10, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

  1. Masernimpfung versus Masernparty. Bayrisches Ärzteblatt, Ausgabe November (11) 2005, Seite 760

Immunität durch Impfung vs Wildvirus-Infektion

Die aufgebaute Immnunität ist natürlich nicht die gleiche, denn eine Impfung führt nur in ca 95% zu einer Immnunität, die Infektion mit Wildvirus aber immer. Deswegen muss nachgeimpft werden, was die Immunitätsrate aber auch nicht auf 100% bringt. Auch kann für die derzeit verwendeten Impfstoffe nicht behauptet werden, dass eine lebenslange Immunität aufgebaut wird, denn dafür fehlen die Beobachtungszeiträume. Im Übrigen ist in den Immunitätsraten immer auch eine evtl Boosterung durch Wildviruskontakt enthalten, sodass der tatsächliche Verlauf nach alleiniger Impfung erst nach Ausrottung der Masern berurteilbar sein wird. Der Abschnitt, dass sich die aufgebaute Immnunität unterscheidet gehört also wieder in den Artikel.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Heinz-A.Woerding (DiskussionBeiträge) 16:17, 21. Dez. 2008 (CET)) Beantworten

Bitte WP:KTF lesen. Und ansonsten gehört diese Thematik in den Artikel Masern, aber nicht hierhin. --Mesenchym 16:26, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Die Zahlen sind aber richtig, ja?--HAW 12:08, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Impfpflicht

Die Passage zur nicht bestehenden Impfpflicht wurde entfernt. Bitte eine Quelle zur Impfpflicht benennen, ansonsten muss das wieder rein. Ebenfalls ist die Aussage, dass Maserpartys dem epidemiologischen Ziel der Ausrottung der Masern entgegenlaufen wohl unstrittig und muss nicht belegt werden, da offensichtlich und ja auch der Hauptangriffspunkt gg die Masernpartys. Gehört also auch wieder rein. Dass der Kontakt von Infizierten und Nichtinfizierten nicht generell verboten ist besagt dass Seuchengesetz, dass nämlcih Quarantäne für bestimmte Krankheiten defintiv vorsieht, nicht aber für Masern. Somit ist der Kontakt nicht generrell verboten, nur für Gemeinschaftseinrichtungen, Arbeitsverhältnisse usw., jedoch nicht für private Kontakte außerhalb dieser umschriebenen Situationen. Solange eine Impfpflicht nicht besteht und somit eine nichtgeimpfte Subpopulation existieren wird, sind übrigens Masernpartys für die Kinder sinnvoll. Im übrigen lassen sich die Masern nicht in Deutschland alleine ausrotten, nur mal so nebenbei bemerkt. Wären die Masern in Deutschland ausgerottet, nicht aber in Afrika, dann müßte man zukünftig ca 1% der deutschen Bevölkerung von der Einreise nach Afrika abraten, da bei ca. dieser Anzahl auch die üblichen 2 Impfungen keine Immunität aufbauen. Ich fürchte, diese Ausführungen überfordern so manches vakzinophile Denksystem, deswegen lassen wir es für´s erste mal gut sein.--HAW 16:31, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Masernparties für Ungeimpfte sind Russisches Roulette, der von Dir postulierte Nutzen für Geimpfte im Sinne einer Boosterung ist Theorienfindung (oder nenne eine Quelle). --Mager 13:21, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Dann lass das halt weg und sage mir, wieso die Info, dass keine Impfpflicht besteht -obzwar sachlich korrekt- gelöscht wurde.--HAW 13:40, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Natürlich ist es korrekt, dass in DE keine Impfpflicht besteht - jedoch gibt es eindeutige Empfehlungen des RKI und der WHO für die Impfung. Inhaltlich tut beides aber beim Thema "Masernparty" nichts zur Sache, es gehört zu Masern#Impfung --Mager 14:47, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Natürlich tut das was zu Sache, denn wenn es eine Impfpflicht gäbe, wäre die Teilnahme an einer Masernparty die logische Folge einer Ordnungswidrigkeit und somit wäre auch die Strafbarkeit der Teilnahme wohl eher begründbar. Da es aber keine Impfpflicht gibt, kann weder der Nichtgeimpfte, noch der Teilnahmer an einer Masernparty rechtlich belangt werden.--HAW 23:01, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Hör endlich auf diese Verharmlosung hier zu verbreiten. Für die strafrechtliche Relevanz gibt es nicht nur mehrere Quellen sondern auch astrein formulierte Gesetzestexte. Jmd. vorsätzlich krank zu machen hat strafrechtliche Relevanz. --Christian2003 02:06, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Es wäre äußerst angenehm, wenn Du dir die Unterstellungen verkneifen könntest. Nicht nur, dass Unterstellungen dieser keine gutes Arbeitsklima generieren und sie deshalb fehl am Platze sind, geht es mir um eine neutrale Darstellung des Themas und mit Verharmlosung hat das rein garnichts zu tun. Mir scheint, Dein Hang zur Neutralität hat Grenzen und die kann man an Deinen Aktionen rund um diesen Artikel beobachten.--HAW 12:07, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Trend aus den USA

Überezugt mich nicht. Die Namensgebung mag ihren Ursprung dort haben, die Sache an sich nicht. Das ist ein maskierter Reimport wie Halloween. Außerdem gelten die Masern nichtmehr als endemisch in den USA, sodass der Satz erstreicht keinen Sinn macht.--HAW 13:49, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Lt. http://en.wikipedia.org/wiki/Measles#Prevention_and_Public_health ist das eher ein Trend aus UK. --Mager 15:31, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das ist schonmal wesentlich plausibler so.--HAW 22:57, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

§ 74 hat überhaupt nichts mit Masernpartys zu tun

Hab keine Lust herauszusuchen, wer das eingefügt hat. Der § hat aber sicher nichts mit Masernpartys zu tun. Ich werde das morgen löschen. Ich bin so vorsichtig und warte bis morgen, weil hier einige Emotiönschen bereits hochkochten. Im Übrigen hat auch der §75 nichts mit privaten Zusammenkünften iSe Maserparty zu tun.--HAW 14:08, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Wenn du das löschst, landest du auf der WP:VM, siehe auch Wikipedia:Redaktion_Medizin#Diskussion:Masernparty --Christian2003 14:33, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Dann wird das so sein. Das macht mir aber nichts, weil der § definitv nichts mit Masernpartys zu tun hat. Du kannst mir aber darlegen, was er damit zutun haben soll, dann haben wir einen Austausch und der wird die VM vermeiden können.--HAW 14:39, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Achso, du wolltest nur den Link auf den auf den Paragraphen löschen. Kannst du haben, soll ein Jurist entscheiden welche Paragraphen hier eine Rolle spielen. --Christian2003 15:02, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich sagte schon, dass für eine private "Masernparty" kein Paragraf des Seuchengesetzes greift.--HAW 22:57, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Aber du fügst §75 des IfSG ein. Wie kann man dich da ernst nehmen? --Christian2003 02:08, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Genauso gut könnte ich entgegnen: Du stellst unsinnige Fragen und revertierst formale Fehler in den Artikel, wie soll ich Dich ernst nehmen? Ich nehme Dich ernst.
§74 regelt vornehmlich die Tätigkeit des Arztes, bzw seine Bestrafung, falls er Dinge tut, die nach §73 verboten sind und demnach mindestens eine Ordnungswidrigkeit darstellen. § 74 greift dann, wenn für diese Handlungen Vorsätzlichkeit vorliegt. Der § 75 beschreibt Fälle, in denen Handlungen im Sinne einer Masernparty strafbar sein können, private Anlässe sind dabei nicht erfaßt. Jetzt warten wir noch eine fachjuristische Stellungnahme ab und dann iss ma gut. Ernst nehmen solltest Du mich übrigens fast immer, zumindest immer dann, wenn ich keinen Witz mache.--HAW 11:37, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

ORF-Quelle

Diese besagt, dass der Staatsanwalt ermittelt. Und warum tut er das? Weil es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung handelte. Und da hat das Gesundheitsamt was zu sagen und das Seuchengesetz greift. Also der offizielle Anlass (s.o.) ist Grundlage einer evtl Strafbarkeit. Das gehört auch in den Artikel. Weiterhin ergibt die Quelle sehr anschaulich, dass in Deutschland lediglich diskutiert wird, ob Masernpartys verboten sind, also definitv wohl eher eine Quelle dafür, dass sie es nicht sind, denn wären sie verboten, dann müßte man darüber nicht diskutieren.--HAW 20:52, 22. Dez. 2008 (CET) PS: die Quelle liefert auch diese verlinkte Quelle.--HAW 21:02, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Der befragte Jurist in der ÄP 2005 hält es für einen Behandlungsfehler, wenn ein Arzt die Masernparty empfiehlt. Das klärt aber alles nicht wie rechtlich das Verhalten von a) dem "Veranstalter" einer Masernparty und b) Eltern, die ihre minderjährigen Kinder zu einer solchen bringen zu werten ist. Dazu gibt es keine Primärquelle. ORF oder Stern sind keine ernstzunehmenden jurist. Quellen. --Mager 22:28, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so. Der Jurist hält es für diskutabel, das ist aber etwas etwas völlig anderes als: er hält es für einen Behandlungsfehler. Was machen wir jetzt daraus?--HAW 22:56, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
"Nach Meinung von dem und dem könnte die ärztliche Empfehlung an einer Masernparty teilzunehmen einen Behandlungsfehler darstellen." Oder so ähnlich. Mehrere Quellen dafür haben wir ja bereits. Ich habe noch einige mehr gefunden. --Christian2003 02:11, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Mißhandlung von Schutzbefohlenen

Diesen Terminus habe ich in keiner Quelle gefunden und wir sollten das besser wieder streichen.--HAW 21:04, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Folge der Verlinkung: ich finde den WP-Artikel dazu einleuchtend, und die Tatbestandsbeschreibung "...an der Gesundheit schädigt" zutreffend. Vermutlich gibt es keine Literatur zu dem Thema, weil noch keine Eltern verklagt wurden (wer seine Kinder wissentl. mit Masern infiziert weiss um die Meldepflicht und geht nicht zum Arzt) - anwendbar ist die Norm natürlich trotzdem. --Mager 22:18, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Verstehe ich Dich richtig: Du meinst es handelt sich um sinnvolle Theoriefindung?--HAW 22:48, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Du scheinst Dich juristisch auszukennen: sind die eigenen Kinder Schutzbefohlene?--HAW 22:52, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Nein, ich kenne mich nicht aus - ich klicke mich nur durch bis zum Gesetzestext und lesen. Und ich kann es nachvollziehen. IANAL! --Mager 00:55, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Gut, dann werden wir es wohl entfernen und ggf wieder einstellen, wenn jemand es erklären kann. Im Wesentlichen geht es in unserem Artikel um Eltern und Kinder.--HAW 08:49, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich denke, der §225 StGB beantwortet die Frage, ob eigene Kinder Schutzbefohlene sind - für mein Verständnis - eindeutig. Hier der Link dazu: [1]. Dort steht: Mißhandlung von Schutzbefohlenen: (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren [...], die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, 2. seinem Hausstand angehört, [...] durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Ob nun eine Masernparty eine böswillige Vernachlässigung der Pflicht, für Schutzbefohlene zu sorgen, darstellt, ist eine andere Frage, die ich hier nicht beantworten kann. Aber die Frage, ob die eigenen Kinder, die im eigenen Haushalt leben, Schutzbefohlene sind, kann damit doch eindeutig mit "Ja" beantwortet werden, da die Beschreibung unter dieser Überschrift erfolgt. -- Makellosschoen 11:38, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Es ist mir nicht plausibel, dass der Wohnort der Kinder in der Frage eine Rolle spielen soll. Dann wäre es nämlich so, dass ein Kind, das bei den Nachbarn, beim Onkel od im Internat wohnt, von den Eltern schlechter behandeln werden darf, als ein Kind, das bei den Eltern wohnt.--HAW 12:17, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
[2]: Kinde sind Schutzbefohlene ihrer Eltern. Für mich unsinnig, aber so scheint es zu sein. Vielleicht nicht so schlecht, wenn man sich manche Familien anschaut. Od ist der Mißstand, dass die Eltern mit Ihren Kindern so umgehen als seien es Schutzbefohlene. Der Artikelabschnitt bleibt aber TF.--HAW 14:09, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ist doch ganz klar beschrieben. Wenn z. B. dein Kind (Elternschaft oder Vormundschaft) bei den Nachbarn lebt, ist es sowohl dein Schutzbefohlenes (nach Absatz 1, da dir seine Fürsorge oder Obhut untersteht), als auch das des Nachbarn (nach Absatz 2, da es seinem Hausstand angehört). Auch wer im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, ist Schutzbefohlener. In der Regel ist ein Kind immer das Schutzbefohlene mehrerer Personen (beide Elternteile, Schulleiter, Internatsleier, Babysitter, etc.). -- Makellosschoen 14:20, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Nun, wie dem auch sei: ich halte meine Kinder für die liebenswertesten Geschöpfe (gleich nach -od doch noch vor?- meiner Frau). Da braucht es keinen Befehl. Aber egal, ist halt so geregelt und sicher gibt es Familienkonstellationen, in denen es Sinn macht, dass das gesetzlich geregelt ist.--HAW 14:37, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
(*stöhn*) HAW, das ist doch nur ein juristischer Begriff, das hat doch nichts mit Liebe zu tun. Das ist so ein Beispiel dafür, wo du - aus welchen Gründen auch immer - urplötzlich das Thema wechselst. -- Makellosschoen 14:46, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten


Sorry, aber das ist höchst zweifelhaft. Worauf es ankommt, ist oben nicht zitiert: "quält oder roh (!) mißhandelt, oder wer durch böswillige (!) Vernachlässigung..." - davon kann bei Eltern, die meinen, den Kindern etwas Gutes zu tun, keine Rede sein, es fehlt jedenfalls am Vorsatz. Also lassen wir es besser draußen, das wäre dann wohl wirklich TF. --103II 23:29, 1. Mär. 2009 (CET)Beantworten

[3] Wer ein Schutzbefohlenes nicht impfen läßt und es vorsätzlich einer potentiell tödlichen Krankheit aussetzt, begeht sicherlich eine Vernachlässigung seiner Pflicht, für es zu sorgen und schädigt es dadurch an der Gesundheit. Ob jedoch dann das Wort "böswillig" ("böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht") zutrifft, ist in der Tat TF. Da würde ich dir zustimmen. -- Makellosschoen 00:22, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
@Makellosschoen: Also, mit Verlaub: Da kann einem ja wirklich die Hutschnur hochgehen! Wieso zitierst Du völlig korrekt ein Gesetz, aber stellst automatisch hier eine Ergänzung hinein, die in keinster Weise damit in Zusammenhang zu bringen ist oder sich daraus ableiten lässt? -> wer ein Schutzbefohlenes nicht impft! Das sind Versuche der untersten Schublade. Der Staat - und damit der Gesetzgeber - wägt immer genau ab, wie sich ein Schaden volkswirtschaftlich auswirkt. So macht er auch seine Gesetze. Es gibt Impfungen, welche verpflichtend sind (zB ehemals Pocken, Polio etc. zumindest war das einmal in Österreich so), hier hat der Staat einfach eine Güterabwägung gemacht. Möglicher volkswirtschaftlicher Schaden durch ein Ausbrechen der Krankheit gegenüber einem möglichen finanziellen Schaden der dem Staat dadurch entsteht, wenn er eine durchgehende Impfung anordnet, für deren Kosten er dann ja auch direkt aufkommen muss -indirekt ja der Bürger selbst. Das wird dann budgetwirksam und tut immer weh. So ist diese Abwägung zB bei der Grippeimpfung, bei den diversen Schutzimpfungen an Kindern, Menengitis gegenteilig ausgefallen. Weil nicht erwiesen ist, dass hier der Schaden so groß ist, der durch eine Intervention aufgewogen werden kann. Wenn man sich das von der Kostenseite her anschaut, ist so etwas immer ein Indiz dafür, dass die tatsächlichen Kosten des möglichen Schadens in keinem Verhältnis zu den Kosten einer Durchimpfung stehen. Was immer auch durch Werbung anders suggeriert wird, das Pharmakartell macht die Leute zu Grenzdebilen.
Bitte versuche nicht durch solche tendenziösen und falschen Schlußfolgerungen und Interpretationen die Masse an Nichtjuristen hier, die Gesetzestexte nicht lesen können und wollen, zu beeindrucken. Es zeigt nur, dass du nicht nur keine Ahnung hast, sondern diese auch noch fröhlich verbreitest. Du bist Mitglied im Portal Medizin? Wenn Du mit juristischen Argumenten kommst, dann bitte nicht mit Gesetzesstellen. Ausschlaggebend dafür sind immer höchstgerichtliche Urteile, erst an diesen kann man erkennen, was der Gesetzgeber tatsächlich gemeint hat, denn diese stellen die Interpretation und tatsächliche praktische Anwendung des Gesetzes dar. Ansteckende Krankheiten sind nun mal ein allgemeines Gesundheitsrisiko, bei dem Erkrankte nur in Ausnahmefällen einer zwingenden Behandlung (man nennt das dann Quarantäne) zugeführt werden müssen. Dann, wenn ein Schaden abgewendet werden muss, der aus der normalen Lebenshaltung heraus nicht entstehen kann oder nicht zu erwarten ist. Was würdest Du davon halten, wenn ein Gesetzgeber hergeht, und ansteckende Krankheiten oder sogar das Anstecken selbst überhaupt verbietet? Dazu brauch ich keinen Schutzbefohlenenparagrafen. Das ist kein Problem, die Koalition hat genug Stimmen dafür. Das wäre auch nicht das Grundgesetz, denn es gibt dort nicht einmal einen Abschnitt, der das Recht auf "angesteckt werden" festlegt. Die interessante Frage dabei ist nur, warum er es nicht tut! Interessant dabei ist, dass du innerhalb einer Sekunde eine Antwort drauf hast. Glaub ja nicht, dass das jetzt eine unzulässige Spekulation oder gar eine Provokation meinerseits ist! Das ist schon ernst gemeint! Das Leben ist schon gnadenlos, nicht war. Da laufen doch tausende potentielle Anstecker draussen herum und keiner verbietet sie! --Hôtesse d'accueil 10:48, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Beruhige dich bitte erst mal wieder. Also: Wer ein Schutzbefohlenes mutwillig einer Krankheit aussetzt, schädigt es an der Gesundheit. Daraus lässt sich das der von mir genannte Satzt schlussfolgernn: "Wer ein Schutzbefohlenes nicht impfen läßt und es vorsätzlich einer potentiell tödlichen Krankheit aussetzt, begeht sicherlich eine Vernachlässigung seiner Pflicht, für es zu sorgen und schädigt es dadurch an der Gesundheit." Dass Impfungen verpflichtend wären, habe ich nie behauptet, und ist auch völliger Quatsch. Außerdem habe ich nach der Diskussion mit 103II eingeräumt, dass §225 StGB in Bezug auf die Masernparty nicht zutrifft. Kleiner Tipp: Erst lesen, dann nachdenken, dann schreiben. -- Makellosschoen 13:04, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Hubertl, ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wie du hier mit anderen Leuten umgehst. --Christian2003 17:11, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Konsens

Ich habe auf die Version von Lung revertiert. Die Änderungen von Woerding werden bitte zuerst hier diskutiert und erst nach Konsens eingestellt. --Mesenchym 00:00, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Du meinst also für mich gilt eine Sonderregelung, bzw. für Dich, dass Du zu einer solchen überhaupt aufrufen darfst?--HAW 00:04, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Bitte nur den Konsensvorschlag diskutieren. Du hast Lung revertiert und jetzt auch mich und bringst Deine Theoriefindung in den Artikel ein. Sorry, so läuft das nicht. --Mesenchym 00:11, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Sorry, aber ich nehme die Gesetzestexte so wie sie sind. Bringe Urteile, die den Gesetzestext anders als im Wortlaut interpretieren, dann schreiben wir es natürlich so.--HAW 00:21, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
„ich nehme die Gesetzestexte so wie sie sind“ Ah so. Du revertierst den Juristen Lung mit dem Hinweis auf Theoriefindung und interpretierst danach selber Gesetzestexte?
Im Übrigen scheinst Du selber nicht zu wissen, was Du willst: [4] vor dem Hintergrund von: [5]. --Mesenchym 00:25, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das bleibt von mir jetzt mal bewußt unkommentiert, hier keinen ggf. verletzenden Witz zu machen wäre fast unmöglich.--HAW 00:30, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Dann nochmal: weiter oben schreibst Du: „Im Übrigen hat auch der §75 nichts mit privaten Zusammenkünften iSe Maserparty zu tun.“ [6] und ein paar Stunden später fügst Du selber jenes Gesetz ein: [7]. Fällt Dir da nicht ein gewisser Widerspruch auf?
Und hier entfernst Du einen vom Benutzer:Lung eingefügten Verweis auf ein Gesetz mit der Begründung: „Keine vorsätzlich Körperverletzung anzunehmen“ Du bist kein Jurist, daher spreche ich Dir die Kompetenz ab, solche Texte korrekt auszulegen. Wir sollten warten, was Lung dazu sagt und wie er seine Einfügung begründet. --Mesenchym 00:52, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ja, dann warten wir mal.
Ich kann übrigens keinen Widerspruch erkennen. Private Zusammenkünfte sind durch das Gesetz nicht erfasst. Masernpartys müssen aber nicht privat sein, wenn ich auch meine, dass wir den Artikel mit diesem Schwerpunkt schreiben sollten, zumindest aber ohne diesen undifferenziert zu vernachlässigen.--HAW 09:26, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Artikelsperre

Der Artikel wurde von mir wegen eines Hinweises auf der Vandalismusmeldung wegen eines Edit-Wars für die Dauer von einen Monat gesperrt. Ab hier besteht nun die Möglichkeit, eine gemeinsame Lösung zu diskutieren. Sofern diese erreicht ist, könnt ihr bei mir oder unter Entsperrwünsche eine Mitteilung hinterlassen. Hinweise auf meiner Diskussionsseite im Tenor "Sperrung in der falschen Version" sind nicht nötig: für irgend jemanden ist es immer die falsche Version. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 13:05, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Nachtrag: Der Artikel wurde in eine Version vor dem EW zurück gesetzt. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 13:05, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Richtige Entscheidung, danke! Das heißt wir können jetzt erstmal alle beruhigt Weihnachten feiern. --Christian2003 13:08, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich würde auch allen Beteiligten empfehlen, die Feiertage zu nutzen. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 13:14, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Mit Verlaub: die Sperre ist Quatsch. Schöne Weihnachten! (hat ja auch mit dem Artikel nichts zu tun)--HAW 13:19, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Schade, dass es so weit kommen musste, aber war in der gegebenen Sitution sicher sinnvoll um die Gemüter wieder zu beruhigen. -- Makellosschoen 14:55, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Integration in Masern

Was haltet ihr von der Integration in den Artikel zu Masern? --Mager 22:53, 24. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Diskussion:Masernparty - Diskussion aus der Redaktion Medizin (hierher verschoben)

