HJ-Marinehelfer


Die HJ-Marinehelfer entstanden zwangsweise aus den zuvor gegründeten HJ-Luftwaffenhelfern. Sie waren von diesen trotz ihrer gemeinsamen Gründungswurzeln, weitgehend unabhängig zu betrachten, da sie bei ihrer Aufgabenerfüllung nicht der Luftwaffe unterstellt waren, sondern unter alleiniger Befehlsgewalt der Kriegsmarine standen.
Rechtliche Grundlagen und Entstehungsgeschichte der Marinehelfer
Parallel zu den HJ-Luftwaffenhelfern, war die rechtliche Grundlage die Notdienstverordnung des Deutschen Reiches vom 15. Oktober 1938, wobei in dieser die Marinehelfer nicht expliziet erwähnt worden waren. Mit zunehmender Länge des Krieges, insbesondere des hohen Blutzolls deutscher Soldaten an der Ostfront, die im Winter 1942 bis dahin die größten Verluste mit sich gebracht hatten, zwangen die Deutsche Heeresführung ein neues Reservoir an "Menschenmaterial" zu erschließen. Zwar hatte man mit der Heranziehung und Aufstellung von Soldaten verbündeter Staaten einen gewissen Zuwachs an der Heeresstärke gewonnen, jedoch konnte dies auf Dauer nicht befriedigen. So lenkte sich das Augenmerk der Heeresführung schließlich auf die zehntausenden halbwüchsigen Schüler in deutschen Schulen und Gymnasien. Die Geburtsstunde der "Flakhelfer" geht dabei auf die Jahresmitte von 1942 zurück.[1] Die aufgestellten Flakhelfer wurden aber zunächst ausschließlich nur der Luftwaffe zugeteilt. Diesen Misstand kreidete Erich Raeder aber bald schon massiv an. Hermann Göring weigerte sich jedoch kategorisch, "seine" Luftwaffenhelfer anderen Wehrmachtsteilen zur Verfügung zu stellen, so dass der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Wilhelm Keitel, eine eigens angesetzte Konferenz am 14. Dezember 1942 einberief. Im Verlaufe dieser Konferenz ließ Göring durch den Chef der Luftverteidigung verlautbaren, dass er das Problem noch einmal "überdacht" hätte und nun zu Zugeständnissen hinsichtlich einer Marineflak bereit wäre. Raeder selbst war mit der mündliche Zusage Görings nicht zufrieden und verlangte den zuvor eigens geschaffenen "Erlass für die Flakhelfer der Luftwaffe" juristisch in dessen Wortlaut ändern zu lassen. So sollte das Wort "Luftwaffe" in der Überschrift und im § 1 des Erlasses gestrichen und ergänzt werden durch das Wort: "Wehrmacht". Ebenso erfuhr der § 5 des Erlasses eine grundlegende Änderung zugunsten der Marine. Der Protest Raeders und die Änderung des Wortlautes brachten jedoch keinen durchschlagenden Erfolg in der Praxis, so dass Raeder nichts anderes übrig blieb, als das Thema auszuweiten und nunmehr auf die Nachwuchsfrage der Marine allgemein zu lenken. Schließlich schritt Hitler ein und gab Raeders Drängen während eines Vortrags im Führerhauptquartier am 22. Dezember 1942 nach. Die Marinehelfer waren somit entstanden.
Marinehelfer ja - aber
Trotz des erzielten Kompromisses zeigten sich alsbald die Schwierigkeiten, die sich hinsichtlich der Marinehelfer für die Kriegsmarine ergaben. So wollte man auf der einen Seite unbedingt von dem freigemachten „Menschenmaterial“ profitieren, was man ja auch erreicht hatte. Auf der anderen Seite jedoch hatte der Abzug der Jugendlichen zur Marineflak zukünftige weiterreichende Konsequenzen und zwar in der Hinsicht, als das die frühzeitige Rekrutierung von Marinesoldaten für die Flotte drastische Einbrüche erfahren sollte. Gleiches galt für den Offiziersnachwuchs für die U-Boot Flotte um den Befehlshaber der Unterseeboote Großadmiral Karl Dönitz. Einerseits war zwar die Zuführung von Helfern erreicht worden, andererseits hatte man sich jedoch ein größeres Problem hinsichtlich des Nachwuches für die Kriegsmarine künstlich geschaffen. So mangelte es der Marine bis zum Kriegsende, entweder am eigenen Nachwuchs oder an genügend Helfern. [2]
Entstehung des Zusatzes "HJ"
Am 20. Oktober 1942 teilte ein Vertreter des Reichsluftfahrtministeriums in einer Dienstbesprechung mit, dass man beabsichtige die Jahrgänge 1926 und 1927 der Höheren- und Mittleren Schulen zum Hilfseinsatz bei der Luftwaffe heranzuziehen gedenkt, wobei für diese Zeit der Schulunterricht ruhen solle. Daraufhin protestierte jedoch der Erziehungsminister energisch und forderte eine Art "Dualität" zu schaffen. So sollten die Schüler neben ihren Dienst an der Flak, auch noch einen modifizierten und abgespeckten Unterricht besuchen können. In dem darauf folgenden Briefgeplänkel fiel dann auch zum ersten Mal das Wort: Flakhelfer. Erst später einigte man sich schließlich auf den Begriff: Luftwaffen- bzw. Marinehelfer. Doch damit der Streitigkeiten nicht genug. Nun schaltete sich in die Debatte um die korrekte Bezeichnung dieser neuen Einheiten auch noch der Reichsjugendführer Artur Axmann ein und verlangte den Zusatz HJ für diese Einheiten, da alle Jungen und Mädchen im Alter vom zehn bis achtzehn Jahren seiner Reichsjugend angehörten. Am 8. September 1943 einigte man sich schließlich, nach erneuten Drängen Axmanns, auf den Zusatz:
- HJ-Luftwaffenflakhelfer und
- HJ-Marineflakhelfer.[3]
Es ist erwähnenswert, dass trotz des Erfolges der Kriegsmarine hinsichtlich der Verteilung der Flakhelfer, das Heer ebenfalls als Truppengattung der Wehrmacht keine eigenen "Heeres-Flakhelfer" bis zum Kriegsende in seinen Reihen hatte. Ebenso gab es neben den abgestellten Flakhelfern der Luftwaffe noch eine dritte "Sonderform" der Flakverteidigung, die sogenannte Heimatflakartillerie, die aus den Belegschaften besonders wichtiger Rüstungsunternehmen gegründet worden waren. Als Beispiele seien hier die Leuna-Werke, Bayerischen Motorwerke, die Porschewerke und die Krupp- bzw. Thyssenwerke zu nennen.
