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Landkreis Karlsbad

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Der deutsche Landkreis Karlsbad bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945.

Der Landkreis Karlsbad umfasste am 1. Januar 1945:

  • 3 Städte,
  • 32 weitere Gemeinden.

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei/deutsche Besatzung

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Karlovy Vary zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Karlovy Vary trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Karlsbad. Er umfasste den Gerichtsbezirk Karlsbad. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Karlsbad die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Karlsbad förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Karlsbad.

Ab 15. 4. 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Karlsbad zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz der Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.

Zum 1.Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Karlsbad mit veränderten Grenzen erhalten. Die Stadt Karlsbad schied aus dem Verbande des Landkreises aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Sie vergrößerte sich zu Lasten des Landkreises durch die Eingliederung der Gemeinden Aich, Drahowitz, Espenthor, Fischern, Kohlhau, Maierhöfen, Pirkenhammer und Weheditz. Weiterhin traten die Gemeinden Ober Lomnitz und Ranzengrün vom Landkreis Karlsbad zum Landkreis Kaaden, während die Gemeinde Petersdorf vom Landkreis Kaaden zum Landkreis Karlsbad wechselte.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehört das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurde alle Gemeinden das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

1942 wurde aus den Gemeinden Rittersgrün (teilweise), Rodisfort, Schömitz (teilweise), Unter Lomitz und Zwetbau (teilweise) die neue Gemeinde Gießhübl-Sauerbrunn gebildet.