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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt3

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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt3/Intro


Kann man ein Bild hier verwenden, wenn es vom Rechteinhaber unter der Bedingung freigegeben wird, dass ein Wasserzeichen oder ein Copyright-Vermerk im Bild nicht entfernt wird ? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 15:56, 10. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Welche Lizenz aus WP:LFB glaubst du erlaubt so eine Einschränkung? --Guandalug 15:58, 10. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Bei den CC-Lizenzen können die Rechteinhaber Art und Weise der Namensnennung festlegen. Daher könnte er auch verlangen, dass die Nennung randnah auf der Bildfläche oder als Wasserzeichen erfolgen muss. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 16:10, 10. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein, kann er nicht verlangen. Du fällst, wie so viele, auf die Formulierung der verkürzten Zusammenfassung der CC-Lizenzen herein. Lies die vollständige Lizenz. Außerdem: Wenn das Wasserzeichen einigermaßen zerstörungsfrei zu entfernen geht, wird das sicher eh irgendjemand machen. Unternehmenswerbung kann man auch einigermaßen zurückhaltend auf der Bildbeschreibungsseite hinterlassen. -- smial 16:19, 10. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

In den Lizenzen steht "angemessene Weise". Das ist sehr variabel auslegbar. Wenn das bei den WM-Projekten so aushgelegt wird, dass eine Erwähnung auf der Beschreibungsseite ausreicht, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass ein bild unter den o.g. Bedingungen nicht WP-tauglich ist, denn der Rechteinhaber akzeptiert ja dann diese auslegung nicht. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 16:35, 10. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Wenn ich mir mal die CC-by-sa/3.0/de-Lizenz in der vollständigen Version durchlese, steht dort: „Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen.“ (4a) bzw. „Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie […] alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen.“ (4c). Also ganz so beliebig ist es nicht, die Frage daher schon berechtigt. Aus meiner laienhaften Interpretation dürften also Wasserzeichen die die Lizenz oder den Urheber nennen, eigentlich nicht weggemacht werden. (Wohl aber natürlich Datumseinblendungen, Beschreibungen u.ä.)-- Quedel 16:49, 10. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Das sehe ich auch so. So ist z.B. der Vermerk "Fotografiert von Max Mustermann" oberhalb des unteren Bildrands (also im Bild) ein Vermerk, der den Willen des Rechteinhabers ausdrückt, seine Autorenschaft so zu nennen. Ohne die explizite Zustimmung darf das gemäß dieser Lizenz ("alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen") nicht entfernt werden. Daher gibt es ohne Zustimmung nur die Alternative, den Vermerk zu belassen oder das Bild zu löschen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 19:23, 10. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Bundesarchiv... ;) --Marcela 20:52, 10. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Genau das ist so ein Fall. man darf nicht einfach den Vermerk wegschneiden, ohne das der Rechteinhaber (RI) explizit zugestimmt hat. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 02:24, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

„Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen.“ usw. ist selbstverständlich inhaltlich, nicht formal zu verstehen. Es ist in Publikationen seit langem allgemeine Praxis, solche Hinweise im Anhang (Bildnachweis) oder im Impressum zu vermerken. Das ist rechtlich unbedenklich. Lediglich über die Aussage so eines Hinweises bestimmt der Rechteinhaber, die darf selbstverständlich nicht verändert werden. Rainer Z ... 16:34, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Und wenn der Rechterinhaber (RI) diese Verlagerung des Vermerks nicht will ? Gegen seinen Willen darf man trotzdem nicht handeln. Eher schon muss das Bild in diesem Fall gelöscht werden. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 17:24, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Es gab irgendeine recht neue Rechtsprechung, die festgestellt hat, daß beim Entfernen von Wasserzeichen die gleichen Infos in die EXIF geschrieben werden sollen. --Marcela 17:28, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Wenn das dem Rechteinhaber (RI) genügt, ist alles Ok. die Frage lautet hier: Müssen wir ein Bild löschen, wenn der RI auf einer Beibehaltung des Vermerks im Bild besteht ? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 17:40, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Nö, warum? --Marcela 19:19, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Weil wir nicht die vom RI postulierten Bedingungen einhalten wollen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 23:39, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Diese Bedingungen gibt es aber gar nicht. Das geistert nur als Irrtum durch die Gegend. CC-Bilder können beliebig verändert werden. Gegebenenfalls muss aber der Rechteinhaber und die Lizenz vermerkt werden. Wo genau das geschieht, hat er nicht zu bestimmen. Das folgt aus schlichter Logik. Und es entspricht jahrzehntelanger unbeanstandeter Praxis. Rainer Z ... 17:22, 12. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Beliebig ja nicht, Rainer, sofern eine verbindliche Art und Weise festgelegt ist, wie die Nennung zu erfolgen hat, dann ist das auch bindend. Wenn du den Legal-Text als Irrtum ansiehst ... nunja. Weil aber oben das Wort Bundesarchiv aufkam noch ergänzend zu meinem Beitrag: aus meiner Sicht hat das Bundesarchiv wenn überhaupt nur die Weise festgelegt (das steht im Feld Quelle/Urheber der Infobox), wie sie genannt werden wollen. Dass sie auch die Art festgelegt hätten, kann ich nicht erkennen. Der weiße Streifen am Bild ist nun aber kein Wasserzeichen, sondern einfach eine an das Bild angehängte Bildbeschreibung (interne Verzeichnisnumer, Fotografenbezeichnung, Aufnahmedatum). Das gehört selber nicht zum Bild, sondern ist lediglich auf dem Scan zur Vereinfachung mit draufgekommen. Daher: meine obige Antwort bezog sich auf Wasserzeichen und der explizit vermerkten Bedingung, dass diese beibehalten werden müssen. Beide Aspekte sind weder einzeln noch zusammen auf die Bilder des Bundesarchives zutreffend.
@AntonSusi: du behauptest, der RI hätte die Art und Weise irgendwo postuliert. Wo findest du diese Aussage?
@Reiner Z: Woher nimmst du diese Auffassung, dass die Lizenz der CC nur inhaltlich, aber nicht formales vorschreiben? Und was in Publikationen (die in der Regel überhaupt nichts mit CC-Lizenzen zu tun haben und daher dort vollkommen andere Bedingungen vorherrschen) die Regel ist, ist nicht wirklich rechtlich bindend. Im Internet ist es auch die Regel, auf privaten Homepages irgendwelche gegoogelten Bilder und Grafiken zu verwenden. Das machts noch nicht korrekter.
@Ralf: Haste mal 'nen Link zum Urteil? Hatte das überhaupt was mit CC zu tun? Wäre sicherlich sehr hilfreich (wäre doch was für die FAQ) und würde mich auch privat interessieren. -- Quedel 01:17, 14. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Logik hilft beim Verständnis. CC-by_SA gestattet Bildbearbeitungen aller Art, Beschneiden, Retuschieren, was auch immer. Die Forderung, dass Urheber über die genaue Form des Urheberrechtsnachweises z. B. als Wasserzeichen oder am Bildrand bestimmen könnten, würde dazu im Widerspruch stehen. Der löst sich auf, wenn man die Regelung so versteht, wie es im Verlagsgewerbe Tradition ist. Der Urheber und die Lizenz ist inhaltlich so zu vermerken, wie vom Urheber bestimmt, über die Form entscheidet er nicht. Der Vermerk hat aber angemessen und an erwartbarem Ort zu erfolgen. Das kann am Bild sein, im Anhang, im Impressum, auf Websites auch am Seitenende. Rainer Z ... 17:55, 14. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Nunja, die Logik muss man aber auch konsequent anwenden: die Tradition des Verlagsgewerbes, die du ansprichst hat andere Regeln, andere Verträge und andere Absprachen als die einer CC-Lizenz. Verlagsgewerbe ist keine freie Wirtschaft, die sich ausschließlich aus kostenlosen Quellen speist. Dein Vergleich hinkt enorm, denn es macht einen Unterschied, ob eine Erwähnung irgendwo erscheint und der Urheber dafür vergütet wird, oder ob der Urheber nichts dran verdient und dafür seinen Namen aber hergibt und die Art und Weise bestimmen kann. Ebenfalls ist die Form des Urheberrechtsnachweises kein Widerspruch zu einer CC-Lizenz, die im Übrigen keineswegs grundsätzlich alle Art von Beschneidung, Retuschierung etc. erlaubt. Denn darüber stehen noch andere Vorschriften, prominent genannt einfach mal das Persönlichkeitsrecht.
Wie gesagt, vermische nicht Verlagswesen mit CC-Lizenzen. Du selber schreibst ja auch, dass „Der Vermerk hat aber angemessen und an erwartbarem Ort zu erfolgen. Dagegen heißt es aber in der CC-Lizenz, dass Rechtehinweise unverändert gelassen werden müssen und alle Rechtevermerke unberührt bleiben müssen. Angemessen ist auch ein Widerspruch zu einer unveränderten und unberührten Form - oder? Denn angemessen heißt ja auch, dass ich es mir aussuchen kann. -- Quedel 22:36, 14. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Ganz offenbar ein sehr komplexes Thema. So wie sich das Thema hier darstellt, gibt es nur eine Folgerung: Besteht ein RI auf der Namensnennung auf dem Bild so müssen wir entweder diesen Namen drauf/dran lassen oder das Bild löschen. Das Zeigt folgende Überlegung:
  • Der RI darf generell die Bedingung aufstellen, dass sein Name im Bild erscheinen muss. Das gehört zur rechtlichen, freien Verfügungsgewalt über sein Eigentum.
  • Ob diese Bedingung der CC-Lizenz entspricht, ist, wie die Diskussion zeigt, Auslegungssache.
    • Annahme 1: Die CC-Lizenz erlaubt es nicht, den Namen aus dem Bild zu nehmen. In diesem Fall entspricht die Lizenz dem Willen des RI, aber der Nanme muss auf dem Bild bleiben. Das Wasserzeichen muss bleiben.
    • Annnahme 2: Die CC-Lizenz erlaubt es, den Namen aus dem Bild zu nehmen. in diesem Fall entspricht die Lizenz nicht dem Willen des RI und das Bild darf nicht unter einer CC-Lizenz stehen. Folge: Das Bild muss gelöscht werden.

