UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, abgekürzt CEDAW (englisch: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Frauenrechten. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft.
Bisher haben 186 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Nicht unterschrieben haben bzw. beigetreten sind Iran, Somalia, Sudan, Nauru, Tonga, Niue und der Vatikanstaat. Die USA haben unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert).[1] Die große Zahl der Unterzeichner-Staaten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine immense Zahl an Vorbehalten (reservations) gibt, somit nicht alle unterzeichneten Staaten sich zu allen Artikeln des CEDAW verpflichten.

Definitionen und Inhalte
Die „Diskriminierung der Frau“ wird wie folgt definiert:
„jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau - ungeachtet ihres Familienstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird“
Die Vertragsstaaten verurteilen jede Form von Diskriminierung der Frau; sie kommen überein, mit allen geeigneten Mitteln unverzüglich eine Politik zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu verfolgen (Artikel 2). Als Maßnahmen werden neben entsprechenden Gesetzes- und Schutzmechanismen auch Tribunale und öffentliche Institutionen genannt.
Zwar waren Frauen schon durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vor Diskriminierung durch das Geschlecht geschützt, doch CEDAW ging noch weiter, indem es die Verantwortlichkeit der Vertragsstaaten für Rechtsverletzungen auf nicht-staatliche Akteure erweiterte. Dies stellt einen großen Fortschritt dar, da Diskriminierungen und Rechtsverletzungen an Frauen meist nicht von staatlicher Seite erfolgen, sondern sich in der „Privatsphäre“ abspielen. Ein weiterer Fortschritt war das konkrete Aktionsprogramm, das die Vertragsstaaten zur Durchführung von Maßnahmen verpflichtet, die nicht nur die rechtliche (de jure), sondern auch die tatsächliche (de facto) Gleichberechtigung von Frau und Mann herbeiführen sollen.
Der Sachverständigenausschuss
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women/CEDAW) besteht aus 23 Experten aus unterschiedlichen UN-Mitgliedsstaaten. Dieser Sachverständigenausschuss hat das Ziel, die Einhaltung der Konvention zu überwachen. Dazu trifft er sich zweimal im Jahr und prüft die Berichte, die die unterzeichneten Staaten alle vier Jahre abzugeben haben.
Das Zusatzprotokoll (Fakulativprotokoll)
1999 verfasste die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Zusatzprotokoll zu CEDAW. Das Protokoll beschreibt Verfahren, durch die einzelne Frauen oder Gruppen nationale Rechtsverletzungen bezüglich CEDAW direkt an das Komitee berichten können. Bis zum Februar 2010 hatten 99 Staaten das Zusatzprotokoll unterschrieben.[2]
Umsetzung
Alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten einen Bericht über die von der Regierung verfolgte Gleichstellungspolitik vorlegen, der von Nichtregierungsorganisationen durch sogenannte Schattenberichte ergänzt wird. [3]
Kritik
CEDAW wird von Seiten von Drittweltländern kritisiert, weil die Konvention liberale westliche Werte vertritt, die nichtwestlichen Kulturen und politischen Verhältnissen nicht gerecht werden. Die Berichte konzentrieren sich auf Drittweltländer und stellen nichtwestliche Kulturen und ihre Traditionen in der Regel negativ dar. [4]
Islamische Staaten argumentieren gegen CEDAW auch mit dem Hinweis, es sei eine Konvention, die nur auf westlichen Kulturen basiere. Sie sehen Widersprüche zwischen der Sharia und Artikel 1.
Von verschiedenen westlichen NGOs wird CEDAW kritisiert wegen einer negativen Einstellung zu Religion. Ein weiterer Kritikpunkt ist die negative Haltung zu Familienarbeit, traditionellen Familien und der Erziehung von Kindern in der Familie. So wurde vom Komitee kritisiert, dass in Slowenien nur 30 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten waren, während die übrigen durch Familienangehörige versorgt wurden. Gesetze zum Schutz von Müttern werden als paternalistisch angesehen, obwohl der Schutz von Müttern und Kindern in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten ist. [5]
Konservative christliche Gruppen kritisieren das Eintreten für das Recht auf Abtreibung.[6]
Andere Stimmen kritisieren, dass keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind und im Vergleich mit andere UN-Menschenrechtsorganen dem Frauenkonventionsausschuss nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Die Bearbeitungszeit ist sehr lang, und viele Staaten kommen ihrer Berichtspflicht nicht nach. Ferner ist der Ausschuss formal nicht ermächtigt, Informationen von Nichtregierungsorganisationen zu nutzen. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass durch CEDAW ein Doppel-Menschenrechtsstandard geschaffen wird, daher ein normaler Standard für Männer und einer mit spezieller Aufmerksamkeit versehener, auf Frauen gerichteter Standard.
Einzelnachweise
- ↑ United Nations Treaty Collection, CEDAW (abgerufen am 24. Februar 2010)
- ↑ United Nations Treaty Collection, CEDAW Optional Protocol (Abruf: 24. Februar 2010)
- ↑ CEDAW und die Durchsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe, GenderKompetenzZentrum www.genderkompetenz.info (abgerufen am 9. Dezember 2007)
- ↑ Makau Mutua: A Third World Critique of Human Rights
- ↑ Kathryn Balmforth: Human Rights and the Family
- ↑ Conservative NGOs Caution Governments Against Women's Rights Treaty
Weblinks
- Offizielle Seite der UN zu CEDAW (engl.)
- Status der Ratifizierung (engl.)
- amnesty international mit dem deutschen Text der CEDAW
- Informationen zu Frauenrechten auf dadalos
- Nationale Berichte zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und entsprechende Schattenberichte:
- Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. 19. November 2002, abgerufen am 2. Mai 2008.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sechster Bericht (PDF), 8. Juni 2007
- Schattenberichte zum 5. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland, 2003, und zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (PDF)