Tragen der Hakenkreuzbinde
Nebeneffekt des von Axmann geforderten und durchsetzten Zusatzes war, dass alle HJ-Flakhelfer, egal ob Marine- oder Luftwaffe, ihre HJ-Armbinde weitertragen mussten, obwohl der Dienst an der Waffe rein gar nichts mehr mit der Hitlerjugend zu tun hatte. Zudem nahm der Dienst an der Flak soviel Zeit in Anspruch, dass der HJ-Dienst (Fahnenappelle usw.) nur noch spärlich erfolgen konnte, weil die verantwortlichen HJ-Führer (und die verantwortlichen Dienststellen) zwar sollten, aber nicht mehr wollten und so den HJ-Dienst quasi "boykottierten". Die zur Flak Eingezogenen empfanden es alsbald auch als Zumutung, noch weiterhin die HJ-Armbinde tragen zu müssen, da sie ja nun als "Soldaten" behandelt wurden und so kam es auch, dass ein Großteil der Betroffenen diese Binden erst gar nicht mehr anlegte wenn sie das Haus verließen oder diese bei der nächsten Straßenecke klammheimlich abnahmen, was unter Strafe verboten war und von übereifrigen HJ-Pimpfen des HJ-Streifendienstes, die um einige Jahre jünger waren als die Flakhelfer, auch gemeldet wurde. Die Reichsjugendführung sah sich aus diesem und anderen Gründen, das betraf wieder den schlampig oder verweigerten Hitlergruß durch die HJ veranlasst, wegen dieser Nichtigkeit einzuschreiten und schriftlich in einer Anweisung zu fixieren, dass die HJ-Armbinde für alle Flakhelfer zu tragen seien, wohl aber mit der Ausnahme, dass die Binde abgelegt werden kann, wenn diese durch mögliche Verschmutzung bei der Flakbedienung "unansehnlich" wird...
Einteilung, Rekrutierungszahlen und Aufgaben der Marinehelfer
Einteilung
Die damaligen aufgestellten Einheiten der Marinehelfer lassen sich grob in zwei große Gruppen einteilen. Zu einen, in die Gruppen die mit der ersten Rekrutierungswelle Betroffenen der Jahrgänge 1926 und 1927. Diese verbrachten quasi ihre gesamte Einsatzzeit von 13 Monaten als Helfer bei der Flak und gingen anschließend regulär zum Reichsarbeitsdienst um danach, als Soldaten zur Wehrmacht zu stoßen. Auf der anderen Seite gab es dann die Gruppen, ab dem Jahrgang 1928, die ihren Dienst als Flakhelfer antreten mussten. Diese verbrachten ihre Gesamte Einsatzzeit bis Kriegsende bei der Flak und wurden in den letzten Kriegstagen mancherorts noch zu regulären Artilleriesoldaten (siehe auch Unterpunkt Völkerrechtsbehandlung der Flakhelfer) ernannt.
Rekrutierungszahlen
Für das Jahr 1943 sprach der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust von rund 90.000 Jugendlichen, die für den Dienst als Flakhelfer in Betracht kommen würden. Wieviel davon nun als Marinehelfer dienten, ist nicht feststellbar. Das Jahr 1944 brachte dann noch einmal rund 58.000 Jugendliche. Vorsichtige Schätzungen gehen heute davon aus, dass seit ihrem ersten Einsatz im Februar 1943 bis Kriegsende ca. 200.000 Luftwaffen- und Marinehelfer im Einsatz gewesen sind. Das entspricht bei einer durchschnittlichen Flakbedienung von 9 Mann, ca. 22.000 Flakstellungen.
Aufgaben
Bisher galt die irrige Annahme, die Luftwaffenhelfer, gleich ob bei der Luftwaffe oder Marine, seien ausschließlich an den Flakbatterien eingesetzt wären gewesen. Das trifft auch für den Großteil der Helfer zu, jedoch waren im Speziellen die Marinehelfer, auch im Kommandostab einiger Einheiten beschäftigt. Daneben wurden sie im Objekt- und Wachschutz von Munitions- oder Lebensmittellagern eingesetzt sowie als Versorgungs- bzw. Meldegänger. Daneben aber auch zum Wachschutz ausländischer Fremdarbeiter, im Fernsprechdienst, Geschäftszimmerdienst oder im Flugmeldedienst. Ihre Aufgabenzuweisung orientiere sich dabei üblicherweise an der körperlichen und geistigen Eignung des Helfers. Ausdrücklich verboten war, dass die Helfer nicht für niedere Arbeiten, wie zum Beispiel im Küchen-, Kasino- und Reinigungsdienst herangezogen werden durften.[4]
Bekannte Ausbildungs- und Einsatzorte der HJ-Marinehelfer
Ausbildungsorte
Die Ausbildungsorte der Marinehelfer waren zum größten Teil mit den Einsatzorten identisch. Allerdings erfolgte so mancher Lehrgang, aber auch ganze Ausbildungseinheiten auf dem Segelschulschiff Gorch Fock.
Einsatzorte
Die Einsatzorte der HJ-Marinehelfer als Flakhelfer erstreckte sich auf das gesamte deutsche Küstengebiet, indem die Luftwaffe der Kriegsmarine unterstellt war, d.h. in den nahen Küstenbereichen mit einem dazugehörigen schmalen Landstreifen. Dabei kam es aber auch mitunter zu einem Kompetenzwirrwarr, vor allen in den Hansestädten Hamburg und Bremen. In diesen Städten waren sowohl Luftwaffenhelfer als als Marinehelfer eingesetzt so, dass manche Flakbatterien die Bekämpfung von Luftzielen vornehmen "mussten", für dessen Luftbereich sie eigentlich gar nicht verantwortlich war. Auch gab es bei solchen "Paralleleinsätzen" immer wieder Streitigkeit bzw. Neid über die Anerkennung von möglichen Abschusszahlen, die sowohl für Marine- als auch Luftwaffenhelfer als Prestigobjekte galten. Überlicherweise waren jedoch die Marinehelfer mit dem Schutz von Flugplätze, Häfen, aber die Sicherung auch von Schifffahrtslinien verantwortlich. Den Marinehelfern an der Nordseeküste war von allen eingesetzten Flakhelfern auch das schlimmste aller Lose zugeteilt worden. Während es im Binnenland des Reiches Flakbatterie gab, die während des gesamten Krieges keinen einzigen Schuss von sich gaben, waren die Marinehelfer an den Nordseeküsten einen fast ständig anhaltenden Luftalarm ausgesetzt. Dies war der Tatsache geschuldet, dass die Alliierten Bomberverbände, auf ihren Weg zu Zielen in Deutschland, zwangsläufig die Flakstellungen der Küstenbatterien kreuzen mussten, diese aber auch gezielt bekämpften. Daher gab es auch hier die meisten Verluste. Besonders schlimm erfuhr es den Marinehelfern auf Helgoland, welches mehrmals Ziel von Bombenangriffen wurden. Die folgende Geschehnisse stehend dabei stellvertretend für das Schicksal vieler anderen Flakstellungen:
Angriff auf Helgoland

