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Privatisierung

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Privatisierung bedeutet die Überführung bzw. Umwandlung von Staatseigentum in Privateigentum.


Privatisierung in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wurden nach der Wiedervereinigung drei große Einrichtungen des Bundes in private Rechtsformen umgewandelt:


Privatisierung in Österreich

In Österreich wurde zu Privatisierungszwecken die Österreichische Industrieholding AG gegründet. Sie hält als "Privatisierungsagentur" und Beteiligungsholding, Anteile an

1998 wurden der ÖIAG darüber hinaus die Anteile des Bundes am Dorotheum und an der Österreichischen Staatsdruckerei, Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG und Flughafen Wien AG zur Beteiligungsverwaltung übertragen.

Es gibt auch eine Privatisierung Öffentlicher Räume. D.h. von Fußgängerzonen usw.. Darunter versteht man das Öffentlicher Raum in die Verantwortung von privaten Firmen und Sicherheitsdiensten gegeben wird, die dann darüber bestimmen, wer sich in diesem Raum aufhalten darf. Hier gilt dann oftmals das Hausrecht des Eigentümers.

Siehe auch: Aktiengesellschaft, Public Private Partnership, Cross-Border-Leasing, Neoliberalismus

Vergleiche mit: Verstaatlichung