Erziehungsgeld
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Erziehungsgeld ist eine Zuwendung des deutschen Staates an den Elternteil, der das Kind vorwiegend erzieht. Es ist als Augleich dafür gedacht, dass dieser Elternteil nur noch einer Teilzeitarbeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgeht. Auch dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Man kann sich entscheiden, ob man maximal 12 Monate lang 450 Euro erhält oder ob man für einen längeren Zeitraum 300 Euro pro Monat bekommt.
Das Erziehungsgeld muss man nicht zurückzahlen. Einzelheiten sind im Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) geregelt.
In Österreich wird u. a. aus ähnlichen Gründen ein Kindergeld ausbezahlt.