Bis Mitte April 1945 hatten die Flakbatterien auf Helgoland eine überdurchschnittliche hohe Alarm- und Einsatzbereitschaft. Bis Kriegsende gab es pro Nacht durchschnittlich sieben bis neun Luftalarme und am 18. April 1945 erfolgte der längst erwartete Großangriff auf das kleine Festeiland. Um 12:25 bis 13:50 Uhr erfolgte der Angriff mit etwa 1000 bis 1200 Bombern (Fortress und Liberator), die aus West-, Nordwest und Nord auf die Insel zuflogen. Die Lage auf dem Eiland war aber schon zuvor verworren gewesen. So erinnerten sich damalige Zeitzeugen daran, dass es wohl Bestrebungen gegeben hatte, die zur vorzeitigen Kapitulation führen sollten. Unter anderen war geplant worden, ein weißes Bettlaken am Leuchtturm anzubringen und den Festungskommandanten samt Offizierstab in Gewahrsam zu nehmen. Der Plan wurde jedoch verraten und noch vor dem Angriff gelangten achtzehn SS-Männer auf Helgoland. Die Verhaftungswelle von fünfzehn Perosnen, unter ihnen auch Marinehelfer, konnte jedoch nicht mehr ausgeführt werden, da der Großangriff begonnen hatte. In mehreren Anflügen wurde Helgoland fast zwei Stunden lang bombardiert. Neben 95%igen Häuserschaden verloren etwa 80 Marinehelfer ihr Leben. Davon entfielen 40 Oberschüler auf die Batterie Schröder, die auch weitere 34 Schwerverletzte zu beklagen hatte. Die weitere Verfolgung der Meuterei auf Helgoland wurde am 20. April 1945 wieder aufgenommen. Eine Verschiffung zur Aburteilung nach Cuxhaven war jedoch nicht möglich, so dass die Betroffenen bis zum 8. Mai 1945 weiterhin auf der Insel ohne Trinkwasserversorgung bleiben mussten. Sie erhielten die Aufgabe, die Geschütze notdürftig zu flicken und bei den Aufräumarbeiten behiflich zu sein. Am 11. Mai wurden die Marinehelfer dann mit einen Konvoi von der Insel geholt und in ein Internierungslager Freiberg an der Elbe gesteckt.[5]
Weitere bekannte Marineflakstellungen waren (Auswahl):
Westfront
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Ostfront
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Luftwaffenhelfer in Auschwitz
Aus Briefkorrespondenzen ist bekannt, dass sich Flakhelfer, es ist nicht bekannt, ob es sich dabei um Luftwaffen- oder Marinehelfer handelte, aus Hamburg kommend mit ihrer gesamten Lehrerschaft im Sommer 1944 in die Umgebung von Auschwitz verlegt worden waren, um den dortigen Luftraum zu verteidigen. Die verlegte Flakbatterie bezog ihre Stellung ca. 6 Kilometer von Auschwitz entfernt im Kloster Bobrek (heute Bytomia), da in Auschwitz selber wegen Überfüllung der dortigen Quartiere durch Angehörige der Waffen-SS und sonstigen Wehrmachtsgefolge kein Unterkunftsmöglichkeit gegeben war. Die dortigen Luftwaffenhelfer sahen sich aber nicht nur einer ständigen Partisanengefahr ausgesetzt, sondern litten vielmehr unter den schlechten hygienischen Bedingungen ihrer Unterkunft, nichts ahnend, was sich vor ihren Augen abgespielte. So erkrankten auch die meisten Flakhelfer bereits nach kurzer Zeit an Magen-Darm-Erkrankungen. Ein Betreuungslehrr starb infolge von Grippe. Der Batteriechef verbat daraufhin, das Trinken von Wasser aus dem nahegelegenen Brunnen. Ironischerweise wurde die Verpflegung der Batterie aufgrund dieser Vorfälle von der IG-Farben übernommen. Ob die Flakhelfer von der Massenvernichtung gewusst haben oder aus Angst schwiegen, ist abschließend nicht klärbar. Eine grundlegene Recherche und Aufarbeitung zum Thema "Luftwaffenhelfer in Auschwitz" ist bisher nicht publiziert oder dokumentiert worden. Fakt ist jedoch, dass sich ein Betreuungslehrer der betroffenen Flakbatterie schriftlich beim zuständigen Schuldirektor in Hamburg beschwert hatte, indem er es als "unschön" ansah, dass jeden Tag Tausende von Sträflingen und Insassen des nahen Konzentrationslagers als Feld- und Straßenarbeiter eingesetzt seien, und diese durch ihre Anwesenheit eine Art "Unbehangen" bei der Batterie auslösten... Ein Unterricht war aufgrund der dauernden Luftalarme nicht mehr realisierbar. Daher wurde die Batterie wieder Mitte September 1944 nach Breslau beordert.[6]
Waffentechnik und Geräte
Die Ausbildung und der spätere Einsatz der HJ-Marinehelfer erfolgten unter anderem an der wohl bekanntesten Flak des Zweiten Weltkrieges überhaupt, der 8,8-cm-Flugabwehrkanone. Obwohl die "88er" in den Reihen der Marinehelfer genutzt wurden, erfolgte der mehrheitliche Einsatz dennoch an der 10,5-cm Flak 38. Weitere Übungs- und Einsatzflakgeschütze waren:
Standardwaffen und Geräte der Marinehelfer
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Entfernungsmesser zum Flakvierling 38
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HJ-Flakhelfer beim Einsatz am "Flak-Horchgerät"
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Flakleitscheinwerfer 150
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Das Kommandogerät 40
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Wegen seinen Rohrkrepierern bei den Marinehelfern gefürchtet, das russische 85 mm Flakgeschütz
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Die Standardwaffe der Marinehelfer, die 10,5-cm-Flak 38
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3,7-cm-FlaK 43 hier als Zwillingsgeschütz
Beutewaffen
- 20-mm-Oerlinkon-Flak (Schweizer Produktion),
- 35-mm-Oerlikon-Zwillingskanone,
- 7,5-cm-Flak-Modell 30 und 36 (französisches Beutegeschütz),
- 2,5-cm-Flak-Hotchkiss 37/39 (französisches Beutegeschütz),
- 7,6-cm-Flak Modell 38 (russisches Beutegeschütz),
- Flak-MG
Besonders gefürchtet, jedoch nicht von den Alliierten Piloten, sondern vielmehr durch die Deutschen Luftwaffenhelfer selber, war ein 8,5-cm-Flakgeschütz russischer Bauart. Die Läufe dieser Kanonen wurde nachträglich auf 88 mm aufgebohrt um sie mit den deutschen Granaten der 88er nutzen zu können. Das so entstandene Geschützkaliber war jedoch aufgrund der Aufbohrung unregelmäßig, so dass das Geschütz bei lang anhaltendem Dauerfeuer oder bei einer zu hohen Feuerrate zu gefährlichen "Rohrkrepierern" tendierte. In mehreren belegbaren Aussagen ehemalige Luftwaffenhelfer, ist dokumentiert, dass es dabei auch zu tödlichen Unfällen kam.[7]
Geschützbedinung am Beispiel der 8,8-cm Flakkanone
An der 8,8-cm Flakkanone wurden üblicherweise 9 Flakhelfer als Bedienungsmanschaft für folgende Aufgaben eingesetzt (K = Kanonier):
- K1: Höhenrichtkanonier
- K2: Seiterichtkanonier
- K3: Ladekanonier
- K4: Munitionskanonier
- K5: Munitionskanonier
- K6: Zündtsteller
- K7: Munitionskanonier
- K8: Munitionskanonier
- K9: Flakkommandant
Waffenausbildung zum Kriegsende
Je näher das Kriegsende zu rücken schien, umso mehr wurden die zunächst nur auf die Flak geschulten Jugendlichen nun mehr und mehr auf den Erdkampf fokusiert. Die Flakgeschütze dienten dabei vor allem nun der gezielten Panzerbekämpfung und falls mobil, auch zur Infanterieunterstützung. Die Ausbildung der Marine- und Flakhelfer konzentrierte sich außerdem auf zunehmende Ausbilung auf Nahkampfwaffen wie der Panzerfaust und diverse Feuerwaffen.
