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Emissionsrechtehandel

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Der Emissionsrechtehandel ist ein Instrument der Umweltpolitik mit dem Ziel des Klimaschutzes.

  • Grundgedanke

Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe nicht (nur) lokal wirken, sondern großräumig, so dass die Minderung von Emissionen nur über große geographische Räume betrachtet und bewertet werden kann. Dies trifft in erster Linie für Kohlenstoffdioxid (CO2) zu. Deswegen ist im Protokoll von Kyoto, das die Bestimmungen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen konkretisiert, vereinbart worden, wieviel CO2 einzelne Länder bzw. Ländergruppen emittieren dürfen und zu welchen Minderungsschritte innerhalb eines bestimmten Zeitplanes sie sich verpflichten. Es gibt also in Tonnen festgelegte Obergrenzen der für die Europäische Gemeinschaft erlaubten CO2-Emissionen.

  • Ausgangslage

Mit dem herkömmlichen Instrumentarium (in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz) ließen solche mengenmäßigen Ziele sich kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen. Theoretisch könnten die Verwaltungsbehörden jedem Unternehmen auf Antrag eine Erlaubnis für die Emission bestimmter Mengen von CO2 erteilen. Neben rechtlichen Problemen, die eine solche Vorgehensweise hätte, spricht vor allem die Überlegung dagegen, dass die Minderung von CO2-Emissionen je nach Branche bzw. je nach industrieller Technik sehr unterschiedliche Kosten verursacht. Wer zu welchen Kosten wieviel CO2 einsparen kann, wissen jedoch die Unternehmen selbst sehr viel besser, weil sie ihre eigene Technik, ihre eigenen Prozesse und deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten kennen.

  • Effiziente Ausgestaltung

Da es also nur um die möglichst effiziente Verteilung einer mengenmäßig feststehenden CO2-Reduktion geht, wird die Berechtigung der gesamten CO2-Emission - ähnlich wie die Stückelung von Unternehmenskapital in Aktien - aufgeteilt in sogenannten Emissionszertifikate, die die Emission bestimmter CO2-Mengen gestatten. Diese werden nach Maßstab der bisherigen Emissionen (sogenannter "nationaler Allokationsplan") an die Unternehmen vergeben. Unternehmen, die mehr Zertifikate benötigen, müssen sie von anderen Unternehmen kaufen, die weniger benötigen, weil sie ihre Reduktionsverpflichtung schon weitergehend erfüllt haben. Es ist also den Unternehmen freigestellt, wie schnell oder langsam sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen wollen und die damit verbundenen technischen Umstellungen in ihre sonstigen Innovationspläne einpassen. Diese Frage wird marktwirtschaftlich anhand der sich herausbildenden Marktpreise für die Zertifikate entschieden werden.

  • Rechtlicher Rahmen

Die Europäische Gemeinschaft hat den Emissionsrechtehandel gemeinschaftsweit durch die Richtlinie 2003/87/EG geregelt. Diese Richtlinie trifft allgemeine Regelungen über die Ausgestaltung des Handels und sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat einen nationalen Zuteilungsplan (Allokationsplan) erarbeitet. Die Frist zu ihrer Umsetzung in nationales Recht endete bereits im Dezember 2003.

Die Umsetzung in Deutschland soll mit dem "Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen" erfolgen, das sich derzeit (Anfang März 2004) in der parlamentarischen Beratung befindet.

EG-Richtlinie zum Emissionsrechtehandel

Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Emissionsrechtehandel