Zum Inhalt springen

Volksgerichtshof

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2003 um 17:32 Uhr durch Otto (Diskussion | Beiträge) (kurze Ergänzung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Volksgerichtshof, Gericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat unter den Präsidenten Otto Georg Thierack und ab August 1942 Roland Freisler.


Der Volksgerichtshof wurde durch ein Gestz vom 24. April 1934 in Berlin gegründet und tagte zuerst im Preußischen Abgeordnetenhaus, heute das Abgeordnetenhaus von Berlin. Seine Aufgabe war die Aburteilung von „Hochverrat“ und „Landesverrat“. Gegen Entscheidungen des Volksgerichtshofs waren keine weiteren Rechtsmittel zulässig. Diesem Sondergericht hatte ein „volkshygienische Aufgabe“, so sein Präsident Otto Georg Tierack, es sollte die „Seuchengefahr“, die von den Angeklagten ausging, bekämpfen. Organisation und Gerichtsverfahren waren auf „kurze Prozesse“ ausgerichtet, die Richter wurden von Adolf Hitler ernannt. 1935 zog der Volksgerichtshof in das Schulgebäude des König-Wilhelm-Gymnasiums, Bellevuestraße 15, nahe dem Potsdamer Platz. Die Zahl der Todesurteile stieg mit Kriegsbeginn 1939 sprunghaft an. 1936 ergingen 11 Todesurteile, 1943 waren es 1662. Bis 1945 wurden rund 5.200 Todesurteile vollstreckt. Für eine Verurteilung genügten Vergehen wie die Verbreitung von Nachrichten ausländischer Sender, abwertende Bemerkungen im privaten Kreis über Adolf Hitler oder Zweifel an der Möglichkeit des Endsieges.

Im August 1942 wurde Roland Freisler Präsident des Volksgerichtshofs. Freisler führte seine Prozess-Verhandlungen mit besonderem Fanatismus und demütigte die Angeklagten. Am 3. Februar 1945 wurde das Gebäude durch einen Bombenangriff zerstört und Roland Freisler dabei getötet.

Einige Prozesse wurden im Gebäude des Kammergerichts am Kleistpark in Berlin-Schöneberg geführt. Hier fand auch der Prozeß gegen die Verschwörer vom 20. Juli 1944 statt. Auf Hitlers Befehl hin wurde dieser Prozeß gefilmt und liegt heute als Dokument vor.

Der Volksgerichtshof verurteilte u.a. die Mitglieder von Widerstandsgruppen, wie Rote Kapelle, Weiße Rose und Kreisauer Kreis.


Der Bundesgerichtshof billigte 1956 den Anghörigen des Volksgerichtshofs das so genannte „Richterprivileg“ zu, wonach keiner verurteilt werden könne, der sich an damals geltende Gesetze gehalten habe. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte 1986 die Ermittlungsverfahren endgültig ein, obwohl der Bundestag am 25. Januar 1985 den Volksgerichtshof als „Terrorinstrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Willkürherrschaft“ bezeichnet hatte und dessen Urteilen jede Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland absprach.

Bis auf einen, von einem amerikanischen Gericht verurteilten, wurde somit keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte zur Rechenschaft gezogen.