Scheinwerfergeräte
Die Suchscheinwerfer waren für die Angehörigen der HJ-Marine Helfer, aber auch der Luftwaffen Flakhelfer für die Aufgabenerfüllung unersätzlich. So kamen im Rahmen der Einsätze folgende Scheinwerfertypen zum Einsatz:
- 60-cm Suchscheinwerfer
- 150-cm Leitscheinwerfer Typ 34 und 37
- 200-cm Leitscheinwerfer (mit selbstregulierender Invert-Hochleistungs-Gleichstromlampe mit einer Stormstärke von 450 Ampere bei 110 Volt Spannung)
Die Scheinwerfereinheiten dienten dabei nicht nur zur Aufhellung des Luftraumes, sondern wurden auch gezielt von Luftwaffenhelfern, aufgrund anderer mangelnder Nahkampfwaffen, als Blendscheinwerfer genutzt, um Tiefangreifende Piloten zu blenden. Bestätigte Abstürze Alliierter Piloten sind aufgrund dieser "Blendattacken" überliefert.[8] Zusammengefasst waren diese Einheiten unter dem Begriff: Scheinwerferbatterien.
Sonstige Waffen
Die Nahkampfwaffen der Marinehelfer bestanden zumeist aus hoffnungslosen veralteten und zum Teil auch unbrauchbaren Beutewaffen aus französischen, russischen und tschechischen Bestände sowie sonstigen Mischbeständen anderer Länder mit völlig unzureichender Munitionsausrüstung oder schlichtem Unverständnis der Helfer in der Handhabung der Waffen überhaupt. Üblicherweise stand jedoch der Karabiner 98, das Standardgewehr der Wehrmacht, im gewissen Umfang zur Verfügung.
Sonstige Geräte
Für die Flakbedienung, Justierung sowie für die Auslotung wurden HJ-Marinehelfer auch auf folgenden Geräten geschult:
- Kommandogerät 40[9]
- Kommandohilfsgerät 35[10]
- Flakumwertegerät Malsi Typ 41 bis 43 (benannt nach Major Malsi, der am Bau der Maschine in Rerik maßgeblich beteiligt war)
- Mecke-Tisch
- Funkmeßgerät (Typ 39T, 40T und 41T)
- Horchgerät
Einberufungsbescheid und Musterung
„Ich verspreche, als Luftwaffenhelfer allzeit meine Pflicht zu tun, treu und gehorsam, tapfer und einsatzbereit, wie es sich für einen Hitlerjungen geziemt.“
So lautete für die HJ-Luftwaffenhelfer ihre Verpflichtungsformel, wobei das Wort Luftwaffenhelfer für die Marinehelfer natürlich abgeändert wurde. Die Verpflichtung erfolgte bei den Einsatzstellen (Batterien) nach Anordnung des Kommandeurs durch einen Offizier sowie in Anwesenheit eines HJ-Gebietsführers. Die Verpflichtung war dabei in würdiger Form durchzuführen. Mit dem zuvor erhaltenen Einberufungsbescheid bekamen die angehenden Marineflakhelfer anlog zu den Luftwaffenhelfern ein Merkblatt beigelegt, aus dem sich alle ergebenden Fragen hinsichtlich Verpflegung und Vergütung entnehmen ließen. Der Inhalt des Merkblattes war Auszugsweise:
- A. Allgemeine Anordnungen
- 1. Dem Heranziehungsbescheid ist unbedingt Folge zu leisten. Ist der Schüler infolge einer ernsten Erkrankung bettlägerig oder durch sonstige unabwendbare Gründe am persönlichen Erscheinen zu dem angeordneten Zeitpunkt verhindert, so hat der Erziehungsberechtigte (bei Heimschülern der Schulleiter) der Stelle, die den umstehenden Heranziehungsbescheid ausgestellt hat, unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich Anzeige zu erstatten. Zur Bestätigung ist bei Krankheit ein Zeugnis des Amtsarztes oder ein mit Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behandelnden Arztes, in allen anderen Fällen eine ortspolizeiliche Bescheinigung beizufügen. Schüler, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder sie kürzlich überstanden haben, brauchen diesem Bescheide nicht Folge leisten, wenn sie ein mit Sichtvermerk des Gesundheitsamtes versehenes ärztliches Zeugnis nachweisen, dass eine Weiterverbreiterung der Krankheit durch sie zu befürchten ist.
- 2. Die Luftwaffen-Helfer erhalten Truppenverpflegung. Die Lebensmittelkarten für die zur Zeit des Dienstantritts laufende Zuteilungsperiode verbleiben im Haushalt, zu dem der Schüler gehört, sofern er nicht als Heimschüler auswärts eingesetzt wird.
- 3. Die Reichskleiderkarten und Zusatzkleiderkarten sind bei der zuständigen Kartenstelle abzugeben. Die Luftwaffenhelfer erhalten die erforderliche Bekleidung aus Beständen der Luftwaffe. (bei Marine-Helfern aus den Beständen der Kriegsmarine) Entsprechendes galt für die Seifenkarten.
- 4. Für den Dienstantritt notwendigen Fahrten (3. Klasse) mit Verkehrsmitteln des Orts- und Vorortsverkehrs sind von den Schülern zu verauslagen. Die Kosten werden auf Antrag durch den Truppenteil erstattet.
- Mitzubringen sind:
- a) Bekleidung und Ausrüstung:
- 1 HJ-Winteruniform (soweit vorhanden),
- 1 Paar Schuhe,
- 2 Hemden (möglichst Braunhemden) und 1 bis 2 Nachthemden,
- 2 Unterhemden,
- 2 Unterhosen,
- 3 Paar Strümpfe,
- 1 Leibriemen (soweit vorhanden - Hosenträger erwünscht),
- 1 Paar Handschuhe,
- 1 Sporthemd (soweit vorhanden),
- 1 Sporthose (soweit vorhanden)
- 1 Badehose
- 1 Brotbeutel (soweit vorhanden)
- 3 Taschentücher
- 1 Fahrtenmesser (soweit vorhanden)
- a) Bekleidung und Ausrüstung:
- b) Sonstiges:
- 1 Essbesteck
- 1 Kamm
- 1 Zahnbürste
- 1 Rasierzeug (nach Bedarf)
- 1 Brustbeutel,
- 1 Vorhängeschloss (soweit vorhanden)
- Schreib- und Nähzeug
- b) Sonstiges:
Der HJ-Luftwaffen- bzw. HJ-Marinehelfer erhielt bei ihrer Ankunft an der Einsatzstelle eine Postkarte, mit der sie ihre Eltern unterrichten sollten, dass sie wohlbehalten angekommen seien. In der Praxis war diese gutgemeinte Geste, abgesehen von den Heimschülern, nahezu nutzlos, da die meisten Marine- und Luftwaffenhelfern in unmittelbarer Wohnumgebung stationiert worden. Ironischerweise stand die "Benachrichtigungskarte" bei einem eventuellen und oft praktizierten Stellungswechsel der Batterie nicht zur Verfügung.
- B. Besondere Anordnungen bei auswärtigem Einsatz von Heimschülern
- 1. Von der erfolgten Heranziehung sind die polizeilichen Meldebehörden und die Lebensmittelkartenstelle in Kenntnis zu setzen. Die Lebensmittelkarten sind bei der zuständigen Kartenstelle abzugeben. Der Leiter der Heimschule ist dafür verantwortlich. Abgabe der Lebensmittelkarten erfolgt gegen Aushändigung einer Abmeldebescheinigung. Da Mundvorrat für 2 Tage mitzubringen ist, besteht noch Anspruch auf Lebensmittelkarten für den Gestellungstag und den folgenden Tag. Selbige Anordnung betraf auch die Reichskleiderkarten und Seifenkarten.
- 2. Für Reisen im Fernverkehr erhalten die Schüler Wehrmachtsfahrscheine zur freien Benutzung der Eisenbahn. Diese führt der Transportführer bei sich.
