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Diskussion:Tanzverbot

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 79.238.127.35 in Abschnitt Heiligabend in Hessen


Zusammenhang Tanzverbot und Feiertag/kein Feiertag?

Könnte jemand der Ahnung hat noch den Zusammenhang zwischen Tanzverbot und Feiertag und wieso an Tagen, welche keinen Feiertag darstellen trotzdem Tanzverbot gilt?

Ich würde mir dazu 2 Sätze wünschen, da ich das nicht verstehe.

Meist wird ja beim Tanzverbot auf einen Feiertag verwiesen (Karfreitag, Allerheiligen,..), allerdings haben zum Beispiel am Karsamstag oder Gründonnerstag die Geschäfte offen (kein Feiertag) allerdings gilt Tanzverbot, wie sind da die Hintergründe?

Danke!

Könnte man in diesem Artikel eventuell noch erwähnen, in welchen Bundesländern wann Tanzverbote gelten? Am Karfreitag z.B. in Bayern. -> ist eingetragen

Sonstige Diskussion

Ähm, wie kommen die Pietisten darauf, ein Tanzverbot am Sonntag zu wollen? Sollte man Tanzen als teuflisch interpretieren, was ich nicht tue, dann müßte man es generell verbieten, und sonst? Sinn macht es in der Fastenzeit (vielleicht auch an den Sonntagen, die ja, obwohl nicht Teil der Fastenzeit, doch etwas strenger gehalten sind), unter Umständen auch an Freitagen (katholisch argumentiert: jeder Freitag als Erinnerungstag an das Leid des Herrn), insbesondere am Aschermittwoch (zweitstrengster Fastentag) und noch mehr am Karfreitag (Gedenken das Leidens des Herrn, strengster Fastentag), und dazu vielleicht noch an Allerseelen wegen des ernsten Themas dieses Tages und bei Protestanten am Buß- und Bettag wegen der Buße.
(Anmerkung: Diese Aufzählung soll nicht heißen, daß ich selbst an allen diesen Tagen aus Glaubensgründen auf keinen Fall tanze, sondern nur, daß ich das Tanzverbot dann als stimmig empfinden kann. Für mich selber ist lediglich der Karfreitag ein Tag, an dem ich aus Glaubensgründen von Tanzen Abstand nehme, am Aschermittwoch weiß ich es nicht.)
Worauf ich hinauswill: Tanzen ist für mich ein Ausdruck der Freude, und der Sonntag ist für mich als (katholischen) Christen, genauso wie die anderen Festtage, ein Tag der Freude. Daraus folgt ja eigentlich: Gerade am Sonntag tanzen, und zwar aus religiösen Gründen.--84.154.57.188 17:28, 23. Apr 2005 (CEST)


Es ist schön, dass Du eine Meinung über das Tanzverbot hast, aber was hat die hier zu suchen? Eine Meinung über der Artikel würde mehr Sinn machen.

--Schlegem 20:05, 25. Apr 2005 (CEST)

Tut mir leid, ich mach’s nicht wieder, aber zum Artikel: Gibt es einen Grund, warum die Pietisten das Tanzverbot fordern? Dann täte der nämlich da hineingehören; weiß da wer etwas? --84.154.76.218 16:10, 26. Apr 2005 (CEST)

Können vielleicht die Kundigen/Betroffenen mal zusammentragen, für welche Bundesländer bzw. Regionen es sowas gibt? Als Berliner bin ich völlig überrascht, daß es derartige Regelungen geben soll. Preußen ist möglicherweise in Sachen Religion schon immer etwas liberaler gewesen.

Also, wenn die Atheisten sich darüber aufregen, dass sie von christlicher Seite eingeschränkt werden, wenn sie an Karfreitag tanzen wollen, schlage ich folgendes vor: die Atheisten bekommen Tanzerlaubnis und die Christen an Feiertagen frei, während die Atheisten arbeiten müssen. Denn warum brauchen sie christliche Feiertage?

Gruß,

Anna

Das geht jetzt für Wikipedia zu sehr ins Detail, aber die Argumente der Tanzverbotsgegner sehen etwa so aus:
  1. Einige wollen die Feiertage gar nicht, sondern sehen sie ebenfalls als Zwang und "christliche Bevormundung" (die für manche Selbständige auch mit Einkommenseinbußen verbunden sind).
  2. Manche weisen darauf hin, daß ausnahmslos alle christlichen Feste und Feiertage einen vorchristlichen ("heidnischen") Ursprung haben und somit der Begriff des christlichen Feiertages schon infragezustellen sei, sie also als Nichtchristen ebenfalls einen Anspruch auf diese Tage hätten.
  3. Nicht wenige Tanzverbotsgegner sind selbst Christen, pflegen aber einen anderen Umgang mit diesen Tagen als es traditionell üblich ist und wollten zumindest anderen nichts verbieten.
Das paßt alles ganz schlecht in den Artikel, da die Quellen überwiegend Internetforen sind, die sich zum Zitieren schlecht eignen. Und z.T. geht es eher grundsätzlich um Feiertage als um das Tanzverbot, wäre also ein anderer Artikel. Hubertus

"Atheisten sehen darin eine längst überholte religiöse Regelung und Andersgläubige eine einseitige Bevorzugung des Christentums."

