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Einberufung

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Unter Einberufung versteht man das Einziehen von männlichen Rekruten zum Wehrdienst aufgrund der gesetzlichen Wehrpflicht.

Ablauf in Deutschland

Aufgrund des Wehrpflichtgesetzes sind in Deutschland alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, wehrpflichtig. Durch die allgemeine Heranziehungsgrenze werden allerdings in der Regel alle über 23jährigen nicht mehr zum Dienst in der Bundeswehr herangezogen. Sie werden zunächst durch ihr zuständiges Kreiswehrersatzamt gemustert und damit der Tauglichkeitsgrad festgestellt. Nach dem dieser festgestellt wurde, wird durch das Kreiswehrersatzamt ein Einberufungsbescheid an die zukünftigen Rekruten verschickt, in dem alle nötigen Daten enthalten sind, um den zukünftigen Dienstantritt zu sichern.

Im Spannungsfall ist die Bundeswehr befugt, Reservisten im Alter bis zum 60. Lebensjahr einzuberufen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wurde vom Deutschen Bundestag am 17. Februar 2005 beschlossen.[1] Zuvor war das Höchstalter auf 45 Jahre festgelegt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Augsburger Allgemeine vom 17. Februar 2010: Rubrik Das Datum