Kabotage
Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun). Der Begriff kommt ursprünglich aus der Seefahrt, vom französischen caboter (an der Küste entlang, "von Kap zu Kap" fahren), wird inzwischen aber sowohl für den Luft- (Freiheiten der Luft Nr. 8 und 9), Land- und Seeverkehr als auch für Personen- und Gütertransporte gleichermaßen verwendet.
Spricht man von einer Kabotage im engeren Sinn, geht man nur vom Transport der Güter und von Personen aus, unabhängig von der Nationalität des transportierenden Unternehmens.
Im Zuge protektionistischer Maßnahmen ist Kabotage häufig untersagt. So gewährt etwa die Konvention von Chicago aus dem Jahr 1944 ihren Unterzeichnerstaaten das Recht, Kabotage im Flugverkehr zu untersagen.
Kabotage in der Europäischen Union
Auch innerhalb der Europäischen Union ist die Kabotage teilweise eingeschränkt, um nationale Unternehmen zu schützen, mit der Liberalisierung wurde jedoch bereits begonnen und durch eine EU-Gemeinschaftslizenz abgelöst. Im Bereich des Schienenverkehrs ist die Kabotage bei Gütertransporten bereits seit dem 1. Januar 2007 erlaubt und für den Personenverkehr ist ein Ende des Kabotageverbotes zum 1. Januar 2010 geplant[1]. Im Güterkraftverkehr dagegen ist die Kabotage bereits seit dem 1. Juli 1998 freigegeben, jedoch galt diese Freigabe zunächst nur für die 15 alten EU-Mitgliedsstaaten (EU 15), sowie die EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Für die später der EU beigetretenen Länder gab es Übergangsfristen, jedoch mit Ausnahme von Slowenien, Malta und Zypern, für die keine Übergangsfristen vereinbart wurden. Seit dem 1. Mai 2009 ist nun auch die Übergangsfrist für Transportunternehmen aus Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, der Slowakei und Tschechien verstrichen und das generelle Kabotageverbot aufgehoben. Ab Oktober 2009 ist die Kabotage auf drei Fahrten in sieben Tagen begrenzt. Die Rechtsverstöße und Strafen der Transportunternehmen werden im Elektronikregister festhalten und die Unionsländer werden die Daten im Bedarfsfall untereinander austauschen[2]. In Deutschland ist eine solche Begrenzung auf drei Fahrten innerhalb von sieben Tagen bereits seit dem 14. Mai 2008 als nationale Vorschrift wirksam[3]. Derzeit haben die einzelnen EU-Staaten noch die Möglichkeit, die Kabotage mittels nationaler Bestimmungen einzuschränken, wenn durch die Kabotage „schwere Marktstörungen“ auftreten. Die EU-Kommission will bis spätestens Ende 2013 die Auswirkungen der neuen Kabotageregelung auf den Straßengütertransportmarkt untersuchen. Die Kommission könnte eine vollständige Aufhebung der Beschränkungen, wie ursprünglich vom Europäischen Parlament gefordert, vorschlagen, wenn kein Sozialdumping festgestellt wird. Außerdem will die Kommission überprüfen, wie effizient die Mitgliedstaaten die Einhaltung der neuen Regelung überprüfen.
Die EU-Kommission drängt auf eine möglichst schnelle Aufhebung aller Kabotagebeschränkungen, um Leerfahrten weitgehend zu vermeiden und dadurch unnötigen Verkehr, Treibstoffverbrauch und Kosten zu vermindern. Ein sowohl aus ökonomischer als auch ökologischer Sicht optimaler Einsatz eines Transportfahrzeuges ist nur dann möglich, wenn keinerlei Verbote die Kabotage einschränken. Um dies im Rahmen eines fairen Wettbewerbs zu ermöglichen, erfordert dies jedoch auch die Harmonisierung anderer Vorschriften, wie etwa den Sozialvorschriften für das eingesetzte Personal, der Kfz-Steuer, etc.
Innerhalb der Europäischen Union wird ferner unterschieden zwischen der großen Kabotage, die den Transport zwischen zwei EU-Staaten durch den Frachtführer eines dritten Staates bezeichnet, und der kleinen Kabotage, dem Inlandtransport durch einen ausländischen Frachtführer.
Kabotagefreiheit
Unter Kabotagefreiheit ist zu verstehen, dass Verkehrsmittel aus einem Staat das Recht haben, in einem anderen Staat Transportleistungen gegen Entgelt anzubieten und durchzuführen. Beispiel: Binnenschiffe unter polnischer Flagge haben seit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 das Recht, Güter innerhalb Deutschlands zu transportieren. Zu Zeiten des Kabotageverbotes führte dies nach Hintransport immer zu unwirtschaftlichen und umweltbelastenden Leerfahrten.
Siehe auch
Weblinks
- Informationsportal zum Thema Kabotage / Liberalisierung der Logistikmärkte
- Verordnung über den Güterkraftverkehr mit Kabotage-Genehmigungen
- Freier Dienstleistungsverkehr in den EU-Mitgliedstaaten (Kabotage in der Seeschifffahrt)
- Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation durch Kabotage
- Amerikanischer Anti-Kabotage-Verband MCTF
Einzelnachweise
- ↑ bmvbs.de: Öffnung der Schienennetze. Zugriff: 27. August 2009
- ↑ Verkehrsrundschau 25. September 2009. Artikel: Neue Markt- und Berufszugangsregeln
- ↑ ihk-nordwestfalen.de: Dauer der Kabotage. Zugriff: 27. August 2009