Schlangenhalspanther
Schlangenhalspanther in Hieroglyphen | ||||
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Sedja / Sudja Vorlage:Unicode Der (die Sonne) bewegt / Der (die Sonne) wohlbehalten sein lässt [1] | ||||
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Schlangenhalspanther (auch Serpopard; altägyptisch Sedja, Sudja) ist die Bezeichnung eines Fabelwesens in der altägyptischen Mythologie, das bereits auf den Prunkpaletten der prädynastischen Epoche fester Bestandteil der Bildprogramme war.
Darstellungen
Bezeichnend für Schlangenhalspanther sind ihre langen Hälse, die denen von Giraffen nachempfunden sind. Der Körper ist der eines Panthers. Auf vielen Paletten haben die Wesen ihre langen Hälse umeinander geschlungen.
Auf der Narmerpalette werden die Schlangenhalspanther sogar an der Leine gehalten. Ihre Umschlungenheit sollte möglicherweise die Vereinigung der beiden Reiche von Ägypten (Ober- und Unterägypten) repräsentieren.
In einer weiteren Darstellung auf der Zwei-Hunde-Palette sind zwei Schlangenhalspanther zu sehen, wie sie wahrscheinlich eine Sonnenscheibe umranken. Ihre beiden Köpfe stoßen auf eine Gazelle nieder, um sie zu töten. Über dieser Szenerie schwebt ein Ba-Seelenvogel.[2]
Mythologische Verbindungen
Wolfhart Westendorf verweist auf die alte mythologische Vorstellung, dass der Schlangenhalspanther die Sonne auf ihrer täglichen Bahn bewegt beziehungsweise dass der Schlangenhalspanther als „Träger der Sonne“ gilt. Der altägyptische Name steht daher nach Elmar Edel in direktem Zusammenhang mit seiner Rolle.
Teilaspekte des Motivs der eine Gazelle tötenden Schlangenhalspanther in Verbindung mit dem Sonnenauge sind Inhalt der demotischen Fabel Die Seherin und die Hörerin. Außerdem zeigt der Tötungsakt einen weiteren Bezug zu den Inhalten des Nutbuches und dem mythologischen Vorgang „Löwe tötet Stier/Gazelle“, wo es unter anderem um das Thema der täglichen Wiedergeburt des Sonnengottes geht.
In Sargtexten des Mittleren Reiches wird die Rolle des Schlangenhalspanthers in der altägyptischen Kosmologie entsprechend als Stütze des Himmels und als Wächter des Sonnengottes Re definiert.
Nachdem Re zur höchsten Himmelsgottheit erhoben wurde und sich die mythologischen Grundlagen im weiteren Verlauf der altägyptischen Geschichte änderten, lösten Sphinxmonumente die Schlangenhalspanther hinsichtlich des Panthersymbols als Wächter ab und flankierten nun den Weg zu den Eingangstoren der Duat. In den Gängen der Totentempel übernahmen dagegen die Giraffen die Funktion der Schlangenhalspanther.
Schlangenhalspanther außerhalb Ägyptens
Ägyptologen und Orientalisten wie Wolfgang Helck und Wolfram Nagel vermuten hinter der Gestalt des Schlangenhalspanthers eines Einfluss aus der mesopotamischen Kultur. In Mesopotamien waren Schlangenhalsige Gottheiten und Dämonen schon vor Beginn der Naqada-Kultur bekannt, wo sie vor allem auf Rollsiegeln und Reliefs erscheinen. Dort werden sie von menschlichen Sagengestalten bekämpft und bezwungen.[3]
Literatur
- Whitney Davis: Masking the Blow: The Scene of Representation in Late Prehistoric Egyptian Art. Berkeley, Oxford (Los Angeles) 1992, ISBN 0-5200-7488-2
- Whitney Davis, Richard W. Quinn: Replications: archaeology, art history, psychoanalysis. Penn State Press, Kopenhagen 1996, ISBN 0-2710-1524-1
- Elmar Edel: Altägyptische Grammatik (Schriftenreihe: Analecta orientalia, Nr. 39). Pontificium Inst. Biblicum, Rom 1964, § 442.
- Wolfgang Helck: Untersuchungen zur Thinitenzeit. Harassowitz, Wiesbaden 1987, ISBN 3-4470-2677-4
- Wolfhart Westendorf: Schlangenhalspanther. In: Lexikon der Ägyptologie, Sp. 652–653.
- Wolfram Nagel, Reinhard Dittmann, Christian Eder, Bruno Jacobs: Altertumswissenschaften im Dialog: Festschrift für Wolfram Nagel zur Vollendung seines 80. Lebensjahres. Ugarit-Verlag, Münster 2003, ISBN 3934628419
Einzelnachweise
- ↑ Wolfhart Westendorf: Schlangenhalspanther. Sp. 652–653.
- ↑ Darstellung zweier Schlangenhalspanther beim Töten einer Gazelle (darüber befindet sich der Ba-Seelenvogel, darunter ist zu erkennen, wie mit Klauen ein Tier ergriffen wird.).
- ↑ Wolfram Nagel, Reinhard Dittmann, Christian Eder, Bruno Jacobs: Altertumswissenschaften im Dialog. S.217