- 3. Für die Anreise ist vorsorglich Mundvorrat für 2 Tage mitzubringen. Verpflegung durch die Luftwaffe/Kriegsmarine während der Fahrt im Sammeltransport und nach Eintreffen am Dienstort ist sichergestellt. Der Mundvorrat ist also eine zusätzliche Verpflegung für besondere Fälle.
- Dienstverhältnis
- Der Dienst als Marinehelfer Luftwaffenhelfer galt wie für die Luftwaffenhelfer als Erfüllung der Jugenddienstpflicht. Die Betreuung oblag dabei der Reichsjugendführung. Der Einsatz der Flakhelfer war zudem entsprechend ihrer Entwicklungsstufe zu planen und durchzuführen. Im übrigen wurden die angehenden Flakhelfer nur "klassenweise" eingezogen, ihr Einsatz erfolgte in unmittelbarer Umgebung des bisherigen Schulorts.
Ärztliche Voruntersuchung und Klassifizierung
Die betroffenen zukünftigen Marinehelfer wurden vor ihrer Heranziehung erstmalig von den Gesundheitsämtern ihrer Heimatorte durch Jugendärzte auf eventuelle ansteckende Krankenheiten und offenkundiger Untauglichkeit überprüft. Untauglich als Marinehelfer galt dabei jeder, der sich auch nicht für leichte Bürotätigkeit eignete. Diese waren dann zurückzustellen. Die Zweite Tauglichkeitsprüfung erfolgte für die Jugendlichen unverzüglich am Einsatzort durch die Truppenärzte. Dafür wurden auch die Tauglichkeitsnachweise der HJ heranhezogen. Das Untersuchungsergebnis konnte nach Abschluss der Untersuchung lauten:
- verwendungsfähig (v.)
- beschränkt verwendungsfähig (b.v.)
- zeitlich verwendungsunfähig (z. vu.)
- verwendungsunfähig (vu.)
Angehende Helfer mit dem Vermerk z. vu. und vu. waren zurückzustellen und unverzüglich durch den Disziplinarvorgesetzten entlassen. Mit näher rückenden Kriegsende wurden aber auch diese "Wehruntauglichen" zum Dienst als Flakhelfer "gepresst".[11]
Tagesablaufplan sowie Rechte und Pflichten eines Marinehelfers




Die vorliegenden Informationen wurden aus dem Merkblatt entnommen, welches die Helfer mit ihrem Einberufungsbefehl zeitgleich ausgehändigt bekamen. Es gilt sowohl für Marine- als auch Fluftwaffenhelfer. Gleiches trifft auf das ebenfalls verwendete Interne Dokument über die Verwendung der Luftwaffenhelfer (Aktenzeichen 11 b Nr. 1/43) zu, da die dortigen Anweisungen auch für die Marinehelfer angwandt wurden.
Morgenappell
Der Tag begann für den Marinehelfer (und Luftwaffenhelfer) immer mit dem gleichen Ritual, dem Morgenappell. Dabei mussten sie in Uniform außerhalb ihrer Unterkünfte antreten und marschierten dann geschlossen in der Gruppe zum Appellplatz. Dabei war stets eine Fahne der Hitlerjugend mitzuführen. Während des Marsches wurden dann zusammen mit einem Spielmannszug die üblichen Kampflieder gesungen. Mit dem Lied „Heilig Vaterland“ wurde der Appell dann eröffnet. In der darauf folgenden Verlesung durch den Standortführer wurde dann der neue Tagesbefehl bekannt gegeben und mit weiteren Gesängen beendet. Danach erfolgte der Rückmarsch zum Antreteplatz mit anschließenden Schulbesuch.
Schulbesuch
Die HJ-Marinehelfer waren nicht permanent an ihren Flakstellungen eingesetzt, sondern mussten wie ihre Kameraden der HJ-Luftwaffenhelfer mindestens 18 Stunden wöchentlich die Schule besuchen, welche von ihren alten Lehrern geleitet wurde. Allerdings erst nach einer 4-wöchigen Ausbildungseinheit. Die Schule fand dabei in unmittelbarer Nähe der Flakstellung statt und zwar überwiegend in provisorischen Baracken. In der Praxis war der Schulbetrieb allerdings nur sehr schwer umsetzbar, bisweilen sogar unmöglich. Das lag vor allem an den Flakeinsätzen der letzten Nacht, die mitunter auch bis in den Morgen andauern konnten. Die Stunden danach mussten die Marinehelfer zunächst die Flakwaffen reinigen und für den nächsten Einsatz warten. Doch damit nicht genug. Auch tagsüber gab es mit zunehmender Dauer des Krieges Luftalarm und die wenige Zeit, die neben der Waffenpflege den Marinehelfer blieb, nutzen diese zum Schlafen und Ausruhen aber auch für Gefechtsübungen. Der Unterricht wurde dabei solange durchgeführt, bis der Jugendliche seine Reifeprüfung abgelegt hatte, wobei jedoch andere Bewertungsmaßstäbe (einfachere) galten, als bei einem regulären Schulabschluss. Schüler der 6. Klasse, die ab März 1943 als Flakhelfer eingezogen worden waren, wurden mit Abschlusszeugnis aus den Schuldienst entlassen.
Innendienst und Freizeitgestaltung
Der Innendienst gestaltete sich für die meisten Marinehelfer eher karg, obwolh bis 21:00 Uhr Ausgeherlaubnis herrschte. Neben der Schule, Manöverübungen und der stundenlangen obligatorischen Waffenreinigung, gab es auch immer wieder zahlreiche Fliegeralarme, so dass dem Marinehelfer sehr wenig Zeit blieb, überhaupt einer sinnvollen Freizeitgestaltung nachzugehen. Zwar gab es seitens der Reichsjugendführung Bestrebungen, die Restfreizeit mit sportlicher Ertüchtigungen usw. auszufüllen, doch der alltägliche Dienst an der Waffe, machte diesen wieder zunichte. So sorgte die Reichsjugendführung wenigstens für die Zuführung von Literatur oder stellte, falls nicht vorhanden, Volksempfänger für Radiosendungen und Musik zur Vefügung. Falls die Marinehelfer nicht mit der Wartung ihrer Waffen betraut war, nutzten die meisten Jugendlichen ihre Freizeit zu lockeren Spielabenden mit Karten oder Brettspielen oder schliefen einfach.
Unterkunft
Die bereitgestellten Unterkünfte der Marinehelfer, wie auch für die Luftwaffen-Flakhelfer war karg, wuren jedoch kostenlos von der Kriegsmarine bzw. Luftwaffe zur Verfügung gestellt. So gab es neben den üblichen Schlafräumen auch Tages- oder Bastelräume. Sowohl die Schulungsräume, als auch die Quartiere bestanden zumeist aus einfachen Holzbaracken oder einfachen Ziegelbauten und boten und bei einem Bombenangriff wenigen, bis gar keinen Schutz. Es sind jedoch auch stärker befestigte Anlagen bekannt, in denen Flakhelfer in unterirdischen Bunkerbauten oder Flaktürmen aus Beton einquartiert waren. Zwar gab es, im eher ländlich geprägten Norden des Reiches, in der Nähe von Flakstellungen auch befestigte Häuser aus Stein oder von der Organisation Todt provisorisch angelegte Bunkerbauten, doch diese wurden meist von höherrangigen Funktionären, aber auch als Leitstand, Unterkunft des Batteriechef oder ähnliches genutzt. Im übrigen war es den regulären Soldaten der Wehrmacht, falls diese parallel mit Flakhelfern in einer Flakbatterie Dienst taten, ausdrücklich verboten die Räume der Flakhelfer zu betreten und wenn, dann nur im dienstlichen Auftrag. Ob die Anweisung dazu diente, die Flakhelfer von den regulären Soldaten zu trennen um evtl. eine Senkung der Kriegsmoral zu vermeiden oder einfach nur als Respektmaßnahme diente, ist nicht mehr klärbar.