Fazit: Die Alternative besteht also nur darin, entweder das Wasserzeichen zu erhalten oder das Bild wegen nicht CC-lizenzkonformer Forderungen des RI zu löschen. Es ist aber nicht zulässig, sich über die Verfügungsgewalt des Eigentümers hinwegzusetzen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 23:14, 14. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Dir wurde nun schon mehrmals dargelegt, dass dem nicht so ist... Was willst du denn noch hören? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:17, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Keine der Antworten widerlegt meine Argumentation. Wenn der RI auf dem Vermerk im Bild besteht, dann müssen wir das entweder akzeptieren oder das Bild löschen. Du kannst das Recht, es ohne Vermerk zu behalten, nicht aus der Lizenz herleiten, weil unter der Annahme, dass die Lizenz das Entfernen erlaubt, die Lizenz ganz einfach nicht zum Willen des RI passt und daher das Bild nicht mit CC-Lizenz versehen werden kann. Es liegt dann gar keine für die WP notwendige Lizenz vor. Unter der Annahme, dass die Lizenz das Entfernen erlaubt, ist sie für ein solches Bild nicht zulässig. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 01:18, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Lizenz hat den Zweck, Rechtssicherheit herzustellen. Daher genießt sie Vorrang gegenüber individuellen, über die Lizenz hinausgehenden Anforderungen, diese sind unbeachtlich. --h-stt !? 12:48, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Richtig. Das bedeutet, man kann die Lizenz nur ganz oder gar nicht anwenden, also wenn der RI alle Aspekte, auch das Entfernen von Wasserzeichen, akzeptiert und keine "Extras" verlangt. Will der RI das nicht, verlangt er also "Extras" , dann passt die Lizenz nicht zu den beanspruchten Rechten des RI und ist damit für das Bild nicht anwendbar. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 13:04, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Die individuellen Anforderungen fallen dann unter Venire contra factum proprium und sind unbeachtlich. --h-stt !? 13:32, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
So wirklich ist das aber nicht unsere Praxis. Wenn sich abzeichnet, dass Urheber nicht verstanden haben, was die Lizenz, unter der sie Bilder veröffentlichen, eigentlich macht, dann klären wir sie eigentlich auf und ziehen sie nicht insofern über den Tisch, dass wir das Bild dann direkt unter der Lizenz verwenden. Es wurden hier schonmal Bilder gelöscht, weil der Urheber nicht ausreichend über die Lizenz aufgeklärt wurde bzw. weil ihm Nebenbedingungen zugesagt wurden, die sich aus der Lizenz nicht ergeben haben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:33, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Das machen wir aber weil wir nett sein und den Hochlader nicht auf seinen Irrtum festnageln wollen. Dabei riskieren wir aber einen Nachnutzer zu gefährden, der im Vertrauen auf die Lizenz schon "zugegriffen" hat. Deshalb ist das eine Gratwanderung und geht eigentlich nur zeitnah und bei Dateien, die vermutlich nicht von Dritten extern genutzt werden. Aber wir sollten uns und unsere Autoren und Bildhochlader dran gewöhnen, dass Lizenzen rechtsverbindlich sind und sie sich damit rechtsgültig binden. --h-stt !? 14:58, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Das würde dann, wenn ich diesen Artikel richtig verstanden habe, für den Fall gelten, dass entweder der Uploader mit dem RI identisch ist und selbst die CC-Lizenz vergeben hat oder das ein Dritter das Bild von einer Webseite genommen hat, auf der das Bild vom RI unter CC-Lizenz gestellt wurde. In den Fällen würde der RI einmal gewährte Rechte wieder einschränken (wollen). Es stellt sich Frage, wie es aussieht, wenn der Uploader weder der RI ist, noch von einer Quelle mit CC-Lizenz kopiert hat. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 13:53, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Tschuldigung, kann es sein, dass dir grundlegende Kenntnisse des Urheberrechts und der Lizenzfragen fehlen? Wenn der Uploader nicht Rechteinhaber ist, ist sein Upload rechtswidrig und wird als URV gelöscht werden. Und wenn ich ein Foto auf einer CC-Seite mit passender CC-Lizenz finde, bin ich(!) Rechteinhaber und darf es hochladen, denn die CC-Lizenz gewährt dieses Recht an jedermann, also auch an mich. Also können Uploader und Rechteinhaber nur bei URVs auseinander fallen. --h-stt !? 14:22, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Noch einmal. Ich bin absolut überzeugt, dass die Festlegung des Hinweises und seine Unveränderlichkeit nur inhaltlich zu verstehen sein kann, nicht formal im Sinne von Positionierung, Schriftbild usw. Nur so ist die Lizenz widerspruchsfrei und sinnvoll. Nehmen wir einen Urheberrechtshinweis als Bestandteil des Bildes, am Rand der als Wasserzeichen: Selbst wenn der Weiternutzer nicht von seinem Recht Gebrauch macht, das Bild zu beschneiden oder zu retuschieren wird ein solcher Hinweis allein schon durch eine kleine Reproduktion des Bildes unkenntlich. Man hätte zwar „formal“ den Hinweis unverändert gelassen, doch es kann ihn niemand mehr lesen. Verstehe ich die Lizenz in meinem Sinne, wird der Urheber mit der von ihm festgelegten Formulierung, aber in anderer äußerer Form lesbar vermerkt. Das ist auch juristisch das einzig relevante. Man muss mit zumutbarem Aufwand in einer Publikation die beteiligten Urheber finden und zuordnen können. Der einzige relevante Unterschied von CC-by-SA gegenüber traditionellen Nutzungslizenzen ist, dass CC grundsätzlich nicht exklusiv ist und eine Weiternutzung unter gleichen Bedingungen gewahrt sein muss. Ach ja, natürlich auch, dass so lizensierte Bilder frei bearbeitet werden dürfen.
Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw. sind davon völlig unabhängig und müssen fallweise natürlich beachtet werden.
Rainer Z ... 14:40, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich schließe mich Rainers Einschätzung an, allerdings ergibt sich für mich dadurch im Endeffekt, dass wir das Bild nicht verwenden können, weil widersprüchliche Lizenzbedingungen vorliegen. Einerseits erlaubt die CC-Lizenz das Entfernen und die Modifikation und andererseits verbietet der zusätzliche Wunsch des Urhebers selbiges. Hier sollten wir uns nicht darauf verlassen, dass die CC-Lizenz schon gelten wird, sondern lieber vorsichtshalber beim Urheber nachfragen bzw. das Bild nicht verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:55, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Du hältst die Lizenzerteilung für perplex und willst daher die ganze Lizenzierung verwerfen? Das halte ich nicht für mit dem Lizenz-Zweck und den expliziten Hinweisen beim Hochladen vereinbar. Die Warnungen sind eindeutig, der Lizenztext aus auch [editiert --h-stt !? 16:50, 15. Mär. 2010 (CET)], Verständnisfehler gehen zu Lasten des Hochladenden. Die individuellen Vorstellungen sind dann nicht Bestandteil der Lizensierung geworden und unbeachtlich. --h-stt !? 15:28, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
So einfach ist es nicht. Der Urheber kann durchaus Ergänzungen oder Präzisierungen, auch zur Namensnennung, festlegen, die dann auch Bestandteil der Lizensierung werden, sofern die angemessen sind. Nur dürfen die natürlich nicht anderen Lizenzbestimmungen widersprechen. Ein Änderungsverbot an der Datei selbst widerspricht aber jeder in der WP zulässigen Lizenz, überall sind selbstverständlich Bearbeitungen, Collagen, Montagen, was weiß ich erlaubt, solange keine anderen Rechte (z.B. entstellende Personendarstellungen, Markenrechte) berührt werden. Solche Bearbeitungen beinhalten selbstverständlich auch die Möglichkeit, Schriftzüge zu entfernen oder Filme umzuschneiden oder Audiodateien mit anderen zu mixen. -- smial 16:26, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Klar, deshalb halte ich solche Einschränkungen für unbeachtlich, weil sie dem Lizenzzweck widersprechen und dieser Vorrang hat. --h-stt !? 16:50, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Ja, dem stimme ich zu. --h-stt !? 14:58, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Eine der zentralen Aussagen der CC-Lizenzen ist, daß eine einmal gegebene Lizenz nicht nachträglich eingeschränkt und auch nicht wieder zurückgezogen werden kann (solange keine höherwertigen Rechte verletzt werden). Der Bildautor hätte sich also die Lizenz genau durchlesen müssen, bevor er auf den Gedanken kam, widersprüchliche Bedingungen zu stellen. -- smial 15:02, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
@ChrisiPK (15.3./14:55):du schreibst, die CC-Lizenz erlaubt das Entfernen. Das Entfernen wovon? Auch das entfernen von Rechtevermerken? Das finde ich zumindest nur im CC-by-sa/3.0/de dergestalt, dass der Lizenzgeber/RI bei Abwandlungen verlangen kann, seinen Namen etc. im Einzelfall nicht mehr zeigen zu können, sofern man das Werk in eine Sammlung aufnimmt.
@h-stt (15.3./16:50): Der Lizenzzweck bzw. die Intention der WP steht aber hinter der Lizenz, insofern ist nicht der Zweck maßgeblich, sondern nur der Lizenztext. Und dass Lizenzen nicht zurückgezogen werden können ist wieder eine ganz andere Baustelle.
@Reiner Z.: Du schränkst in deiner Formulierung ja bereits ein, indem du schreibst, dass nur die Formulierung bindend anzuwenden sei, während hingegen die CC-by-sa/3.0/de-Lizenz (auf deren Aussage stütz ich mich einfach mal, weil sie in deutsch rechtsverbindlich ist und ja auch für die hier verwendeten Mediatypen "Bild" als Standard vorgegeben ist) die Rechtevermerke unberührt zu lassen und alle Lizenzhinweise müssen unverändert bleiben, im Lizenztext vorgibt. Ob das das Gleiche ist, ist fraglich. Denn nehme ich beispielsweise den Hinweis auf den Urheber und die CC-Lizenz aus dem Bild heraus indem ich es verändere und dafür dann auf eine Dateibeschreibungsseite setze - ist das dann noch ein unberührter Rechtevermerk und unveränderter Hinweis?
Und nun mal ganz pragmatisch: haben wir denn überhaupt Medien, wo der RI so konkret festgelegt hat, in welcher Formulierung und Form er genannt werden will? Formulierung ja, aber die Spezifizierung der Form habe ich bisher noch nicht gesehen. (Und auch bei den Bildern des Bundesarchives gibt es keinerlei solche Einschränkungen, jedenfalls sind sie in keiner der Quellen ersichtlich. Daher sind für diese Bilder diese weitere Diskussion nicht zutreffend.)
Nebenbei: in einer australischen Broschüre der CC-Organisation, wo die Handhabung erklärt wurde, wurde sogar die Klausel, dass man bei einem Flickr-Foto noch ein Gästebuch-Eintrag machen muss, als wirksamen Zusatzbedingung erklärt. Inwieweit das dann auf WP noch ein nutzbares Foto ist, ist was anderes.)
-- Quedel 18:09, 15. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Auf die Bundesarchivbilder ist die hier gestellte Frage nicht anwendbar. Denn die dortigen Texte in der Bilddatei entsprechen zunächst der Katalogisierungspraxis des Archivs, nicht dem ausdrücklichen Wunsch jedes einzelnen Bildurhebers. Fragwürdig ist m.E. aber, ob die Urhebernennung aus dem Bild entfernt und zugleich auf eine andere Seite verbannt werden darf anstelle einer Urhebernennung direkt am Bild. Zu deiner letzten Frage, Quedel: Wir nutzen hier ohne Wimpernzucken etliche Bilder, deren Urheber eine Nennung direkt am Bild ausdrücklich verlangen, ignorieren aber ihren Wunsch. Speziell in meinem Fall ist es so, dass meine Bilder wegen dieser Forderung aus der Wikipedia gelöscht wurden und ich quasi einer unbefristeten Bilduploadsperre unterliege. Eine Einbindung derselben Bilder mit derselben Forderung (an externe Nachnutzer) aus den Commons heraus hier in der Wikipedia ist andererseits kein Problem. Das nur zum Thema Logik und Zuverlässigkeit der hiesigen "Rechtsauskünfte" und Behauptungen zu "Zulässigkeiten" innerhalb des Projekts. ;-) --Martina Nolte Disk. 00:55, 17. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist eine recht verzwickte Angelegenheit. Wenn die Lizenztexte so verschieden ausgelegt werden können, dann sollte man so eine Art explizite Zustimmung zu Einschränkungen verlangen. Damit meine ich einen Text, in dem klar steht, dass Bilder nur hochgeladen werden dürfen, wenn auf die Forderung, den RI auf dem Bild zu nennen, verzichtet wird und der RI damit einverstanden ist, dass er auf der Bildbeschreibungsseite erwähnt wird. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 20:23, 21. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Wurde hier schon oft diskutiert. Obwohl ich mehrfach bereits darauf hingewiesen hatte, ignorieren solche Leute wie H-stt nach wie vor beharrlich die einigermaßen unzweideutige Formulierung von § 95c UrhG (siehe dazu Graf, Urheberrechtsfibel). Ich habe keinen Zweifel, dass ein deutsches Gericht zugunsten eines RI entscheiden würde, dessen WZ gegen seinen Willen entfernt wurde --Historiograf 16:33, 25. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Das bedeutet um so mehr, dass beim Hochladen die Zusage des RI erforderlich ist, sich mit der Namensnennung auf der Bildbeschreibungsseite zufrieden zu geben. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 22:20, 27. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Historiograf, wie ist das nun bei einer Lizenz, die explizit eine beliebige Bearbeitung zulässt? Dazu gehören ja Beschnitt und Retusche, auch die Verkleinerung der Auflösung. Das alles kann Urheberrechtshinweise im Bild beseitigen oder unkenntlich machen. Rainer Z ... 01:07, 28. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Ihr solltet euch wirklich mal die Urheberrechtsfibel durchlesen. Interessante Lektüre. Retusche ist schonmal nicht unbegrenzt erlaubt, dazu gibts Urteile. Wir sind nicht die Presse, Ausriß ist uns nicht erlaubt. --Marcela 01:13, 28. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Wo ist diese Fibel zu finden? Rainer Z ... 01:33, 28. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
hier, aber irgendwo auch als PDF. Ich stimme nicht allem zu aber wirklich interessant. --Marcela 01:44, 28. Mär. 2010 (CET) PS: und wenn er mir da keine Widmung reinschreibt, dann gibts ein BSV ;-)[Beantworten]

