Wasserschutzpolizei

Die Wasserschutzpolizei (Abkürzung WSP bzw. WaPo) ist eine Organisationseinheit der Landespolizeien in Deutschland, welche für die Einhaltung von See- und Binnenschifffahrtsvorschriften, Gefahrenabwehr im Bereich Schifffahrt, Umweltschutz und, je nach Land, grenzpolizeiliche Maßnahmen zuständig ist.
Sachliche Zuständigkeit/Aufgaben
Neben den allgemein polizeilichen Aufgaben [1] hat die Wasserschutzpolizei auf den Bundes- und Landeswasserstraßen sowie in den Häfen die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahrzunehmen.
Zu den schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben gehören:
- Erkennen von Gefahren für den Schiffsverkehr und unaufschiebbare Maßnahmen zu ihrer Abwehr zu treffen.
- Einhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienenden Vorschriften, z.B. das Verhalten im Verkehr, die Ausrüstung, die Besatzung und die Bemannung, den Betrieb und die Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge und schwimmenden Anlagen.
- Überprüfung der Schiffspapiere und Befähigungsnachweise der Schiffsführer, Mannschaften, Floßführer, Fährführer und Lotsen auf den Wasserfahrzeugen.
- Bei der Abfertigung einkommender Schiffe in den Seehäfen fungiert die Wasserschutzpolizei auch als Vertreterin der Ausländerbehörde. So werden z. B. für fremdländische Seeleute, die der Visumspflicht unterliegen, örtlich und zeitlich begrenzte Visa ausgestellt, die sogenannten Landgangsausweise.
- Von zunehmender Bedeutung ist auch die Funktion der Wasserschutzpolizei als Exekutivorgan der Umweltbehörden. Hierzu gehört vor allem die Überwachung der internationalen maritimen Umweltübereinkommen (MARPOL). Dazu unterhalten die einzelnen Wasserschutzpolizeien meist eigene speziell ausgebildete Abteilungen (Gruppen), die insbesondere technisch geschult werden und oft aus technischen Seeberufen (z. B. Maschinisten) rekrutiert werden.
Örtliche Zuständigkeiten
Alle Landespolizeien mit Ausnahme Thüringens unterhalten eine Wasserschutzpolizei, deren örtliche Zuständigkeit sich in der Regel auf die schiffbaren Wasserstraßen, sowie die angrenzenden Ufer-, Schleusen und Hafenanlagen begrenzt. Der Aufgabenbereich der Wasser der Küstenländer beinhaltet darüber hinaus regelmäßig das deutsche Küstenmeer bis zur 12 Seemeilengrenze. Außerhalb dieses Bereichs ist der Koordinierungsverbund Küstenwache, bestehend aus Bundespolizei, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und Zoll für wasserschutzpolizeiliche Maßnahmen örtlich zuständig. Für die Koordinierung größerer wasserschutzpolizeilicher Lagen im deutschen Küstenmeer wurde 2002 die WSP-Leitstelle Cuxhaven eingerichtet.
Hamburg
Eine Besonderheit gibt es auch auf der Elbe: Auf den Elbabschnitten, die zu Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gehören (Schnackenburg bis Cuxhaven), werden die Aufgaben der Wasserschutzpolizei einheitlich von der Hamburger Wasserschutzpolizei ausgeübt. Hierfür unterhält die WSP Hamburg ein Wasserschutzpolizeirevier (das WSPR 4) in Cuxhaven (Niedersachsen) und (noch) eine Außenstelle in Lauenburg (Schleswig-Holstein).
Die Wasserschutzpolizei Hamburg ist auch an Land zuständig (Verkehr, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten etc.). Sie unterhält u.a. drei Wasserschutzpolizeikommissariate (WSPK), WSPK 1 Hamburg Waltershof, WSPK 2 Hamburg Steinwerder und WSPK 3 in Hamburg Harburg. Von dort wird auch der grenzüberschreitende Verkehr im Hamburger Hafen überwacht. In ganz Hamburg kontrolliert die WSP u.a. Gefahrgut- und Abfalltransporte. Auch der Einsatzzug der WSP wird bei Demonstrationen, Fußballspielen und sonstigen Veranstaltungen in ganz Hamburg eingesetzt. Für weitere Spezialgebiete ist die WSP in ganz Hamburg zuständig, u. a. in bestimmten Bereichen des Tierschutz-, Gefahrgut- und Lebensmittelrechts.
Berlin
In Berlin regelt die Wasserschutzpolizei u. a. den ordnungsgemäßen Schiffsverkehr auf den Berliner Wasserstraßen und Seen.
