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Adelstitel

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Der Adelstitel gibt den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Im Wesentlichen gibt es die folgenden Titel (in absteigender Folge):

  1. Kaiser
  2. König
  3. Herzog
  4. Fürst
  5. Markgraf
  6. Pfalzgraf
  7. Graf
  8. Freiherr/ Baron
  9. Ritter/ Edler
  10. untitulierte Adlige (ohne Namenszusatz, nur mit: von, zu, von und zu etc.)

Der Kurfürst existierte nur auf dem Gebiet des H.R.R. und steht außerhalb der Liste, da diesem Stand Mitglieder unterschiedlicher Adelsränge angehören konnten.