Am besten weise ich hier täglich auf http://www.contumax.de hin und bitte, dass man sich auch ein gedrucktes Exemplar kauft (das ich gern signiere). Und falls jemand schon etwas von Google gehört hat: voila. Wer sein Personenfoto unter freie Lizenz stellt mit Bearbeitungsrecht, muss es selbstverständlich ebenfalls nicht hinnehmen, dass entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sein Bildnis manipuliert wird. Und selbstverständlich gilt auch das Bearbeitungsverbot bei Fotos, die Objekte mit Panoramafreiheit zeigen. Oder ums nochmal explizit zu sagen: Eine freie Lizenz wird nicht unwirksam, wenn bestimmte Nutzungen aufgrund anderer Rechtsverhältnisse illegal sind. Und umgekehrt: Was illegal ist, kann nicht mit einer freien Lizenz gerechtfertigt werden. Wenn man einen Rechtevermerk wegschneidet, ist das eine Bearbeitung, die verboten ist, auch wenn die freie Lizenz sie erlaubt. --Historiograf 18:24, 28. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ergo können wir nur Bilder hochladen, bei denen dem RI seine Erwähnung auf der Bildbeschreibungsseite genügt, denn ein abschneiden kann man kaum zuverlässig verhindern. Das gehört in den Uploadtext. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 15:12, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das ist deine Interpretation. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:24, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Eine andere Interpretation ist m.E. nach deutschem Recht verboten. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 00:55, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Jetzt übernimmst du dich aber ein wenig... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:57, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Mit "andere Interpretation" meine ich, dass der RI explizit fordert, dass der Copyrightvermerk auf dem Bild zu erfolgen hat, weil er die Lizenz so auslegt, dass er das darf, und dann ein Anderer diesen Vermerk entfernt, weil er die Lizenz anders auslegt. Egal, wie man es dreht: Diese Kombination ist nicht zulässig. Man muss entweder die Forderung einhalten oder das Bild löschen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 01:06, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Chaddy sagte es schon: du übernimmst dich. --Marcela 01:09, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bild-PD-§134

Kann bitte jemand die Commonsfähigkeit von Datei:Fischer tropsch verfahren.png und Datei:Bergius verfahren.png beurteilen? Danke. --Leyo 00:17, 25. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich bin gerade nicht orientiert, ob Commons Bilder nach dieser Sonderregelung akzeptiert. Fraglich ist bei diesen beiden Bildern, ob sie überhaupt darunter fallen; nach § 3 LUG müsste man dazu Titelblatt, Zueignung, Vorrede und Schluss des Werkes (hier: der Veröffentlichung, aus der die Bilder entnommen sind) prüfen, ob da nicht ein Verfasser genannt ist. Es ist unklar, ob das hier geschehen ist. -- Rosenzweig δ 01:04, 27. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Hm, soll ich die beiden Dateien zur Sicherheit „DÜPen“? --Leyo 09:45, 29. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Oder den Hochlader direkt fragen. Gruß -- Rosenzweig δ 14:02, 29. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Tja... leider habe keine genauere Angaben zum Urheber gefunden, deswegen war ich ja schon hier. Dann habe ich aber diesen schicken §134 Satz 2 UrhG-Lizenzbaustein gefunden, der ganz gut passte: das Oberkommando der Wehrmacht war wohl recht eindeutig eine juristische Person und die Veröffentlichung ist auch klar. Mit "amtliches Werk" ist das schon fragwürdiger, ein Amtsblatt ist es ja nicht, aber eine periodisch erscheinende Veröffentlichung. Im ganzen Buch ist nicht ein einziger Autor genannt, sondern nur das Oberkommando der Wehrmacht als Herausgeber und der Verlag Ferdinand Hirth in Breslau... Die Bücher enthalten jede Menge sehr schön einfach gehaltene Zeichnungen von technischen Gegenständen... eigentlich eine ziemliche Fundgrube... Ich habe zwar keinen Rechtsnachvolger des Verlages gefunden, den man noch fragen konnte, aber mit commons... ¿zweifel? Am saubersten wäre wohl ein Nachzeichnen im SVG-Format, dazu war ich aber zu faul, weil Verfahrenstechnik nicht soooo mein Schwerpunkt ist. Dann können auch die o.g. "Originale" weg.--Cschirp 09:26, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wie dem auch sei, an einem krankt die Sache: Auch die Sonderregelung nach § 134 geht von einer Schutzfrist von 70 Jahren nach Veröffentlichung aus. Das hier in Frage stehende Werk ist aber von 1943, die 70 Jahre sind also noch nicht um. Gruß -- Rosenzweig δ 12:36, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wieso 70 Jahre? Hier steht, dass die Schutzfrist nur 50 Jahre beträgt, da vor 1966 veröffentlicht. --Cschirp 21:16, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
50 Jahre? Das Zeitzeugen-Urteil kommt im Ergebnis zu 70 Jahren, und das war auch das Ergebnis der Diskussion hier, aufgrund derer die §-134-Regelung eingeführt wurde. Wieso steht bei WP:BR jetzt 50 Jahre? -- Rosenzweig δ 17:06, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bitte in diesem Zusammenhang den Abschnitt #§ 134_Regelung weiter unten beachten. Als Laie interpretiere ich die dortige Diskussion, dass die Lizenzen bei diesen Grafiken nicht korrekt sind. --Leyo 17:57, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Na prima, nachdem der Absatz Bilder, deren Urheber eine juristische Person ist und die vor dem 1. Januar 1966 veröffentlicht wurden aus Wikipedia:Bildrechte nun gelöscht wurde, hätte ich die beiden o.g. Bilder gerne ebenfalls gelöscht. Werde daher mal einen Lösch-antrag stellen. Man, da kann man ja ganz schön ins Klo fassen, wenn man sich an die Autoren-Hilfeseiten hält...--Cschirp 22:09, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wie ich gerade festgestellt habe, wurden die beiden Grafiken bereits unter WP:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/04#Zeichnungen aus Buch der Wehrmacht diskutiert – ohne klares Ergebnis… --Leyo 11:15, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]

Demokratische Partei

Gerade ist auf Commons das Logo der Demokratischen Partei (Vereinigte Staaten) wegen angeblicher Copyright-Verletzung gelöscht worden, was ich persönlich für ein Ding der Unmöglichkeit halte - aber egal. Frage nun: Könnte ich das Logo hier bei uns lokal hochladen - und wenn ja, unter welcher Lizenz? Bei Logos kenne ich mich diesbezüglich leider nicht so gut aus. Im Moment liegt es in der en-WP unter en:File:Democratslogo.svg. Danke für die erhoffte Hilfe im voraus, --Scooter Sprich! 21:28, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das ist mal wieder typische Commons-Copyright-Paranoia... Du kannst es hier mit der Lizenz Bild-LogoSH hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:38, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bedankt, gleich gemacht. --Scooter Sprich! 22:02, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Aber warum denn nicht gleich als svg, wenn die Quelle doch auch schon eine svg ist? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:28, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Frag mich was Leichteres. Ich hatte es als SVG gespeichert (dachte ich zumindest), hatte dann aber eine Datei mit der Endung ".SVG.PNG", die ich unter Photoshop auch nur als PNG bearbeiten und speichern konnte. Danke fürs erneute Hochladen, ist natürlich besser so. --Scooter Sprich! 23:37, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Du hast nur die Vorschauversion gespeichert. Ich nehme mal an, du hast auf der Bildbeschreibungsseite die Datei per "Grafik anzeigen" und dann "Grafik speichern unter" runtergeladen, richtig? Dann erhältst du nämlich nur die png-Variante (die svg wird im Browser in eine png umgewandelt, damit sie problemlos angezeigt werden kann).
Um die svg herunterladen zu können musst du zuerst die Originalversion laden (per Linksklick auf das Logo), und dann kannst du die Datei per "Seite speichern unter" herunterladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:03, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ah, und dann vermutlich im Pull-Down-Menü auf "Webseite, nur SVG" gehen. Ja, das hatte ich bislang noch nie gemacht. Danke für den Tipp, nächstes Mal schaffe ich's dann vielleicht schon allein... --Scooter Sprich! 00:05, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Photoshop kann kein SVG, das kennen nur exotische Programme. --Marcela 00:11, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hm, naja GIMP und der Paint Shop Pro (sind beides jetzt nicht so besonders exotisch) können svgs immerhin öffnen. Bearbeiten kann man sie aber mit inkscape (das ist exotisch ;)). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:15, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nuja, Gimp, Paint Shop und Inkscape sind eher Programme für Freaks, Grafiker benutzen Photoshop, InDesign, Acrobat, Illustrator, Freehand usw. Und die verstehen alle kein SVG und werden das auch in Zukunft nicht. --Marcela 00:23, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wie kommst Du jetzt darauf? Illustrator CS3 (und vermutlich auch spätere Versionen) kann SVG zumindest am Mac speichern und auch öffnen. --pep. 21:03, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
CS4 am PC kanns nicht - oder unser Admin hat falsch installiert. --Marcela 21:28, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich tippe ehrlich gesagt auf letzteres, wenn ich mir z.B. die SVG Zone auf Adobes Website ansehe. --pep. 12:59, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ah ja, hier ist die entsprechende Seite aus der _Online-Hilfe zu CS4. --pep. 13:00, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kopien aus originalen und nachgedruckten historischen Büchern

Ich habe eine Weile im Archiv gesucht, aber bislang keine klare Antwort auf diese Frage gefunden. Für Artikel wäre es oftmals interessant einen Ausschnitt aus einem historischen Buch einzufügen. Zum Beispiel ein Bild vom Buchumschlag, um Autor und Titel zu zeigen, oder der Titelseite oder einem interessanten Textauschnitt, Abbildung, Karte, Bild usw. Kann jemand (so glasklar wie irgend möglich) diese Fragen beantworten?

  • Ich besitze ein historisches Buch in Originalausgabe. Darf ich daraus Kopien machen und auf die WP stellen?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen (Veröffentlich vor xxxx, Autor älter als yyy oder seit mehr zzz Jahren tot)?
  • Ich besitze einen Nachdruck eines historischen Buches. Darf ich daraus Kopien machen und auf die WP stellen?
  • Ich finde ein historisches Buch als elektronische Kopie im Web (Google Books o.a.). Darf ich daraus einen Auschnitt kopieren und auf WP stellen?

Dank im Voraus für qualifizierte Antworten. --DietG 12:28, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

  1. Ja, wenn der Urheber (des Textes oder das Bildes, eben von dem, was auf den entsprechenden Seiten abgebildet ist) länger als 70 Jahre tot ist. Wenn der Urheber bzw. dessen Todesdaten unbekannt sind, akzeptieren wir das Bild auch, wenn das Buch vor mehr als 100 Jahren veröffentlich wurde.
  2. Das kommt darauf an. Wenn es sich bei diesem Nachdruck eins zu eins um das gemeinfreie Werk (siehe oben) handelt, ist auch der Nachdruck gemeinfrei, Wenn jedoch beispielsweise ein Kommentar hinzugefügt wurde, ist dies in aller Regel geschützt.
  3. Bei Google Books gilt das Gleiche wie für einen Nachdruck.
Ich hoffe, damit sind alle Unklarheiten beseitigt. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 12:34, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sehr schön! Vielen Dank für die klaren Antworten. Wenn wir das noch an konkreten Beispielen durchspielen, wär's für mich perfekt (und vieleicht auch für andere WP Autoren sehr nützlich). Anbei ein Link auf eine Publikation (Originalausgabe von 1667), die in Kopie einer Ausgabe von 1684 bei Google Books zu finden ist: Johannes Tröster, Päpstlicher Suetonius.
  1. Das Buch ist zweifelsfrei gemeinfrei. Oder?
  2. Darf ich das abgebildete Titelblatt als Bild auf WP veröffentlichen?
Ich habe ein weiteres Buch von Tröster (Originalausgabe von 1666), in einer Ausgabe von 1981, die als unveränderter Nachdruck neu herausgegeben wurde. Also, die Originalseiten fotokopiert und gebunden, vorne mit einem Vorwort des Herausgebers versehen. Der Verlag schreibt in einem Copyright statement: Alle Rechte vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, das Werk unter Verwendung mechanischer, elektronischer und anderer Systeme in irgendeiner Weise zu verarbeiten. usw. usf. Frage:
  1. Ist dieses Copyright rechtskonform?
  2. Darf ein Verlag hergehen, einen gemeinfreien Text 1:1 kopieren und ihn dann mit einem Copyright versehen?
  3. Ist es mir verboten, einen Auschnitt aus dem kopierten Originaltext selber nochmal zu kopieren und auf WP zu stellen?
Ich freue mich schon auf eine weitere qualifizierte Antwort ;-) --DietG 13:32, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
  1. Ja.
  2. Ja. Verwende hierzu den Baustein {{Bild-PD-alt}}.
zweiter Teil:
  1. So wie ich das sehe, handelt es sich hierbei um eine Schutzrechtsberühmung (Copyfraud); also nein.
  2. Nein, das ist eben jene Schutzrechtsberühmung.
  3. Nein, da der Text ja gemeinfrei ist. Auch hier kannst Du {{Bild-PD-alt}} verwenden.
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:38, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Klasse! Herzlichsten Dank! --DietG 13:44, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Doch noch eine Frage: Empfiehlt es sich solche Kopein gleich auf Commons zu stellen? --DietG 19:17, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wenn der Autor des Buches seit mehr als 70 Jahren tot ist, ja. Wenn die 100-Jahre-Regelung zum Einsatz kommt, geht das auf Commons nicht. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 10:23, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, dass man das nicht bei Einsatz eines sehr bescheidenen intellektuellen Aufwands auch WP:BR hätte entnehmen können --FrobenChristoph 19:24, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hitler-Fotomontagen

Hallo!