Orden und Ehrenzeichen
Die Marine- und Luftwaffenhelfer konnten mit folgenden Auszeichnungen geehrt werden:
- Flak-Kampfabzeichen
- Kriegsabzeichen für die Marineartillerie
- Kriegsverdienstkreuz (1939) II. Klasse mit Schwerter
- Eisernes Kreuz 2. Klasse
- Verwundetenabzeichen (1939)
Daneben gab es laut Zeitzeugenberichten auch öffentliche Belobigungen vor versammelter Mannschaft, so erhielt z.B. ein Marinehelfer für den Abschuss eines Jagdflugzeuges eine Tafel Schokolade. Vereinzelt gab es jedoch auch Anerkennungsurkunden durch die Kommandeure.
Ärztliche Versorgung und Versicherungspflicht
Die ärztliche Versorgung der Marine- und Luftwaffenhelfer oblag den Truppenärzten vor Ort, also entweder den Ärzten der Luftwaffe oder der Kriegsmarine. Die Sozialversicherung der Marinehelfer orientierte sich, ebenfalls wie die Luftwaffenhelfer an den für die Notverpflichtenden Vorschriften.
Fürsorge und Versorgung bei Verwundung
Wurde der Marine bzw. Luftwaffenhelfer infolge seines Dienstes oder Einsatzes verwundet oder beschädigt, wurde ihm Fürsorge und Versorgung nach Maßgabe der Personenschädenverordnung vom 10. Oktober 1940 gewährt.
Personalpaiere
Sowohl über Marine, als auch Luftwaffenhelfer waren Personalpapiere durch die zuständigen Stellen zu führen. Das betraf insbesondere die Führung eines Personalbuches, Beurteilungsnotizen oder aber auch das Gesundheitsheft. Die Beurteilungen sollten mindestens einmal jährlich erfolgen oder bei einem Ausscheiden aus den Dienst. Disziplinarstrafen wurden hingegen nicht in der Schlussbeurteilung aufgeführt.
Urlaub
Sowohl Marine- als auch Luftwaffenhelfer erhielten zweimal jährlich einen Erholungsurlaub von 14 Tagen (insgesamt also 28 Tage) zuzüglich eventueller Anreisetage, wenn der Jugendliche eine längere An- und Abreise zu den Eltern hatte. Bei ortsansässigen Helfern wurde wöchentlich ein Besuch von mehreren Stunden bei den Eltern gestattet, um die so genannte „Familiäre Beziehung“ zu stärken. Mit Genehmigung des Einheitsführers durfte man auch ab und zu daheim übernachten. Um unter den Heimschüler keine Missgunst aufkommen zu lassen, gestattete man diesen einen bevorzugten Wochenendurlaub bei den Eltern. So sollte die Harmonie der Helfer untereinander nicht gestört werden.
Verpflegung und Vergütung
Grundsätzlich war die Verpflegung der Flakhelfer frei. Die Lebensmittelzuteilung erfolgte nach den Truppenverpflegungssätzen der Wehrmacht. Allerdings waren keine Beschränkungen hinsichtlich der sog. "Heimpäckchen" gegeben, so dass die jungen Marinehelfer von ihren Eltern regelmäßige mit "Fresspaketen" versorgt wurden oder von einem Elterhausbesuch diese gleich mitbrachten. Der Genuss von Alkohol und Tabakportionen war untersagt. Das betraf auch den Ausschank und das Rauchen in der Öffentlichkeit und in den Lagerbaracken. Stattdessen wurde vorgeschlagen, die Jugendlichen mit Vitamindrops oder Süßigkeiten durch das Elternhaus zu versorgen. Daneben erhielten alle Flakhelfer eine tägliche Abfindung von 0,50 Reichsmark, sowie bei Ausscheiden aus dem Flakhelferdienst, für jeden angefangenen Monat der Dienstleistung nach Vollendung des 16. Lebensjahres 15 Reichsmark.[12]
Disziplinarstrafordnung und deren Vollzug
Für alle unter 18-jährigen Marinehelfer galt, wie für die Luftwaffenhelfer, eine Disziplinstrafordnung. In dieser wurde geregelt:
- § 1 Disziplinarübertretungen sind:
- 1. Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße (Handlungen und Unterlassungen) gegen die Zucht und Ordnung, die unter kein Strafgesetz fallen,
- 2. Verstöße gegen Strafgesetze, wenn sie gerichtlich nicht bestraft werden.
- § 2 Disziplinarstrafen sind:
- 1. Verweis,
- 2. Strenger Verweis,
- 3. Dienstverrichtung außer der Reihe für einen oder mehrere, höchstens 3 Tage,
- 4. Entzug der freien Verfügung über die Barvergütung bis 1 Monat,
- 5. Ausgangsbeschränkung oder Ausgangsverbot bis zu 4 Wochen,
- 6. Kasernenarrest (stundenweise oder tageweise) bis zu 10 Tagen.
- § 3 Es können verhängt werden:
- 1. Neben Kasernenarrest
- Entzug der freien Verfügung über die Barvergütung, Ausgangsbeschränkung oder Ausgangsverbot allein oder nebeneinander,
- 2. neben Ausgangsbeschränkung
- Entzug der freien Verfügung über die Barvergütung.
- 1. Neben Kasernenarrest
Für die Aussprechung von Strafen, war bei dem Marinehelfern der Disziplinarvorgesetzte mit entsprechender Disziplinarstrafgewalt mindestens im Range eines Oberleutnants zur See verantwortlich. Bei Luftwaffenangehörigen im Range eines Staffelkapitäns. Er konnte Ausgangsverbote bis zu 5 Tagen, sowie 7 Tagen Kasernenarrest aussprechen. Darüber hinaus gehende Strafen (bis zum Höchstmaß) wurden vom Gruppenkommandeur verhängt. Dafür wurden eigens so genannte "Strafbücher" geführt. Bei der Beurteilung der Schwere der zugrunde liegenden Tat, waren jedoch auch andere Aspekte (die sich strafmildernd niederschlagen konnten) zu beachten. Ds hing hauptsächlich vom Alter des HJ-Angehörigen ab, betraf aber auch den Fall, indem der "Angeklagte" aus jugendlichem Übermut gehandelt hat. Strenge Verweise wurden öffentlich vor versammelter Einheit ausgesprochen. Ein zu verhängender Arrest galt vom Wecken bis zum Zapfenstreich, wobei der Hitlerjunge für die Zeit in seiner Stube eingeschlossen wurde. Er durfte während dieser Zeit auch nicht mit dienstlichen oder nützlichen (Straf)Arbeiten beschäftigt werden. Disziplinarstrafen wurden jedoch, nach einer Entlassung als Marinehelfer oder Luftwaffenhelfer, dem Reichsarbeitsdienst oder den Wehrmachtsdienststellen nicht mitgeteilt.
