Hochschulreife
Mit Hochschulreife ist die Hochschulzugangsberechtigung oder Studienberechtigung gemeint, aus der sich regelmäßig ein Anspruch auf Studienzulassung ergibt.
Diese Sammelbegriffe werden für alle Bildungsabschlüsse angewendet, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Gegenüber der Hochschule gilt ein „Zeugnis der Hochschulreife” als Nachweis für die Studierfähigkeit eines Studienbewerbers.
Die Hochschulreife wird entweder durch die Reifeprüfung nach Abschluss einer schulischen Oberstufenausbildung Sekundarschulbildung nachgewiesen oder aber in anderer Form.
Zeugnisse der Hochschulreife
Im deutschen Sprachraum wird zwischen drei Hochschulzugangsberechtigungen unterschieden:
- die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur bzw. die Matura als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für sämtliche Studiengänge an Universitäten, Technische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen usw.;
- in Frankreich entspricht dies dem Baccalauréat général;
- die Fachgebundene Hochschulreife bzw. das fachgebundene Abitur als (eingeschränkte) Hochschulzugangsberechtigung für bestimmte Studienfächer an den universitären Hochschulen, aber sämtlichen Studiengängen an Fachhochschulen und an den Berufsakademien, die allerdings nicht zum Hochschulbereich gehören;
- Die (allgemeine oder fachgebundene) Fachhochschulreife, (umgangssprachlich auch als Fachabitur bezeichnet bzw. die Berufsmatura als Zugangsberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen, Gesamthochschulen, Berufsakademien und bestimmten Studiengängen an Universitäten.
Zugangsrecht
Die berufliche Qualifikation als Handwerks- oder Industriemeister (IHK), als staatlich geprüfter Techniker oder Fachwirt berechtigen zur Aufnahme eines fachgebundenen (berufsbezogenen) Fachhochschulstudiums bzw. eines entsprechenden Bachelor-Studiums. Berufstätige mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung erhalten nach Bestehen einer Externenprüfung ebenfalls ein fachgebundenes Zugangsrecht für ein entsprechendes Studium. Aktuell sind Änderungen in den meisten Bundesländern zum Zugangsrecht beschlossen und werden derzeit umgesetzt. Am 06.03.2009 hat das Kultusministerium einen einheitlichen Standard zum Hochschulzugang beschlossen. (beruflicher Zugang [1])
Siehe auch
Zu den Qualifikationen zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen siehe Studienberatung und Berufsberatung.