Das ist sehr einseitig. Wer die christlichen Feiertage (z.B. Karfreitag/Ostern, Heilig Abend/Weihnachten) "mitnimmt", sollte auch kein Problem haben, im Gegenzug das Tanzverbot zu respektieren. Oder andersum betrachtet: wer tanzen kann/will/muß, kann auch arbeiten gehen. The sinister Lord 00:12, 08.01.2007 MET

Wirklich erstaunlich, daß es sowas noch gibt... vielleicht sollte man zum Ausgleich ein Betverbot an Werktagen anregen. Wo käme man da hin wenn jeder Mensch selbst entscheiden dürfte wann er betet. Wenn das dann noch in Gruppen geschieht, wird dem Sittenverfall ja Tür und Tor geöffnet.-- 790 02:56, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nur zur Klarstellung: Das Tanzverbot betrifft doch nur öffentliche Veranstaltungen, nicht das Tanzen in der privaten Wohnung zu CD-Musik (solange die Lautstärke nicht so hoch ist, dass Nachbarn gestört werden, aber das gilt ja generell), oder? Ggf. sollte dies im Artikel klargestellt werden.--SiriusB 14:37, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

@The sinister Lord: Es ist ein Zugeständnis des Staates an die Christen, dass an bestimmten Tagen nicht gearbeitet werden muss. Es ist mit Sicherheit kein Zugeständnis der Christen an die Atheisten, eher andersherum, da der Staat ja auch aus Atheisten besteht. --Haruspex 21:22, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das ist so dreist, dass es irgendwie schon wieder witzig ist. Ich sollte einen staatlichen Feiertag für meinen Geburtstag beschließen lassen damit meine Familie und ich an diesem Tag Zeit haben und dann, statt mich dafür zu bedanken, auch noch daherkommen und sagen, dass sich deswegen nun alle an meine Regeln halten, wenn sie den Feiertag schon mitnehmen wollen, oder eben arbeiten gehen sollen. Super Plan. :=D --Haruspex 21:50, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Da kommst du in Probleme mit dem Weimarer Kirchenkompromiß, der eben nicht die Religionslosigkeit/-feindlichkeit des Staates festgeschrieben hat. --84.154.107.117 18:24, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bundesländer

Wie meine Vorredner schon erwähnten, sollte im Artikel beschrieben stehen, in welchen Bundesländern wann genau diese Tanzverbote gelten. Könnte das bitte ein Kundiger einfügen? Danke, mfG, 87.123.73.110 23:55, 3. Jun. 2007 (CEST).Beantworten

Bayern nach Art. 3 des Bayrischen Feiertagsgesetzes und [1]:

  • Aschermittwoch (ganztägig)
  • Gründonnerstag (ganztägig)
  • Karfreitag (ganztägig)
  • Karsamstag (ganztägig)
  • Allerheiligen (ganztägig)
  • der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag (ganztägig)
  • Totensonntag (ganztägig)
  • Buß- und Bettag (ganztägig)
  • Heiliger Abend (14-24 Uhr)

--Chin tin tin 23:15, 16. Okt. 2007 (CEST) --- ist richtig; könnte also eingetragen werden!Beantworten

Baden-Württemberg:

  • Allerheiligen (3-24 Uhr)
  • Buß- und Bettag (3-24 Uhr)
  • Volkstrauertag (3-24 Uhr)
  • Totengedenktag (3-24 Uhr)
  • 24. Dezember (3-24 Uhr)
  • Gründonnerstag (ganztägig)
  • Karfreitag (ganztägig)
  • Karsamstag (ganztägig)
  • Ersten Weihnachtstag (ganztägig)

laut [2]

Ich habe die Daten entsprechend den unten im Artikel verlinkten Gesetzen etc. eingetragen. Es wäre schön, wenn jemand verifizieren könnte, daß ich beim Übertragen keine Fehler gemacht habe. Hubertus

Fehlende Länder

Hamburg fehlt in der Tabelle bisher komplett. Im Feiertagsgesetz ist zwar kein Tanzverbot festgelegt, es gibt aber die Feiertagsschutzverordnung [3]. Demnach:

Hamburg:

Bremen fehlt wohl auch: http://www.bremen4u.de/citytalk/index.jsp?id=1907&referrer=0& Trublu ?! 18:25, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Habe Bremen und Hamburg eingearbeitet. --Salocin Diskussion 14:42, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Berlin ergänzt. Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/balichtenberghohenschoenhausen/wirtschaft/gesetze/feiertagsschutzverordnung.pdf (nicht signierter Beitrag von Skeptiker1 (Diskussion | Beiträge) 14:16, 3. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Walter May

Ist der NS-Propandist "Walter May" mit dem verlinkten SPD-Politiker und Lehrer Walter May identisch?

