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Landherrenschaft

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Verwaltungsgebäude der Landherrenschaften und Polizeiwache. Erbaut 1906-08. Später vom Chilehaus umbaut.

Die Landkreise im Land Hamburg wurden als Landherrenschaften bezeichnet. 1874 wurden vier Landherrenschaften errichtet.

Die Freie und Hansestadt Hamburg gliederte sich in die Stadt Hamburg (1920: 135,7 km²) und das Landgebiet (1920: 279,6 km²), das aus den vier Landherrenschaften Bergedorf, Geestlande, Marschlande und Ritzebüttel bestand, die wiederum in Gemeinden gegliedert waren. Das Dienstgebäude der Landherrenschaften befand sich seit 1908 am Klingberg 1 in der Altstadt.

1926 wurden sie zu einer Landherrenschaft Hamburg zusammengefügt. Am 1. April 1938 wurde diese mit der Schaffung der Einheitsgemeinde Freie und Hansestadt Hamburg aufgelöst.

Neubildung der Landherrenschaften 1874

Am 5. Juli 1874 wurde das Land Hamburg verwaltungsrechtlich neu gegliedert. An diesem Tag wurden auch vier Landherrenschaften gebildet, in die das Landgebiet Hamburgs eingeteilt wurde.

Gemeindeverzeichnis

Landherrenschaft Bergedorf

In der Landherrenschaft Bergedorf existierten die folgenden Gemeinden:

Landherrenschaft der Geestlande

In der Landherrenschaft der Geestlande existierten die folgenden Gemeinden:

Landherrenschaft der Marschlande

In der Landherrenschaft der Marschlande existierten die folgenden Gemeinden:

Landherrenschaft Ritzebüttel

In der Landherrenschaft Ritzebüttel existierten die folgenden Gemeinden:

Änderungen im Gebietsbestand

Am 14. April 1875 wurde die Ortschaft Ost-Krauel von der Landherrenschaft der Marschlande in die Landherrenschaft Bergedorf umgegliedert.

Am 22. Juni 1894 wurde die Ortschaft Veddel in die Stadt Hamburg eingemeindet.

Am 2. Januar 1924 schieden die Städte Bergedorf, Cuxhaven und Geesthacht aus den jeweiligen Landherrenschaften aus.

Landherrenschaft Hamburg

Am 19. November 1926 wurden die vier bisherigen Landherrenschaften zu einer neuen für das gesamte Landgebiet Hamburgs zusammengelegt. Die Städte Bergedorf, Cuxhaven und Geesthacht gehörten ihr nicht an.

Groß-Hamburg-Gesetz

Vom Groß-Hamburg-Gesetz, das mit Wirkung vom 1. April 1937 in Kraft trat, war die Landherrenschaft zunächst nicht betroffen. Am 1. April 1938 wurde aber schließlich die Einheitsgemeinde Freie und Hansestadt Hamburg gebildet. Die Landherrenschaft existierte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Literatur

  • Thomas Klein (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Reihe B: Mitteldeutschland (außer Preußen);
    • Band 17: Hansestädte und Oldenburg, Teil III: Hamburg, bearbeitet von Heinz Postel, 1978, ISBN 3-87969-142-8
  • Statistisches Amt Hamburg (Hrsg.): Aus Hamburgs Verwaltung und Wirtschaft, Jg. 8; Hamburg, 1931