Auf der Diskussionsseite des Artikels werden gefährliche Falschinformationen verbreitet: Eine generelle Isolationspflicht scheint nicht zu bestehen, lediglich die Anwesenheit in Gemeinschaftseinrichtungen ist verboten, sodass "Masernparties" nicht verboten sein sollten.. Das halte ich für unverantwortlich und sollte daher meiner Meinung nach entfernt oder dem sollte zumindest scharf widersprochen werden. Im Ärzteblatt heißt es dazu bspw.: Die Weiterverbreitung von Krankheitserregern könne nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sogar mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.[8]. Was haltet ihr davon? --Christian2003 23:44, 20. Dez. 2008 (CET) PS: Und noch eine: IKK BW + Hessen: "Rechtlich gesehen fallen solche bewusst herbeigeführten Erkrankungen sogar unter den Tatbestand der Körperverletzung. Die gezielte Verbreitung von Masern ist nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar." [9] --Christian2003 23:58, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Mensch Christian, Ihr 2 macht Euch grade lächerlich in dem Artikel. Ihr zitiert eine Einzelmeinung, die noch nichtmal eine Aussage trifft, sondern nur konstatiert, dass die Sache nicht geklärt ist, mit dem Ergebnis, dass dasZitat gut 10% des Artikels ausmacht. "An Eurer Wut wird man Euch packen..." ;)
Zur Isolationspflicht: bring doch ne Quelle und alles ist klar. Aussagen ohne Quelle haben halt meist keine lange Bestandszeit in WP. Das gilt auch für die unbequellte Aussage im Hauptartikel Masern, wonach Masernparties verboten seien. Wenn dem so ist, will ich mich dem keineswegs entgegenstellen.--HAW 23:53, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
PS: es ist übrigens schön, dass Du eine neue -nach erster in Augenscheinnahme bessere- Quelle gefunden hast.--HAW 23:56, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Du gehst eindeutig zu weit! Es geht auch überhaupt nicht um Isolationspflicht. --Christian2003 23:59, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Hier geht die Beschäftigungstherapie weiter. --Christian2003 00:14, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Nenne mir die Gesetzesgrundlage und alles ist ok. Ich behaupte, dass es nicht gesetzlich geregelt ist, ob eine Mutter ihr Kind zu einem mit Masern infizierten Kind stecken darf. Wenn es anders ist, dann ist mir das wie gesagt vollkommen recht. Und den Zusatz mit der Beschäftigungstherapie kannst Du dir gleich sonstwo hinstecken, denn es nicht sinnvoll, wenn Du von der sachlichen Ebene ablenkst. Wenn die Frage so einfach zu beantworten ist, dann beantworte sie mit Quellen und fertig. Mühevoll ist es nur, weil es die Quellen -soweit mir und Dir derzeit bekannt- nicht gibt.--HAW 00:18, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Also für mich wären StGB §223 und besonders §225 (3) 1. [10] vollkommen ausreichend, um Masernparties für strafbar zu halten. Das IfSG brauchen wir da gar nicht ... --Sbaitz 14:15, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Willst Du im Ernst bestreiten, dass für nicht geimpfte Kinder die Masernpartys sinnvoll sind. (Zitat von HAW) Was soll ich dazu noch sagen? Ich ziehe mich aus der Diskussion zurück. Vielleicht mag jmd. anderes den Artikel im Blick halten oder zumindest auf die Beobachtungsliste nehmen. Grüße --Christian2003 18:14, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Du siehst das viel zu emotional, so scheint mir. Ein ungeimpftes Kind trägt ein erhebliches Risiko, die Krankheit im Erwachsenenalter irgendwann durchzumachen. Mit nicht absehbaren Risiken. Ich meine ja nicht, dass man die Kinder nicht impfen sollte, mir scheint, Du meinst, dass ich das meine. Ich sage lediglich, dass ein Kind, das nicht geimpft werden soll besser an einer Masernparty teilnehmen sollte, als nichtimmun umherzulaufen.
Das mit der Körperverletzung halte ich für an den Haaren herbeigezogen, zwar nachvollziehbar, aber dem Rechtsalltag entfremdet. Solange keine Impfpflicht besteht (und dafür das es keine Pflicht gibt muss es ja Gründe geben) kann eine durch gemeinsames Spielen intendierte Maserninfektion nicht strafbar sein. Wenn es anders wäre, dann gäbe es solche Urteile. Nennt mir eines und ich nehme das sehr gerne zur Kenntnis und mein Weltbild wäre dadurch keineswegs gestört.--HAW 05:45, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich bin vor allem genervt. Wir können gerne ein Bierchen miteinander trinken und solche Dinge dann diskutieren. Diese Diskussionen können dann auch ganz lustig und interessant sein. Hier bei Wikipedia ist mir das aber zu anstrengend; die Schreiberei kostet zu viel Zeit.
Zu den spielenden Kindern: Wenn ein Arzt die Eltern darüber aufklärt, dass die Erkrankung hoch ansteckend ist, und die Eltern das Kind dann zum spielen in den Sandkasten bringen, dann können sie sich strafbar machen, insbesondere wenn sich andere Kinder anstecken. Umgekehrt gilt das Gleiche: Wenn Eltern ihr Kind auf eine Masernparty schicken (Vorsatz: das Kind soll Masern bekommen), das Kind sich dann ansteckt, und schlimmstenfalls anschließend stirbt, dann kann das ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Das ist die Gesetzeslage (IFSG, STGB) und die ist eigentlich ziemlich logisch. Diese Gesetzeslage bzw. Interpretation ist jetzt durch mehrere Quellen belegt (wenn das nicht stimmen sollte, bitte ich dich das zu belegen). Ob es Urteile dazu gibt weiß ich nicht, ich bin kein Jurist und weiß noch nicht mal wo und wie man das nachgucken kann.
Ebenfalls kann ich nicht viel zum Thema sagen, ob es empfehlenswert und besser für Eltern ist, die ihr Kind nicht impfen wollen, das Kind auf eine Masernparty zu schicken bzw. ihr Kind irgendwie erkranken zu lassen. Ich habe so eine Empfehlung jedenfalls noch nie gelesen, ich würde so eine Empfehlung niemals aussprechen (du erinnerst dich, ggf. Kunstfehler) und ich glaube nicht daran, dass diese Empfehlung sinnvoll wäre. Auch hier bitte ich dich von Spekulationen abzusehen und das zu belegen. (Zu deiner an mich gerichteten Äußerung bei der VM würde ich auch noch was sagen, vielleicht komme ich morgen dazu; oder erst im nächsten Jahr) Grüße, --Christian2003 06:15, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Die Masern lassen sich nicht alleine in Deutschland ausrotten und letztlich ist die Anwesenheit von Wildvirus für den Erfolg der Impfungen mitverantwortlich. Fatal wird es erst dann, wenn eine erhebliche Anzahl von Erwachsenen erkranken wird, was uns mE zwangsläufig ins Haus steht. Wir sollten auch nicht vergessen, dass das menschliche Immunsystem sich über abertaussende von Jahren auf das Masernvirus eingestellt hat und umgekehrt. Wenn die Masern ausgerottet sind ist mir das sehr recht. Ich sehe das aber nicht ansatzweise kommen in den nächsten Jahre. Ich halte im Gegensatz die in die Welt gesetzte Erwartung einer baldigen Ausrottung für eine Verdummung. Zum jetzigen Zeitpunkt sind es sicher nicht unbelehrbare Eltern aus München, die die Ausrottung der Masern verhindern.--HAW 06:32, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Wild-Masern sind nicht für den Impferfolg zuständig. Masern sind prinzipell ausrottbar. Masern sind wesentlich riskanter als die Impfung: die Alternativen sind also nicht Masern-Party oder Nicht-Immunität, sondern die Impfung. (gutes Beispiel für Argumentationsstrategien der Impfgegner!). Ich halte Masern-Parties auch für strafbar (aber das entscheiden die Gerichte). --Mager 10:45, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Meine volle Zustimmung an Mager! Es ist schon traurig, mit welch gefährlichem Halbwissen hier argumentiert wird. @HAW: Hast du schon mal was über Herdenimmunität gehört und darüber, wie auch die Ungeimpften von den Geimpften profitieren, allein dadurch, dass das Ansteckungsrisiko für die Ungeimpften/Impfversager sinkt? Was ist, wenn so ein Masernparty-Kind einen - aufgrund des Alters zwangsläufig noch ungeschützten - Säugling ansteckt? Ist Dir überhaupt klar, dass gerade der Säugling ein hohes Risiko trägt eine SSPE zu bekommen? --Der Lange 12:09, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
HAW, du hattest doch geschrieben "Nenne mir die Gesetzesgrundlage und alles ist ok", daraufhin hatte Benutzer:Sbaitz dir die Gesetzesgrundlage [11] verlinkt. Damit müsste doch eigentlich alles klar sein. Jetzt bringst du aber immer mehr Argumente im Sinne der Theoriefindung. Ob Impfung besser ist oder Infektion sollte hier gar nicht ausdiskutiert werden. Was den Artikel betrifft, habe ich nach Lektüre des StGB keinen Zweifel an der Stafbarkeit einer Masernparty. Zumindest wäre (im Bemühen um einen Konsens) in einem solchen Fall eine Strafbarkeit vor Gericht nicht gerade völlig unwahrscheinlich. Auch die Masern können immerhin zum Tod führen. -- Makellosschoen 12:14, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Noch ein Nachtrag zur Diskussion:Masernparty. Eine Bitte an einen Admin: Da, wie HAW dort schreibt, die Gefährlichkeit der Masern es uns nicht erlaubt, hier Unwahrheiten zu verbreiten, sollte der Absatz "Strafbarkeit" entgültig gelöscht werden, oder zumindest die Diskussion hier in die Artikeldiskussion verschoben werden. -- Makellosschoen 12:37, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich glaube nicht, dass wir entscheiden müssen, ob etwas strafbar ist, oder nicht. Es wurden hier Gesetze genannt, wonach die Sache strafbar sein könnte. Das ist aber etwas völlig anderes, als das etwas tatsächlich strafbar ist. Und genau so sollte es dargestellt werden. Es bringt auch überhaupt nichts, mir zu unterstellen, ich sei ein Impfgegner. Denn das bin ich definitv nicht. Wie schon gesagt bringt es garnichts zu emotional an die Sache heranzugehen. Wie der Artikel Masern schön erklärt, gibt es z.B. Glaubensgemeinschaften, denen eine Impfung verboten ist. Ich halte es für nachvollziehbar -und auch medizinisch- plausibel, dass diese Menschen den Weg der Partys wählen. Partys also hier als grundsätzlich verwerflich darzustellen bringt niemandem etwas. Wie bei anderen Themen auch, ist unsere Aufgabe, den Sachverhalt neutral darzustellen. Und dazu gehört mit Sicherheit nicht, dass wir pro Impfung editieren. Alles hat 2 Seiten und das gilt auch hier, wenngleich Einige das gerne vergessen. Eine Quelle, wonach Maserpartys tatsächlich strafbar sind und nicht nur sein könnten wurde hier bisher nicht vorgelegt und daran kann man gut sehen, wie leicht man im Sinne der mutmaßlich guten Sache, die grundlegenden Aspekte der Neutralität über den Haufen wirft.--HAW 13:38, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Volle Zustimmung zur Bitte um Neutralität und emotionslose Diskussion. Ob im Einzelfall eine Straftat vorliegt, muss im Einzelfall ein Gericht klären. Aber nach den bereits mehrfach hier verlinkten Gesetzestexten muss man doch zumindest von der Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung ausgehen, wenn ein Kind bei einer Masernparty zu Schaden kommt oder stirbt. Das ist völlig neutral formuliert. Im Artikel steht: "Bewusst herbeigeführte Erkrankungen wie Masern können zudem die Tatbestände der Körperverletzung bzw. der Mißhandlung von Schutzbefohlenen erfüllen." Kann ich nicht nachvollziuehen, was daran nicht neutral sein soll. -- Makellosschoen 14:07, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Der §74 wird bemüht und weil er schön kurz ist. Verstanden hat ihn der, der ihn einfügte aber sicher nicht. Und so gibt es noch einige Stellen im Text, die bescheidene Qualität haben. Im Übrigen kann ich Dich beruhigen: wenn ein Kind auf einer Masernparty stirbt, dann hat das eher nichts mit dem Seuchengesetz zu tun.--HAW 14:12, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
"Bewusst herbeigeführte Erkrankungen wie Masern können zudem die Tatbestände der Körperverletzung bzw. der Mißhandlung von Schutzbefohlenen erfüllen." bezieht sich überhaupt nicht auf das IfSG (§74), sondern auf das StGB. Ein Jurist aus dem höheren Justizdienst hat sich dankenswerterweise auch in dem Artikel eingeschaltet (von ihm stammt der Teil: Mißhandlung von Schutzbefohlenen). Der andere Satz bezieht sich auf das IfSG und ist durch 2 Quellen + Gesetzestext belegt. Hast du überhaupt gelesen, was Makellosschoen gerade geschrieben hat? Eingegangen bist du nämlich darauf nicht. --Christian2003 14:25, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Na wenigstens kommt keine Beschwerde, wie ich darauf eingegangen bin. Ein Kind mit einem infizierten Kind spielen zu lassen ist sicher keine Mißhandlung, ich kann mir nicht vorstellen, wie jemand auf die Idee kommt. Bei den Juristen ist es wie bei den Medizinern: 3 Ärzte, 4 Meinungen. Ich darf nebenbei aber auch zurückfragen, ob Du gelesen hast, was ich geschrieben habe? Schau Dir mal den § 74 an und sag mir dann, wie Du das siehst.--HAW 14:36, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
@HAW: also ich lese, was du schreibst, und muß leider feststellen dass du mit jedem Diskussionsbeitrag vom zuvor besprochenen Thema ablenkst, um dann irgendwann wieder darauf zurückzukommen. So dreht man sich nur im Kreise und das ist keine faire Diskussionsweise. Allgemeine Betrachtungen wie die Meinungsvielfalt unter Ärzten oder Juristen im Allgemeinen hat nicht das Geringste mit dem Thema zu tun. Besteht denn jetzt Konsens zu dem Satz "Bewusst herbeigeführte Erkrankungen wie Masern können zudem die Tatbestände der Körperverletzung bzw. der Mißhandlung von Schutzbefohlenen erfüllen." dazwischenquetsch: (natürlich nach StGB, nicht nach IfSG) oder nicht? Wenn nicht, dann bitte Begründung. -- Makellosschoen 14:54, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Die Schutzbefohlenen habe ich in keiner Quelle gefunden und wir sollten sie streichen. Auch bin ich mir nicht sicher, ob die eigenen Kinder Schutzbefohlene sind, ich meine eher nein. Dass Masernpartys in offiziellem Setting gg diverse Gesetzte verstoßen mag ja wahr sein, es geht aber um die Konstellation krankes Kind/gesundes Kind an einem Ort und das ist etwas viel Allgemeineres. Der Satz dass die bewußt herbeigeführten Infektionen Körperverletzung darstellen können ist so allgemein formuliert, dass er sicher richtig ist, allerdings für das von mir beschriebenen allgemeine Setting, und im speziellen für für das private Umfeld wohl eher falsch. Da er das nicht unterscheidet ist er einerseits richtig und möglicherweise andererseits trotzdem ungeeignet.--HAW 21:50, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Die Diskussion läuft hier und dort parallel - das zerfasert die Diskussion. Ansonsten die Hauptfrage nicht, ob die Ausführungen zur Strafbarkeit falsch sind, sondern ob sie zu allgemein für den Artikel sind. Da ist HAW alleine... --Mager 22:34, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Da sich unser Virologenchef nicht meldet, sollten wir hier ein EOD setzen und dort weiterdiskutieren.--HAW 22:42, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Hat jemand ein Urteil zur Hand oder einen Kommentar, wo drin steht, dass Masernparties strafbar sind? Ein Gesetzestext und die Ermitttlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Salzburg wären ein Anhaltspunkt, da muß man aber warten was rauskommt und das kann eine Weile dauern. Ich würde da einstweilen vorsichtig formulieren (könnte, würde, wäre möglich usw.). Und es wäre gut, auch hier nur Quellen zu verwenden, die wir auch anderswo akzeptieren. Zur Entspannung: en:Milhouse of Sand and Fog :-) -- Andreas Werle 22:54, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
In Ö. scheint das Seuchengesetz anders formuliert und die Strafbarkeit ist wesentlich breiter angelegt. Dort könnte bereits die Teilnahme an einer Party strafbar sein, jedenfalls würde das Gesetz wohl greifen, wenn man die Infektion als Verbreitung betrachtet (was sie ja wohl ist) In D sieht es aber anders aus. Bin übrigens ein großer Simpsonsfan.--HAW 23:43, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
IMO sollte überhaupt keine rechtliche Bewertung erfolgen, solange zitierfähige juristische Quellen, und zwar mit Bezugnahme auf das Artikelthema, fehlen. Unzulässige TF beginnt da, wo (lediglich) durch WP-Autoren Vermutungen geäußert oder Zusammenhänge suggeriert werden. Das gilt sogar für den Fall, dass die Theorien plausibel erscheinen. --TrueBlue 11:42, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so. Hier geht aber Einigen, die Dir sonst voll zustimmen würden "um die Sache".--HAW 12:26, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
  • einmisch*: Generell: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass HAW im Prinzip oft Recht mit seinen Einwänden hat. Manchmal sind sie etwas schief formuliert o.ä. aber grundsätzlich sind sie oft richtig. Wenn aber generell jede Einmischung ungerne gesehen wird, führt das zu endloseren Diskussionen als wenn man sich die Sache einmal anschaut, und sie versucht, neutral zu bewerten. -- Widescreen ® 13:26, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten


Hi. Ich habe jetzt mal ein bischen gegoogelt. Hier ein paar Funde aus dem Streit in Bayern von 2005:
  • Der Münchener Kinderarzt Dr. Steffen Rabe erklärte: "Bei Abwägung der möglichen Nebenwirkungen einer Impfung mit den Risiken einer Erkrankung sei eine bewusst herbeigeführte Ansteckung im Alter zwischen etwa drei und acht Jahren "eine Überlegung wert" [12]
  • Der Münchener Kinderarzt Dr. Roland Renz erklärte: "Das geht für mich schon fast in Richtung Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht der Eltern." [13]
  • Der Münchener Tropenmediziner Dr. Nikolaus Frühwein sagte: "Aber wer sein Kind zu einer Masern-Party schickt, macht sich der Körperverletzung schuldig."[14]
Das sind die Stimmen von Ärzten pro und contra Masernparty. Politiker und Juristen drücken sich anders aus:
  • Der Rechtsanwalt Jens Peter Jahn sagte zu der Äußerung von Dr. Rabe: "Bei der Empfehlung, an einer Masern-Party teilzunehmen, ist es angesichts der erheblichen Risiken einer Masernerkrankung diskutabel, von einem Behandlungsfehler auszugehen." [15]
  • Der bayrische Gesunheitsminister Schnappauf äußerte sich folgendermaßen: Nach Ansicht Schnappaufs handeln solche Eltern schlicht "unverantwortlich". [16]
  • In Hessen wurde ähnlich vorsichtig argumentiert: Die hessische Gesundheitsministerin Lautenschläger (CDU) warnte aber auch vor so genannten Masern-Partys, bei denen Eltern ihre Kinder bewusst mit erkrankten Altersgenossen zusammenbringen. [17]
Wenn man diese Äußerungen vergleicht hat man folgenden Eindruck: homöopathisch orientierte Ärzte und Schulmediziner vertreten konträre Meinungen wobei die Äußerungen der Schulmediziner sehr konturiert sind (jüngst sprach der Wiener Ärztekammer-Impfreferent Rudolf Schmitzberger sogar von Kindesmißhandlung [18]). Die beiden Politiker und der RA äußern sich sehr vorsichtig: "Behandlungsfehler diskutabel" und "verantwortungslos" und "warnen". Die letzteren sind sich wohl bewußt, dass es rechtlich gesehen ungeklärt ist, ob man sich im Falle einer Masernparty strafbar macht, obwohl das naheliegend erscheint.
Zunächst muß man denke ich sagen, dass es in der Frage der Strafbarkeit einer Masernparty kein gesichertes Wissen gibt. Wenn man die Sache klären will, kann man zwei Dinge tun. Das erste wäre, so wie in einem Strafrechtseminar einen hypothetischen Fall diskutieren: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. Wer das kann sollte es mal hier vorexerzieren, vielleicht sind wir dann schlauer. Ich fürchte, dass wir nur im Falle von Homer Simpson zu einer Verurteilung kommen, in allen anderen (also realistischen) Fällen eher nicht.
Die andere Möglichkeit wäre analoge Fälle zu finden und zu recherchieren, ob das juristisch geklärt wurde. Mir fiel da nur das Beispiel von tuberkulosekranken Fluggästen ein. Die machen ja die anderen Fluggäste zu den unfreiwilligen Teilnehmern eine Tbc-Party. Da es da spektakuläre Fälle gab mit anschließender Zwangsbehandlung [19] wurde das vielleicht auch vor Gericht verhandelt. Zu dem Thema gibt es auch Pub-Med-Hits: PMID 18761951, PMID 15078308, PMID 8959144. Gruß -- Andreas Werle 20:18, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Deine Ausführungen sind fundiert und münden wohl in eine deutliche Überarbeitung des Artikels. Den Vergleich Masern/Tbc halte ich allerdings für nicht besonders hilfreich, da erstens medizinisch unsinnig und zweitens die Tickets nicht mit dem Versprechen verkauft wurden, man könne sich auf dem Flug mit Tbc anstecken.--HAW 12:19, 24. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Danke, Andreas, für die Mühe. Man sollte aber die verschiedenen Akteur klar trennen: a) Ärzt, die MP empfehlen, b) Eltern, die minderjährige, nicht-einwilligungsfähige Kinder zu MPs schleppen, c) Eltern, die ihre Masern-Kinder zum Gastgeber machen. Ich fürchte, das alles auszuführen ist dann doch TF. Ich würde den Artikel nach Masern integrieren und alles so lassen. --Mager 23:14, 24. Dez. 2008 (CET)Beantworten
@Mager, natürlich ist das TF, das ist ja das Problem. Ich schlage mal folgendes als Kompromiss vor:
  • medizinisch ist eine Impfung angezeigt;
  • die überwiegende Mehrheit aller Ärzte rät von Masernpartys ab;
  • als Arzt von einer Impfung abzuraten und eine Masernparty anzuraten könnte ein ärztlicher Behandlungsfehler sein;
  • ob sich Eltern bei der Teilnahme an einer "Masernparty" strafbar machen ist zur Zeit (2008) ungeklärt;
  • es gibt ein laufendes Verfahren in Innsbruck (Stand 2008);
  • in analogen Fällen (Tbc-kranker Fluggast) wurde so und so oder gar nicht entschieden.
Gibt es eigentlich offizielle Stellungnahmen (Impfkommission, Fachgesellschaften, RKI, Gesundheitsämter)?
-- Andreas Werle 01:16, 26. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Der Vergleich mit Tbc-erkrankten Fluggästen hinkt, da es in einem solchen Fall keinen Vorsatz zur Infektion gesunder Menschen gibt, sondern diese wird höchstens billigend in Kauf genommen. Das ist ein entscheidender Unterschied. Solche Vergleiche würde ich nicht heranziehen. -- Makellosschoen 21:06, 26. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Also von Konsens können wir da noch lange nicht sprechen. Zum Teil sind es Kleinigkeiten (mitan Masern erkrankt / auch ist die Masernerkrankung aus zeitlicher Sicht nicht mit Infektiösität völlig gleich zu setzen? / gesund müssen die Kinder nicht sein (starke Kurzsichtigkeit spielt z.B. keine Rolle ;) / Ziel ist nicht die Erkrankung, sondern die Immnunität (bin mir aber nicht sicher, ob es sowas wie stille Feiung hier geben kann, wohl eher nicht) od aber die Infektion, d.h. die Übertragung von Masernerregern uswusf.) Wir warten mal auf gute Quellen und weitere Ideen. Gruß --HAW 17:57, 27. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Liebe Leute, ich hab die Anfrage im Portal Recht gesehen und eure interessante Diskussion mal überflogen. Selbstverständlich KANN Körperverletzung vorliegen, oder Vernachlässigung Unmündiger (das heisst in jedem Staat wieder anders), oder ein Verstoss gegen ein Verbreitungsverbot, etc. Da aber so schön Uneinigkeit darüber herrscht, ob das schlussendlich schädlich ist, stellt sich auch die Frage nach der Rechtfertigung einer allfälligen Straftat. Und ne Menge anderer juristischer Probleme auch. Die haben wir hier in der WP aber nicht zu klären. Wir haben nicht zu entscheiden, ob das strafbar ist, auch nicht, ob es strafbar sein kann. Getreu nach WP:KTF geben wir wieder, was andere sagen: Bsp: "Nach Meinung von X und Y sind Masernpartys strafbar, weil... (Referenz 1, Referenz 2). Befürworter entgegnen, dass .... (Referenz 3, Referenz 4)". So was gehört imho in den Artikel und keine eigenen Interpretationen, mögen sie auch noch so offensichtlich sein. Obs strafbar ist, wissen wir alle nicht, erst wenns mal ein Urteil gibt - und auch das ist nicht in Stein gemeisselt. Und übrigens: Jede Anwendung von Gesetzesbestimmungen auf einen bestimmten Sachverhalt, ist Interpretation (juristisch korrekt heisst das Subsumtion). -- Der Umschattige talk to me 13:51, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bin durch zufall auf den Artikel gestossen und hab mal die Dikussion überflogen. Ich glaube mit dem obigen Beitrag ist die Lage Klar. Der folgenden Absatz:
Masern sind in Deutschland seit 2001 eine meldepflichtige Krankheit, deren vorsätzliche Verbreitung nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar ist.[4][5] Bewusst herbeigeführte Erkrankungen wie Masern können zudem die Tatbestände der Körperverletzung[4] bzw. der Mißhandlung von Schutzbefohlenen erfüllen. In Österreich kommt eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB in Betracht.[6] Nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch kommt eine Strafbarkeit nach Art. 123 Körperverletzung, Art. 219 Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und Art. 231 Verbreiten menschlicher Krankheiten in Betracht.
Müsste nach den bisherigen Quellen gelöscht oder umformuliert werden. Quelle 4 ist nicht mehr erreichbar und kann somit nicht genutzt werden. Nach Quelle 5 kann man nur schreiben: Zylka Menhorn schreibt zu Masern Partys: "Die Weiterverbreitung von Krankheitserregern könne nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sogar mit einer Freiheitsstrafevon drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden." Da Quelle 4 nicht erreichbar ist kann der Satz "Bewusst..." wegen fehlender Quellenangaben gelöscht werden. Die Anmerkung zur Schweizerischen Rechtslage ist gar nicht belegt und die Quelle zu der Östereicherischen Rechtslage enthält eigentlich nur: "Es handelt sich um den Verdacht auf ein Offizialdelikt: Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Dazu laufen derzeit Ermittlungen.", "Das [Masernparty] wäre ein Umstand der sicher einer strafrechtlichen Überprüfung bedarf." inwiefern eine Masernparty nach den oben genannten Paragraphen verboten ist und ob es zu einen Urteil kam steht dort nicht, womit auch diese Sätze wegen unzureichender Quellen oder Theorienfindung gelöscht werden könnten. Interessant find ich bei dieser Quelle besonders dieses Satz: "In Deutschland wird in Fachkreisen schon länger diskutiert, ob Masern-Partys laut dortiger Rechtslage illegal sind oder nicht. Nicht nur unter Medizinern sind sie jedenfalls heftig umstritten.", der sogar direkt sagt das die Rechtslage nicht geklärt ist.
Somit gibt momentan keine Argumente mehr warum der Absatz nicht gelöscht werden könnte. Insbesondere möcht ich an [WP:QA] Punkt 3 erinnern: "Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte. – Sie liegt nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen kann der Beitrag ansonsten von jedem Bearbeiter jederzeit gelöscht werden." Auch wenn die Sperrfrist mitlerweile abgelaufen sein müsste werd ich dies aber nicht machen da ich keine Lust hab mich an den EditWar zu beteiligen. Ich hoffe ihr findet trotzdem eine Einigung. Schönen Gruß "Wohingenau" 15:33, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Aber sicher gibt es Argumente dafür, den Absatz nicht zu löschen. Es reicht aus, den Relativsatz im ersten Satz weniger apodiktisch zu formulieren. Quelle 4 ist jetzt hier erreichbar. Zu Quelle 5: Wenn man Quellen derart übervorsichtig behandelt, wie Du es vorschlägst, müsste man buchstäblich jeden Satz in der Wikipedia um die Wort ergeänzen „Quelle XY besagt, dass...“. Durch das Anfügen einer Fußnote sollen solche Formulierungen gerade überflüssig gemacht werden. Zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz wird angemessen zurückhaltend formuliert „kann strafbar sein“ und „kommt in Betracht“. Zu Österreich wird dies dadurch belegt, dass die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall den Verdacht einer Straftat annimmt und ermittelt. Das Schweizerische Recht ist durch die direkte Links auf die genannten Paragraphen belegt. -- Framhein 17:58, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten
In Österreich war doch die halbe Schule betroffen, oder? Da muss natürlich der Staatsanwalt ermitteln, ist ja ne Gemeinschaftseinrichtung. Das wäre auch in Deutschland nicht anders.
Für ein echtes kann strafbar sein gibt es keine Quellen, insbesondere auch wenn wir nicht erklären, in welchen Fällen es strafbar sein kann. Wir können das nicht erklären und deshalb wäre allen falls ein könnte strafbar sein gerechtfertigt.--HAW
@Wohingenau: selbst wenn Quellen in Form von Weblinks online nicht mehr erreichbar sind, sind sie natürlich noch immer gültig. (Daher ist eine Zeitangabe, wann der Link zuletzt eingesehen wurde, sehr wichtig.)
Zur Strafbarkeit noch eine Quelle, die ich weiter oben bereits gebracht hatte: „Außerdem kann die gezielte Verbreitung von Masern strafrechtlich verfolgt werden: Eltern etwa, die ihre Kinder auf ‚Masernpartys‘ schicken, damit sie sich anstecken, machen sich strafbar.“ Aus: Nicole Schaenzler, Brigitte Strasser-Vogel: 300 Fragen zum Impfen. GU Verlag, S.149. --Mesenchym 03:10, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ja sicher kann eine Quelle noch gültig sein, auch wenn sie nicht mehr im Netz ist. Allerdings sollte sie dann noch irgendwie anders zur Verfügung stehen, zum Beispiel in einer Zeitschrift oder Buch veröffentlicht sein (und ein erkennbarer Autor wäre auch nicht schlecht). Dagegen klingt die von dir genannte Quelle besser und sollte ruhig (als Zitat) in den Artikel aufgenommen werden. (Tut mir leid dass ich das nicht gesehen habe, aber ich hatte die Diskussion nur überflogen...)Schönen Gruß "Wohingenau" 00:54, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Analogie Zirkumzision

