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Mietsache

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Nach § 90 BGB versteht der deutsche Gesetzgeber unter einer Sache: "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.". Sachen sind also greifbare Dinge. Keine Sachen sind zum Beispiel Gase, mit einer Ausnahme: wenn sich das Gas in einer Gasflasche befindet, ist das ganze wieder eine Sache.

Bei der Miete meint der Gesetzgeber das zeitweise überlassen einer Sache gegen Leistung eines Mietzins. Paradebeispiel ist das Mietauto, welches man für eine bestimmte Zeit zur Benutzung erhält und einen vereinbarten Mietzins (=Mietpreis) zahlt.

Verwandt mit der Miete ist die Leihe, die sich allein dadurch unterscheidet, dass kein Mietzins zu zahlen ist. Beide Begriffe werden oft verwechselt: so ist die Leihvideothek eigentlich eine Mietvideothek.

Zurück zur Mietsache: alles, was Gegenstand der Miete sein kann, ist Mietsache. Gegenstand eines Wohnungsmietvertrags ist eine Wohnung. Damit ist die Wohnung die Mietsache.