Datei:Hitlerwithoumoustache0002.jpg ist jüngst in den Artikel Adolf Hitler eingebunden worden. Ich halte das für falsch auf Grund der Regelung Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken. In der Dateibeschreibung wird zwar behauptet "Since Hitler's death was not a certainty in 1945 the pictures were posted up all over Germany in 1945 to ease finding the (potentially) "fugitive" dictator." Das ist jedoch falsch, gemessen an im Internet auffindbaren Bildbeschreibungen.[1]

Demnach hat Der Spiegel die (gemeinfreien) Bilder erstmals 1998 veröffentlicht, vorher waren sie lediglich zu anderen Zwecken erstellt und ins Archiv gelegt worden (warum auch veröffentlichen, da die Alliierten ziemlich rasch wussten, dass Hitler tot war).

Selbst wenn aus irgendwelchen Gründen das Bild verwendbar sein sollte (die Frage gilt genauso für File:HitlersManyFaces.png, File:Hitlerwithoumoustache0003.jpg und File:Hitlerwithoumoustache0004.jpg), sind die Inhalte, die zu der Datei gespeichert wurden, ziemlich schlecht. Beispielsweise ist das OSS und der tatsächliche Autor nicht genannt, die Lizenz ist definitiv falsch, da der Autor nicht bereits 70 Jahre tot sein kann, die Kategorien sind schlecht, die Bildbeschreibung (wie oben gesagt) falsch ...

Ich bin nicht sehr commons-erfahren und hätte daher gerne Eure kundigen Meinungen zur Frage, ob wir hier die Bilder verwenden können, ob sie auf Commons gelöscht werden sollten, und ob die Darstellung des Spiegel vielleicht doch falsch sein könnte.

Schöne Grüße & vielen Dank --Emkaer 14:20, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

So ganz persönliche Meinung: Löschantrag auf commons, mit der Lizenz ist was faul. --Guandalug 14:29, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Da die Bilder von einer öffentlichen Einrichtung der Vereinigten Staaten, bzw. in deren Auftrag, angefertigt wurden, sind diese gemeinfrei. Nur sollten diese üblicherweise einen vergleichbaren Vermerk tragen wie dieses Bild. -- 14:30, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ja, davon bin ich auch ausgegangen, aber: die 25-Jahre-Frist hier, gilt die da etwa nicht? Die Bilder waren bis 1998 unveröffentlicht, und der Spiegel könnte daher Rechte haben. --Emkaer 14:36, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sollte nicht zutreffen, da der Spiegel ja nicht Erbe der Bilder ist und da sie bereits zuvor Public Domain waren. -- 15:38, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Basieren die Bearbeitungen auf einem richtigen Hitler-Photo (im Fall von Datei:Hitlerwithoumoustache0002.jpg das rechte Foto)? Wenn ja, ist es egal, dass das Foto durch eine US-Behörde bearbeitet wurde. Das Original ist hier in Deutschland vermutlich noch urheberr. geschützt (solange es nicht ursprünglich von einem Mitarbeiter einer US-Behörde geschossen wurde). --Kam Solusar 17:11, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wer Hitler-Bilder hochlädt, sollte sich im Klaren sein, daß er potentiell anwaltliche Post von den Erben von Heinrich Hoffmann bekommt. Egal wie die Rechtslage in den USA ist (dort sind die Bilder PD), bei uns sind sie geschützt. --Marcela 18:40, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Meiner Ansicht nach hat die 25-Jahre-Frist nichts mit dem Besitzer eines Urheberrechts am ursprünglichen Werk zu tun. Sie soll vielmehr denjenigen schützen, der ein unveröffentlichtes, nicht mehr geschütztes Werk (Public Domain) erstmals der Öffentlichkeit zugänglich macht. Konkrete Beispiele, bei denen ich von solchen Regelungen gehört habe, sind: Historiker gehen in Archive, finden dort ein Dokument, und publizieren es, z.B. als Faksimile. Danach darf das Dokument ohne Erlaubnis des Historikers/Verlags für 25 Jahre lang nicht nochmal abgedruckt werden. Auf welcher Rechtsgrundlage das basiert (und wie die Regelung genau ist), weiß ich nicht. Aber Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken und der Artikel editio princeps (Urheberrecht) scheint mir Recht zu geben, dass es sowas wie ein Recht am „entdeckten“ Werk gibt. Daher hier die Frage, die ja insbesondere lautet: Was bedeutet das für die Wikipedia, und für diesen konkreten Fall?

Unter Berücksichtigung der weiteren Einwände gegen das Bild schlage ich vor, es aus dem Artikel zu entfernen und auf Commons die Löschung der damit zusammenhängenden Bilder zu beantragen, mit der Begründung, dass sie unter falschen Lizenzen vorliegen und in der EU (der schlichten Angabe des Spiegels zufolge für den Spiegel) ein urheberrechtlicher Schutz besteht. Hat dagegen denn jemand etwas vorzubringen? --Emkaer 01:20, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe dafür nach der Diskussion keinen Grund. Wir ignorieren hier das Recht der Editio princeps, da der Rechteinhaber nachweisen muss, das das Bild vorher tatsächlich nie erschien --94.220.1.8 20:29, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Tja, der deutliche Nachteil von IP-Beiträgen, selbst wenn sie sich selbst durch Fettschreibung betonen, ist ihre geringe Glaubwürdigkeit. "Wir ignorieren hier das Recht der Editio princeps" steht in keiner mir bekannten WP-Richtlinie. --Emkaer 18:04, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wieso sollten IPs weniger glaubwürdig sein, als angemeldete Benutzer? Aber wenn´s dich beruhigt, wiederhole ich das von der IP geschriebene gerne noch mal für dich. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:31, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Und ich auch nochmal. Es gibt auch in der Wikipedia ungeschriebene Gestze. --Marcela 20:34, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ähm. Wenn Du mit ungeschriebene Gesetze in der Wikipedia meinst, Ralf, dass der Sachverhalt auch nicht korrekt aufgeschrieben werden sollte, dann stimme ich nicht zu. Etwas falsches (d.h. der gängigen Praxis in der WP widersprechendes) in eine Anleitung wie Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken hineinzuschreiben, ist schlecht. Denn dann muss ich jedes Mal, wenn ich einen solchen Fall habe, hier nachfragen und Euch alle nerven. Inklusive der IPs, die hier ja Beliebiges posten können, ohne auch nur das Gesicht verlieren zu können, weil es Unsinn oder eine Lüge ist. Deshalb sind IPs weniger glaubwürdig als durch ihre Tätigkeit hier bekannte Benutzer. Bis zum nächsten Mal grüßt --Emkaer 23:07, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

erreicht dieses bild schöpfungshöhe? [2] --itsnotuitsme d | b 14:49, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Nein. Es ist eine Anordnung von simplen Konturen die keine tiefere Intention erkennen lassen und nicht über die Durschnittsgestaltung solcher "Muster" hinausgehen. Findet man in jeglichem Tattooshop in vergleichbaren Formen. -- 15:42, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
danke & grüße, --itsnotuitsme d | b 15:43, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verwendung von Bildern außerhalb der WP

Lampe
Lampe

Wenn ich die Lizenzbedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation richtig verstanden habe, dann können Bilder, die unter dieser Lizenz eingestellt wurden, nur unter bestimmten Bedingungen außerhalb der WP verwendet werden. Jetzt habe ich vor wenigen Tagen dieses Bild beim gugeln gefunden und dachte, na, das kennst du doch. Kann das irgendwann dazu führen, daß ich einen URV vergeworfen bekomme? Unternimmt man da etwas oder sagt man eher, das lohnt sich sowieso nicht? Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 15:54, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wenn du der Fotograf bist, kann man nur demjenigen eine URV vorwerfen, der das Bild weiterverwendet, ohne das Bild weiterzuverwenden - in deisem Fall ist das die verlinkte Website. Natürlich kannst du dich dagegen wehren; denn wie du gesagt hast, hat auch die GFDL bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Wenn du Kontakt mit der Website aufnehmen wolltest, solltest du dich vielleicht vorher mal mit Ralf oder mit Martina Nolte absprechen; die kenenn sich, so weit ich weiß, mit solchen Kontaktaufnahmen aus bzw. wissen, wie da zu verfahren ist. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:08, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Natürlich bin ich der Fotograf - steht doch in der Beschreibung. Danke für Deine Antwort, aber wer sind Ralf bzw. Martina Nolte? Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 16:16, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Benutzer:Ralf Roletschek und Benutzer:Martina Nolte. Aber die lesen hier mit, insofern werden sie sich schon melden. ;) ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:34, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Zu Befehl, hier bin ich. --Marcela 18:37, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Du kannst dir zum Beispiel hieraus einen freundlichen Hinweis stricken. Die harte Variante wäre hier vermutlich fehl am Platz. Auf Englisch gibt es Textvorlagen für GFDL- und für CC-Artikel, die man auf Bilder umschreiben könnte. --Martina Nolte Disk. 19:52, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe zunächst einmal die Seite auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eingetragen. Für eine Ansprache langt mein Holländisch nicht, aber vielleicht findet sich ja jemand. Ich will das auch nicht so groß aufziehen, wegen eines kleinen Fotos. Die harte Variante ziehe ich bei einer nichtkommerziellen Seite sowieso nicht in Erwägung. Er soll den Hinweis da reinbappen und gut is. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 20:59, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Speziell bei Einzelverwendung eines Bildes wird über WP:WN/M niemand aktiv. In solchen Fällen informieren wir lediglich den Urheber. --Martina Nolte Disk. 21:30, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mich schon selbst informiert. ;) Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 18:10, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hallo mal eine Frage vorab, wo wurde dieses Foto aufgenommen? oder von welcher Vorlage gescannt? --W.Palm 16:03, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Also wimre habe ich es bei mir im Keller/Werkstatt aufgenommen. Ist aber schon ein Weilchen her, so genau weiß ich es jetzt auch nicht mehr. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 15:19, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bilder des NDAP

Moin, wieder mal eine Lizenzfrage... Das National Digital Archive Program sagt auf der Homepage ganz unten, dass eine für uns nutzbare CC-Lizenz gilt. Die diesem Programm angehörige Seite digitalarchives schreibt auf den Copyright-Hinweisen etwas von CC und Fair Use (ich kann kein chinesisch, die Google-Übersetzung ist *sehr* grässlich). Auf digitalarchives gibt es dieses Bild - nutzbar oder nicht? Eingeschlossen von dem CC auf deren Homepage? Danke, Rbrausse (Diskussion Bewertung) 19:26, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich nehme mal an, dass das Archiv nicht die Rechte an Bildern besitzt. Deshalb können sie diese Bilder gar nicht freigeben, auch wenn sie das hinschreiben (machen Archive gerne so, nicht nur in Deutschland, sondern wohl auch in Taiwan). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das rate ich auch mal so. --Marcela 21:01, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe von Modellen?