Durch eine Diskussion in de.soc.recht.strafrecht kam ich auf die Analogie zur Bewertung der religiösen Zirkumzision: dabei wird es in der Literatur als Körperverletzung gesehen, der nicht wirksam zugestimmt werden könne, da es dem Wohl des Kindes zuwiederlaufe. Gleichzeitig wird es wohl faktisch nicht verfolgt. Ich finde Masernparties sehr ähnlich und würde den vorhandenen Artikel nur um den Satz, dass bisher kein Land nach IfSG eine spezielle Regelung gegen MPs erlassen hat und das MPs bisher nicht aktiv juristisch verfolgt wurden ergänzen. --Mager 00:44, 29. Dez. 2008 (CET) Nachtrag: eine weitere Analogie ist HIV/AIDS und ungeschützter Geschlechtsverkehr. Das ist im Gegensatz zur Zirkumzision und Masernparties schon vor Gericht gegangen. (ja, ich weiß, daß alle vergleiche hinken)--Mager 13:56, 29. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Zirkumzision finde ich interessant als Analogie. Für HIV, Tbc usw. sehe ich keine Grundlage zur Verwendung hier. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Heinz-A.Woerding (DiskussionBeiträge) 15:12, 29. Dez. 2008 (CET)) Beantworten

Teilnehmer einer Masernparty

Gibt es eigentlich Quellen für unseren Text in der Hinsicht, dass Eltern sich selbst mit Masern infizieren wollen. Wieso sollte die das wollen?--HAW 14:07, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das steht doch gar nicht im Text, oder? --Christian2003 14:22, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Da hast Du wieder recht. Allerdings könnte man den Text so lesen.--HAW 14:38, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Zitier bitte die entsprechende Passage, dann können wir überlegen ob man das umformulieren muss. --Christian2003 15:57, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten
  1. Eine Masernparty ist ein organisiertes Treffen, auf dem Menschen absichtlich versuchen, sich oder ihre Kinder mit Masern zu infizieren.
Natürlich müssen die Menschen keine Kinder haben. Gelungen ist der Satz sicher nicht. Sich selbst infizieren zu wollen setzt aus meiner Sicht ein Alter von mindestens 14 J. -wohl eher aber Volljährigkeit- vorraus. Mir ist nicht bekannt, dass diese Altersgruppe ein Interesse an der Teilnahme an einer Masernparty hat. Natürlich könnte eine nicht geimpfte junge Frau denken, besser ich mach jetzt noch die Masern durch, dann kann ich meinem Kind später mal Nestschutz geben und stelle auch sicher, dass ich nicht während einer künftigen Schwangerschaft infiziert werde. Der typische Teilnehmer einer Masernparty ist für mich ein Kind und ich habe noch keine Quelle dafür gefunden, dass auch Jugendliche od gar Erwachsene an ein MP teilnehmen. Wenn das aber "geschrieben steht" an einem Ort, den wir Quelle nennen, dann soll es mir recht sein.--HAW 16:29, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Wie wäre es alternativ mit: Eine Masernparty ist eine organisierte Zusammenkunft, bei dem nicht gegen Masern geimpfte Kinder auf Kinder treffen sollen, die akut an Masern erkrankt sind. Ziel ist die Ansteckung der nicht geimpften Kinder mit Masern. --Christian2003 16:55, 4. Jan. 2009 (CET) (korr. nach Vorschlag von Mager --Christian2003 16:02, 5. Jan. 2009 (CET))Beantworten

Find ich gut. Gruß, --Mesenchym 21:09, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten
präzisieren "akut an Masern erkrankt sind". --Mager 15:57, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Done --Christian2003 16:02, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Zusätzlich: organisiert ist wohl eher zu streichen (TF). Die bestehende Absicht der Zusammenkunft definiert hinreichend. Außerdem ist eine Ansteckung mit Masernviren intendiert.
Mir schwebt eher sowas vor wie: neudeutsche Bezeichnung für einen traditionellen Vorgang ...... (dass nämlich nichtinfizierte Kinder den infizierten nahegebracht werden ist so alt, wie Mütter denken können, nur mir fehlt die Quelle)--HAW 16:04, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Betreff: organisiert, Masernviren => gerne ... dem Rest kann ich nicht zustimmen. --Christian2003 16:10, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Mal eine Frage

Wo in Deutschland hat es nachweislich eine so genannte Masernparty gegeben? – Simplicius 18:02, 5. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Wenn ich mich richtig erinnere wurde bei den Einzelnachweisen eine erwähnt, musst du mal durchsehen. Da die glaub ich Anfang 2008 stattfand könnte es eventuell auch schon ein Urteil bzw. Ermittlungsergebnisse geben, was die Diskussion über die Strafbarkeit vereinfachen würde.Schönen Gruß "Wohingenau" 17:23, 6. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Da besteht lediglich ein Verdacht im Umfeld der Rudolf-Steiner-Schule, Salzburg.
Gibt es denn nun konkrete Beispiele für den Raum D-A-CH, oder ist es ein Hoax?
Vorausgesetzt, das gibt es wirklich, dann fehlt in diesem Artikel der konkrete Hinweis,
warum die Eltern nicht auf die Möglichkeit des Impfschutzes zurückgegriffen haben. – Simplicius 16:04, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Rechtliche Würdigung

Der Abschnitt ist einer Enzyklopädie ziemlich unwürdig und zu entfernen. Der erste Satz ist ein Allgemeinplatz, der keine vier Einzelnachweise benötigt, maximal einen Link zum Gesetzestext. Für die aus diesem insinuierte aber nicht ausgesprochene Schlussfolgerung, das eine Massernparty darunter zu subsumieren sei, bräuchte es hingegen einen Einzelnachweis. Die IKK ist keine reputable Quelle, es sei den sie würde eine solche zitieren, was aber mit Blick auf den oben genannten Mirror nicht der Fall ist. Um etwas zur Strafbarkeit von Masernpartys zu sagen, wäre die Mindestanforderung, dass man eine zitierfähige Aussage eines Juristen dazu findet. Einen Juristen außerhalb der Wikipedia wohlgemerkt. -- chemiewikibm cwbm 17:08, 18. Feb. 2009 (CET)

Sätze wie dieser, der mal im Artikel stand

Rechtlich erfüllt eine bei einem anderen vorsätzlich herbeigeführte Infektion den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung.[1] könnte man schon belegen, wenn man wollte.

  1. http://www.hivlife.de/f_archiv/HIVNa075.pdf

-- chemiewikibm cwbm 18:01, 18. Feb. 2009 (CET)

Ich glaube, ich poste es jetzt zum dritten Mal, aber wenn es notwendig ist, solls geschehen:
Aus: Strasser-Vogel, Schaenzler: 300 Fragen zum Impfen. S.149: „[...] Eltern etwa, die ihre Kinder auf ‚Masernpartys‘ schicken, damit sie sich anstecken, machen sich strafbar. [...]“
Aus: Dorothea Habicht (Bayerisches Ärzteblatt): „Insbesondere machen jüngst die so genannten ‚Masernpartys‘ Schlagzeilen, wobei zu beachten ist, dass es sich bei der Weiterverbreitung von Krankheitserregern um eine Straftat handelt.“
Aus: Zylka-Menhorn (Deutsches Ärzteblatt): „Manche Eltern, die der Masernimpfung gegenüber eine skeptische Haltung einnehmen, bevorzugen es daher, ihr Kind auf ‚Masern-Partys‘ bewusst anstecken zu lassen, damit es eine natürliche Immunität erwirbt. ‚Angesichts der möglichen Komplikationen ist dies ein verantwortungsloses Spiel mit der Gesundheit des eigenen Kindes‘, warnt Prof.Dr.med.Berthold Koletzko von der Stiftung Kindergesundheit. Die Weiterverbreitung von Krankheitserregern könne nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sogar mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.“
Der Satz ist also gut belegt und kann so bleiben. Der Vergleich mit HIV bietet sich an, wäre aber Theoriefindung, da in dem von Dir verlinkten Dokument der Bezug zu Masernpartys nicht hergestellt wird. --Mesenchym 21:21, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Nein, er ist nicht belegt. Die Darstellung im Artikel ist nicht korrekt. Selbst der von dir zitierte Prof. spricht von "könne". Wenn wir schreiben, dass es strafbar sein könnte, dann wäre ich voll einverstanden. Das es strafbar ist, ist keineswegs belegt. Nur weil Hinz od Kunz schreibt, dass etwas strafbar ist, ist es das noch lange nicht. Wir haben darüber sehr lange diskutiert, und ich meine, dass Du langsam mal mit einer Ermittlung, Anklage od Verurteilung als Quelle aufwarten können solltest. Ist doch schon komische, dass noch niemand bestraft wurde, oder?--HAW 22:49, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Heinz, vergiss es. --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 22:54, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten

(BK)Der Satz den es zu belegen gilt ist: Eine Masernparty erfüllt den Tatbestand der Weiterverbreitung von Krankheitserregern (nach Bundesseuchengesetz). -- chemiewikibm cwbm 22:54, 18. Feb. 2009 (CET)

Der Satz steht doch gar nicht im Artikel. @HAW: Von mir aus kann man im Artikel schreiben: "kann strafbar sein". Ich sehe da kein wirkliches Problem, höchstens ein künstlich herbeigeredetes. Das ist eine langweilige und sinnlose Diskussion. --Christian2003 23:01, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Ja, mach mal.--HAW 23:04, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten
@Christian: mehr als ein "könnte" ist derzeit nicht belegt.--HAW 23:05, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten
@Thomas: Nö, ist alles schon dreimal durchgekaut. die Darstellung im Artikel ist nicht ausreichend belegt. Mich wundert´s, dass dies trotz der Offensichtlichkeit fortgesetzt negiert wird.--HAW 23:04, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten
"ist strafbar", "kann strafbar sein" oder "könnte strafbar sein"? Etwas das strafbar ist heißt nicht, dass man für diese Tat auch bestraft wird. Nach dem Gesetz ist die vorsätzliche Ansteckung, insbesondere von Schutzbefohlenen, jedenfalls strafbar (das geht daraus direkt aus den Gesetzen hervor). Du glaubst Masernpartys wären sinnvoll, daher auch dein seltsamer und zermürbender POV. --Christian2003 00:12, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Nö, hab ich schon öfter beschrieben wie ich das sehe: 1. es gibt Menschen, die Masernpartys nachvollziehbar für sinnvoll halten, das hat nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun. Meine Kinder sind alle geimpft. Wenn es Gründe gegeben hätte, meine Kinder nicht zu impfen, dann hätte man auch über eine "Masernparty" nachdenken können, wieso denn nicht. Ein Gericht würdigt übrigens immer den Gesamtzusammenhang und dürfte somit auch die Motivation im Individualfall würdigen. 2. WP hat auch umstrittenen Themen neutral darzustellen.--HAW 09:27, 19. Feb. 2009 (CET)"Beantworten

Und warum nicht? Ist eine Masernparty keine "Weiterverbreitung von Krankheitserregern"? -- chemiewikibm cwbm 23:10, 18. Feb. 2009 (CET)

? Ziemlich eindeutig: ja. Grüße --Christian2003 00:00, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Ich mache diese Schwachsinnsdiskussion nicht mehr mit. Es wurden genug hinreichend genaue Belege für die im Artikel gemachten Aussagen gebracht. Da Heinz Woerding WP:KTF vermutlich noch kein einziges Mal gelesen hat, kopiere ich nochmal die zentrale Aussage von KTF hierher: „Grundsätzlich beruhen Artikel in der Wikipedia auf überprüfbaren Aussagen. Überprüfbar ist, was mithilfe von verlässlichen Quellen belegt wurde. Ob Aussagen wahr sind oder nicht, ist insbesondere in umstrittenen Fällen nicht in der Wikipedia zu klären.“
„Selbst der von dir zitierte Prof. spricht von "könne".“ ROFL. --Mesenchym 01:36, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Ich schließe mich dem von Mesenchym Gesagten voll und ganz an. Übrigens HAW: Diejenigen, die sagen, dass das strafbar wäre sind Fachleute. Wenn hier jemand "Hinz und Kunz" im Sinne von Reputabilität ist, dann bist du das, aber ganz sicher nicht die Professoren und anderen Fachleute, die wie hier zitieren. Für mehr fehlen mir die Worte und ich gehe lieber ins Bett --Christian2003 02:23, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Es gibt nicht eine juristische Quelle, die die Strafbarkeit belegt. Alle genannten Quellen sind letzlich Vermutungen bzw. Behauptungen, die sich auf juristische Texte beziehen mögen, aber wenn die Sache so einfach wäre mit Gesetzestexten, bräuchten wir nicht tausende von Anwälten in unserem Land. Dass etwas wirklich strafbar ist, ergibt sich letztlich erst durch ein rechtskräftiges Urteil. Allgemeine Aussagen -wie im Artikel gemacht- können sowieso nur falsch sein, denn rund um die Masernparty gibt es keine einheitliche "Tätergruppe", sondern Organisatoren, Infizierte, Nichtinfizierte, und jeweils noch die Erziehungsberechtigten.--HAW 09:17, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten

@Chemie: was soll der Link auf HIV-life belegen? Der Fall hat mit unserem Thema nichts zu tun, denn eine Masernparty ist sowas wie ein Darkroom mit bekanntermaßen HIV-Infizierten, ohne Gummi. Gibt es ein Urteil, dass in einem solchen Setting die Weitergabe strafbar ist? Würde ein solches Urteil aus Deiner Sicht Sinn machen?--HAW 09:51, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ein Blick in das Impfschutzgesetz [25] bringt Klarheit. Die Aussagen von Zylka-Menhorn („Die Weiterverbreitung von Krankheitserregern könne nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sogar mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden“) und Habicht („Nach § 75 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Verbreitung von Krankheitserregern eine Straftat, die sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden könnte.“) stellen in ihrer Form offenbar inhaltlich verzerrende oder zumindest erklärungsbedürftige Zusammenfassungen des § 75 Absatz 3 dar, der im vollen Wortlaut nämlich heißt: „Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat in anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist.“ Zweifelsfrei gehören die Masern zu den in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannten Krankheiten und die Erreger zu den im § 7 aufgeführten, jedoch wird die Weiterverbreitung beschränkt auf die in Absatz 1 bezeichneten Handlungen: nämlich 1. die Zuwiderhandlung gegenüber einer vollziehbaren Anordnung nach §§ 28, 30, 31 (i.e. duch die Behörde angeordnete Schutz- oder Quarantänemaßnahmen und Beschäftigungsverbote), 2. die Missachtung der in § 42 geregelten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote im Umgang mit Lebensmitteln, 3. die unerlaubte Verbringung, Ausführung, Aufbewahrung, Abgabe von und Arbeit mit Krankheitserregern im Kontext mit Tätigkeiten mit Krankheitserregern und 4. die Abgabe an Empfänger, die keine Erlaubnis besitzen (ebenfalls im Kontext mit Tätigkeiten mit Krankheitserregern).
Liest man den Satz in der pauschalen Formulierung, wie sie im Artikel steht („Masern sind in Deutschland seit 2001 eine meldepflichtige Krankheit, deren vorsätzliche Verbreitung nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar ist.“), mit Bezug auf das Artikellemma, vermittelt er, dass die Verbreitung von Masernviren mittels Masernparties nach IfSG strafbar sei. Das ist falsch. Es wäre vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Anordnung einer entsprechenden behördlichen Schutzmaßnahme vorlag bzw. eine länderspezifische Rechtsverordnung besteht, gegen die durch die Verbreitung der Erreger im Rahmen einer privaten Masernparty verstoßen wurde. Möglicherweise haben V. Zylka-Menhorn und D. Habicht dies durch die Verwendung des Konjunktivs auszudrücken versucht. Der Sachverhalt sollte auch im Artikel korrekt dargestellt werden.. --79.245.123.190 14:43, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Habe die Formulierung etwas geändert. „Möglicherweise haben V. Zylka-Menhorn und D. Habicht dies durch die Verwendung des Konjunktivs auszudrücken versucht.“ ... eher nicht. Der Konjunktiv wurde gewählt, da es sich um indirekte Rede handelt – V. Zylka-Menhorn und D. Habicht wurden indirekt zitiert. Man könnte es in diesem Artikel ja genauso machen und die beiden indirekt zitieren. Ansonsten gilt die von Mesenchym zitierte Richtlinie auch in diesem Artikel: „Grundsätzlich beruhen Artikel in der Wikipedia auf überprüfbaren Aussagen. Überprüfbar ist, was mithilfe von verlässlichen Quellen belegt wurde. Ob Aussagen wahr sind oder nicht, ist insbesondere in umstrittenen Fällen nicht in der Wikipedia zu klären.“ Dies ist offenbar solch ein Fall. Gruß --Christian2003 15:03, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Aha. Dann bitte auch noch das Wort „vorsätzlich“ streichen, da in den verlässlichen Quellen keine Rede von Vorsätzlichkeit ist - übrigens auch nicht im § 75 IfSG. Sonst könnte sich die Vermutung aufdrängen, dass jemand der Formulierung etwas hineingedichtet hat... --79.245.94.132 19:35, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Etwas vorsichtiger mit solchen indirekten Vorwürfen oder Mutmaßungen, wenn ich bitten darf. Das "vorsätzlich" stammt aus $74 IFSG. [26]. Hier der entsprechende Edit. Und hier heißt es bspw.: Die gezielte Verbreitung von Masern ist nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar.. Von mir aus kannst du den Artikel gerne editieren und verbessern. Grüße --Christian2003 19:56, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Vielen Dank an die IP! Ich erspare uns die Verlinkung der äquivalenten Diskussisonsabschnitte.--HAW 20:29, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kannst du bitte Aufhören nachzutreten. Danke Cestoda 20:57, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Mit dem revertieren ist jetzt Schluß! Also bitte weiter im Kontext. -- blunt. 21:57, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Grundsätzliches

  • Der Artikel sollte möglichst neutral das Lemma beschreiben.
  • er sollte weder für noch gegen Impfung und/oder Masernparty sein.
  • er sollte auch nicht den Krankheitsverlauf von Masern beinhalten, auch nicht deren Risiken. dafür gibt es Masern. wenn die Risiken von Masern als Artikel-notwendig erachtet werden, sollten auch die Risiken/Nebenwirkungen der Masern Impfung dargestellt werden.
  • Rechtliches wird aktuell probiert m Portal Recht zu prüfen.
  • evtl. ist es sinnvoll dies allemein als "Ansteck"-Party Artikel auszubauen (z.B. auch "Pockenparty") und die entspr. Begriffe per Redirekt hierher zu verweisen.

und, ich bin KEIN Gegner von Schutzimpfungen, meine Kleine wurde geimpft. ;-) --Stanze 01:27, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

IMHO kann man nicht den mutmasslichen "Zweck" der MP darstellen ohne zu erwähnen, dass dies mit einem deutl. höheren Risiko als die Impfung verbunden ist. (Details natürlich im Masern-Artikel). Also so wie jetzt, nur kürzer. --Mager 03:08, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Der Hinweis auf die SSPE sollte allerdings auch schon in diesem Artikel erfolgen. --Mesenchym 15:06, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Ich finde "schwere und tödliche Verläufe" eindeutig. PS: was soll "Impfgegener und Impfskeptiker"? Ich finde das eine unnötige Unterscheidung (gefühlt finde ich es auch tendeziös, aber das ist nur meine Meinung).. Der Satz "Begründet wurde die gezielte Infektion in der frühen Kindheit damit, dass die Erkrankung im späteren Leben einen schweren Verlauf nimmt" ist doch die Erklärung für die Masernparties - ich verstehe die Streichung nicht! Aus histor. Sicht im Übrigen eine damals(!!) sinnvolle Maßnahme. --Mager 17:34, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
„Ich finde "schwere und tödliche Verläufe" eindeutig.“ Sicher, die Formulierung ist ok. Bei der SSPE kommt allerdings noch ein besonderer Punkt zur Geltung, den ich hier nicht noch weiter erklären muß, oder?
„was soll "Impfgegener und Impfskeptiker"? Ich finde das eine unnötige Unterscheidung“ Diese Unterscheidung stammt aus dieser Arbeit, in der konstatiert wird: „Zu unterscheiden ist jedoch zwischen impfgegnerischen und impfskeptischen Haltungen. Impfgegner sind schätzungsweise 3–5% der deutschen Bevölkerung. Sie argumentieren in der Regel irrational oder zumindest unwissenschaftlich. Häufig sind sie auch aus religiösen und ideologischen, aber auch aus esoterischen oder alternativmedizinischen Gründen gegen Impfungen eingestellt. Impfskeptiker lehnen Impfungen nicht prinzipiell ab (differenzierte Impfungen), sondern vertreten spezielle Ansichten über ihren Zeitpunkt, die Impfstrategie, ihre Wirksamkeit, Sicherheit und ihre Nebenwirkungen. Sie sind häufig schulmedizinisch ausgebildet, aber alternativmedizinisch orientiert.“ (S.1185). Weiterhin läßt sich eher sagen, dass es sich beim Terminus „Impfkritiker“ um eine euphemistische Selbstbezeichnung handelt.
„Der Satz "Begründet wurde die gezielte Infektion in der frühen Kindheit damit, dass die Erkrankung im späteren Leben einen schweren Verlauf nimmt" ist doch die Erklärung für die Masernparties - ich verstehe die Streichung nicht!“ Ich habe es zwar in meinem Editkommentar begründet, aber ich wiederhole es noch einmal: diese Begründung findet sich nicht in dem als Quelle angegebenen Zeitungsartikel. Dort steht übrigens auch nicht, dass Masernpartys in den USA entstanden, sondern bloß, dass sie in den 50ern dort populär waren. Ich werde die nachgeschobene Begründung also erneut entfernen. Wenn Du eine Quelle für diese Behauptung hast, kannst Du sie gern wieder einfügen, ansonsten handelt es sich um Theoriefindung. --Mesenchym 18:55, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Danke, insbes. für die Quelle zu Kritik/Skeptik. Die Begründung für die MPs scheint mir zweifelsfrei und Deine Interpretation von TF weit, aber sei's drum... --Mager 01:23, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ziel der Masernparty

... ist selbstverständlich nicht die Masernerkrankung, sondern die Immunität gg Masernviren. Insbsondere beim Pendant Pockenparty ist stille Feiung, d.h. Immunitätsentwicklung ohne Entwicklung von Krankheitszeichen nicht so selten. Außerdem gibt es nicht "die" Masernerkrankung, weshalb der Text verwässern unpräzise ist.--HAW 23:38, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Der Satz ist ungelenk und verdreht die Gewichtung. nach Krankheit entsteht immer Immunität. Immunität kann aber auch ohne Krankheitszeichen entstehen.--HAW 23:46, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Amüsant. Bestenfalls! --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 23:52, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Es wird jedenfalls immer alberner, leider --Christian2003 23:59, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Amüsant ist sicher der von Thomas konzipierte Satz. Albern ist zu behaupten, eine Masernerkrankung führe nicht zu Immunität. Da kommt doch gleich die Frage auf, wie oft man Masern bekommen kann. Na, ja, was will man anderes erwarten, Masern kann man ja auch nicht operieren.
Wahr ist dagegen, dass Impfungen nicht stets zu Immunität führen und deshalb nachgeimpft werden muss. Auch nach 2 Impfungen liegt die Immunität nicht bei 100%. Macht ihr mal weiter, ich amüsiere mich hervorragend.--HAW 10:18, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Lieferst Du gerade Futter gegen Dich beim Schiedsgerichtsverfahren? Hinterlassen Masern 100% Immunität? Woher willst Du das wissen, wenn es "stumme" Verläufe gibt? Bei der Impfung kann ich die Schutzwirkung immerhin beziffern! Der Vergleich mit der Pockenparty ist sinnlos. --Mager 13:43, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Tut mir leid, ich verstehe Deine Argumentation nicht. Eine Prozentangabe über 100% macht wissenschaftlich keinen Sinn.--HAW 14:15, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Da erübrigt sich wohl jede Diskussion. PLONK --Mager 14:21, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Traurig...Cestoda 18:18, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Wenn die Diskussion so kontrovers ist, Quellen kaum zu finden sind und Gerichtsurteile einfach nicht existieren, wieso werden dann eher Zitate von namenlosen Politikern in die Diskussion eingebracht als einfach in den Artikel zu schreiben, was feststeht? Das darf dann nicht heißen "kann strafbar sein" o.ä. da diese Formulierung darauf hindeutet, dass etwas definitiv strafbar ist, nur die Bedingungen dafür nicht klar sind. Stattdessen müsste es heißen "definitive Aussagen zur strafrechtlichen Relevanz sind derzeit nicht möglich" oder "dieses Thema wird kontrovers diskutiert" oder oder ... -- Benutzer:Black Rainbow 00:31, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Literatur

Einige Artikel für Interessierte und ggf. zur Erweiterung des Artikels:

  • Ulrike Wagner: Masernpartys - Infektion mit Vorsatz. In: Pharmazeutische Zeitung. (2005) Vol.150, No36, S.42-43. ISSN 0031-7136. Text online hier einsehbar, zuletzt zugegriffen am 25. Februar 2009.
  • Impfen immer noch notwendig
  • Impfsicherheit heute; daraus: „In Deutschland gibt es immer noch Vorbehalte gegen die Masernimpfung. Bisweilen wird sogar zu „Masern-Parties“ aufgerufen. Auf einer Masern-Party sollen sich gesunde Kinder bei Masernkranken anstecken und eine „natürliche Immunität“ erwerben. Regionale Masernausbrüche, teilweise mit schweren Komplikationen, sind die Folge.“
  • Masernepidemie in der Schweiz. Daraus: „Bei der lokalen, nationalen oder gar internationalen Übertragung der Masern während dieser Epidemie spielten Schulen, Krippen, Skilager, Sport- oder Tanzklubs, eine Kaserne, eine anthroposophische Schule mit Internat, ein Schalter in einem Flughafen sowie nicht zuletzt eine «Masernparty» (freiwilliges Zusammenbringen von nicht immunen Kindern mit einer an Masern erkrankten Person) eine wichtige Rolle.“

Gruß, --Mesenchym 02:06, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Danke für die Literaturecherche. LG --Christian2003 11:31, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Nix zu danken. Sind halt auch meist eher beiläufige Erwähnungen bzw. Zeitungsartikel... So richtig gute Literatur gibts leider noch nicht. Gruß, --Mesenchym 14:15, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Revert

Bitte nicht wieder revertieren. Misshandlung Schutzbefohlener ist abwegig, bitte einfach mal den Tatbestand lesen. Und die andere Änderung bezog sich darauf, dass klarer zwischen einer Strafbarkeit nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Strafgesetzbuch unterschieden wird, sonst macht nämlich die doppelte Erwähnung des Strafbarkeitsrisikos keinen Sinn. Und da der Artikel selbst den tödlichen Krankheitsverlauf erwähnt, kommt auch KV mit Todesfolge in Betracht, das folgt zwingend aus dem bereits Gesagten. --103II 23:24, 1. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Die Darstellung der rechtlichen Aspekte ist im Vergleich mit der "Ausgangsvariante" und einigen Zwischenversionen als ganz schön neutral zu bezeichnen und das wurde auch Zeit.--HAW 20:00, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Begründung für eine Masernparty