Im Winter ist sie für die Prüfung der Eisdicke auf den Gewässern zuständig, für die Rettung eingebrochener Personen und festgefrorener Tiere.
Hessen
Die hessische Wasserschutzpolizei ist auf den hessischen Teilen von Rhein, Main, Lahn, Fulda, Weser, Deimelsee, sowie dem Edersee, ein einschließlich der Wasserbauwerke, Werften, Kai- und Umschlaganlagen sowie Häfen und Inseln in/an den genannten Wasserflächen örtlich Zuständig. Überscheidungen hinsichtlich der Zuständigkeit ergibt sich auf dem Rhein im Bereich der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Niedersachsen
Die örtliche Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei Niedersachsen umfasst die schiffbaren Binnen- und Küstengewässer (bis zur 12-Semeilengrenze), sowie die Hafen- Schleusen und Uferanlagen in Niedersachsen.
Rheinland-Pfalz
Neben der Regelung des Schiffsverkehrs, ist die Wasserschutzpolizei in Rheinland-Pfalz auch für die Ermittlungen und Aufklärungen aller Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf den schiffbaren Wasserstraße ihren Nebenarmen, Ufern, Anlagen und Häfen in Rheinland-Pfalz zuständig.
Eine Besonderheit ist der Bereich des Kondominium Deutschland-Luxemburg, in dem auf der Mosel (Moselkilometer 205,870 bis 232,290) und deren Uferanlagen sowohl die rheinland-pfälzische Waserschutzpolizei, als auch ihr luxbemburger Pondon örtlich zuständig sind. Weitere Doppelzuständigkeiten gibt es auf dem Rhein im Bereich der Ländergrenzen zu Baden-Württemberg bzw. Hessen.
Ausrüstung
Die Wasserschutzpolizeien verfügen über See- und Binnenschiffe sowie -Boote. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Hubschrauberstaffel der Polizei Teil der WSP.
Boote
Baden-Württemberg
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Boot der Wasserschutzpolizei auf dem Bodensee
Berlin
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Boot WSP 20 Wasserschutzpolizei auf der Spree in Berlin, Kontrolle nähe Kanzleramt
Bremen
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Küstenboot Bremen 2 der Wasserschutzpolizei während der Sail 2005
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Hafenboot Bremen 6 der Wasserschutzpolizei während der Sail 2005
Hamburg
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Boot WS 2 - Bürgermeister Weichmann der Wasserschutzpolizei im Hamburger Hafen
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Boot WS 42 der Wasserschutzpolizei im Hamburger Hafen
Hessen
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Boot Hessen 2 der Wasserschutzpolizei auf dem Rhein vor Mainz
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Boot Hessen 7 Wasserschutzpolizei der auf dem Main bei Frankfurt
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Boot Hessen 11 Wasserschutzpolizei der auf dem Edersee
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Boot Hessen 401 der Wasserschutzpolizei während der WM 2006 auf dem Main bei Frankfurt
Meklenburg-Vorpommern
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Boot Werder der Wasserschutzpolizei
Niedersachsen
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Boot WSP 11 der Wasserschutzpolizei auf dem Mittellandkanal bei Hannover
Nordrhein-Westfalen
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Boot WSP 1 der Wasserschutzpolizei auf dem Rhein bei Düsseldorf
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Boot WSP 6 der Wasserschutzpolizei im Deutzer Hafen
Rheinland-Pfalz
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Boot WSP 19 der Wasserschutzpolizei auf dem Rhein vor Boppard
Fahrzeuge
Berlin
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Wagen der Wasserschutzpolizei Berlin
Rheinland-Pfalz
Im Zuge der Farbumstellung werden neue Fahrzeuge in der neuen Farbgebung blau-weiß bzw. blau-silber beschafft. Ende 2006 wurden die ersten blau-silbernen Streifenwagen der Polizei übergeben.
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Streifenwagen Mercedes-Benz C-Klasse in alter grün-silberner Farbgebung
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Streifenwagen Mercedes-Benz C-Klasse in neuer blau-silberner Farbgebung
Ausbildung
Im Hamburger Freihafen wurde 1945 die Wasserschutzpolizeischule gegründet, um in einer gemeinsamen Einrichtung Beamte der Wasserschutzpolizeien aller Bundesländer auszubilden.
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
- Offizielle Seite der Wasserschutzpolizeien der Länder in Deutschland
- Links und Infos zur Wasserschutzpolizei in Deutschland
- Infoseite auf Facebook zur WSP
- Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg (PDF-Datei; 215 kB)
- Wasserschutzpolizei in Bayern
- Wasserschutzpolizei Hessen
- Wasserschutzpolizei Niedersachsen
- Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen
- Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz (PDF-Datei; 26 kB)