Haben die beiden Modelle SH? Danke, --Flominator 22:14, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ja. --Gnom 04:28, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
So, und wo siehst du da die geistige Eigenleistung des Modellbauers? -- Chaddy · D·B - DÜP 07:02, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich kann auch keine SH erkennen. --Marcela 07:34, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Modelle könne SH haben, aber hier eher nicht gegeben. Da sie meiner Meinung nach vorbildgeteu ein Bauzustand darstellen (Und Vorbildtreue schliest eigene geistige Leistung aus!). Damit können sie nicht geschütz sein, denn sie sind eine Kopie eines Gegenstandes. Damit läuft der Modelbauer selber eigentlich Gefahr eine Urheberrechtsverletzung zu machen. Nur in DACH, sind Gebäude dank einiger Regeln und Ausnahmen gücklicherweise, ohne Gefahr als Modell darstellbar. Ob das auch für die USA zutrifft möcht ich jetzt mal bezweifeln (Im Zweifelsfall besser auf de: hochladen). Wo bei den Modellen vorsicht geboten ist, ist dann wenn sie was darstellen, was so nie gebaut worden ist (z.B die Modelle der Welthauptstadt Germania). Wobei auch hier zu Recht bezweifelt wird, das hier 70 Jahre pma gilt. Sondern da hier die gleichen Fristen wie bei den dazugehörenden Patenten angewendet werden können. -- Bobo11 07:54, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ähm, die Gebäude sind von 1835, also selbst wenn sie SH hätten (was hier nicht der Fall ist), wären sie längst nicht mehr geschützt und damit hat der Modellbauer kein URV-Problem. -- Chaddy · D·B - DÜP 08:10, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wenn der Modellbauer nun aber Dinge ergänzt, die zwar einmal existiert haben, von denen aber keine Vorlagen für das Aussehen vorliegen, besteht dann für diese Teile Schöpfungshöhe? Beispiel: Modell eines Schlosses (unproblematisch) mit Maueranlage, Tordurchlass und Wassergraben (frei gestaltet, nach archäologischem Befund). --Wuselig 08:33, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Was ist an Vorbildtreue schliest eigene geistige Leistung aus, so schwer verständlich? Auch nach einem Archöologischen Befund kann ich nicht frei gestellten. Und das was ich kann , ohne dabei die wissenscahftliche Genauigkeit zu verletzen, wird kaum genügen SH aufweisen. Modele im Still von Datei:Habsburg-um-1250-Bauetappen-und-Bausubstanz.jpg haben nie eine eigene Schöpfunghöhe. Bobo11 08:38, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bei Deinem Beispiel stimme ich Dir sofort zu. Wenn der Modellbauer, nun aber statt Bauklötzchen die Architektur mit Fachwerk, Mauergestaltung, Fenster, Bemalung, Dachform, Dachbedeckung liebevoll ausführt, wo er als Vorlage nur Grundmauern, oder vielleicht nur den archivalischen, schriftlichen Hinweis auf die Existenz einer ehemaligen Bausubstanz hatte? Da gibt es kein Vorbild, das Bild das uns der Modellbauer bietet entspringt lediglich seiner Fantasie. Aus dem Englischen fällt mir hier der Begriff "Educated Guess" ein. Ich denke auch gerade an einen "leider" (sic!) erst 1945 verstorbenen Burgenmaler, der gemalte, nach seinen archäologischen Befunden angefertigte Burgenreproduktionen angefertigt hat. Nach Deiner Argumentation dürfte man die dann auch ungefährdet hochladen. Das habe ich mich bisher nicht getraut.--Wuselig 09:09, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
STOPP, bleib beim Thema. Bilder ist ein ganz anderes Gebiet. Da kann ich zusätzlich eine geistige Schöpfung beim Wahl des Bildausschnittes bzw. der Ansichtsrichtung machen (Deswegen sind ja auch Fotos von Modellen geschütz). Es gibt bei einem originalgetreuen Modell nur eine "richtige" Darstellung. Und die hat nie eine eigen Schöpfunghöhe, weils eben nur eine richtige Darstellung gibt. Also ist hier, bei Modellen, immer zuerst die Frage zu stellen originalgetreu oder nicht. Erst wenn ich diese Frage nicht mit Ja beatworten kann, muss ich mich fragen ob das Modell genügend Schöpungshohe hat, oder eben wie du es gesagt hast, ein Bausteinklötzchenmodell ist. Bobo11 09:44, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Erlaube mir, dass ich noch nicht stoppe. Ein Maler malt ein Objekt aus vier Perspektiven. Jedes Bild hat Schöpfungshöhe. Jetzt schneidet er (oder jemand anderes) die Bilder aus und klebt sie vorne, hinten, links und rechts auf das Bauklötzchenmodell auf, das dadurch eine realistische Anmutung bekommt. Ob diese Darstellung originalgetreu ist läßt sich nicht nachvollziehen. Ein Vorbild für die überirdischen Anlagen existiert nicht. Ein anderer Maler oder Modellbauer kann zu ganz anderen Ergebnissen kommen, aber für sich auch Orginalgetreue reklamieren. Verlieren vier geschützte 2-D Darstellungen ihre Schöpfungshöhe, wenn mann sie in einem 3-D Modell vereint? Ich denke, wir treffen uns mit unserer Argumentation, wenn wir auf den Begriff Originalgetreu abheben. Ist die gemalte Darstellung gemäß dem Stand der Wissenschaft dem Original getreu, oder nur eine Interpretation eines oder eines anderen Künstlers? Noch einen Schritt weiter gedacht: Nur wenn der Modellbauer ausdrücklich reklamiert, seine Darstellung sei originalgetreu, gibt er - von sich aus und aus freien Stücken - sein Urheberrecht auf. Solange er es aber als seine Interpretation darstellt...? --Wuselig 10:30, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nicht ganz, wenn ich mit originalgetreu argumentire, muss der Modelbauer mir das beweisen dass dies nicht der Fall ist. Wir reden hier jetzt von Modelen die in einer Ausstellung gezeigt werden, und die müssen nicht mit originalgetreu angeschreiben sein. Wenn das steht Modell Gebäude-XY Zustand 1705, dann muss ich als Betrachter davon ausgehen, dass dies nach besten Wissen und Gewissen Massstab getreu umgesetzt wurde. Udn wenn eien Gebäude aus Bachsteinen erbaut war, ist kal das seine Fasade als Backstein-bauwerk dargestelt ist. Wenn es verbutzwar, ist die Farbe anhabd der Gefunden Steine in der Rgel originalgetreu nachbildbar. Auch Fenster und Türformen sind meist klar, udn für die Anordnung werden in der Regel ja alte Gemälde verwendet (Oder es wedern die Fehelnden Details von einem bekannten Bauwerk des Archidekten, auf dieses Bauwerk ubertragen). Klar gelten diese Aussagen nicht für ein Modell einer fiktive mittelalterliche Burg. Aber sobald ich mch da ins Gebite eines wissenschaftlichen Modells begebe, werde ich sehr schnell Mühe haben eine eigen Schöpfung beweisen zu können (auch wenn nur die Fundemente ergraben wurden). Denn mit einer eigen Schöpfung betreibe ich ja Theoriefindeung, aber im wissenschaftlichen Bereich ist genau wie hier bei uns Theoriedarstellung gefragt. Und die Theoriedarstellung hat Mühe, für sich selber Schöpfungshöhe beanspruchen zu können (Fakten sind nicht schützbar). -- Bobo11 10:45, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, dass bei diesen Modellen genug schöpferische Eigenleistung dabei ist, was Farbgebung, Vegetation, Figuren etc. angeht - die Gebäude gibt es ja nicht mehr, da ist sicher die Hälfte für das Modell frei erfunden worden. Vergleichbar mit Ralfs Brandenburger-Tor-Kuchen. --Gnom 11:46, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ganz so einfach kannst Du das hier nicht machen, Ich habe oben mal die Rolle des Advocatus Diaboli eingenommen, da ich selbst gerne das eine oder andere Bild eines Modells hochladen würde. Bobo11 hat oben dargelegt, dass wenn das Modell die getreue Abbildung des wissenschaftlichen Standes des Wissens ist, dass dann keine eigene schöpferische Leistung mehr besteht. Ich habe gesagt, dass wenn ein Modellbauer darauf besteht, dass sein Modell originalgetreu ist, dass er dadurch konkludent verneint eigenschöpferisch tätig gewesen zu sein. Es ist also nun zu prüfen, welchen Anspruch die Modellbauer im hier gegeben Fall hatten. Wollten sie den historischen Bahnhof originalgetreu wiedergeben, oder wollten sie z.B. für eine (spielerische) Modellbahn) nur ein historisches Ambiente herstellen. Oder wie bei einer Konditorarbeit (ich kenne Ralfs Brandenburger-Tor-Kuchen nicht) haben sie das historische Vorbild nur als Vorlage für eine eigene Adaption genommen.Oder sind durch die Wahl des Baumaterials für das Modell schon wieder solche Abstraktionsleistungen entstanden, dass dies eine eigene schöpferische Leistung darstellt (Bsp. Streichholzmodelle, Legoland). --Wuselig 12:42, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich kann da keine SH sehen --FrobenChristoph 19:27, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wikipedia-Bücher

Ich habe aus Wikipedia-Artikeln ein Buch erstellt. Darf ich das unverändert auf meiner Website veröffentlichen? (nicht signierter Beitrag von 77.117.174.228 (Diskussion | Beiträge) 13:26, 2. Apr. 2010)

Ja, wenn du dich an die Lizenzbestimmungen hälst. Mehr Informationen gibt’s unter WP:Weiternutzung.
Wenn du das Buch mit dem MediaWiki-Buchwerkzeug erstellst, wird darauf geachtet, dass das ganze lizenzkonform vonstatten geht. Es kann aber sein, dass da Sachen falsch laufen. Du kannst uns ja mal das Buch verlinken; wir sagen dir dann, ob das passt.
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:30, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

§ 134_Regelung

Ich denke, dass die Löschung von [3] dringend geboten war, da keine hinreichende Kompetenz der Community besteht, die Vorschrift anzuwenden. Wie oben zutreffend bemerkt wurde, war die völlig falsche Schutzfrist (50 statt 70 Jahre nach Veröffentlichung) angegeben. Wer den Schricker und andere Kommentare nicht zur Hand hat, kann auch in meiner Urheberrechtsfibel nachlesen, die man auch als Buch kaufen kann.

Abgesehen von den Reichstagshandbüchern ist jeder Einzelfall genauestens zu prüfen; ich bezweifle aber, dass die nötige Kompetenz zur Beurteilung besteht. Von daher sollte man eine eigene Vorlage für die Reichstagshandbücher erstellen und den Rest erstmal sein lassen. Ohne eine fachkundige Beaufsichtigung führt diese Vorlage uns nur ins Unglück, da 99,9 % der Hochlader nicht beurteilen können, wann ein Fall von § 134 vorliegt --Historiograf 19:43, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

(OT) Wo kann ich sie denn kaufen? [4] geht nicht. Yellowcard 19:47, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
(OT). Eigenartig, ich hab mal hingemailt. Amazon führt es auch --Historiograf 20:19, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ah, das finde ich ohnehin besser. Hab die Fibel mal in meinen Warenkorb gelegt, wird dann mit der nächsten Bestellung erledigt. Yellowcard 15:28, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
gelöscht

In der Tat, wir sollten einen Baustein für die Reichstagshandbüchern machen und sonstige Anwendungen von § 134 (wenn überhaupt) individuell besprechen. Die allermeisten User können das nicht einschätzen. --Marcela 01:33, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich gehöre zu diesen Usern. Unter #Bild-PD-§134 wären deshalb weitere Kommentare erwünscht. --Leyo 15:25, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

§ 134 bei Karten

Hallo zusammen,

ich würde das Thema des §134 gerne mal an einem konkreten Themenkomplex aufgreifen, nämlich der Verwendbarkeit älterer Topographischer Karten aus der Zeit von vor 1965.

Aufgrund der geschichlichen Entwicklung dieser Kartenwerke tauchten auf den frühesten Werken noch die Namen der Kartographen, Geodäten, Zeichner und Bearbeiter auf, als Beispiel diese Karte aus den 1850ern. Das verschwand dann zunehmend, und irgendwann war nur noch eine öffentliche Stelle als Herausgeber zu lesen wie z.B. "Preußische Landesaufnahme" oder "Reichsamt für Landesaufnahme", dazu die Jahreszahl der Veröffentlichung.

Wenn ich mir das Kunsturhebergesetz als einen der Vorläufer des Urheberechtsgesetzes, und auf dieses bezieht sich ja §134 auch, anschaue, so steht da unter §5 zu lesen: Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber ein Werk erscheinen lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen. Vergleichbares steht im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst. Da sollte ja die Landesaufnahme darunterfallen, oder gibt es da eigene Vorschriften.