"Impfgegner und Impfskeptiker begründen Masernpartys damit, dass Masern eine „harmlose Kinderkrankheit“ sei und eine als „natürlich“ bezeichnete Infektion Vorteile gegenüber der Impfung aufweise." mag ja zutreffen, aber eine schlüssige Begründung läßt sich daraus nicht ableiten. Der eigentliche Grund ist doch wohl der, dass die Masernerkrankung in einem bestimmten Lebensabschnitt am besten überwunden werden kann. Wer nicht geimpft ist, wird die Masern vielleicht später mal bekommen und dann schwerer erkranken. Nur der Vorteil des Infektionsalters kann eine Masernparty schlüssig begründen. Das sollten wir nicht unterschlagen. Ansonsten ist es für unser Lemma glaub ich nicht so wichtig, wie jemand etwas begründet aus Sicht von jemand ganz anderem. Nicht zu impfen kann übrigens auch religiöse Gründe haben, weltanschauliche sowieso und uns obliegt nicht darüber zu urteilen.--HAW 20:00, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, diskutier weiter hier oder wenn du weiter reden möchtest schau mal da vorbei.Cestoda 20:20, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Du fällst mir insbesondere in letzter Zeit durch nicht artikelbezogen Beiträge auf. Du könntest produktiver für WP wirken. Versuch mal was Anderes.--HAW 20:25, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Heinz, auf dein „Niveau“ bei der Artikelarbeit werde ich wohl nicht mehr kommen.--Cestoda 23:15, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Vergleichen ist eine weit verbreitete menschliche Untugend. Besinne dich auf dich selbst, dann wirst Du dein persönliches Optimum erreichen können. Im übrigen ist das hier eine Artikeldiskussion, zu der auch Du beitragen könntest und von der Du dich ansonsten fernhalten solltest. Für mich -was das Persönliche angeht hier EOD.--HAW 23:46, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Anscheinend wird hier vergessen, dass es nicht um die Krankheit Masern geht, sondern um die Handlung Massernparty. Letztendlich sind Eltern für ihr Kind verantwortlich. Wenn diese (auch wenn sie falsch und unberechtigt sind) ihre Bedenken haben, so muß man diese ernst nehmen. Wenn Ärzte so agieren, wie manche User, würde ich mein Kind kein 2. mal zu diesen Arzt nehmen. Vor allem da es auch unter Ärzte eine konträre Mindermeinung gibt. [27]

Außerdem ist Lungs Meinung nicht haltbar. ich habe bei meinen QS Antrag die entsprechenden Stichpunkte geliefert, die zusätzlich überprüft werden müssen. Es wurde leider nicht angenommen. In D. ist die Rechtslage ungeklärt! Ich habe bewusst keine juristische Abhandlung geschrieben, da ich eigentlich bei Masern für Impfen bin. Und auf jeden Fall eine Steilvorlage vermeiden wollte. --Stanze 22:43, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

ps: ich halte manches vorgehen hier, vor allem bei diesen "Schiedsgerichtsverfahren" für "krank". geht mal zum Arzt. --Stanze 22:47, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Für deinen letzten Beitrag gehörst du eigentlich gesperrt, disqualifiziert hast du dich aber auch ohne Sperre. --Christian2003 16:25, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ich meine, der gestern gelöschte Link auf en:Pox party sollte wieder aufgenommen werden. In der englischen WP wird dort angesprochen, dass es solche Parties auch bei Masern gibt. In der deutschen WP ist es genau umgekehrt: In Masernparty werden auch die Pockenparties erwähnt. Wie hier bereits diskutiert, benötigt wohl nicht jede ansteckende Krankheit ihren eigenen Party-Artikel. Dementsprechend gibt es in der englischen WP einfach einen Redirect von en:Measles party auf en:Pox party. -- Framhein 18:29, 2. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe den Link gelöscht, nachdem ein Robot den Link von MeaslesParty auf PoxParty umgelegt hatte. Windpocken und Masern sind gerade was die Risiken angeht absolut nicht vergleichbar - ein Link würde einen Zusammenhang suggerien, daher raus.--Mager 20:12, 2. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
In der englischen Artikelversion werden auch Parties zu Mumps, Hepatitis A, Grippe und sogar Schweinegrippe angesprochen. Dass diese verschiedenen Krankheiten völlig unterschiedliche Risiken bergen, ist. nach meiner Meinung so offensichtlich, dass niemand auf die Idee käme, falsche Zusammenhänge anzunehmen. Es geht hier doch primär um das soziale Phänomen der "Ansteckungsparty" und nicht um die Unterschiede verschiedener Krankheiten. Von mir aus können wir aber auch einfach das Lemma in "Ansteckungsparty" umbenennen, um Deine Bedenken auszuräumen. Gruß, -- Framhein 20:31, 2. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Populistische Formulierung

Masernparty bezeichnet umgangssprachlich eine organisierte Zusammenkunft ... Wie bereits in mehrfach hier angemahnt, ist es fraglich wie häufig so etwas tatsächlich stattfindet. Was mit Sicherheit oft stattfindet ist die billigende Inkaufnahme, vielleicht auch vorsätzliche Zusammenkunft gesunder und infizierter Kinder. Und damit sind wir wieder beim strafrechtlichen Aspekt. Wenn ich mit meinem gesunden, ungeimpften Kind, wie jeden Freitag zu meiner Freundin zum Kaffeeklatsch gehe, wohlwissend, dass ihre Tochter gerade Masern hat, ist das qualitativ exakt dasselbe. Aber gerade das schließt ja das Gesetz nicht aus, sondern nur den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen. Diesem Widerspruch weicht der Artikel aus, indem er sich auf fiktive "organisierte" Parties beschränkt. Es mag zwar der Sache dienlich sein, hier mit dem Strafrecht zu argumentieren, das Eis scheint mir jedoch extrem dünn. --Suricata 08:30, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Lösch doch mal das Wort "organisierte" und schau, was passiert. Meinen Segen hast Du ;) --HAW 10:41, 25. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich finde den Satz jetzt etwas ungelenk. Könnte man nicht zumindest das am meisten störende "durch ihre Eltern" noch streichen (dürfte ja auch sachlich inkorrekt sein). --HAW 13:55, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Auf ein neues: Strafbarkeit

Vorab: Ich stelle nicht den Sinn der Schutzimpfung in Frage und bitte darum sich ausschließlich auf die juristische Sicht zu beschränken. Ich habe diese Diskussion komplett gelesen und komme zu folgendem Ergebnis.

  • Eine Strafbarkeit der Eltern ist nicht gegeben
  • Bei Ärzten könnte eventuell eine Falschbehandlung juristisch verfolgt werden, Urteile sind jedoch nicht bekannt.

Relevante Fälle finden sich im Internet genau zwei:

  1. Masernepidemie Salzburg: Offenbar war dem Schularzt an der Waldorfschule mit den genannten Rechtsmitteln nicht beizukommen, da wurde eben die Approbation des Arztes in Frage gestellt. Am Ende ging es aus wie das Hornberger Schießen.
  2. Münchner Arzt empfiehlt Masernpartys: In diesem Fall wurden Überlegungen angestellt, ob hier Behandlungsfehler geahndet werden könnten, eine Klage erfolgte jedoch nicht.

Hab ich irgendwas übersehen?

Und noch ein Anmerkung: Die genannten Paragraphen klingen alle so, als könne man sie hier unmittelbar verwursten. Juristisch ist das jedoch nicht so klar. Beispiel: Selbst Körperverletzung ist nicht strafbar, wenn sie mit der Einwilligung der Eltern stattfindet, siehe Impfung.

Aus diesem Grund halte ich die vagen Formulierungen zur Strafbarkeit für Theoriefindung und unangemessen. Zumal sie auch Impfgegner nicht beeindrucken, da, wie ich im oberen Absatz schon geschrieben habe, Masern"partys" nicht öffentlich bekannt gemacht werden, sondern die vorsätzliche Infektion üblicherweise im kleinen privaten Rahmen stattfinden. --Suricata 09:21, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Dann mal eine Antwort, im IfsG (§74)ist die vorsätzliche Weiterverbreitung einer meldepflichtigen Erkrankung (hier Masern nach §6 IfsG) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bewehrt, also ist hier schon eine justiziable Handlung gewährleistet. Ob und wie zusätzlich im StGB eine strafbare Handlung vorliegt ist dann im Einzelfall zu prüfen. Ich hoffe der Hinweis hat geholfen--Drwulf 11:23, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
... sofern es sich um eine in §73 beschriebene Handlung handelt (oder so ähnlich). Der §74 ist lediglich die Fortführung des §73 hinsichtlich Vorsatz. Private Zusammenkünfte sind im §73 nicht erwähnt. Ist alles weiter oben zigfach durchdiskutiert, da man mir aber "von ganz oben" den Maulkorb angelegt hat, halte ich mich in dieser Diskussion hier vornehm zurück. Wäre trotzdem schön, wenn der Artikel den Sachverhalt korrekt rüberbringen würde. --HAW 13:41, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
§34 Absatz (3) mit Bezug auf (1) und (2) in Bezug auf §73 (14 und 15)beinhaltet auch privat...immer alles lesen, nicht nur das was einem passt--Drwulf 15:28, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
§34, §73. Was Du anführst ist nur anwendbar auf ein Kind, das auf einer "Masernparty" war und weiter zur Schule geht. Das hat aber nichts mit der "Masernparty" selbst zutun. --HAW 15:54, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Die Wald- und Wiesenjustiz wurde auf dieser Seite schon in allen Richtungen praktiziert. Würde eine zitierfähige Instanz die Aussage treffen "Das vorsätzliche Infizieren seines Kindes mit Masern ist nach $0815 Absatz 4711 strafbar" würde sie mit Sicherheit hundertfach bei den hier zitierten Verbänden wiederholt. Fakt ist jedoch, dass alle hier genannten Quellen sich auf vage Konjunktiv-Spekulationen von Fachleuten aus der zweiten Reihe berufen. --Suricata 15:59, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
"von Fachleuten aus der zweiten Reihe"...ich denke die weitere Diskussion ist hier sinnlos, da der Grundgedanke der Diskussion nicht mehr erfüllt ist. Und falls ich mit der zweiten Reihe auch gemeint sein sollte, bitte immer hübsch freundlich und un-persönlich bleiben, Danke--Drwulf 16:04, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich meinte nicht Dich! Ich meinte das was man unter http://www.google.de/search?q=masernparty+strafbar findet. --Suricata 16:16, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Mit gutem Beispiel voran?
Was ist jetzt mit den §§? --HAW 16:22, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
@Suricata: Danke für die Klarstellung, war wohl gestern auch etwas vom Tagesgeschäft genervt. Ich denke wenn man versucht objektiv nur im IfSG die §§73 bis 75 zu lesen und zu interpretieren geht relativ klar die Intention des Gesetzgebers hervor (speziell im §75 sind auch noch einmal Ausnahmesituationen hinlänglich abgedeckt), zumindest aus meiner Sicht soweit das ich freiwillig nicht eine derartige Veranstaltung (Masernparty) durchführen und das ganze publik machen wollte, mal ganz von der inhaltlichen Haltlosigkeit des Konzeptes abgesehen. Gesetze sind per se abstrakt und können naturgemäß nie alle Eventualitäten abdecken...
@HAW: Ach Heinz, ich bitte natürlich vielmals um Entschuldigung falls mein Beitrag als ad personam aufgefasst worden sein sollte, aber eigentlich habe ich nur Deinen Diktus gespiegelt..alles fachliche habe ich oben gesagt und für semantische/scholatische Diskussionen ist mir einfach mein Wochenende zu schade. Alle Beteiligten wünsche ich ein ebensolches...--Drwulf 08:59, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Beachtet bitte bei Eurer Diskussion auch Wikipedia:Belege. Jede Aussage muss mit wissenschaftlichen (in diesem Fall also juristischen) Quellen belegt werden. Nur wenn aufgrund des Thema keine wissenschaftlichen Quellen vorliegen, sondern nur journalistische sollte auf diese zurückgegriffen werden. Eine eigene Interpretation des Gesetzes, die dann im Artikel dargestellt wird, schließt sich aus. Wenn es also zitierfähige Gerichtsurteile oder Thematisierungen in rechtswissenschaftlichen Abhandlungen zum Thema gibt, dann können diese als Quelle herangezogen werden. Der jetztige Abschnitt gehört in dieser Form hingegen gelöscht. Er suggeriert etwas das nicht da ist. Das ist kein Wikipedia-konformes Arbeiten, gerade bei einem so umstrittenen Thema. Bitte versucht unangreifbare Lehrbücher oder Fachartikel heranzuführen, damit der Abschnitt einen Mehrwert für unsere Leser hat. 78.53.47.125 09:11, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ach, nicht schon wieder, das haben wir doch alles schon ausdiskutiert. § 223 StGB ist tatbestandlich unstreitig einschlägig, wenn es zum Tod des Kindes kommt entsprechende andere auch. Ob das elterliche Erziehungsrecht als Rechtfertigungsgrund eingreift, ist eine Einzelfallfrage und angesichts der Gefährlichkeit der Krankheit unsicher. Folglich besteht das Risiko: man KANN sich wegen so etwas strafbar machen. Nur das sagt der Artikel, und dass dieses Risiko besteht, kann solange es keine entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, nicht ernsthaft bestritten werden. --103II 12:23, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten
(Von Dritte Meinung): Stimme der IP zu. Wenn es Rechtskommentare oder Urteile nicht gibt, dann sollte man die eventuelle Strafbarkeit so schwach wie möglich erwähnen.--Ziko 22:02, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Da muss ich mal loben, dass endlich mal an so einer Stelle eine einigermaßen brauchbare Formulierung gefunden worden ist die auch Bestand hat. Ein Indiz für Theoriefindung, die man entfernen kann, ist allerdings immernoch eine Mehrfachreferenzierung wie hier. Wir schreiben ja auch nicht in jede x-beliebige Therapieform, dass Ärztepfusch eventuell strafbar ist. --Gamma γ 16:24, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Danke für das Lob. Ich hatte schon befürchtet, dass Du damit schlafende Hunde weckst. --Suricata 07:45, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Wenn man sich die Quellen mal anschaut ist die momentane Formulierung ("über die Strafbarkeit gibt es unterschiedliche Ansichten) eigentlich nicht haltbar: Die erste Quelle habe ich nicht, deshalb kann ich darauf nicht eingehen. IKK Quelle (jetzt hier zu finden): Rechtlich gesehen fallen solche bewusst herbeigeführten Erkrankungen sogar unter den Tatbestand der Körperverletzung. Die gezielte Verbreitung von Masern ist nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar. Ärzteblatt Quelle (zitiert Prof. Dr. med. B. Koletzko): Die Weiterverbreitung von Krankheitserregern könne nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sogar mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bayerisches Ärzteblatt (zitiert Prof. Dr. D. Kunze): Nach § 75 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Verbreitung von Krankheitserregern eine Straftat, die sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden könnte. ORF-Quelle: (zitiert M. Haybäck von der Epidemiebehörde der Stadt Salzburg) "Das wäre ein Umstand der sicher einer strafrechtlichen Überprüfung bedarf. Wenn es Verdachtsmomente gibt in Richtung einer so genannten Masern-Party - wie sie in manchen Kreisen offenbar veranstaltet werden - dann werden wir das nachforschen. Bei solchen Masern-Partys werde gesunde Kinder bewusst mit bereits Erkrankten zusammengebracht, um die Infektion weiter zu verbreiten."(Ende Zitat)[...] In Deutschland wird in Fachkreisen schon länger diskutiert, ob Masern-Partys laut dortiger Rechtslage illegal sind oder nicht. Nicht nur unter Medizinern sind sie jedenfalls heftig umstritten. Es werden also drei deutsche Quellen genannt, die besagen, dass es strafbar ist/sein kann, und eine ORF Quelle, die sagt, es werde in Deutschland diskutiert, ob es strafbar sei. Interessanterweise wurde diese Quelle vorher als Quelle für die Situation in Österreich benutzt (kommt mir irgendwie logisch vor), jetzt soll sie die Situation in Deutschland darstellen bzw. aufzeigen, dass trotz der scheinbaren Einigkeit der deutschen Quellen doch nicht so eindeutig ist. Ob es einen Fall gibt, bei dem die Eltern bestraft wurden, ist dabei meiner Meinung zweitrangig - wenn es laut IfSG strafbar ist, Krankheitserreger bewusst weiterzuverbreiten, dann ist es strafbar, Punkt. Ich weiß, hier (wie auch im realen Leben) sollte man immer davon ausgehen, dass die Mitmenschen nur die besten Absichten haben, aber das fällt mir bei dieser Verwendung der Quellen einigermaßen schwer. --130.83.231.194 12:41, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

