Diskussion:Bautechniker
Es fehlt: ist die Berufsbezeichnung "Bautechniker" geschützt ?
da die berufsbezeichnung "staatlich geprüfter" techniker (mit der entsprechenden bezeichnung hoch- bzw tiefbau) lautet, ist sie zwangsläufig geschützt. die entsprechende gesetzliche grundlage weiss ich im moment leider auch nicht. 85.8.74.239 17:53, 24. Aug. 2008 (CEST)
nachtrag: berufsbezeichnung ist geschüzt nach § 132 a StGB. vielleicht beizeiten mal einfügen (wenns denn wichtig ist)89.166.187.212 09:22, 30. Aug. 2008 (CEST)
Baurecht
Was mir eventuell noch fehlen würde in diesem Artikel:
- Ist der Bautechniker eigentlich bauvorlageberechtigt?
- Wie ist überhaupt die Stellung des Bautechnikers gegenüber dem Architekten oder dem Bauingenieur?
Gruß + gutes Gelingen! --Seiduselbst 15:37, 4. Dez. 2006 (CET)
Zur Bauvorlageberechtigung : Da gelten Ländergesetze. Meist ist aber nur ein Mitglied der jeweiligen Architekten- oder Ingenieurkammer bauvorlageberechtigt. Kleinere Bauvorhaben dürfen auch von Bautechnikern eingereicht werden. --Wilf asmussen 09:44, 8. Mär. 2007 (CET) Leider habe ich dazu auch nur Fragen und keine Antworten: Nämlich ganz allgemein: Was ist bzw. macht ein Bautechniker denn? --Shekko 16:21, 19. Feb. 2007 (CET)
Wie mir kürzlich ein Bautechniker erzählte, sind sie für Privathäuser bis 200qm Bauvorlageberechtigt, zumindest in Hessen. Je nach dem wie es deklariert wird, soll man diesen Wert wohl auf bis zu 300qm strecken können. Damit macht ein Bautechniker eigentlich das Gleiche wie ein Architekt. Allerdings darf er sich nicht Architekt nennen, weil dazu die Mitgliedschaft in einer Art Architektenkammer nötig ist, die wiederum andere Voraussetzungen hat.
An Shekko : Grob gesagt, liegt die Stellung der Bautechniker zwischen Meister und Ingenieur.Wilf asmussen 09:52, 8. Mär. 2007 (CET)3
nochmal zur bauvorlageberechtigung: in nds 2 vollgeschosse, 4 wohneinheiten (hochbau). passt also in etwa mit 200-300 qm in hessen. der tiefbaut. ist unbegrenzt vorlageberechtigt. zur stellung: zwischen meister und dipl ing. bauzeichner ist einer der lehrberufe, um zur t.-ausbildung zugelassen zu werden. viele grüsse --89.166.181.51 23:52, 21. Aug. 2008 (CEST)
Gehalt
Interessant wäre auch zu wissen viel ein Bautechniker verdient?Wilf asmussen 09:52, 8. Mär. 2007 (CET)3
Weitere Fachrichtungen?
Hm, die Arbeitsagentur sagt, daß es auch noch die Fachrichtungen Ausbau, Baubetrieb, Bauerneuerung/Bausanierung, Hochbau/Bauwerkerhaltung und Stahlbetonbau gibt. Eventuell einfügen? --Dornbusch 18:21, 2. Nov. 2007 (CET)
nö, weil stimmt nich. viele grüsse --Hägar246 00:12, 21. Jan. 2009 (CET)
In Hessen gibt es diese Unterteilung. In Bayern z.B. muss fällt dies alles unter Hochbautechniker oder entsprechend unter Tiefbautechniker. Mein Schwager ist Bautechniker in Hessen und ich in Bayern. Wenn ich mich mit Ihm über die Ausbildung unterhalte hätte ich mir gewünscht diese in Hessen zu machen. Da dort der Gleiche Stoff in wesentlich mehr Fachrichtungen aufgeteilt ist. Auf der andern Seite ist es im nachhinein gut das Gesamte wissen zu haben. Andreas--Blenk 23:18, 29. Mär. 2010 (CEST)
Deutschland/Österreich/Schweiz?
Ich habe keine große Ahnung vom Fach, aber ist diese Berufsbezeichnung und Ausbildung so nur in Deutschland zu finden bzw. was ist in Österreich/Schweiz anders? Auch wenn niemand weiß, wie es dort genau aussieht, sollte dennoch ein Vermerk rein, der auf die spezifisch deutsch Ausrichtung des Artikels hinweist, sofern sie exisitert. -- RoB 17:21, 24. Jul. 2008 (CEST)