Praktisch ist es mehr oder weniger unmöglich, herauszufinden, welcher Beamte in den Anfangsjahren des vergangenen Jahrhunderts oder noch früher welchen zeichnerischen Beitrag zu einer Karte geleistet hat. Ganz abgesehen davon, daß mir auch Fälle von Nachträgen bekannt sind, die noch nach dem aufgedruckten Veröffentlichungsdatum erfolgt sind. Und daß die heute dafür zuständigen Landesämter derartige Angaben, so sie sie denn hätten, freiwillig rausrücken, wage ich zu bezweifeln.

Ich würde ja schon ganz gerne die eine oder andere Karte hier für Artikel mit historischem Bezug verwenden. Mittlerweile hat die Universität Greifswald auch eine größere Sammlung älterer Karten hier eingestellt. Zwar mit dem Vermerk zu den Nutzungsrechten: Die Nutzung dieser Aufnahme für Forschung, Lehre und Privatgebrauch ist gestattet. Gewerbliche Nutzung, Reproduktion und Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung des Instituts für Geographie und Geologie der Universität Greifswald. Halte ich aber für Copyfraud.-- kallewirsch 23:47, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Letzteres dürfte in der Tat der (leider) übliche Copyfraud sein. Für Karten (= „Abbildungen wissenschaftlicher oder technischer Art, welche nicht ihrem Hauptzwecke nach als Kunstwerke zu betrachten sind“, § 1 LUG) ist das LUG einschlägig. Sofern tatsächlich auf der jeweiligen Karte eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber genannt ist und sonst keine als Urheber in Frage kommenden Personen genannt werden, könnte man sich eine Behandlung analog zu den Reichstagshandbüchern vorstellen, also nach § 3 und 32 LUG i.V.m. § 134 UrhG. Konkretes Beispiel: TK 25, Blatt 6721, 1902, Nachträge bis 1909: „Herausgegeben von dem K. Württ. Statistischen Landesamt“; keine Personen genannt. Herausgegeben von sollte für die Herausgebereigenschaft eigentlich genügen, und das Landesamt müsste auch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. -- Rosenzweig δ 01:50, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Erscheint mir schlüssig --94.220.1.8 20:33, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Entsteht bei Karten eigentlich bei jeder Neuauflage automatisch ein neues Werk? D.h. sind die Ergänzungen nicht vielleicht jede für sich ohne Schöpfungshöhe? --Eingangskontrolle 18:17, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kartenrechteinhaber würden das bejahen, ich würde sagen: That depends. Bei kleineren Änderungen entsteht sicher kein neues Werk --94.220.1.8 20:33, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich wüßte nicht, ob es Gerichtsurteile zu der Frage gibt, wo denn die Grenze zwischen einer geschützen kreativen Änderung und einer, nennen wir es mal "redaktionellen" Änderung ist. Heißt z.B.: ein Ort wurde eingemeindet --> aus der geraden Schrift des Ortsnamens wurde eine kursive. Eine Bundesstraße wurde auf- oder abgestuft oder umnumeriert --> eine Zahl muß enfernt, hinzugefügt oder verändert werden. Und, selbst wenn geschützte Änderungen auf Teilen der Karte vorgenommen wurden: Kann ich einen Ausschnitt frei verwenden, in dem sich nichts getan hat?
Daß tatsächliche oder vermeintliche Rechteinhaber das natürlich alles als Neustart des Schutzes sehen ist ja klar. Vergleichbares gibts aber auch in anderen Bereichen, nicht nur bei Karten. Hier ist es imo allerdings besonders unübersichtlich.-- kallewirsch 10:08, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verkehrsschild mit Logos: SH?

Schild

Hallo, um das leicht inkorrekte Schild zu ersetzen, würde ich gerne http://www.entschieden-fuer-oberammergau.de/attachments/Image/Sharespace.jpg hier hochladen. Hat es Schöpfungshöhe? Zum Hintergrund siehe WP:GWS#Shared Space: jpg -> svg. Danke und viele Grüße --Saibo (Δ) 20:00, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Sehe keine SH --Historiograf 20:20, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe ebenfalls keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:22, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Keine SH. --Marcela 21:58, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

3 x Dankeschön! --Saibo (Δ) 21:49, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Und jetzt?

Hallo, die Diskussion über die Schöpfungshöhe von Kostümen anhand von Datei:Jerusalem feiert Purim.jpg wurde vom Bot ins Archiv entsorgt. Ohne „Entscheidung“: Der DÜP-Baustein ist immer noch am Bild, das selbige in der Kategorie Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2010-03-22). Was passiert jetzt? Baustein-Entfernung? Durch wen? Oder Löschung des Bildes? Fragend-freundliche Grüße, --emha d|b 10:36, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

übernahmen von formulierungen etc

in Deskriptive Unerschöpflichkeit und Französische Moralisten hat eine RL-socke mit nicht nachgewiesenen zitaten gearbeitet. (wie auch in einem eindeutigeren fall) ich habe einzelnachweise ergänzt und vermute, dass das ergebnis zwar unseriös, aber kein direkter verstoß gegen das urheberrecht der autoren mehr ist. vielleicht kann dies jemand mit besserer rechtskenntnis kurz gegenprüfen. danke, Ca$e 13:49, 27. Mär. 2010 (CET) habe das nochml kurz aus dem archiv hervorgekramt, damit die verlinkung von WP:URV ein ziel hat und weil es ja vielleicht doch noch eine antwort hier gibt. danke und grüße, Ca$e 11:33, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Übersetzung

Wie sieht das mit der URV aus, wenn ein englischer Text ind deutsche übersetz wurde und dann bei Wikipedia steht. Konkret geht es um diesen Artikel: Hans Neumann (Maler) und dazu diese Webseite: [5] Bwd 14:52, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Der Text in diesem Blog ist natürlich urheberrechtlich geschützt und darf hier nicht übernommen werden, wenn er nicht unter eine freie Lizenz gestellt wird, auch nicht übersetzt. Eine Übersetzung ändert am urheberrechtlichen Status eines schützbaren Textes gar nichts, es kommt aber noch der Schutz der Übersetzung dazu (Übersetzungen gelten als schöpferisch genug, um eigenen Schutz zu begründen). Einen Artikel in deinen eigenen Worten (also keine blosse Übersetzung), der auf den Angaben im Blog-Eintrag beruht, dürftest du aber schreiben, denn Fakten sind nicht schützbar. Er sollte allerdings bevorzugt nicht zu eng der "Vorlage" folgen, denn auch eine besondere Gedankenführung kann schützbar sein. Satz für Satz einfach umformulieren könnte also auch problematisch sein. Letzten Endes kommt noch dazu, ganz unabhängig von urheberrechtlichen Fragen, dass so ein Blog keine zuverlässige Informationsquelle ist und man sich besser auf Fachliteratur stützt. Gestumblindi 16:22, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Der Artikel ist ja nicht von mir, ich bin nur im Rahmen der QS darauf gestoßen und wollte nun wissen, ob man den wegen URV löschen muss. Danke für die Erlärung. Bwd 17:27, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Aber da wurde doch noch gar nichts Schützbares eingetragen. Was ich meinte: wenn der Text des Blogs übersetzt würde, dann wäre das eine URV. Aber das, was da im Artikel steht, dieser Stub, ist gewiss keine URV, das ist zu wenig. Fakten sind nicht schützbar. Gestumblindi 19:15, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ist von einer Postkarte aus dem Jahre 1957 gescannt - die angebliche Freigabe überzeugt mich nicht, da ich keinen Zusammenhang zwischen dem unbekannten Fotografen und dem Freigeber erkennen kann. --Eingangskontrolle 18:02, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Es scheint ja ein OTRS-Ticket vorzuliegen. Da kann das Support-Team ja mal schauen, was das taugt, und dann eventuell DÜP setzen. ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:43, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Aufnahme wurde gemacht von Walter Scharbach, 56332 Brodenbach/Mosel, gest. 2004. die Freigabe erfolgte von Frau Anja Scharbach, Tochter und Erbin des Fotografen.--Dieter rogge 20:43, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dazu:-------- Original-Nachricht --------
Aeh, WIE lange hat hier jemand eine reinkopierte Mail stehen gelassen? Ich glaubs ja nicht...... --Guandalug 15:01, 6. Apr. 2010 (CEST) aus dem Urlaub, mit schlechter Leitung, und etwas verstimmt[Beantworten]
In der Bilddatei wird das Ticket auch nicht richtig angezeigt, sondern die Mailadresse der Ticketsenderin angezeigt. Sollte wohl so auch nicht sein. --Paulae 23:28, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

NASA-Bild

Darf ich das Bild von Mimas (Mond) und Pacman von hier mit der Lizenz Vorlage:PD-USGov-NASA auf Commons hochladen? ศาสตราจารย์ 10:02, 4. Apr. 2010 (CEST) (übertragen von WP:FZW)[Beantworten]

Bilder von US-Regierungsbehörden (NASA und andere) [Bearbeiten]

Üblicherweise werden Bilder von US-Regierungsbehörden (nur Federal Government), die in den USA Public Domain sind, hier und auf Commons akzeptiert, da man darauf vertraut, dass die Behörden gegen ausländische Nutzer nicht vorgehen werden. Public Domain sind solche Fotos, die von (Bundes-)Regierungsbediensteten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit erstellt wurden, nicht jedoch alle Fotos, die auf einer Website der US-Regierung (mit der Domain „.gov“) veröffentlicht sind. Es ist also in jedem Einzelfall anhand der Legal notices genauestens zu prüfen, ob die betreffende Aufnahme tatsächlich in den USA keinem Copyright unterliegt.

Zur Kennzeichnung dieser Bilder muss die Vorlage

Diese Datei ist in den Vereinigten Staaten „public domain“, da sie von einem Bediensteten einer Bundesbehörde („federal government“) in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und somit ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten ist.

verwendet werden.

Gerade gefunden. Also ja oder nein? ศาสตราจารย์ 10:58, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Verlink doch mal die Seite von der du das Foto gefunden hast. --HAL 9000 11:04, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Steht doch im ersten Satz;) Das Bild [6] von der NASA [7]. ศาสตราจารย์ 11:14, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo! Neu im genannten Artikel sind drei Logos. Meiner Ansicht nach besitzen sie Schöpfungshöhe, was auch früher hier diskutiert wurde.

Dann müssten sie doch gelöscht werden. Gruß --Emkaer 19:28, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich würde den Logos analog zu den BioShock-Logos die SH absprechen. ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:30, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hm. Ich habe ja nach einigen Zweifeln für Datei:The Lord of the Rings Roleplaying Game.png LogoSH eingetragen. Datei:BioShock-2-Logo2.jpg besitzt deutlich mehr Gestaltung. Da kann ich mir schon schwerlich fehlende Schöpfungshöhe vorstellen. Aber Datei:World of Warcraft Wrath of the Lich King Logo.jpg besitzt nochmal mehr Gestaltungselemente.
Wenn die alle keine SH haben sollten, welches Logo hätte denn dann SH? Schönen Gruß --Emkaer 19:48, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich hätte diesen Logos eigentlich auch SH zugesprochen; jedoch wurde ich vor einiger Zeit in einer Diskussion - ich glaube, auf WD:DÜP - eines besseren belehrt. Bei Bedarf kann ich die gerne nochmal raussuchen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:08, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das wäre nett! --Emkaer 20:56, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Voilà. ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:22, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Na gut, wenn Kollege H-stt dieser Ansicht ist. Die WoW-Homepage-Nutzungsbedingungen sind da nicht so liberal. Müsste ich dafür persönlich geradestehen, würde ich die Logos nicht als "ohne SH" betrachten. Schönen Gruß --Emkaer 21:46, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/15. November 2007#Bild:WoWlogo.png.--79.245.133.197 22:48, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Diese Löschdiks ist uralt. Damals haben wir SH noch anders behandelt.
@Emkaer: Was interessieren uns die Nutzungsbedingungen von WoW? Entscheidend ist die Gesetzeslage in DACH (und gerade die Nutzungsbedingungen großer Softwarehersteller sind häufig nicht so besonders kompatibel mit den hießigen Gesetzen). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:55, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich kann im Artikel in der Überschrift keine Logos entdecken? Und ja: Nutzungsbedingungen interessieren uns nicht. Es kann durchaus sein, daß die Logos Copyright haben. Aber Copyright gibt es in DACH nicht, das ist irrelevant. Für uns gilt allein hiesiges Recht, wir sind nicht Commons. --Marcela 01:08, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wie ich gerade sehe hat FritzG die Logos ungefähr zeitgleich zu meinem Beitrag eben gelöscht... Ich werde ihn gleich mal darauf ansprechen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:23, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Logos sind nun wieder da. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:30, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Datei:World of Warcraft Wrath of the Lich King Logo.jpg hat ganz sicher keine SH, das sage ich auch im Bewußtsein, daß ich hier mit Klarnamen editiere. --Marcela 01:36, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich kann in diesen textlastigen Logos beim besten Willen keine grössere "Schöpfung" erkennen als im laut Bundesverfassungsgericht nicht schutzfähigen Laufenden Auge, eher eine deutlich geringere. Zur Frage "welches Logo hätte denn dann SH?" von Emkaer: es ist angesichts des Laufenden Auges praktisch keines denkbar, aber dabei muss beachtet werden, dass auch bei fehlendem urheberrechtlichen Schutz der markenrechtliche besteht, was die Logos für unsere enzyklopädischen Zwecke trotzdem verwendbar bleiben lässt. Gestumblindi 01:48, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hier gehts mal wieder um das alte Thema: Wer Schöpfungshöhe sieht hat das nachvollziehbar zu begründen. Wir stimmen hier nicht ab. Ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung ist erforderlich, also kann man das in Worte fassen, wenn man davon ausgeht. Kann mans nicht in Worte fassen, ist ein entsprechendes Bauchgefühl für uns wertlos --94.220.1.8 20:25, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die Umrahmung des Emblems ist sehr detailliert und aufwendig. Ja, der reine technische Aufwand zählt nicht, aber für solche Verzierungen muss man auch erst mal seine Inspiration bemühen.--141.84.69.20 00:24, 6. Apr. 2010 (CEST) PS: Ganz bestimmt mehr als für ein Auge mit Beinen.--00:28, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Der Rahmen erinnert (besonders oben und unten) an einen aufwendig geschnitzten Bilderrahmen. An den seitlichen Bögen löst sich diese Forn in in sich verwobene und überlagernde "Holzspäne" auf, auf mittlerer Höhe zeigt jeweils eine Spitze nach außen, hinter denen an der Innenseite des Rahmens sich Dornen wie Zähne reihen.--141.84.69.20 18:21, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wenn man das Urteil des BVerfG liest, wird deutlich, dass hier eindeutig kein urheberrechtlicher Schutz vorliegt. Als Gebrauchsgrafik der angewandten Kunst, das eine Durchschnittsgestaltung offenbar übertrifft, kann man wohl Geschmacksmuster auf die Gestaltung anmelden, jedoch ist es nicht per se urheberrechtlich geschützt. Yellowcard 21:18, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Sollte man, wenn die allgemeine Einstellung so in Richtung "angesichts des Laufenden Auges praktisch keines [Logo mit SH] denkbar", nicht Wikipedia:Bildrechte#Logos deutlicher formulieren? Das ist der Text, an dem ich mich immer zu orientieren versuche. Wenn da so "bunte" und aufwändige Logos wie WoW als Beispiele aufgeführt würden, wäre deutlicher, dass LogoSH einen sehr breiten Anwendungsrahmen hat. (Stattdessen wird für so schlichte Logo-Gestaltungen wie Datei:Fabrockhaus logo3.jpg nicht LogoSH empfohlen, sondern Logo + Panoramafreiheit.) Schönen Gruß --Emkaer 20:06, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Datei:Fabrockhaus logo3.jpg ist mindestens ein Lichtbild und damit auf jeden Fall geschützt. Somit geht Bild-PD-Schöpfungshöhe nicht (dieser Baustein ist für "reine" Logos). Lediglich das abfotografierte Logo ist gemeinfrei, aber markenrechtlich geschützt (daher der Logo-Baustein). -- Chaddy · D·B - DÜP 20:33, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das ist nicht der Kern meines Vorschlags, Wikipedia:Bildrechte#Logos deutlicher zu formulieren. Dennoch will ich meinen Einwand gegen die Formulierung nach Deiner Erklärung nochmal präzisieren: Wenn das Brockhaus-Logo wegen mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei ist, dann ist der Panoramafreiheit-Baustein, der empfohlen wird, Unsinn. Der sagt nämlich: "Diese Datei stellt ein höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschütztes Objekt dar, das vom öffentlichen Verkehrsraum aus fotografiert wurde. Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung gegebenenfalls durch die Vorgaben der Panoramafreiheit eingeschränkt sein." Nach Darstellung dieser Diskussion ist das aber unzutreffend, Panoramafreiheit irrelevant. --Emkaer 23:16, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe die Dateibeschreibungsseite angepasst. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:20, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Danke! Ich habe Wikipedia:Bildrechte#Logos entsprechend angepasst.
Wie soll nun die LogoSH-Beschreibung verbessert werden? Ich schlage vor, zusätzlich zu den per Gerichtsbeschluss als ohne Schöpfungshöhe erklärten Logos 2-3 weitere Beispiele zu verlinken und zu schreiben, dass die Wikipedia angesichts der genannten Urteile davon ausgeht, dass es sich dabei ebenfalls um Logos ohne Schöpfungshöhe handelt.
Übrigens ist in Vorlage:Bild-LogoSH keine Rede von Schöpfungshöhe und fehlendem urheberrechtlichem Schutz. Die Bedeutung der Vorlage könnte ebensogut sein, dass es sich um ein Logo mit Schöpfungshöhe handelt, wie um ein Logo ohne Schöpfungshöhe. --Emkaer 00:21, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das mit der Panoramafreiheit auf WP:BR hat schon seinen Sinn, allerdings sind die Beispiele unpassend.
Mit der LogoSH-Vorlage machst du ein Fass auf... Sie wurde anno 2007 eingeführt, um die bis damals verwendete Kombination aus Bild-PD-Schöpfungshöhe und Logo zu ersetzen. Das ganze war sehr umstritten und ist auch heute noch nicht wirklich von allen UFlern (einschließlich mir) akzeptiert... Siehe die damalige Diskussion. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:32, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es ist ja nicht verwunderlich, dass Du kein passendes Beispiel parat hast, wenn "angesichts des Laufenden Auges praktisch keines [Logo mit SH] denkbar" ist, wie Benutzer:Gestumblindi oben schrieb.
Wäre es denn ein Logo mit Schöpfungshöhe, wenn eine Organisation etwas als Logo nutzt, was vorher urheberrechtlich geschützt war, z.B. ein Foto oder eine Zeichnung von einer Person, wie es Bestandteil von Datei:Albert-Schweitzer-Stiftung-fuer-unsere-Mitwelt-Logo.jpg ist? --Emkaer 00:35, 8. Apr. 2010 (CEST) <BK ohne BK-Meldung, daher verschoben>[Beantworten]
Wenn ein Lichtbild verwendet wird, dann ist das Logo durchaus urheberrechtlich geschützt. Lichtbilder haben immer Schöpfungshöhe (auch wenn es keine besondere geistige Leistung ist, auf den Auslöser zu drücken; aber so sind nun mal die Gesetze...). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:46, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Aussage "Lichtbilder haben immer Schöpfungshöhe" ist widersprüchlich: Wenn ein Lichtbild Schöpfungshöhe hat, dann ist es nach deutschem Recht eben nicht nur ein "Lichtbild", sondern ein Lichtbildwerk. Lichtbilder, die keine Lichtbildwerke sind (mangels Schöpfungshöhe), sind vermutlich, wie kürzlich diskutiert, z.B. Fotografien von flachen/reliefartigen Vorlagen wie Münzen und Medaillen; diese sind dann "nur" für 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (statt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) geschützt (im Gegensatz zu blossen mechanischen Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen oder rein reproduzierenden Fotografien solcher Vorlagen, bei denen hier davon ausgegangen wird, dass sie auch keine schutzfähigen Lichtbilder darstellen). Nach Schweizer Recht ist wiederum alles ganz anders (einen gesonderten Schutz für Lichtbilder gibt es nicht und Fotografien müssen wirklich "schöpferisch" sein, so hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Fotografie, die einen mit Aktenbänden posierenden Wachmann zeigt, keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst - und mangels Lichtbildschutz auch sonst keinen, abgesehen von Persönlichkeitsrechten). Gestumblindi 03:14, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für den Link auf die damalige Diskussion! Macht für mich den Eindruck einer Abstimmung darüber, ob die Wikipedia die Leser belügen soll.
Ich bin jetzt zwar persönlich besser orientiert, aber eine gute Hilfe-Seite zu Bildrechten ist das (diesbezüglich) noch nicht. Schönen Gruß --Emkaer 00:49, 8. Apr. 2010 (CEST) <schon wieder BK ohne BK-Meldung, daher schon wieder verschoben. Ist das ein Bug?>[Beantworten]
Als Beispiel könnte man vielleicht dieses Bild hernehmen, auch wenn die Maus wohl nicht unbedingt Teil des Park-Logos ist... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:51, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Argh! wir sprechen immer gleichzeitig! --Emkaer 00:53, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ja, das vorgeschlagene Bild verdeutlicht das Problem, auch wenn man über den genauen Umfang des Logos spitzfindig sein könnte. Immerhin sind die Franzosen der Ansicht, dass das Logo die Maus einschließt. --Emkaer 00:56, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich hatte keine BKs...
Das Beispiel ist wohl auch möglich. Ich bau die beiden mal auf WP:BR ein, dann hat´s auch für den Abschnitt zwei passendere Beispiele. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:01, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich finde, dass unter Wikipedia:Bildrechte#Logos nur Beispiele genannt werden sollten, bei denen man sich auf eine Gerichtsentscheidung stützen kann und habe die Beispiele, zu denen keine solche Entscheidung genannt wurde, daher entfernt. Mir scheint, dass wir uns sonst auf zu unsicherem Terrain bewegen. Gestumblindi 03:21, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Oberleutnant Adam Brandner 1884

Ich habe ein Problem. Ich bin der Verfasser der Wikipedia-Biografie über Adam Brandner. Die technischen Dinge, wie auch Fotos hochladen hat bisher immer mein Sohn gemacht. Er ist aber im Moment nicht hier, jetzt habe ich, als absolut technisch Unwissender, selbst versucht drei neue Fotos hochzuladen. Ich war der Meinung ich hätte es geschafft, aber dem ist nicht so. Dass noch keine Bilder sichtbar sind, könnte daran liegen, daß sie vom Admin noch nicht freigegeben worden sind. Aber warum sehe ich bei "eigene Beiträge" nur 1 neue Bearbeitung, nämlich "Major Adam Brandner 1909", das aber gleich zweimal. Von den anderen beiden Fotos ist nichts erwähnt. Wenn ich aber nochmal die beiden Bilder hochladen möchte, heisst es, die Datei besteht bereits und ich kann nichts mehr hochladen. Was soll ich tun? (nicht signierter Beitrag von Ernst Brandner (Diskussion | Beiträge) 20:23, 4. Apr. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Vermutlich liegt es daran, daß Du versucht hast, die beiden anderen Fotos unter demselben Namen hochzuladen wie das erste. Also umbenennen, dann sollte es gehen. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 21:00, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht der sogenannten Rettungs-Wikis

Hallo, habe gerade eine Disk.-Seite gelesen mit einer sicher nicht ganz unberechtigten Frage siehe hier: gelöschte kopierte Artikel. Wenn man diesem Diskussionsbeitrag folgt dann ist für mich die Frage auch offen. Wer haftet in solchen Fällen: (Ziat aus der Disk.) Auf WP ist ja nichts mehr vom Orginaltext zu sehen sonder nur noch hier bei PlusPedia. Der Init-Quellen Link nutzt da gar nichts mehr. Folgt man den Hinweisen die unten bei Abspeicher stehen, dann wäre der Einsteller ob nun angemeldeter Benutzer oder eine IP (IP,s erscheine ja oft anonymisiert) dafür verantwortlich und unterschreibt sogar noch das er der Einsteller den Text selbst verfasst hat (Zitat Ende). Ist die Rechtslage wirklich so oder wie sehen es die Experten der Wikipedia. Hoffe die Frage ist hier an der richtigen Stelle, oder hätte ich die bei der Auskunft stellen sollen Diese Thema ist sicher nicht ganz ohne. --Nur Leser 12:22, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das ist ein grundsätzliches Problem und kann wohl nur dadurch gelöst werden, dass ein hilfreicher Admin im Falle eines Streits den gelöschten Artikel wieder herstellt, um die ursprünglichen Urheber und den rechtlichen Status (Lizenz) feststellen zu können. Der Hinweis beim speichern gilt in der Wikipedia ebenso und ist hier ebenfalls unsinnig, wenn Material aus freien Quellen übernommen wird. Interessante Frage. -- ST 12:34, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Oberleutnant Adam Brandner 1884

Ich habe jetzt den Dateiname geändert (statt 1884 habe ich sie 1885 genannt) und nochmals heruntergeladen. Jetzt hat es anscheinend geklappt, ich sehe den Bearbeitungshinweis bei "Eigene Beiträge" wie auch den gestrigen Beitrag "Major Adam Brandner 1909". Die Bilder sind aber noch nicht in meinem Adam Brandner-Artikel sichtbar. Aber ich habe jetzt festgestellt, daß meine hochgeladene Dateien gestern anscheinend doch funktioniert haben, aber sie sind bei Wikipedia commons gelandet. Dort sind sie bei "eigene Beiträge" sichtbar. Was soll ich machen, denn jetzt sind die Bilder anscheinend in verschiedenen Stellen. Was soll ich machen? Hilfe !!!!!!!--Ernst Brandner 19:01, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Du musst die Bilder natürlich in den Artikel einfügen, von selbst werden sie dort nicht eingefügt. Es ist egal, ob Bilder hier lokal oder auf Commons hochgeladen werden. Man kann sie trotzdem hier in Artikel einfügen. Gruß, --Paulae 19:12, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Schöpfngshöhe bei tabellarischen Lebensläufen und Aufzählungen von Ausstellungen

Haben tabellarische Lebensläufe und Aufzählungen wie http://www.kunsttour-caputh.de/2009/haape.html die nötige Schöpfungshöhe, als das Copy und Paste als URV einzustufen ist? --84.160.212.124 17:25, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Fakten sind nicht schützbar, und solche Jahr;Ereignis-Listen sind reine Faktensammlungen. Wo du einfach aufpassen must ist, dass du nicht komplete Datenbanken (unberbeitet) übernimst. Denn neben dem Urherberrecht gibt, es noch einen Datenbankschutz. Da ist aber die Latte für einen Verstoss um einiges höher angesetzt als beim Urheberrecht, und gerade bei bearbeiteten Übernahmen von Fakten grift dieser Schutz in der Regel nicht mehr. Und für die Wikipedia sollten die Fakten ja in Sätze verpackt werden. Persölich seh ich da eigentlich kein Problem, wenn du die Fakten aus Vita, Einzelausstellungen und Arbeiten im öffentlichen Raum übernimmst. -- Bobo11 17:47, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitete Filmszenen

Wenn ich einen Screenshot einer Serie (oder Filmes) nehme, mit PhotoShop diverse Filter rüberjage und zu diesem Ergebnis komme, wie sieht es dann mit dem Urheberrecht aus? Kann man bei einer derartigen Abstraktion überhaupt noch die Quelle nachweisen? Es geht um eine private Sache, ich habe nicht vor derartiges in die Wikipedia hochzuladen! Vielen Dank für eure Hilfe! -- 109.193.2.166 20:37, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Privat ist das ziemlich egal.--84.160.212.124 20:49, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nunja, "privat" war glaub falsch ausgedrückt, nehmen wir mal an ich bastel mit Serien- bzw. Filmszenen überarbeitet einen Comic, könnten die Serien/Filmurheber mir dann Urheberrechtsverletzung vorwerfen? --109.193.2.166 20:54, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dann ja. Würd ich dir Finger davon lassen. --84.160.212.124 20:58, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Danke für deine Hilfe! Gibt es noch andere Meinungen? --109.193.2.166 21:34, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Deine Überarbeitung ändert nichts daran, dass die Originaldatei urheberrechtlich geschützt ist. "Finger weg" ist also die richtige Devise. --Gnom 21:51, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ok, urheberrechtlich geschütztes Material bearbeiten ist tabu, verständlich. Aber kann man nach dem oben gezeigten Abstraktionsgrad überhaupt noch zurückverfolgen, dass die Szene so "nachbearbeitet" wurde? Diese hätte ja auch selbst erstellt sein können und zeigt zufällig eine ähnliche Szene. Also gilt dann viell. In dubio pro reo? --109.193.2.166 23:10, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Natürlich kann man das zurückverfolgen, dazu ist die Abstraktion einfach nicht groß genug. Und darum geht es dir ja anscheinend: Die Figuren sollen noch erkennbar sein. Insofern ist eindeutig Selberzeichnen und eigene Kreativität angesagt. ;-) --Paulae 23:25, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Richtig. Das Recht lässt sich nicht so einfach überlisten ("da könnte ja jeder kommen"). Der In-dubio-pro-reo-Grundsatz gilt nur im Strafrecht (da klagt der Staatsanwalt den Beschuldigten an), wir befinden uns hier im Privatrecht (Kläger klagt gegen den Beklagten). --Gnom 17:21, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Tieren

Hallo, ich würde gerne wissen, wie es sich rechtlich verhält, wenn ich Tiere anderer Fotografiere. Wie sieht es in den drei von mir genannten Fällen aus:

  1. Fremde Pferde auf einer Wiese
  2. Nachbars Katze auf einem öffentlichen Weg
  3. Nachbars Katze in meinen Garten.

Darf ich in den genannten Fällen die Bilder Machen, bzw, kann ich sie verwenden, wie ich es möchte, oder unterliegen die Bilder gewissen einschränkungen? Gruß, --194.95.112.82 15:06, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Tiere darfst du fotografieren, wie du lustig bist ;) --Isderion 15:15, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache und Tiere gelten juristisch als Gegenstände. --Marcela 15:42, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Richtig. @Ralf: Wobei Sachen und Gegenstände natürlich verschiedene Dinge sind... ;-) --Gnom 17:18, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Was ist der Unterschied zwischen Volljuristen und Hobbyjuristen? Die einen sind Krümelkacker! ;) --Marcela 19:25, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Danke für die schnellen Antworten! Gruß, (jetzt andere IP) --79.222.253.128 19:44, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die Datei:Charlize Theron Kapstadt.jpg von Flickr hier hochgeladen. Die Datei ist dort mit den Lizenzen Namensnennung sowie Weitergabe unter gleichen Bedingungen hochgeladen worden. Ich habe unter gleichen Bedingungen und mit Namensnennung die Datei auf Wikipedia hochgeladen. Ein Bot vermerkte mir nun auf der Benutzerseite, dass eine Freigabe notwendig sei. Von wem bräuchten wir die Freigabe, von Adidas? So kompliziert hab ich mir das nicht vorgestellt. Kann mir jemand weiterhelfen? Wurde die Datei bereits mit falscher Lizenz auf Flickr hochgeladen?--AQ 18:10, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

  1. Frag doch Yellowcard direkt.
  2. Weshalb hast du das Bild bei de-WP hochgeladen?
--Leyo 18:14, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bezüglich Frage 1: Habe Yellowcard auf diese Diskussion verwiesen.
Bezüglich Frage 2: Ich lade alle meine Bilder bei der de-WP hoch. Bei anderen WP's und auf Commons bin ich bislang nicht angemeldet.--AQ 18:18, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es ist schade, wenn commonsfähige Bilder hier hochgeladen werden (und damit nur hier verwendet werden können). Geh doch mal auf Spezial:Benutzerkonten zusammenführen. Dann hast du bald einen SUL-Account. --Leyo 18:23, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Den Versuch hab ich schon ein paar mal gestartet. Beispielsweise in der englischen WP soll's meinen Namen jedoch schon geben, Benutzerbeiträge u.ä. existieren von einem solchen User aber keine.Ähnlich verhält es sich in der Commons.--AQ 18:39, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Commons geht jetzt. In der en-WP kannst du unter en:WP:CHU/SUL den Benutzernamen AQ für dich reklamieren. --Leyo 19:16, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich bezweifle, dass der Flickr-User die Nutzungsrechte am Foto besitzt - wieso sonst sollte er in die dortige Bildbeschreibung "copyright belongs to adidas" schreiben? Ich bin der Meinung, das müsse nochmal nachgeprüft werden. Yellowcard 19:13, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Schlecht, dass ich kein Flickr-Account habe. Was schlägst du genau vor?--AQ 19:28, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Liegt hier eine URV vor oder nicht?

Artikel Fledermausschloss Weißig und (vom Ersteller angegebene) Quelle [8](Abschnitt "Historie"). Reichen die Umformulierungen aus oder haben wir hier ein WP:Textplagiat? Ersteller wird gleich von mir über diese Anfrage informiert! --LungFalang 18:15, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

selbst erstellte grafik nach einem wiss. buch

eine schon oft gestellte frage, aber noch nicht in der form, also eine vergewisserung zum genauen vorgehen: kann ich eine simple grafik aus einem wissenschaftlichen werk nachzeichnen und in einem wp-artikel verwenden? ist sie dann als selbst erstelltes bild oder wegen geringer Schöpfungshöhe gemeinfrei? die grafik selbst ist sehr einfach, fasst jedoch wissenschaftliche ergebnisse des autors zusammen. sollte ich dann die Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe verwenden? klar ist eigentlich, dass der autor im kommentar zur grafik und auch im verwendenden artikel zitiert werden muss. reicht das schon, gibt es dann wie bei textzitaten gar keine urheberrechtsprobleme? --Jwollbold 20:33, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

ich habe die nach dem buch erstellte datei (bibelstellen von mir, nach marin) doch über commons hochgeladen - ist das korrekt so? --Jwollbold 22:06, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Grafik genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, du kannst folglich auch einfach einen Scan hochladen. Die der geistige Gehalt der dargestellten Inhalte fällt meiner Meinung nach jedenfalls unter das Zitatrecht, wenn er überhaupt schützbar ist (bloße Aufzählung von Kernbegriffen mehrerer Passionsgeschichten). Also kein Problem. --Gnom 15:34, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verkehrszeichen Zone-40 & Zug

Hallo,

  1. ich möchte ein Bild eines Verkehrszeichens einer Tempo-40-Zone hochladen. Ist das überhaupt erlaubt und welche Lizenz muss ich dann nehmen? Es ist hier das obere (aber nicht dort fotografiert). Land ist Österreich.
  2. Ich habe auch noch ein Bild eines Zuges der Berchtesgadener Land Bahn gemacht. Mir ist klar, dass ich die Personen verwischen muss, aber kann es Probleme wegen dem Zug (und dem sichtbarem Logo) selbst geben? Welche Lizenz wäre hier gut? -- chatter 01:23, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Beides ist kein Problem. Für das Schild wählst du einfach eine Lizenz für das von dir aufgenommene Foto (siehe WP:LFB). Das Schild selbst ist gemeinfrei, dafür brauchst du keine Lizenz. Eine reine Darstellung des Schildes (wie z. B. Datei:Zeichen 101.svg) wäre übrigens auch nicht schlecht.
Auch bei dem Zug-Bild nimmst du einfach eine Lizenz für das Foto. Der Zug selbst (und auch das Logo) ist nicht urheberrechtlich geschützt. Ob du die Personen verwischen musst, hängt davon ab, ob sie Beiwerk sind, oder den Bildmittelpunkt darstellen. Am besten lädst du das Foto einfach mal unverwischt hoch, das kann man dann immer noch nachholen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:44, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das Schild wollte ich sowieso zugeschnitten hochladen, aber ungeschnitten ist es auch möglich. Beim anderen habe ich die Personen schon verwischt. Man kann es sowieso nur in Vollauflösung sehen. Beide so in Ordnung? -- chatter 02:17, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das Verwischen hättest du dir auch sparen können, durch die spiegelnden Fenster erkennt man eh niemanden. Außerdem ist da niemand im Bildmittelpunkt. Aber sonst passt das Bild schon.
Auch das Bild vom Verkehrszeichen ist so ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:28, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ok, Danke. -- chatter 02:29, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Es wurde aber noch nicht geklärt, ob das im Vordergrund sichtbare Gras ohne Genehmigung des Wieseneigentümers fotografiert werden durfte --FrobenChristoph 03:44, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Gras = gemeinfrei, da Schöpfer über 70 Jahre tot. --DuckobertDag 13:24, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abbildungen von Banknoten

Ich möchte einige Artikel zu außereuropäischen Währungen mit Scans aktueller oder nicht mehr gültiger Banknoten bebildern. Ist die Lizensierung der von mir hergestellten Scans mit {Bild-PD-Amtliches Werk} und dem Baustein {Währung} korrekt, wenn ich sie nur auf de:wikipedia hochlade? Bei vielen Währungs-Artikeln (z.B. Finnische Mark) sind die Abbildungen als Frei-Bild lizensiert, deshalb bin ich etwas verunsichert. Gruss --Diorit 13:46, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]