"Es werden also drei deutsche Quellen genannt, die besagen, dass es strafbar ist/sein kann, und eine ORF Quelle, die sagt, es werde in Deutschland diskutiert, ob es strafbar sei." Und genau das besagt die Ausage, dass es unterschiedliche Ansichten dazu, aber keine einschlägigen Urteile o.ä. gibt. Gamma γ 08:04, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Oh Leute, bitte! Hört doch mal mal bitte auf diejenigen, die sich mit Rechtsfragen beruflich etwas auskennen. Fakt ist:

  • UNSTREITIG erfüllt das Anstecken mit einer Krankheit den Tatbestand der Körperverletzung
  • ob das im Falle der Masernparty durch das elterliche Erziehungsrecht gerechtfertigt ist, ist ungewiss,

FOLGLICH besteht logischerweise die Gefahr der Strafbarkeit. Das ist unbezweifelbar richtig und hat im Artikel zu bleiben. --103II 14:12, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

So ein Quatsch. Du hast ganz sicher keine Ahnung von der Juristerei. Gamma γ 08:04, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Yep! Kann ja wohl nicht sein dass Impfung Körperverletzung sein soll und die Masernparty nicht! (nicht signierter Beitrag von 79.216.232.238 (Diskussion | Beiträge) 16:10, 14. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

3. Meinung: Ich bin kein Jurist und auch kein Mediziner. Und ich habe mir das alles hier nicht durchgelesen. Aber ich meine: die Wikipedia ist kein Gericht, und sie hat keine Gesetze zu interpretieren. Das einzige, was ich für korrekt und auch wünschenswert halten würde: wenn rechtskräftige (!) Urteile egal mit welchem Ergebnis (!) zu dieser Thematik hier aufgezählt und belegt würden. --Plenz 20:09, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hier werden Gesetze benannt und nicht interpretiert. Da in den einschlägigen Paragraphen "Verbreitung von Krankheitserregern" als Straftat benannt wird und die "billigende Inkaufnahme" der (strafbaren) Folge einer Handlung ebenfalls strafbewehrt ist, ist der Text, so wie er im Artikel steht und stehen bleibt völlig korrekt. Dafür bedarf es keiner Urteile. Wenn es Urteile gäbe, müsste der Satz freilich anders formuliert werden.
@Suricata: Dir wurde an anderem Ort erst gestern aufgezeigt, auf welch dünnem Eis Du wandelst. Ich rate ebenfalls zu Zurückhaltung! -- Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 20:25, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Wie darf ich das verstehen? --Suricata 20:46, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
"Hier werden Gesetze benannt und nicht interpretiert."

Natürlich werden diese hier interpretiert. Sonst könnte ich ja auch das Bierreinheitsgebot benennen. Es wäre meine Interpretation, dass es was mit diesem Artikelthema zu tun hat. Mit den Texten "den einschlägigen Paragraphen "Verbreitung von Krankheitserregern" als Straftat benannt wird und die "billigende Inkaufnahme" der (strafbaren) Folge einer Handlung ebenfalls strafbewehrt ist" könnte ich ebenfalls quasi jeden Artikel über eine Therpie verunstalten. Manche verstehen das nur mithilfe des BNS = "Begriffstutzigkeits Nachhilfe System"-Gesetzs. Der Abschnitt bleibt so und das ist schon der zweite begonnene editwar von THWZ in zwei Tagen. Gamma γ 08:00, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Zumindest ein Fachanwalt für Medizinrecht bejaht die Strafbarkeit eines Arztes, der die Teilnahme an Maserpartys empfiehlt[28] Es dann einen Benutzer vorzuwerfen, dass er wohl keine Ahnung von der Jurisprudenz habe, der das schlicht referenziert halte ich für äußerst daneben.--Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 12:40, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

An der Strafbarkeit ärztlicher Fehlbehandlung oder Fehlberatung herrscht kein Zweifel. --79.216.180.249 12:55, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Der Fachanwalt schreibt, dass das im Einzelfall ein Sachverständiger abzuwägen hat. Er relativiert also seine Aussage selbst. Im Übrigen geht es in unserem Artikel bisher nicht um die mögliche Strafbarkeit einer ärztlichen Empfehlung, sondern um die Masernparty ansich. Und darauf bezogen liegt Gamma nunmal nicht so schlecht mit seiner Einschätzung. --HAW 13:40, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
In den angeführten „einschlägigen“ Paragraphen ist die "Verbreitung von Krankheitserregern" in dem Sinne, wie er hier verwendet wird (Verbreitung durch Weitergabe von Masernviren von einem Kind auf ein anderes anlässlich einer Masernparty) keineswegs "als Straftat benannt", solange die Öffentlichkeit und Gemeinschaftseinrichtungen außen vor bleiben. Private von Eltern arrangierte Zusammenkünfte sind vom IfSG nicht tangiert. Der Bericht von Habicht ist eine verfälschende Zusammenfassung der Tagungsbeiträge, da sich die mögliche Strafbarkeit nach IfSG auf Ärzte bezieht, die eine Teilnahme an Masern-Partys empfehlen. Die Ärztezeitung gibt Kunze deutlicher wieder: „Ärzte, die öffentlich eine Teilnahme an Masern-Partys empfehlen, begehen nach Ansicht des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes (ÄKBV) München nicht nur einen Kunstfehler, sondern machen sich unter Umständen sogar strafbar.“ [29], wer keinen Zugriff hat, findet es als Zitat in Behrmanns kidmed Forum: http://www.kidmed.de/forum/showtopic.php?thread[threadid]=6960&post_start=25& ime=1236964756 --79.245.70.134 15:28, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Könnten alle damit leben, wenn wir an den strittigen Satz
  • Die gezielte Verbreitung von Masern im Rahmen von Masernpartys kann in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar sein.
anhängen:
  • sofern Gemeinschaftseinrichtungen davon betroffen sind.
Damit wäre sowohl der Fall einer Masernparty in der Gemeinschaftseinrichtung, als auch der Fall von Teilnehmern einer Party, die nach der Party Gemeinschaftseinrichtungen weiter besuchen, abgedeckt. Wem das zu viel Theoriefindung ist, der möge den Satz bitte, so wie jetzt im Artikel steht gänzlich entfernen, denn wir müssen uns keineswegs an der Verbreitung von Unwahrheiten durch Zitate beteiligen.--HAW 16:05, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Das fände ich ohne jurist. Belehrung nun aber TF.--Mager 19:05, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Das wäre in der Tat TF und so weit, den Satz ganz zu entfernen muß man nicht gehen. Die Relativierung dadurch, daß bestimmten Quellen nach eine Strafbarkeit gegeben sein kann, ist ausreichend, auch sollten die Quellen nicht gelöscht werden. Ebenfalls relativierend wirkt sich die Aussage aus, daß entsprechende Gerichtsprozesse und Urteile nicht bekannt sind--79.245.70.134 21:55, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Formulierung

Auch wenn der Satz von mir stammt, bin ich nicht ganz zufrieden. "Über die Strafbarkeit von Masernpartys, beispielsweise nach dem Infektionsschutzgesetz, gibt es unterschiedliche Ansichten.[3][4][5][6][7]", denn die Quellen belegen natürlich nur die Stellen, die eine Strafbarkeit postulieren. Änderungsvorschlag: "Verschiedene Quellen gehen von einer Strafbarkeit von Masernpartys aus, beispielsweise nach dem Infektionsschutzgesetz.[3][4][5][6][7] Diesbezügliche Gerichtsprozesse und Urteile sind nicht bekannt." --Suricata 08:19, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Das finde ich einen veritablen Kompromiß zwischen den o.a. konträren beiden Positionen.--Mager 19:05, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Es gibt diverse Rechtsquellen, die eine Strafbarkeit nachweisen und keine solchen Quellen, die eine Strafbarkeit widerlegen. von "Umstritten" kann daher keine Rede sein. Wir hatten diese Disk inkl. Juristenmeinungen schon hundert mal und brauchen sie nicht alle paar Monate neu aufzufilibustern, nur weil es ein paar Fringe-Befürwortern nicht passt. --Cú Faoil RM-RH 19:21, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Gerade das Wort "umstritten" steht ja im neuen Vorschlag eben nicht drin!--Mager 20:46, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Inwiefern "unterschiedliche Ansichten" da neutraler sein soll, erschliesst sich mir nicht. Irgend eine ideologisch geprägte Minderheit mit einer unterschiedlichen Ansicht findet sich zu praktisch jedem Thema. Sollten Rechtsgrundlagen für eine Nicht-Strafbarkeit bestehen, bitte sehr. Verletzung des Kindeswohls (da absichtliche Körperverletzung mit im Vergleich zur Impfung nicht begründbarem, wesentlich höherem Risiko) wird von der elterlichen Sorge jedenfalls nicht abgedeckt. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 21:19, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
??? Der Formulierungsvorschlag lautet "Verschiedene Quellen gehen von einer Strafbarkeit von Masernpartys aus, beispielsweise nach dem Infektionsschutzgesetz." eben weil "umstritten" von den Quellen nicht abgedeckt wird. --79.216.152.165 21:29, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Darüber, dass diese Quellen von einer Strafbarkeit ausgehen, brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. "Unterschiedliche Ansichten" kann man nur sagen, wenn ebensogut belegte Quellen davon ausgehen, dass solche Veranstaltungen nicht strafbar sein sollen. Davon sehe ich bislang nichts. --Cú Faoil RM-RH 21:31, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Es gibt eine einzige Rechtsquelle, die von einer eventeullen Strafbarkeit der öffentlichen Empfehlung einer Masernparty durch einen Arzt spricht. "Unterschiedliche Ansichten" steht in Suricatas letztem Vorschlag ja eben nicht mehr. Und, sorry, eine "Widerlegung von Strafbarkeit" mutet etwa so an wie der "Nachweis von Unwirksamkeit" --79.245.70.134 21:55, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Lies die Disk, und lies Rechtsquelle. Die Strafbarkeit ist belegt. Eine Widerlegung wäre eine Rechtsquelle auf gleichem Niveau, welche die angegebenen Rechtsquellen aufhebt. Eine solche gibt es offensichtlich nicht. Falls doch, ist meine Aussage einfach zu widerlegen. Falls Du das nicht kannst, EOD. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 21:58, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten