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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Martin Geisler in Abschnitt I. Ordnung - II. Ordnung
I. Ordnung - II. Ordnung
Der Elstermühlgraben und der Pleißemühlgraben sind Gewässer II. Ordnung! Sie müssten also raus, wenn darüber steht "Flüsse (I. Ordnung)". Der Karl-Heine-Kanal ist übrigens auch II. Ordnung, aber Kanäle sollen ja rein. Warum überhaupt die Beschränkung auf Flüsse I. Ordnung? Ich würde alle Flüsse II. Ordnung dazunehmen, wenn ein WP-Artikel existiert. -- Martin Geisler 19:28, 3. Apr. 2010 (CEST)