Disziplinarverfahren
Dass die erwähnten disziplinarische Maßnahmen auch ausgesprochen wurden, zeigt das Beispiel einer Marineflakabteilung auf Wangerooge. So wurden um die Jahreswende 1943/1944 gleich 16 Marinehelfer, wegen Abhörens von Feindsendern und Wehrkraftzersetzung, angeklagt. Obwohl die meisten der Helfer eher glimpflich davonkamen, erhielten zwei Marineangehörige Haftstrafen bis zu 9 Monate. Bei anderen Verfahren erhielten manche Marinehelfer noch drastischere Bestrafungen, so zum Beispiel der unverzügliche Abtransport zur Front, was vielmals für den Betroffenen mit dem Tod endete.
Uniformierung und Beförderungen



Uniformierung
Alle Marinehelfer trugen während des Einsatzes die Uniform der Marine-HJ, eine dunkelblaue Uniform mit Doppelreihenknopf, wie es bei der Kriegsmarine üblich war und ihre sonstigen HJ-Abzeichen nebst Traditions-Arm-Dreieck. Auf den Schulterklappen war mittig ein stilisierter Anker, das Symbol der Kriegsmarine, in gelben Fäden aufgewebt. Auf diesem ruhte eine kleine zweiseitig beflügelte Flakgranate, ebenfalls in gelb gewebt. Die Ausgehuniform bestand, im Sinne der Marine, aus dem Blaumannsanzug, wobei als Kopfbedeckung das Schiffchen diente. Am linken Unterarm der Uniform gab es für Marinehelfer ein hellblaues Ärmelband mit der gelb aufgestickten Inschrift: Marinehelfer bzw. Marineoberhelfer. Die wie bereits erwähnte HJ-Armbinde wurde nach Verlassen des Stützpunktes meist wieder abgenommen. Ergänzend kommt hinzu, dass es für die weiblichen Marinehelfer, die es im geringen Umfang gegeben hat, ein eigenes Ärmelband ausgegeben wurde und zwar mit der aufgewebten Inschrift: Marinehelferin. Für Marinehelfer- und Marine-HJ Angehörige gab es zahlreiche Mützenbänder wie zum Beispiel mit der Aufschrift: Seeberufsfachschule, Reichsseesportschule und Segelschulschiff Horst Wessel. Bekannt sind auch Ärmelbänder mit Tressen.
Beförderungen und deren Kennzeichnung
Die Dienstgrade der HJ-Marinehelfer umfassten, wie bei ihrem Gegestück, der Luftwaffenhelfer, nur zwei Dienstränge. Zum einen den Marinehelfer. Zum anderen den Obermarinehelfer. Die Beförderung zum Obermarinehelfer konnte bei guter Führung und Leistung jedoch erst nach 9 Monaten (von 13 Dienstmonaten) erfolgen und wurde in der Regel vom nächsten Disziplinarvorgesetzten ausgesprochen. Einmal ausgesprochene Beförderungen konnten nicht mehr wiederrufen werden. Ausdrücklich geregelt war, dass ein "Vorgesetztenverhältnis" zwischen Oberhelfer und Helfer durch die Beförderung nicht entstanden war, der Oberhelfer erlangte somit keine Befehlsgewalt über seine Untergebenen. Einziges Unterscheidungsmerkmal, die den Betroffenen als Marineoberhelfer auswies, war das gleichzeitig mit der Beförderung ausgehändigte Ärmelband Marineoberhelfer Eine Erweiterung der Schulterklappen oder dergleichen gab es nicht.
Bekannte Marinehelfer
- Gerhard Stoltenberg - späterer Ministerpräsident von Schleswig-Holstein
- Wolfgang Altenburg - Generalinspekteur der Bundeswehr von 1983 bis 1986
- Günther Peters - ehemaliger Stadtbaudirektor von Berlin/Ost und Bauhistoriker
- Klaus Granzow - Schauspieler und Schriftsteller
Völkerrechtsbehandlung der Flakhelfer
Ein weiterer wichtiger Streitpunkt war, ob die Marine- und Luftwaffenhelfer im Sinne des Völkerrechts der Haager Konvention als Kombattanten anzusehen waren oder nicht. Das Problem hinsichtlich dieser Sache war zu Gründungszeiten schon der Obersten Heeresleitung bekannt gewesen und führte dazu, dass mehrere juristische Gutachten in Auftrag gegeben wurden, um eine Klärung herbeizuführen. In diesem Gutachten eines Professor Bruns hieß es unter anderen:
Das Völkerrecht macht die Berechtigung zur Teilnahme an den Feindlichkeiten von dem äußeren Auftreten der Kämpfenden abhängig. Nach Artikel 1 der Landeskriegsordnung, dessen Bestimmungen ohne Rücksicht auf die Allbeteiligungsklausel (Art. 2 des IV. Haager Abkommens vom 18. Oktober 1907) als Grunsätze des Gemeinen Völkerrechts im gegenwärtigen Krieg anwendbar sind, kommt die Eigenschaft rechtmäßiger Kämpfer den Heeren der Kriegsführenden sowie den Milizen und Freiwilligen Korps unter der Voraussetzung zu, dass
* 1) jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen zuständig ist,
- 2) sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
- 3) sie die Waffen offen führen und
- 4) sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
Wobei das Landesrecht (des Landes, welches im Krieg steht) festlegt, wer Soldat ist oder wer nicht. Das Völkerrecht hat diese "Landesinterne" Regelung dann anzuerkennen und diejenigen Gruppen als rechtmäßige Kämpfer anzusehen. Damit wurde geregelt, dass Wehrmachtsangehörige, die in Zivil an den Kampfhandlungen teilnehmen, nicht unter den Schutz des Haagener Abkommens fallen. Auf die Marine- und Luftwaffenhelfer angewandt bedeutete dies:
- 1) die Luftwaffen- und Marinehelfer waren in kleinen Gruppen bei Einheiten der Deutschen Wehrmacht eingesetzt, an ihrer Spitze stand stets ein Befehlshaber,
- 2) die Luftwaffen- und Marinehelfer nahmen an Kampfhandlungen der Deutschen Wehrmacht teil,
- 3) für den Feind, der diese Einheit bekämpfte, waren sie als Angehörige der Wehrmacht erkennbar.
Obwohl die Behandlung der Flakhelfer im deutschen Wehrrecht eine Sonderstellung einnahm, änderte sich an ihrer völkerrechtlichen Stellung zunächst nichts. Explizit wurde in diesem Gutachten jedoch festgestellt, dass die Flakhelfer nicht in den üblichen Uniformen der Wehrmacht kämpften, sondern in den HJ-Fliegeruniformen oder HJ-Marineuniformen. Und diese Uniformen waren, unter dem Gesichtspunkt des Völkerrechts, eindeutig eine Zivilkleidung, womit die Haagener Konvention nicht für die Angehörigen der Flakhelfer Anwendung finden konnte. Das Gutachten half aber auch hier weiter, indem es aufführte, dass eine Unterscheidung von Kämpfern und Zivilisten nach allgemeiner Auffassung auf Sehweite des bloßen Auges zu beschränken sei. Zwar trugen die Flakhelfer ihre Hakenkreuzbinden und entsprechende Kennzeichen, aber ob diese auf Augenentfernung eindeutig identifiziert werden konnten, blieb dahin gestellt. Das Gutachten führte deswegen einen weiteren Augenscheinlichen Beweis auf, den Stahlhelm der deutschen Wehrmacht. Durch diesen, meinte das Gutachten, wäre der Deutsche Soldat als solcher eindeutig erkennbar. Aber auch hier wurden vom Reichsinnenminister Wilhelm Frick Zweifel angebracht, da die Stahlhelme auch von Zivilbehörden, z.B. der Reichsfeuerwehr und vom Luftschutz genutzt wurden... Er schlug stattdessen vor, die Betroffenen Flakhelfer mit einer gelben Armbinde als Kombattanten eindeutig zu kennzeichnen. Hitler lehnte dies jedoch am 20. Juli 1943 ab. So blieb der Status der Luftwaffenhelfer bis Kriegsende ungeklärt. Die Luftwaffe und die Kriegsmarine lösten das Problem jedoch zum Kriegsende auf ihre Art. So wurden die meisten Flakhelfer vor der Kapitulation oder Aufgabe der Stellung, zum regulären Flaksoldaten ernannt und erhielten ihr Soldbuch (statt des Luftwaffen- oder Marine-Ausweises). Die Kriegsmarine ernannte zwar auch im größeren Umfang noch Marinehelfer zu Marineartilleristen, hatte aber auch eigens einen Stempel entwerfen lassen, der die Aufschrift trug: Der Inhaber dieses Ausweises gehört als Marinehelfer zu einem Hilfskorps der deutschen Kriegsmarine im Sinne des Artikel 1 der Haager Landkriegsordnung von 1907. Der Stempel wurde dann auf die Rückseite, des bei Einzug der Marinehelfer ausgehändigten Marine-Ausweises aufgedrückt. Nicht immer war die nachträgliche "Legalisierung" auch von Erfolg gekrönt. So wurden Marinehelfer an der Ostfront nach Zeitzeugenberichten standrechtlich von der Roten Armee als Freischärler erschossen.[13]
Kriegsende
Zum Kriegsende hin wurde viererorts bei den Marinehelfern der Flakbeschuss von Bombern und Jagdflieger stark eingeschränkt, ja sogar dienstlich verboten, um die immer knapper werdenden Munitionsvorräte zu schonen. Die verbliebenen Granaten wurden stattdessen bei der Bekämpfung von Landzielen genutzt. So gibt der Küstenbefehlshaber Mitte Konteradmiral Joachim Plath in einem Bericht für den Zeitraum vom 7. bis 13. Oktober 1944 an, das bisher "nur" 13 Flugzeuge vom Typ Iljuschin Il-2 von der Marineflak abgeschossen wurden, aber im gleichen Zeitraum 53 Panzer der Roten Armee, dazu noch mehrere Pak-Geschütze und Sturmgeschütze erfolgreich bekämpft worden sind. Im günstigsten Fall verlief das Kriegsende bei einem "milden" Vorgesetzten für die Marinehelfer besser. So wurden viele Flakhelfer in den etzten April/Mai Tagen des Jahres 1945 offiziell entlassen und kehrten als Zivilisten nach Hause zurück. Wieder andere entfernten sich, aufgrund fehlender Kommandogewalt, einfach unerlaubt vom Einsatzort und entledigten sich ihrer Uniformen. Wieder andere Marinehelfer erhielten sogar noch Auszeichnungen durch ihre Vorgesetzten Offiziere. So zum Beispiel geschehen am 18. Mai 1945. An diesem Tag wurden acht Angehörige der Marinehelfer auf Wangerooge, die sich in der Flakstellung Saline befanden, von ihrem Küstenbefehlshaber mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse und dem Flak-Kampfabzeichen ausgezeichnet. Während also an der Westfront mehr oder weniger eine geordnete Waffen- und Kampfniederlegung durch die Marineangehörigen in den Küstenstreifen Deutschlands erfolgte, befanden sich die Marinehelfer an der Ostfront noch im direkten harten Fronteinsatz. In den dortigen Flakbatterien ging es schon seit Februar/März 1945 um das nackte Überleben. Aufgrund mangelnder Nahkampfwaffen wurden die meisten Flakstellungen, die noch von Marinehelfern an einzelnen Küstenstreifen (Kurland, Ostpreußen) gehalten worden, einfach von der Roten Armee überrannt und aufgerieben. Die Überlebenden Kindersoldaten, wurden von der Roten Armee wie reguläre Soldaten behandelt und gingen in mehrjährige russische Kriegsgefangenschaft. Diejenigen, welche sich noch zu den deutschen Linien durchschlagen konnten, verblieben bis Kriegsende vielerorts noch in den Reihen des Deutschen Volkssturmes.
Sonstiges
Der oft nahe Einsatz der Jugendlichen Helfer zum Wohnort brachte aber auch ungeahnte Schwierigkeiten mit sich. So gab es beispielsweise bei der (Luftwaffen) Flak Batterie L51 704 in Helmstedt (Harz), zahlreiche Anträge von Eltern, die ihre Söhne über das Wochenende nach Hause holen wollten, oder Freie Tage wegen "dringender familiärer" Probleme beantragten. Dem zuständigen Batteriechef platzte daraufhin irgendwann der Kragen, dass er hier nicht eine Schule führe, sondern im Krieg stehe... So verfasste er ein kurioses Rundschreiben an die betroffenen Eltern, indem er diesen untersagte, von fernmündlichen Urlaubsanträgen abzusehen, weil z.B. Tante Emmi oder Onkel Gustav gerade zufällig zu Besuch seien. Ebenso kreidete er diesem Brief an, dass die Hälfte aller Eltern ihren minderjährigen Söhnen Zigaretten schickten (Ein Zeichen dafür, dass die Privatpost von den amtlichen Stellen geöffnet wurde). Für Flakhelfer, die mit einer Zigarette im Mund erwischt wurden oder wie vorgekommen, mit halbgerauchter Zigarette verspätet zum Flakeinsatz auftauchten, hagelte es empfindliche Disziplinarstrafen. Der letzte Anklagepunkt des Briefes des Batteriechefs betraf den Punkt bezüglich der Krankmeldungen. Als Beispiel führte er an, dass ein Flakhelfer an einem 3. Februar von einem Militärarzt als gesund und dienstfähig entlassen wurde, jedoch schon am nächsten Tag, den 4. Februar, von einem anderen Arzt erneut krank geschrieben war. Wie aus diesen Beispielen zu ersehen ist, waren den Flakhelfern, aber auch den Eltern, jedes Mittel recht ihre Sprösslinge vom Dienst an der Flak zu "befreien". Ein Zustand, der bis Kriegsende nicht oder nur ungenügend abgestellt werden konnte.
Siehe auch
Weblinks
- Abbildung einer HJ-Marinehelfer Uniform mit Ärmelband
- Reporttage des NDR über die Bombardierung Helgolands
- Weitere Hintergrundberichte und Bilder zur Festung Helgoland
- Uniformen und Bunker von Marinehelfern
- Einberufungsbescheid der Hitler-Jugend in Weimar
- Informationen über die Festungsinsel Langlütjen
Literatur
- Hochseefestung Helgoland. Eine militärhistorische Entdeckungsreise: 1934-1947 von Claude Fröhle und Hans Kühn
- Die Flakhelfer: Luftwaffenhelfer und Marinehelfer Im Zweiten Weltkrieg, ISBN 3-550-07949-4
- Weitere Informationen zum Völkerrechtsstatus auf Googlebooks einsehbar
Einzelnachweise
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seite 149
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seite 151
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seite 10
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seite 238
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seiten 87 bis 97
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seite 141 bis 147
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seite 69
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seite 69
- ↑ Abbildung des Komandogeräts 40
- ↑ Abbildung des Kommandohilfsgerät 35
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seite 236
- ↑ Merkblatt für Einzuberufende Flakhelfer Punkt 4
- ↑ Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg von Hans-Dietrich Nicolaisen, Seite 183 bis 187