Nein, der NS-Propagandist Walter May hat nichts mit dem SPD-Politiker zu tun. Er war Leitartikler z.B. bei regionalen NS-Wochenzeitungen.Maxanter 18:43, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Schweiz

Gibt es in der Schweiz ein Tanzverbot? Ich glaube, neulich im Schweizer Radio erwähnt gehört zu haben, dass es "das Tanzverbot (am Karfreitag) ja nicht mehr gibt". Weiß wer genaueres? --androl ☖☗ 19:16, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Soweit ich weiß, sind in der Schweiz Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag sog. hohe Feiertage an denen u.a. Schießübungen, Filmvorführungen und Tanzveranstaltungen untersagt sind. Hubertus


Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung

Was mich noch interessieren würde - ich hier aber nicht gefunden habe: Was wären die Rechtsfolgen bei einer Zuwiderhandlung? Vor Allem für den "unerlaubten" Tänzer? Kann er dafür belangt werden? Interessant finde ich es deshalb, da das Tanzen auch meinem Recht auf u.a. "Selbstentfaltung" und "freier Meinungsäußerung" Ausdruck verleiht...

Das Tanzen verleiht deinem Recht auf freie Meinungsäußerung keinen Ausdruck, und das Recht auf Selbstentfaltung wird so ziemlich durch jedes Gesetz eingeschränkt, das sich aus den Winkeln des Parlaments in die Zeilen der Gesetz- und Verordnungsblätter verirrt. Was auch erlaubt ist (Vorbehalt des Gesetzes). Mögliche Konsequenzen wären z. B. der Verlust der Gaststättenkonzession.--84.154.107.117 18:22, 1. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Drohen Konsequenzen nur für Besitzer eines Etablissement oder einer Veranstaltung? Rimailleur 00:47, 3. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Tabelleneinträge bei "Stille Tage" nicht erklärt

Dass die Zahlen mit Bindestrich Uhrzeiten sind, von bis, das kann ich mir denken. Aber was ist das "X"? Wenn es "ganztägig" bedeutet, dann lieber "0-24" schreiben, und an die Tabelle einfach die Erklärung "Uhrzeiten". --80.171.192.103 10:07, 24. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Farben allein machen es leider auch nicht besser. Steht "X(rot)" für "kein Verbot" oder für "kein Tanz" (dann wäre die Farbe ja etwas übertrieben/tendentiös)? Eine Beschreibung der Einträge muss dringend her. --Zahnradzacken 19:41, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Heiligabend in Hessen

Aus dem Hessischen Feiertagsgesetz geht nicht hervor, dass Heiligabend von 17-24 Uhr als "Stiller Tag" gilt. Woher stammt diese Information in der Liste? (nicht signierter Beitrag von 94.219.71.94 (Diskussion | Beiträge) 09:02, 11. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Doch, das geht aus §10 hervor: "Am Gründonnerstag von 4 Uhr an, am Karsamstag und von 17 Uhr an am Heiligabend sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten." --79.238.127.35 20:40, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Abschnitt Situation im Ausland

Auch wenn es durchaus moeglich ist Tanzverbotsregelungen aus anderen Laendern darzustellen, insbesondere weil es sich hier nicht um ein Artikel ueber "stille Tage" handelt, scheint die Erwaehnung von Iran in der verfassten Gliederung jedoch ein wenig fehl am Platz. Da die bisher gelisteten Laender aus religioesen Gruenden Tanzverbote praktizieren, und falls es Laender gibt, die aus anderen Anlaessen Tanzverbote beschlossen, waere es m.E. logischer diese urspruenglichen Gruende jeweils als Hauptpunkte zu setzen und die Laender dann entsprechend verteilen. Unter dem Punkt Religionen koennten die deutschsprachigen Laender dann unter Christentum gegliedert werden und Iran unter Islam. Natuerlich waere es alleine schon stilistisch sinnvoll weitere Laender hinzuzufuegen --92.230.220.48 22:24, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Tanzen in Hessen

Weiß jemand, wieso beispielsweise in Frankfurt am heutigen Karfreitag alle Diskos ganz normal geöffnet haben? Hat es sich vielleicht eingebürgert, dass sich dort niemand um die Einhaltung des Gesetzes kümmert? --79.238.127.35 20:32, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten